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Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05   

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https://dejure.org/2006,1893
BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05 (https://dejure.org/2006,1893)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 AZR 78/05 (https://dejure.org/2006,1893)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 (https://dejure.org/2006,1893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung des Insolvenzschutzes für Versorgungsempfänger und Versorgungsanwärter; Beschränkung der Insolvenzsicherung auf den gesetzlichen Mindestschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften; Bestimmung des Zeitwertfaktors bei Berechnung der Vollrente

  • Judicialis

    BetrAVG § 2; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 30f; ; ArbGG § 67; ; ArbGG § 68; ; ArbGG § 72; ; ZPO § 139; ; ZPO § 373; ; ZPO § 529; ; ZPO § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften bei unterbrochenem Arbeitsverhältnis - unzulässige Zurückverweisung des Rechtsstreits bei Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften bei einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses wegen eines Studiums

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzschutz für Versorgungsanwartschaften bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 408 (Ls.)
  • NZI 2007, 254 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 121/02

    Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    Der Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger und Versorgungsanwärter ist unterschiedlich ausgestaltet (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256, zu I der Gründe).

    Die Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 iVm. § 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 stehen nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- und Tarifpartner (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - aaO, zu I der Gründe).

    Dies gilt auch für kürzere Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256, zu II 4 b aa der Gründe mwN).

    Die Wiedereinstellung des Klägers nach Abschluss des Studiums ist vom Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden (BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 121/02 -BAGE 104, 256, zu II 2 b der Gründe).

    a) Eine derartige Fallgestaltung hätte nach dem Urteil des Senats vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 e der Gründe) "allenfalls dann vorgelegen, wenn sich nicht nur der Arbeitgeber zur Wiedereinstellung, sondern auch die Arbeitnehmerin zur Wiederaufnahme der Arbeit verpflichtet hätte." Nach dem Urteil des Senats vom 21. Januar 2003 (- 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256) könnte von einer derartigen Fallgestaltung "allenfalls dann die Rede sein, wenn die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung von vornherein einer lediglich vorübergehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedient hätte und dementsprechend bereits die Kündigung mit einer Rückkehrvereinbarung verknüpft gewesen wäre".

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    Eine lediglich vertragliche Unverfallbarkeit reicht nicht aus (vgl. ua. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu I der Gründe mwN).

    Die Dienstzeiten in unterbrochenen Arbeitsverhältnissen bilden für den gesetzlichen Mindestschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften keine Einheit (vgl. ua. BAG 14. August 1980 - 3 AZR 1123/78 - BAGE 34, 123, zu I 2 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 c der Gründe).

    a) Eine derartige Fallgestaltung hätte nach dem Urteil des Senats vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 e der Gründe) "allenfalls dann vorgelegen, wenn sich nicht nur der Arbeitgeber zur Wiedereinstellung, sondern auch die Arbeitnehmerin zur Wiederaufnahme der Arbeit verpflichtet hätte." Nach dem Urteil des Senats vom 21. Januar 2003 (- 3 AZR 121/02 - BAGE 104, 256) könnte von einer derartigen Fallgestaltung "allenfalls dann die Rede sein, wenn die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung von vornherein einer lediglich vorübergehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedient hätte und dementsprechend bereits die Kündigung mit einer Rückkehrvereinbarung verknüpft gewesen wäre".

    Bereits im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 d der Gründe) hat der Senat diese Ansicht nicht geteilt und ausgeführt, dass es auf den Grund und die Dauer der Unterbrechung nicht ankommt.

    Ihm war daran gelegen, durch generalisierende und leicht festzustellende Anspruchsvoraussetzungen für Rechtsklarheit zu sorgen und dem Pensions-Sicherungs-Verein eine einfache Abwicklung des Insolvenzschutzes ohne großen Verwaltungsaufwand zu ermöglichen (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 4/99 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 72, zu II 2 d aa der Gründe).

  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    Der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, zu II 3 e aa der Gründe; 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 53 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 100, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BGH 8. Oktober 1987 - VII ZR 45/87 - NJW-RR 1988, 208, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87

    Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    Dies gilt auch bei schwersten Verfahrensfehlern und Verfassungsverstößen einschließlich eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BAG 25. Februar 1988 - 2 AZR 500/87 - RzK I 5c Nr. 26, zu B I 2 und 3 der Gründe).
  • BAG, 04.12.1958 - 2 AZR 282/57

    Zurückverweisung des Rechtsstreits - Mangel im Verfahren - Beseitigung durch

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    § 68 ArbGG geht im Interesse der Beschleunigung arbeitsgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten davon aus, dass das Verfahren regelmäßig in der Berufungsinstanz in einwandfreier Weise wiederholt werden kann (BAG 4. Dezember 1958 - 2 AZR 282/57 - BAGE 7, 99, zu 3 der Gründe, mit Hinweisen auf die Entstehungsgeschichte und die Materialien zu § 68 ArbGG).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    Der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, zu II 3 e aa der Gründe; 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 53 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 100, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BGH 8. Oktober 1987 - VII ZR 45/87 - NJW-RR 1988, 208, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 14.03.2005 - 1 AZN 1002/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    Der zunächst unterbliebene Vortrag muss vollständig nachgeholt werden (vgl. BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, zu II 3 e aa der Gründe; 14. März 2005 - 1 AZN 1002/04 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 53 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 100, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; BGH 8. Oktober 1987 - VII ZR 45/87 - NJW-RR 1988, 208, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 20.06.2000 - 3 AZR 491/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    Sie verstößt weder gegen den Eigentumsschutz des Art. 14 GG noch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (vgl. BAG 20. Juni 2000 - 3 AZR 491/98 - KTS 2002, 156, zu II der Gründe).
  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 115/01

    Darlegungs- und Beweislast im Bereich der Vorteilsausgleichung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    Sie besteht, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. ua. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 a bb der Gründe; BGH 3. Mai 2002 - V ZR 115/01 -NJW-RR 2002, 1280, zu II 2 der Gründe; 17. Februar 2004 - X ZR 108/02 - NJW-RR 2004, 989, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 87/68

    Versicherungspflicht währendi Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
    Schon deshalb spielt das vom Kläger zitierte Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Dezember 1971 (- 3 RK 87/68 - BSGE 33, 254) keine Rolle.
  • LAG Köln, 17.01.2005 - 2 Sa 906/04

    Zusammenrechnung von Vordienstzeiten, ruhendes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 684/98

    Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter

  • BAG, 14.08.1980 - 3 AZR 1123/78

    Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Versorgungszusage -

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

  • BAG, 22.03.1994 - 1 AZR 622/93

    Arbeitskampf - Pflicht zur Beschäftigung arbeitswilliger Arbeitnehmer im

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Mit der Verfahrensrüge muss die Partei für die erforderliche Schlüssigkeit bzw. Substantiierung ihres Vortrags sorgen (BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 31; 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - Rn. 39) .
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Mit der Verfahrensrüge muss er für die erforderliche Schlüssigkeit bzw. Substantiierung seines Vortrags sorgen (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05  - Rn. 39, AP BetrAVG § 7 Nr. 111 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 27) .
  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

    § 68 ArbGG geht im Interesse der Beschleunigung arbeitsgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten davon aus, dass das Verfahren regelmäßig in der Berufungsinstanz in einwandfreier Weise wiederholt werden kann (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - Rn. 41 mwN) .

    Die Verkürzung des ordnungsgemäßen Verfahrens auf eine Tatsacheninstanz ist bei Verfahrensmängeln zwangsläufige Folge des § 68 ArbGG, die allein eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Zurückverweisung nicht rechtfertigen kann (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - Rn. 41) .

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Mit der Verfahrensrüge muss er für die erforderliche Schlüssigkeit bzw. Substantiierung seines Vortrags sorgen (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - AP BetrAVG § 7 Nr. 111 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 27).
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

    Das gilt insbesondere für die gesetzliche Unverfallbarkeit erworbener Anwartschaften (nunmehr § 1b BetrAVG; vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - Rn. 19, AP BetrAVG § 7 Nr. 111 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 27) .
  • LAG Köln, 10.09.2007 - 14 Sa 343/07

    Insolvenzschutz bei Unverfallbarkeit

    Es steht nicht zur Disposition der Betriebspartner, in einer Betriebsvereinbarung durch Anrechnungsklauseln einen günstigeren Insolvenzschutz zu Lasten des Pensions-Sicherungsvereins herbeizuführen (im Anschluss an BAG 25.04.2006 - 3 AZR 78/05 - NJOZ 2007, 1498 ff.).

    Es führt aber nicht zur Bindung des an diesen Vereinbarungen nicht beteiligten P S V , weil dieser nur für die gesetzlich eintretende Unverfallbarkeit einzustehen hat (siehe BAG Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 78/05 - , NJOZ 2007, Seite 1498 ff.; BAG Urteil vom 22.02.2000 -3 AZR 4/99 - NZA 2001, Seite 1310).

    In dem Urteil vom 25.04.2006 hat das BAG darüber hinaus deutlich gemacht, dass die Insolvenzsicherung in § 7 Abs. 2 BetrAVG auf den gesetzlichen Mindestschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften beschränkt ist und keinerlei Öffnungsklauseln für günstigere Versorgungsvereinbarungen enthält und die Vorschrift auch nicht zur Disposition der Vertrags-, Betriebs- oder Tarifpartner steht (siehe BAG Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 78/05 -, NJOZ 2007, Seite 1498 ff.).

  • LAG Hamm, 01.10.2015 - 18 Sa 157/15

    Ausschluss der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen

    Sofern das Gebot des gesetzlichen Richters verletzt wird, ist dieser Mangel zu beheben, indem das ordnungsgemäß besetzte Landesarbeitsgericht über den Rechtsstreit entscheidet (BAG, Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 78/05).
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 669/06

    Höhe der Insolvenzsicherung - Besitzstandsrente

    Sie verstößt weder gegen den Eigentumsschutz des Art. 14 GG noch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 111 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 27).
  • LAG Niedersachsen, 21.05.2007 - 6 Sa 1449/05

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung bei Anwendbarkeit des Tarifvertrages über

    Das hätte zur Voraussetzung gehabt - wie das Bundesarbeitsgericht in anderem Zusammenhang bereits entschieden hat -, dass beiderseitige vertragliche Verpflichtungen zur Wiederbegründung des Arbeitsverhältnisses bestanden (vgl. nur BAG, Urteil vom 25.04.2006 - 3 AZR 78/05 - in NZA 2007, 408; BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 3 AZR 121/02 - AP Nr. 1 zu § 1 b BetrVG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12

    Betriebsrentenanpassung - Zeitraum für Prognoseentscheidung - Verfahrensmangel

    Die gilt auch bei Verstößen gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ( BAG 25. April 2006 - 3 AZR 78/05 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 27 = AP Nr. 111 zu § 7 BetrAVG; GK-ArbGG/Vossen § 68 Rn. 5 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2012 - 9 Sa 486/11

    Eingruppierung in die Vergütungsgruppe VII BAT - Einscannen von Bauakten -

  • LAG Köln, 26.06.2015 - 9 Sa 154/15

    Höhe des Insolvenzsicherungsanspruchs eines Arbeitnehmers bei der Berechnung des

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Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2591
BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05 (https://dejure.org/2006,2591)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2006 - 10 AZR 787/05 (https://dejure.org/2006,2591)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 10 AZR 787/05 (https://dejure.org/2006,2591)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zutreffende Eingruppierung eines stellvertretender Leiters der Bundesrechtsstelle in Kassel; Anspruch eines Bundesangestellten auf eine rückwirkende Eingruppierung in eine höhere Gehaltsgruppe; Geltendmachung von Nachzahlungen in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 779 Abs. 1; ; ZPO § 278 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs durch Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs (hier: zur Beilegung eines Änderungskündigungsrechtsstreits) ? Nur bei besonderen Umständen anzunehmen, dass abweichend vom Änderungsangebot des Arbeitgebers ausschließlich Abreden zu Ungunsten des Arbeitnehmers getroffen werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 408 (Ls.)
  • DB 2007, 809
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 -DB 2006, 1499; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - ZTR 2006, 313; 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - DB 2006, 1499; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 -DB 2006, 1499; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - ZTR 2006, 313; 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 -DB 2006, 1499; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - ZTR 2006, 313; 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01

    Sozialplanabfindung im Konkurs

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - DB 2006, 1499; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 108/05

    Funktionszulage - Wegfall bei Aufgabe der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 -DB 2006, 1499; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - ZTR 2006, 313; 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (st. Rspr. vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 -DB 2006, 1499; 16. November 2005 - 10 AZR 108/05 - ZTR 2006, 313; 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - BAGE 105, 205, 208; 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262; 15. November 2000 - 5 AZR 296/99 - BAGE 96, 237, 241 mwN).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 8. März 2006 (- 10 AZR 349/05 - AP HGB § 74 Nr. 79 = EzA HGB § 74 Nr. 67, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) nicht mehr daran festgehalten, dass Prozessvergleiche generell typische Erklärungen sind und demnach ihre Auslegung unabhängig von ihrem Charakter revisionsrechtlich voll überprüfbar ist.
  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 434/00

    Vertragsauslegung - Höhe der Ausbildungsvergütung

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - DB 2006, 1499; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Der in den wesentlichen Tatsachen unstreitige Sachverhalt ist durch das Landesarbeitsgericht vollständig festgestellt und weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien nach einer Zurückverweisung nicht zu erwarten (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19 = EzA KSchG § 1 Nr. 59, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05
    Der in den wesentlichen Tatsachen unstreitige Sachverhalt ist durch das Landesarbeitsgericht vollständig festgestellt und weiteres tatsächliches Vorbringen der Parteien nach einer Zurückverweisung nicht zu erwarten (BAG 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 19 = EzA KSchG § 1 Nr. 59, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP BAT § 55 Nr. 3).
  • LAG Thüringen, 30.06.2005 - 7 Sa 280/04
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16

    Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Da aber das Berufungsgericht die für eine Auslegung durch den Senat erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen, kann der Senat den Urlaubsantrag des Klägers selbst auslegen (BAG 13. Dezember 2006 - 10 AZR 787/05 - mwN, AP ZPO § 278 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 3) .
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 321/11

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Weiteres tatsächliches Vorbringen ist nicht zu erwarten (vgl. BAG 13. Dezember 2006 - 10 AZR 787/05 - Rn. 18, AP ZPO § 278 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 779 Nr. 3) .
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Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3906
BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05 (https://dejure.org/2006,3906)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2006 - 4 AZR 544/05 (https://dejure.org/2006,3906)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 (https://dejure.org/2006,3906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils in der Revisionsbegründung; Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Revision; Folgen einer bloßen Darstellung anderer Rechtsansichten in der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 5; ; ZPO § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 Abs. 5; ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Anforderungen an eine Revisionsbegründung; Unzulässigkeit der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung ? Bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils nicht ausreichend

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 408 (Ls.)
  • DB 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 333/99

    Anforderungen an ordnungsgemäße Revisionsbegründung - Fehlen rechtlicher

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 -BAGE 87, 41, 44).

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - 30. Mai 2001 - 4 AZR 272/00 - BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, 148 f.).

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 272/00

    Anforderung an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - 30. Mai 2001 - 4 AZR 272/00 - BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, 148 f.).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 173/99

    Unzulässige Revision

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - FA 2000, 289).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - 30. Mai 2001 - 4 AZR 272/00 - BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145, 148 f.).
  • LAG Niedersachsen, 15.07.2005 - 3 Sa 361/05

    Möglichkeit einer automatischen Übernahme der Vergütungsregelungen des

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Juli 2005 - 3 Sa 361/05 - wird als unzulässig verworfen.
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96

    Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 544/05
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (Senat 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 -BAGE 87, 41, 44).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; 30. August 2000 - 4 AZR 333/99 - BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299).
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht (BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - FA 2000, 289).
  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Sie muss sich mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 10; 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3).
  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 321/12

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht ( BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - Rn. 14; 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - zu II 1 der Gründe) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht (Senat 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; BAG 13. April 2000 - 2 AZR 173/99 - FA 2000, 289).
  • BAG, 20.02.2008 - 10 AZR 119/07

    Sonderzahlung - Kürzung aus wirtschaftlichen Gründen

    Dies erfordert grundsätzlich, dass sich die Revisionsbegründung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzt und den Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts aufzeigt (BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 544/05 - EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 3; 29. Oktober 1997 - 5 AZR 624/96 - BAGE 87, 41 mwN).
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Rechtsprechung
   BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 355/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6461
BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 355/05 (https://dejure.org/2006,6461)
BAG, Entscheidung vom 05.07.2006 - 4 AZR 355/05 (https://dejure.org/2006,6461)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 4 AZR 355/05 (https://dejure.org/2006,6461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung eines Nachschubbearbeiters in der Bundeswehr; Eingruppierung eines Nachschubbearbeiters als Materialdisponent

  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT Anlage 1a Teil III Abschn. L Unterabschn. X VergGr. VIb Fallgr. 7; ; BAT Anlage 1a Teil III Abschn. L Unterabschn. X VergGr. VII Fallgr. 2

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Nachschubbearbeiters der Bundeswehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 5 Sa 783/04

    Bundeswehr; Disposition; Eingruppierung; Fallgruppe 2; Fallgruppe 7; Material;

    Auszug aus BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 355/05
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Mai 2005 - 5 Sa 783/04 E - aufgehoben.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2017 - 5 Sa 167/16

    Eingruppierung - Materialdisponent - Nachschubeinheit der Bundeswehr

    Dabei setzt die Tätigkeit eines Materialdisponenten entsprechend der Bedeutung des Begriffes "disponieren" nur voraus, dass ihm bei der Anforderung des auftragsbezogenen Materials eine gewisse Verantwortung eingeräumt ist, um die rechtzeitige Erfüllung des Auftrages sicherzustellen (BAG, Urteil vom 05. Juli 2006 - 4 AZR 355/05 - Rn. 21, juris = ZTR 2007, 310).

    Die Ermittlung oder die Auswahl von gleichwertigem Material, Gerät oder gleichwertigen Ersatzteilen haben die Tarifvertragsparteien als schwierige Tätigkeit angesehen und deshalb höher bewertet (BAG, Urteil vom 05. Juli 2006 - 4 AZR 355/05 - Rn. 30, juris = ZTR 2007, 310).

  • LAG Niedersachsen, 15.07.2020 - 13 Sa 492/19

    Typisierende Betrachtung der Tätigkeiten bei der Eingruppierung von Elektronikern

    Dafür müssen jedoch deutliche Anhaltspunkte im Tarifvertrag bestehen, weil eine Überschrift in erster Linie Gliederungs- bzw. Ordnungsfunktion hat und der Orientierung dient, indem sie zusammenfassend das beschreibt, was nachfolgend geregelt ist, während tarifliche Tätigkeitsmerkmale typischerweise erst im Rahmen der jeweiligen Entgeltgruppe konkret aufgeführt werden ( vgl. BAG 05.07.2006 - 4 AZR 355/05 -, Rn. 22, juris ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2018 - 1 Sa 13/18

    Eingruppierung, Bundeswehr, Kostenrechner, Auftragsabrechnung, EG 6, EG 8,

    Für den Teil III der Anlage 1 a zum BAT hat das BAG bereits entschieden, dass die gliedernden Überschriften nicht maßgeblich für die Eingruppierung seien, sondern die konkrete Regelung des Tätigkeitsmerkmals (Urteil vom 05.07.2006 - 4 AZR 355/05 -, juris, Rn 22).
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