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   BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06   

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BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06 (https://dejure.org/2007,1361)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2007 - 10 AZR 410/06 (https://dejure.org/2007,1361)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 (https://dejure.org/2007,1361)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Anspruchs auf Weihnachtsgeld im unbefristeten Arbeitsverhältnis auf Grundlage einer tariflichen Regelung; Gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein wirksam befristetes ...

  • Judicialis

    BGB § 308 Nr. 4; ; BeschFG idF vom 25. September 1996 §... 1 Abs. 1 Satz 2; ; BeschFG idF vom 25. September 1996 § 1 Abs. 3; ; KSchG § 2; ; TzBfG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; TVG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; RTV vom 26. April 1996 idF des Änderungstarifvertrags vom 23. Mai 1997 § 9 Nr. 10; ; RTV vom 30. Mai 1998 § 9 Nr. 10; ; RTV vom 18. Juni 1999 § 9 Nr. 10; ; RTV vom 4. Juli 2000 § 9 Nr. 10; ; RTV vom 15. Mai 2001 § 9 Nr. 10; ; RTV vom 14. April 2002 § 9 Nr. 10; ; RTV vom 16. Mai 2003 § 9 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Anspruchs nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung - Anspruch auf Weihnachtsgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1293
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    Vielmehr kann der Arbeitgeber frei darüber entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen er dem Arbeitnehmer ein Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags unterbreitet (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - BAGE 109, 110, 119).

    Demgegenüber muss ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer davon ausgehen, dass im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis die Begründung eines Dauerarbeitsverhältnisses auch zu geänderten Arbeitsbedingungen erfolgen kann (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - aaO).

  • BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 752/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer betrieblichen Übung - Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte ein Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung jedoch nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    Keiner Entscheidung bedarf aus diesem Grund auch die Frage der Wirksamkeit der arbeitsvertraglichen Widerrufsregelung (vgl. zur Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Widerrufsregelung nach § 308 Nr. 4 BGB: BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 -BAGE 113, 140).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte ein Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung jedoch nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    Eine Vertragsverlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber zugleich andere Arbeitsbedingungen verabredet werden (BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23; 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 22 = EzA TzBfG § 14 Nr. 26).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    a) Die Beurteilung, ob aus den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen eine betriebliche Übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen entstanden ist oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 74 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 7).
  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05

    Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    Eine Vertragsverlängerung iSv. § 14 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber zugleich andere Arbeitsbedingungen verabredet werden (BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23; 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 22 = EzA TzBfG § 14 Nr. 26).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.2006 - 8 Sa 377/05

    Wirksamer Ausschluss üblicher Leistung durch doppelte Schriftformklausel und

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. März 2006 - 8 Sa 377/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte ein Anspruch des Klägers aus betrieblicher Übung jedoch nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (24. November 2004 - 10 AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 138/04 - 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -).
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 648/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 410/06
    Auch eine Verlängerung nach letztgenannter Bestimmung setzte voraus, dass nur die Vertragslaufzeit geändert wurde (BAG 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -).
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 284/04

    Betriebliche Übung - Gehaltserhöhung

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 653/05 - Rn. 36, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 52 mwN).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Die Beurteilung, ob aus den vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen eine betriebliche Übung hinsichtlich der Gewährung von Leistungen entstanden ist oder nicht, unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293 mwN).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlte (20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - NZA 2007, 1293; 24. November 2004 - AZR 202/04 - BAGE 113, 29, 39).

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Wenn die Klägerin geltend macht, die Beklagte habe von 2003 bis 2007 Leistungen nach dem MTV 2003 erbracht, so durfte die Klägerin dieses Verhalten der Beklagten nicht dahingehend verstehen, die Leistungen würden auch zukünftig unverändert erbracht (vgl. BAG 20. Juni 2007 - 10 AZR 410/06 - Rn. 23 mwN, NZA 2007, 1293) .
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