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   BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05   

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BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05 (https://dejure.org/2006,2412)
BAG, Entscheidung vom 11.04.2006 - 9 AZR 528/05 (https://dejure.org/2006,2412)
BAG, Entscheidung vom 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 (https://dejure.org/2006,2412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung - RL 2000/78/EG

  • openjur.de

    Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; EGRL 78/2000

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Sonderschullehrerin auf die Änderung ihres Arbeitsverhältnisses in ein beamtenrechtliches Verhältnis; Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis als Voraussetzung für eine Gleichstellung eines angestellten Lehrers mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei Vereinbarung beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung nur gegenüber abwanderungsbereiten Lehrkräften eines privatrechtlichen Schulträgers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung im Rahmen des Abschlusses von Arbeitsverträgen: Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz oder die RL 2000/78 EG durch Festlegung eines Höchstalters für die Einstellung aus sachlich gerechtfertigten Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2875
  • NZA 2006, 1217
  • DB 2006, 2349
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    a) In seiner Entscheidung vom 22. November 2005 (- Rs. C-144/04 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21) hat der EuGH festgestellt, das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters sei als ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts anzusehen.

    Dies hat zur Folge, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch als "Bestimmung des nationalen Rechts" iSd. Rechtsprechung des EuGH (22. November 2005 - Rs. C-144/04 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21) anzusehen ist.

  • BAG, 23.08.1995 - 5 AZR 942/93

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Lohn

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    Ob die Arbeit "gleich" ist, muss durch einen Gesamtvergleich der Tätigkeiten ermittelt werden (BAG 23. August 1995 - 5 AZR 942/93 - BAGE 80, 343).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    Dieses unternehmerische Ziel, bestimmte Arbeitnehmer durch freiwillige Leistungen an den Betrieb zu binden und von einem Arbeitgeberwechsel abzuhalten, weil der Arbeitgeber auf ihre weitere Mitarbeit entweder angewiesen ist oder zumindest Wert legt, ist als sachgerechter Zweck in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76).
  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 519/99

    Provisionscharakter einer Prämienzahlung - Erlöschen des Anspruchs nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    Auch dies führt zu keiner Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. BAG 16. August 2000 - 10 AZR 519/99 -) und stellt ebenfalls ein "rechtmäßiges Ziel" iSd. RL 2000/78/EG dar.
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    Solche dürfen bei einem Normenkonflikt zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht nicht angewandt werden (st. Rspr., BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211; 16. Juni 2005 - 6 AZR 108/01 - AP BAT-O § 23a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 612 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN) und deren Auslegung muss bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist mit der Richtlinie in Einklang gebracht werden (BGH 11. Juli 2002 - I ZR 255/00 - BGHZ 151, 300).
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    Damit findet die RL 2000/78/EG bereits vor ihrer Umsetzung dadurch in das nationale Recht Eingang, dass es nach der Rechtsprechung des EuGH Aufgabe des nationalen Gerichts ist, sein nationales Recht - hier den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - in einer Weise anzuwenden, die im Ergebnis einer Drittwirkung der Richtlinie für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichkommt (so im Ergebnis auch: Meinel BB 2006, Nr. 12 I; offen gelassen: Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294; ablehnend: Annuß BB 2006, 325).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    Solche dürfen bei einem Normenkonflikt zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht nicht angewandt werden (st. Rspr., BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211; 16. Juni 2005 - 6 AZR 108/01 - AP BAT-O § 23a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 612 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN) und deren Auslegung muss bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist mit der Richtlinie in Einklang gebracht werden (BGH 11. Juli 2002 - I ZR 255/00 - BGHZ 151, 300).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - AP BGB § 612a Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 612a Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN; 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - EzA GG Art. 3 Nr. 103).
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2005 - 6 Sa 264/04
    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. April 2005 - 6 Sa 264/04 B - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - AP BGB § 612a Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 612a Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN; 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - EzA GG Art. 3 Nr. 103).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    In seiner Entscheidung vom 11. April 2006 (- 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217) führt das Bundesarbeitsgericht aus, eine Ungleichbehandlung wegen Alters lasse die Richtlinie 2000/78/EG zu, wenn die Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die zu einer ungünstigeren Behandlung wegen des Alters führen, durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich seien.

    Die Ungleichbehandlung muss letztlich durch das verfolgte Ziel sachlich gerechtfertigt sein (vgl. auch BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - zu Art. 6 RL 2000/78/EG, NZA 2006, 1217).

    Daneben ist gemäß § 10 Satz 2 AGG zu prüfen, ob auch die eingesetzten Mittel zur Erreichung des Ziels verhältnismäßig sind (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981 und 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I-8531; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - aaO.).

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher

    Teilweise wird sie als Voraussetzung der Aktivlegitimation des Bewerbers angesehen (LAG Rheinland-Pfalz 11. Januar 2008 - 6 Sa 522/07 - LAGE AGG § 15 Nr. 3; ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 6 AGG Rn. 3) oder dies jedenfalls erwogen (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 536/08 - AP AGG § 8 Nr. 1 = EzA AGG § 8 Nr. 1), teilweise im Rahmen des Begriffs der Benachteiligung bei § 3 Abs. 1 AGG geprüft (Bauer/Göpfert/Krieger AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 15, 18, vgl. aber auch § 6 Rn. 10; Adomeit/Mohr NZA 2007, 179, 182; wohl auch Däubler/Bertzbach-Däubler AGG 2. Aufl. § 7 Rn. 9; für einen Anspruch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in Verbindung mit der RL 2000/78/EG: BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. Senat 14. August 2007 - 9 AZR 943/06 - Rn. 19, EzA BGB 2002 § 611a Nr. 5; 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - Rn. 11, NZA 2006, 1217).
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr. vgl. Senat 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - Rn. 11, NZA 2006, 1217; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - Rn. 37, BAGE 113, 327).

    Ob die Arbeit "gleich" ist, muss durch einen Gesamtvergleich der Tätigkeiten ermittelt werden (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - Rn. 28, NZA 2006, 1217).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsanspruch wird stets verletzt, wenn der Arbeitgeber gegen eine die sachfremde Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern ausdrücklich verbietende Norm, wie hier § 611a BGB, verstößt (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - Rn. 12, NZA 2006, 1217).

  • ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16

    Auch freigestellte Arbeitnehmer dürfen mitfeiern!

    Dieser gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte, aber richterrechtlich in ständiger Rechtsprechung entwickelte Rechtsgrundsatz besagt, dass ein Arbeitgeber, der eine Leistung unter kollektiven Gesichtspunkten anbietet, von dieser Leistung nicht einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen ausschließen darf, sofern die Differenzierung nicht sachlich gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Urteil vom 11.09.1985, 7 AZR 371/83; BAG, Urteil vom 20.07.1993, 3 AZR 52/93; BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 528/05; BAG, Urteil vom 21.05.2014, 4 AZR 50/13, alle veröffentlicht bei juris).
  • BGH, 24.09.2019 - II ZR 192/18

    Bewilligung von Sonderleistungen nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats durch

    Dieses richterrechtlich entwickelte und gewohnheitsrechtlich anerkannte Institut (BAG, NZA 2006, 1217 Rn. 11 mwN) findet bereits keine Anwendung auf den Vorstand einer Aktiengesellschaft.
  • LAG München, 14.02.2023 - 7 Sa 493/22

    Altersdiskriminierung

    Schließlich verweist die Beklagte auch auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.04.2006 - 9 AZR 528/05, wonach es nicht zu beanstanden sei, wenn ein privatrechtlicher Schulträger mit Lehrern, die einen Wechsel in ein Beamtenverhältnis zu einem Bundesland in Aussicht stellen, einen Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung abschließe, um sie an seine Schule zu binden und den Abschluss eines solchen Vertrages mit Lehrern ablehne, für die ein solcher Wechsel auf Grund der Überschreitung des beamtenrechtlichen Höchst-Einstellungsalters nicht mehr in Frage komme und dass ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz iVm. der RL 2000/78/EG in einem solchen Fall nicht gegeben sei.

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05; 15.02.2005 - 9 AZR 116/04; 16.08.2005 - 9 AZR 378/04).

    Diese Richtlinie verbietet sowohl die unmittelbare als auch die mittelbare Diskriminierung ua. wegen des Alters (vgl. BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05).

    Dieses unternehmerische Ziel, bestimmte Arbeitnehmer durch freiwillige Leistungen an den Betrieb zu binden und von einem Arbeitgeberwechsel abzuhalten, weil der Arbeitgeber auf ihre weitere Mitarbeit entweder angewiesen ist oder zumindest Wert legt, ist seit jeher als sachgerechter Zweck in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05; 25.01.1984 - 5 AZR 89/82).

    Allein dadurch, dass die Beklagte mit Lehrern, die die Möglichkeit hatten, auf Grund ihres geringeren Lebensalters noch in ein Beamtenverhältnis zu wechseln Arbeitsverträge abschloss, nach denen sie die Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung übernimmt, um diese Lehrkräfte an die Schule zu binden, musste dem Kläger nicht zwangsläufig die Möglichkeit eröffnet werden, ebenfalls in den Genuss einer beamtenähnlichen Stellung bei der Beklagten zu gelangen (vgl. BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Dementsprechend hat der Neunte Senat entschieden, dass es bereits im Jahre 2004 Aufgabe des nationalen Gerichts war, nationales Recht, zu dem auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zählt, in einer Weise anzuwenden, die im Ergebnis einer Drittwirkung der Richtlinie für das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichkommt (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217, 1218).

    Deshalb stellt er eine "Bestimmung des nationalen Rechts" iSd. Rechtsprechung des EuGH (22. November 2005 - C-144/04 - Slg. 2005, I-9981 = AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 21) dar (vgl. BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217).

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 155/09

    Altersteilzeit - Vertragsänderung mit Rückwirkung

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (st. Rspr., vgl. Senat 14. August 2007 -   9 AZR 943/06 - Rn. 19, BAGE 123, 358 ; 11. April 2006 -  9 AZR 528/05 - Rn. 11, EzTöD 100 TVöD-AT § 3 Gleichbehandlung Alter Nr. 1 ) .
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 73/08

    Altersdiskriminierung; Entschädigung; Versetzung

    In seiner Entscheidung vom 11. April 2006 (- 9 AZR 528/05 - NZA 2006, 1217) führt das Bundesarbeitsgericht aus, eine Ungleichbehandlung wegen Alters lasse die Richtlinie 2000/78/EG zu, wenn die Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die zu einer ungünstigeren Behandlung wegen des Alters führen, durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich seien.

    Die Ungleichbehandlung muss letztlich durch das verfolgte Ziel sachlich gerechtfertigt sein (vgl. auch BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - zu Art. 6 RL 2000/78/EG, NZA 2006, 1217).

    Daneben ist gemäß § 10 Satz 2 AGG zu prüfen, ob auch die eingesetzten Mittel zur Erreichung des Ziels verhältnismäßig sind (vgl. EuGH 22. November 2005 - C-144/04 - [Mangold] Slg. 2005, I-9981 und 16. Oktober 2007 - C-411/05 - [Palacios de la Villa] Slg. 2007, I -8531; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 528/05 - aaO.).

  • LAG Niedersachsen, 15.09.2008 - 9 Sa 525/07

    Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

  • LAG Düsseldorf, 20.04.2017 - 11 Sa 248/16

    Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 .1 Abs. 2 Satz 1 b TVöD -K

  • LAG Hessen, 23.10.2007 - 11 Sa 2089/06

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

  • LAG Hessen, 05.06.2007 - 19 Sa 2030/06

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

  • LAG Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 11 Sa 58/19

    Öffentlicher Dienst - Ablehnung einer Bewerbung - Erreichen der Regelaltersgrenze

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2012 - 5 Sa 158/12

    Berufungsbegründung - Anspruch auf Altersteilzeit

  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 8 U 61/09

    Wirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers

  • LAG Bremen, 15.04.2010 - 3 Sa 156/09

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages; Billiges

  • LAG Niedersachsen, 15.03.2010 - 9 Sa 517/09

    Personalabbau durch Abfindungs- und Altersteilzeitverträge in Anlehnung an

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 132/14

    Vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit - Vertragsfreiheit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13

    Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung -

  • ArbG Essen, 18.06.2008 - 6 Ca 3942/07

    Anspruch auf Zahlung eines höheren als des gesetzlichen Familienzuschlages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2016 - 3 Sa 508/15

    Weitergabe von Tariflohnerhöhungen während der Altersteilzeit -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2012 - 5 Sa 257/12

    Erwerbsminderungsrente - Beginn - Differenzierung zwischen ordentlichen und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2012 - 5 Sa 109/12

    Altersteilzeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2012 - 5 Sa 120/12

    Altersteilzeitverlangen - Gleichbehandlungsgrundsatz - Kosten der Neueinstellung

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2008 - 15 Ca 2035/08

    Keine Zulage für Fahrerin des Finanzministers

  • VG Aachen, 31.01.2013 - 5 K 143/12

    Berufsständische Kammer, Apothekerkammer, Zusatzversorgung, Ruhegeld, Satzung,

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