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   BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04   

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BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 (https://dejure.org/2005,2448)
BAG, Entscheidung vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04 (https://dejure.org/2005,2448)
BAG, Entscheidung vom 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 (https://dejure.org/2005,2448)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Entgeltsicherung von Betriebsratmitgliedern - betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch hinsichtlich der genauen Höhe der Vergütung eins Betriebsratsmitglieds; Betriebsüblichkeit einer Vergütung

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 4; ; BetrVG § 78 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 4 § 78 S. 2
    Arbeitsentgelt des Betriebsratsmitglieds im Rahmen betriebsüblicher beruflicher Entwicklung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entgeltsicherung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds ? Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nur dann betriebsüblich, wenn nach den betrieblichen Gepflogenheiten die höherwertige Tätigkeit hätte übertragen werden müssen oder die Mehrzahl der vergleichbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 448
  • DB 2006, 511
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Auszug aus BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
    aa) Betriebsüblich iSv. § 37 Abs. 4 BetrVG ist die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 3 a der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 1 b bb der Gründe).

    Der Begriff der Üblichkeit bezeichnet den Normalfall, nicht den Ausnahmefall (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO).

    Da § 37 Abs. 4 BetrVG das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG konkretisiert, darf die Anwendung der Vorschrift auch nicht zu einer Begünstigung des Betriebsratsmitglieds gegenüber anderen Arbeitnehmern führen (BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - NZA 1993, 909, zu II 2 a der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 550/86

    Ausnahmen von der Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber der

    Auszug aus BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu 2 der Gründe; 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 2 der Gründe).

    aa) Betriebsüblich iSv. § 37 Abs. 4 BetrVG ist die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 3 a der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 1 b bb der Gründe).

    Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleich gestanden hat (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - aaO, zu IV der Gründe) oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - aaO, zu III 3 a der Gründe).

    Er hat darüber hinaus klargestellt, dass selbst bei der Vergleichbarkeit des Amtsträgers mit nur einem Arbeitnehmer nicht auf die Feststellung der betriebsüblichen beruflichen Entwicklung verzichtet werden kann (13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu IV der Gründe).

  • BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74

    Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - Durchschnittslohn

    Auszug aus BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass Mitglieder des Betriebsrats weder in wirtschaftlicher noch in beruflicher Hinsicht gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung Nachteile erleiden (BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu 2 der Gründe; 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 88, zu III 2 der Gründe).

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - aaO, zu 3 der Gründe).

    Hieran fehlt es jedoch; auch der insoweit darlegungspflichtige Kläger (dazu BAG 17. Mai 1977 - 1 AZR 458/74 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu 3 der Gründe) hat keine entsprechenden Tatsachen vorgetragen.

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 75/91

    Schutz der freigestellten Betriebsratsmitglieder - Verbot der Benachteiligung von

    Auszug aus BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - NZA 1993, 909, zu II 2 a der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 16.07.2004 - 9 Sa 1306/03

    Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2004 - 9 Sa 1306/03 - aufgehoben:.
  • BAG, 21.04.1983 - 6 AZR 407/80

    Nichtgewährung der Lohndifferenz

    Auszug aus BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04
    Die von ihm angezogene Entscheidung des Sechsten Senats (BAG 21. April 1983 - 6 AZR 407/80 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 43 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 79) ist schon vom Sachverhalt hier nicht einschlägig, da es dort nicht um einen beruflichen Aufstieg ging.
  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 30; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 2 a der Gründe mwN) .

    Es bedarf daher der wenn auch auf Hilfstatsachen beruhenden Feststellung des Tatrichters, dass das Betriebsratsmitglied diese berufliche Entwicklung ohne seine Amtstätigkeit tatsächlich genommen hätte (BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 2 b der Gründe) .

  • LAG Düsseldorf, 17.04.2019 - 7 Sa 1065/18

    Unzulässige Begünstigung eines Betriebsrats?

    Der Anspruch aus § 78 S. 2 BetrVG setzt dabei voraus, dass dem Betriebsratsmitglied der Nachweis gelingt, dass es ohne seine Tätigkeit als Mitglied der Betriebsvertretung inzwischen mit einer Aufgabe betraut wäre, die ihm den Anspruch auf das begehrte Arbeitsentgelt geben würde (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2005, 7 AZR 528/04, zitiert nach juris).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 2 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 23.11.2022 - 7 AZR 122/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Anderenfalls bliebe das Merkmal der Betriebsüblichkeit in § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG ohne eigenständige Bedeutung (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 1 b bb (1) der Gründe) .

    Das setzt aber (zunächst) voraus, dass die Vergleichspersonen einschließlich einer Betriebsüblichkeit deren beruflicher Entwicklung "an sich" feststehen (vgl. dazu BAG 21. Februar 2018 - 7 AZR 587/16 - Rn. 19; 21. Februar 2018 - 7 AZR 496/16 - Rn. 20 f.) ; selbst bei der Vergleichbarkeit des Amtsträgers mit nur einem Arbeitnehmer kann hierauf nicht verzichtet werden (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 1 b bb (1) der Gründe; 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - zu IV der Gründe) .

  • LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 817/10

    Wirtschaftliche Absicherung des Personalvertretungsmitglieds

    Betriebsüblichkeit des beruflichen Aufstiegs eines als vergleichbar angesehen Arbeitnehmers setzt gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers bei einer von ihm aufgestellten Regel voraus (BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 142) .

    Dabei ist nicht auf die hypothetische Gehaltsentwicklung des Mitglieds der Personalvertretung abzustellen, sondern auf die Gehaltsentwicklung vergleichbarer Arbeitnehmer, wobei nicht die der Höhe nach absolut gleiche Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer garantiert wird, sondern es darauf ankommt, ob die Gehaltsentwicklung des Mitglieds der Personalvertretung während der Dauer seiner Amtstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - n.v., juris; BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - aaO) .

    Unter betriebsüblicher beruflicher Entwicklung ist die Entwicklung zu verstehen, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (BAG 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 61; BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO; BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - aaO) .

    Der Begriff der Üblichkeit bezeichnet den Normalfall und nicht den Ausnahmefall (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - aaO; BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - aaO) .

    Die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist vielmehr dann betriebsüblich i.S.d. § 57 Abs. 6 Satz 1 TV PV, wenn entweder dem Personalvertretungsmitglied die höherwertige Tätigkeit hätte übertragen werden müssen oder aber die Mehrzahl der vergleichbaren Arbeitnehmer einen solchen Aufstieg erreicht (BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 208/04 - aaO; BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - aaO) .

    Nicht ausreichend ist es, wenn die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - aaO) .

    Insoweit gilt, dass § 37 Abs. 4 BetrVG wie auch § 57 Abs. 6 TV PV gegenüber einem Anspruch nach § 78 BetrVG bzw. § 58 TV PV, bei dem das Personalvertretungsmitglied ggf. durch Hilfstatsachen nachzuweisen hätte, dass ihm eine bestimmte Aufgabe übertragen worden wäre (vgl. BAG 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - aaO; BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - aaO) , eine Erleichterung darstellen sollen.

    Die Vorschriften dienen dazu, die Durchsetzung des Benachteiligungsverbots durch einfach nachzuweisende Anspruchsvoraussetzungen zu erleichtern (BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - aaO) .

  • LAG Hamburg, 05.03.2015 - 7 Sa 63/14

    Vergütungsansprüche eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes bei

    Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleich gestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG, 14.7.2010, 7 AZR 359/09; 17.8.2005, 7 AZR 528/04; zit. nach iuris).
  • ArbG Aachen, 29.11.2016 - 5 Ca 1985/16

    Bemessung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Betriebsratsmitglieds,

    Nach dem Zweck der Vorschrift, das Betriebsratsmitglied vor finanziellen Nachteilen wegen der Ausübung der Betriebsratstätigkeit zu schützen, kommt es vielmehr darauf an, ob die Gehaltsentwicklung des Betriebsratsmitglieds während der Dauer seiner Betriebsratstätigkeit in Relation zu derjenigen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückgeblieben ist (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Das Betriebsratsmitglied hat daher während der Dauer seiner Amtszeit Anspruch auf Gehaltserhöhungen in dem Umfang, in dem die Gehälter vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung erhöht werden (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Betriebsüblich im Sinne von § 37 Abs. 4 BetrVG ist die Entwicklung, die bei objektiv vergleichbarer Tätigkeit Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Der Begriff der Üblichkeit bezeichnet den Normalfall, nicht den Ausnahmefall (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Da § 37 Abs. 4 BetrVG das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG konkretisiert, darf die Anwendung der Vorschrift auch nicht zu einer Begünstigung des Betriebsratsmitglieds gegenüber anderen Arbeitnehmern führen (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleich gestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (vgl. BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. BAG 04. November 2015 - 7 AZR 972/13 - 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zitiert nach juris mwN).

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Das Personalratsmitglied kann den Arbeitgeber daher unabhängig von dessen Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die die Eingruppierung in der höheren Vergütungsgruppe rechtfertigen (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 98, 164; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 5) .

    Nicht ausreichend ist es deshalb, dass das Betriebsratsmitglied bei der Amtsübernahme in seiner bisherigen beruflichen Entwicklung einem vergleichbaren Arbeitnehmer vollkommen gleich gestanden hat oder die Besserstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Arbeitnehmer auf individuellen, nur auf diese bzw. diesen Arbeitnehmer persönlich zugeschnittenen Gründen beruht (BAG 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 5).

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 29; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 2 a der Gründe) .
  • BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligung

    Das Gericht der Tatsacheninstanz muss aufgrund der von ihm festgestellten Tatsachen und Hilfstatsachen nach § 286 ZPO zu der Überzeugung gelangen, dass dem Betriebsratsmitglied ohne das Betriebsratsamt die höherwertige Tätigkeit tatsächlich übertragen worden wäre (BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 30; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 2 b der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 1693/12

    Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen

  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

  • LAG Düsseldorf, 21.04.2016 - 11 Sa 1249/15

    Anspruch auf höhere Vergütung eines Betriebsratsmitgliedes unter Berücksichtigung

  • LAG Hessen, 01.10.2013 - 8 Sa 237/13

    Rechtstellung eines Betriebsratsmitglieds hinsichtlich der Gehaltsentwicklung

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 862/16

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschläge

  • LAG Hessen, 19.11.2013 - 13 Sa 640/13

    Zahlung der Differenz zwischen tatsächlich gezahlten und der der betriebsüblichen

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.11.2019 - 2 Sa 103/19

    Benachteiligung - Betriebsratsmitglied - berufliche Entwicklung - Vergütung -

  • LAG München, 27.10.2016 - 3 Sa 318/16

    Eingruppierung in den TVöD Bund Entgeltgruppe 12 Stufe 5 - Einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2016 - 7 Sa 566/15

    Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Vergütung - Beförderung eines Kollegen

  • BAG, 13.04.2016 - 4 AZR 13/13

    OT-Mitgliedschaft - Anforderung an die Verbandssatzung - Auslegung der

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Sa 13/15

    Bemessung des Arbeitsentgelts eines freigestellten Mitglieds des Betriebsrats

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 87/05

    Betriebsrat: Anspruch auf Vergütung; Vergleichbarkeit eines Arbeitnehmers mit

  • LAG Köln, 22.02.2008 - 4 TaBV 60/07

    Zustimmungsverweigerung bei Beförderung; Beförderungsanspruch eines

  • LAG Thüringen, 23.05.2006 - 7/2/7 Sa 192/04

    Entgeltschutz

  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 203/11

    Vergütung freigestellter Personalratsmitglieder; unbegründete Zahlungsklage bei

  • ArbG Berlin, 12.08.2015 - 28 Ca 18725/14

    Entgelt- und Beschäftigungsschutz - Betriebsratsmitglied - Benachteiligung -

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

  • ArbG München, 10.12.2020 - 22 Ca 10321/19

    Abgewiesene Klage im Streit um Entgeltansprüche eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamm, 23.09.2011 - 10 Sa 427/11

    Vergütung des freigestellten Betriebsratsmitgliedes; unbegründete Zahlungsklage

  • LAG Hamm, 19.03.2010 - 13 Sa 686/09

    Vergütung des freigestelltem Betriebsratsvorsitzenden; unbegründete Zahlungsklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 11 Sa 230/06

    Betriebsratsmitglied - Eingruppierung - Vergleichbarkeit i.S.d. § 37 Abs 4 BetrVG

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.10.2019 - 5 Sa 25/19

    Anpassung der Vergütung eines Betriebsratsmitglieds - betriebsübliche berufliche

  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 13 Sa 1897/05

    Auszubildendenvertretung; Entgelt; betriebsüblich; berufliche Entwicklung

  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 18 Sa 1897/05

    Auszubildendenvertretung; Entgelt; betriebsüblich; berufliche Entwicklung

  • ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22

    Vergütung - Betriebsratsvorsitzender - Benachteiligungsverbot -

  • ArbG Hamburg, 25.11.2020 - 16 Ca 211/20

    Schadensersatzansprüche in Folge eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen das

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2023 - 2 Sa 116/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligungsverbot - berufliche

  • VGH Bayern, 17.06.2009 - 15 ZB 08.2243

    Antrag auf Zulassung der Berufung; freigestelltes Betriebsratsmitglied;

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