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   BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05   

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https://dejure.org/2006,429
BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 (https://dejure.org/2006,429)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 (https://dejure.org/2006,429)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 2 AZR 587/05 (https://dejure.org/2006,429)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertraglicher Kündigungsausschluss für einen Auszubildenden nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung; Sinn und Zweck der Gewährleistung einer Mindestbeschäftigungsdauer von zwölf Monaten für einen Auszubildenden nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung; ...

  • Judicialis

    TVG § 4 Abs. 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; TV Beschäftigungsbrücke für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 28. März 2000 § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung Tarifvertrag; tarifvertraglicher Kündigungsausschluss - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung während befristeten Arbeitsverhältnisses bei vereinbarter Kündigungsmöglichkeit; tarifliche Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme eines Auszubildenden in ein auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Pflicht des Arbeitgebers zur Übernahme von Auszubildenden in ein auf mindestens zwölf Monate befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zulässig ? Konkludenter Ausschluss ordentlicher Kündigung ? Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschäftigungsbrücke - Ausschluss der ordentlichen Kündigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Beschäftigungsbrücke" für Auszubildende - Tarifvertrags-Klausel kann nicht durch Einzelvertrag umgangen werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tarifvertraglicher Sonderkündigungsschutz kann einzelvertraglich nicht verhindert werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auszubildender muss für mindestens 12 Monate übernommen werden - Tarifvertrag zur "Beschäftigungsbrücke" in Metall- und Elektronindustrie gilt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 16
  • NZA 2007, 167
  • DB 2007, 350
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05
    Diese Regelung dient dazu, dass der Arbeitgeber nicht in ein Arbeitsverhältnis gezwungen wird, dessen Austauschcharakter von vornherein durch Gründe in der Sphäre des Arbeitnehmers (einschließlich des Verhaltens des Arbeitnehmers) gefährdet erscheint (BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10).

    Zum anderen soll für den Fall einer sich an das zwölfmonatige Arbeitsverhältnis anschließenden Arbeitslosigkeit erreicht werden, dass der Berechnung des Arbeitslosengeldes der in dem zwölfmonatigen Arbeitsverhältnis erzielte Verdienst und nicht die niedrigere Ausbildungsvergütung zugrunde gelegt wird (14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10 zu § 112 AFG und die damals geltende Berechnungsgrundlage von sechs Monaten sowie zu Nr. 3.1 des Tarifvertrags zur Beschäftigungssicherung für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 10. März 1994, der ein mindestens sechsmonatiges Arbeitsverhältnis vorsah; Kohte NZA 1997, 457, 458 f.).

    e) Auch die von der Revision geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Vorschrift des § 8 Ziff. 1 Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke greifen nicht durch (vgl. auch BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10).

  • LAG Hamm, 09.06.2005 - 8 Sa 2270/04

    Auszubildender, tarifliche Verpflichtung zur Übernahme, Mindestvertragsdauer,

    Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Juni 2005 - 8 Sa 2270/04 - wird im Umfang des Feststellungsantrags auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05
    Da stets die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung verbleibt (vgl. 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10), ist gewährleistet, dass dem Arbeitgeber das Festhalten an einem unzumutbaren Arbeitsverhältnis nicht angesonnen wird, zumal die vereinbarte Dauer der vertraglichen Bindung bei Überprüfung der außerordentlichen Kündigung zu berücksichtigen ist (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05
    Da stets die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung verbleibt (vgl. 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10), ist gewährleistet, dass dem Arbeitgeber das Festhalten an einem unzumutbaren Arbeitsverhältnis nicht angesonnen wird, zumal die vereinbarte Dauer der vertraglichen Bindung bei Überprüfung der außerordentlichen Kündigung zu berücksichtigen ist (BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 587/05
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. des BAG zB 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24, 28 f. mwN).
  • LAG Hessen, 24.08.2009 - 16 Sa 2254/08

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kenntnis des

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - AP Nr. 174 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 16. Juni 2004 - 4 AZR 408/03 - AP Nr. 24 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAG Urteil vom 06. Juli 2006 - 2 AZR 587/05 - AP Nr. 201 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie).
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 703/10

    Telekom-Beschäftigungsbrücke 2007 - Entgeltabsenkung

    Im Übrigen wird der Begriff der Beschäftigungsbrücke in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der tarifvertraglich vorgesehenen Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis behandelt (vgl. BAG 6. Juli 2006 - 2 AZR 587/05 - Rn. 3, 13 ff., insbesondere Rn. 17, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 201 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 133) .
  • LAG Hessen, 03.12.2010 - 10 Sa 659/10

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Anzahl der Verlängerungen - Höchstdauer -

    Werden auf diese Weise keine zweifelsfreien Auslegungsergebnisse erzielt, dann können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien wie etwa die Entstehungsgeschichte hinzuziehen (BAG 06.07.2006 - 2 AZR 587/05 - NZA 2007, 167).
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