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   EuGH, 07.09.2004 - C-456/02   

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https://dejure.org/2004,165
EuGH, 07.09.2004 - C-456/02 (https://dejure.org/2004,165)
EuGH, Entscheidung vom 07.09.2004 - C-456/02 (https://dejure.org/2004,165)
EuGH, Entscheidung vom 07. September 2004 - C-456/02 (https://dejure.org/2004,165)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht - Richtlinie 90/364/EWG - Beschränkungen und Bedingungen - Person, die in einem Wohnheim gegen Naturalleistungen arbeitet - Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe

  • Europäischer Gerichtshof

    Trojani

  • EU-Kommission PDF

    Michel Trojani gegen Centre public d'aide sociale de Bruxelles (CPAS).

    Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht - Richtlinie 90/364/EWG - Beschränkungen und Bedingungen - Person, die in einem Wohnheim gegen Naturalleistungen arbeitet - Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe

  • EU-Kommission

    Michel Trojani gegen Centre public d'aide sociale de Bruxelles (CPAS)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Unionsbürgerschaft

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Weigerung des Öffentlichen Sozialhilfezentrums Brüssel hinsichtlich der Gewährung des Existenzminimums für einen französischen Staatsbürger - Minimex; Beschränkungen und Bedingungen des Anspruchs eines Unionsbürgers ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EGV Art. 18; ; EGV Art. 39 Abs. 1; ; EGV Art. 39 Abs. 3; ; Richtlinie 90/364/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht Art. 1 Abs. 1; ; Gesetzes vom 7. August 1974 ... zur Einführung des Anspruchs auf ein Existenzminimum (Belgien) Art. 1; ; Königliche Verordnung vom 27. März 1987 (Belgien)Art. 1

  • datenbank.nwb.de

    Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht - Richtlinie 90/364/EWG - Beschränkungen und Bedingungen - Person, die in einem Wohnheim gegen Naturalleistungen arbeitet - Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Trojani

    Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht - Richtlinie 90/364/EWG - Beschränkungen und Bedingungen - Person, die in einem Wohnheim gegen Naturalleistungen arbeitet - Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Freizügigkeit

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Freizügigkeit

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Freizügigkeit von Unionsbürgern

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 30 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die subjektivrechltliche Komponente der Unionsbürgerschaft

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Tribunal du travail de Bruxelles, 15. Kammer, vom 21. November 2002 in dem Rechtsstreit Michel Trojani gegen Centre Public d'Aide Sociale de Bruxelles, C.P.A.S. (Öffentliches Sozialhilfezentrum)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du travail de Bruxelles - Auslegung der Artikel 18, 39, 43 und 49 EG, des Artikels 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft und der Richtlinie ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 796 (Ls.)
  • EuZW 2005, 307
  • NZA 2005, 757
  • DVBl 2005, 630
 
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Wird zitiert von ... (183)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    31 Es ist daran zu erinnern, dass das Recht zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten jedem Unionsbürger durch Artikel 18 Absatz 1 EG unmittelbar zuerkannt wird (Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-413/99, Baumbast und R, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 84).

    34 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, sind diese Beschränkungen und Bedingungen unter Einhaltung der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Grenzen und im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, anzuwenden (Urteil Baumbast und R, Randnr. 91).

    Anders als in dem Fall, der dem Urteil Baumbast und R (Randnr. 92) zugrunde lag, spricht nämlich nichts dafür, dass in einer Situation wie der des Ausgangsrechtsstreits eine Verneinung dieses Rechts über das hinausginge, was zur Erreichung des mit der Richtlinie 90/364 verfolgten Zieles erforderlich ist.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    42 Erstens fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes eine Leistung der Sozialhilfe wie das Minimex in den Anwendungsbereich des Vertrages (vgl. Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, I-6193, insbesondere Randnr. 46).

    Die Inanspruchnahme des Sozialhilfesystems durch einen Unionsbürger darf jedoch nicht automatisch eine solche Maßnahme zur Folge haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Grzelczyk, Randnrn.

  • EuGH, 31.05.1989 - 344/87

    Bettray / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    16 Außerdem ist es für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts ohne Bedeutung, dass das Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist, wie hoch die Produktivität des Betreffenden ist, woher die Mittel für die Vergütung stammen oder dass sich die Höhe der Vergütung in Grenzen hält (Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 16, vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87, Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnrn.

    18 Der Gerichtshof hat hierzu entschieden, dass Tätigkeiten, die nur ein Mittel der Rehabilitation oder der Wiedereingliederung des Betroffenen in das Arbeitsleben darstellen, nicht als tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden können (Urteil Bettray, Randnr. 17).

  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    38 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht, unabhängig davon, ob dieses bei der Darlegung seiner Fragen darauf eingegangen ist, alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben hat, die dem vorlegenden Gericht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, "Clinique"-Urteil, Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16).
  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    38 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht, unabhängig davon, ob dieses bei der Darlegung seiner Fragen darauf eingegangen ist, alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben hat, die dem vorlegenden Gericht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, "Clinique"-Urteil, Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16).
  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    38 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht, unabhängig davon, ob dieses bei der Darlegung seiner Fragen darauf eingegangen ist, alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben hat, die dem vorlegenden Gericht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, "Clinique"-Urteil, Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    19 Doch erklärt sich diese Feststellung nur aus den Besonderheiten des konkreten Falles, in dem es um die Situation einer Person ging, die aufgrund ihrer Drogenabhängigkeit nach nationalen Rechtsvorschriften eingestellt worden war, die bezweckten, Personen Arbeit zu verschaffen, die infolge von in ihrer Person begründeten Umständen auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter normalen Bedingungen zu arbeiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-1/97, Birden, Slg. 1998, I-7747, Randnrn.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    17 Was insbesondere die Voraussetzung der Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit angeht, muss sich das vorlegende Gericht bei deren Prüfung auf objektive Kriterien stützen und in einer Gesamtbetrachtung alle Umstände der Rechtssache würdigen, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen (Urteil vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-413/01, Ninni-Orasche, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    28 Zum anderen fällt eine auf Dauer oder jedenfalls ohne absehbare zeitliche Beschränkung ausgeübte Tätigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht unter die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr (Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 16, und vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-215/01, Schnitzer, Slg. 2004, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
    16 Außerdem ist es für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts ohne Bedeutung, dass das Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist, wie hoch die Produktivität des Betreffenden ist, woher die Mittel für die Vergütung stammen oder dass sich die Höhe der Vergütung in Grenzen hält (Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 16, vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87, Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnrn.
  • EuGH, 11.05.1999 - C-255/97

    Pfeiffer

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

  • EuGH, 11.12.2003 - C-215/01

    DIE VERPFLICHTUNG ZUR EINTRAGUNG IN DIE HANDWERKSROLLE VERSTÖSST GEGEN DIE

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

  • EuGH, 17.10.2002 - C-79/01

    Payroll u.a.

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Der abgeleitete Status der Unionsbürgerschaft und die Wahrung der mitgliedstaatlichen Staatsangehörigkeit bilden die Grenze für die in Art. 25 Abs. 2 AEUV angelegte Entwicklung der Unionsbürgerrechte und für die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. zur Bedeutung der Unionsbürgerschaft EuGH, Urteil vom 12. Mai 1998, Rs. C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, S. 1-2691 Rn. 62 f.; EuGH, Urteil vom 20. September 2001, Rs. C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, S. 1-6193 Rn. 31 f.; EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-413/99, Baumbast, Slg. 2002, S. 1-7091 Rn. 82; EuGH, Urteil vom 7. September 2004, Rs. C-456/02, Trojani, Slg. 2004, S. 1-7573 Rn. 31; EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2004, Rs. C-200/02, Zhu, Slg. 2004, S. 1-9925 Rn. 25).
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, und vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Indem das vorlegende Gericht festgestellt hat, dass Frau Genc für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält, hat es zugleich festgestellt, dass die Grundmerkmale eines Arbeitsverhältnisses vorliegen, nämlich ein Abhängigkeitsverhältnis und die Zahlung einer Vergütung als Gegenleistung für die erbrachten Leistungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 22).
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