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   BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06   

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https://dejure.org/2007,1329
BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06 (https://dejure.org/2007,1329)
BAG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 9 AZR 934/06 (https://dejure.org/2007,1329)
BAG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 (https://dejure.org/2007,1329)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

  • openjur.de

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch; Auslegung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Urlaubsanspruch ist kein so genannter Einheitsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Freistellung eines Arbeitnehmers nach Ausspruch einer Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung eines Urlaubsanspruchs; Auslegung nichttypischer Willenserklärungen

  • bag-urteil.com

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch - Auslegung

  • Betriebs-Berater

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch

  • hensche.de

    Kündigung: Fristlos, Urlaub

  • Judicialis

    BUrlG § 7; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 362; ; BGB § 397; ; BGB § 615

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 4
    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch; Auslegung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freistellung nach Kündigung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch durch den Arbeitgeber ? Zulässig, wenn kein anderslautender Urlaubswunsch des Arbeitnehmers ? Vorsorgliche Urlaubsgewährung für Fall der Unwirksamkeit der Kündigung zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freistellung unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorsorgliche Urlaubserteilung in Freistellungsphase

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 472
  • NZA 2008, 473
  • DB 2008, 415
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    Einen weitergehenden Erklärungswert hat die klageweise Geltendmachung nur, sofern der Arbeitnehmer eine konkrete andere zeitliche Festlegung des Urlaubs verlangt (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - Rn. 35, EzA BGB § 615 Nr. 108; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17 und 19, BAGE 92, 299; 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87).

    Dem entspricht, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren hat (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 15; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17, BAGE 92, 299).

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 18; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 19, BAGE 92, 299).

  • BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    Ist ein solcher Fehler nicht festzustellen, ist das Revisionsgericht an die Auslegung des Landesarbeitsgerichts gebunden, auch wenn ein anderes Auslegungsergebnis möglich erscheint oder näherliegt (BGH 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 - Rn. 23, ZIP 2003, 2155).

    Es kommt nicht darauf an, ob ein anderes Auslegungsergebnis möglich ist oder näherliegt (vgl. BGH 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 - Rn. 23, ZIP 2003, 2155).

  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91

    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    Macht der Arbeitnehmer keine anderen Urlaubswünsche geltend, ist die Festlegung des Urlaubs auf die Zeit der Kündigungsfrist ordnungsgemäß (vgl. Senat 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87).

    Einen weitergehenden Erklärungswert hat die klageweise Geltendmachung nur, sofern der Arbeitnehmer eine konkrete andere zeitliche Festlegung des Urlaubs verlangt (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 16/01 - Rn. 35, EzA BGB § 615 Nr. 108; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17 und 19, BAGE 92, 299; 22. September 1992 - 9 AZR 483/91 - Rn. 17, AP BUrlG § 7 Nr. 13 = EzA BUrlG § 7 Nr. 87).

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 915/98

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Anspruch auf einen der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    Dem entspricht, dass der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der während eines Kündigungsschutzrechtsstreits Urlaub verlangt, Urlaub zu gewähren hat (vgl. Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 15; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 17, BAGE 92, 299).

    Die vorsorgliche Urlaubsgewährung liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse des Arbeitgebers, um die Kumulation von Annahmeverzugs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen zu verhindern (Senat 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - Rn. 18; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - Rn. 19, BAGE 92, 299).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    Sonst kann nicht festgestellt werden, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs die geschuldete Leistung bewirken will (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung auf deren Annahme verzichtet (§ 615 Satz 1 BGB) oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (vgl. nur Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117; 9. Juni 1998 - 9 AZR 43/97 - Rn. 13 f., BAGE 89, 91).

    b) Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch auch dadurch erfüllen, dass er den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistellt (st. Rspr. seit BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - Rn. 19, BAGE 54, 59; in jüngerer Vergangenheit zB Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).

  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 339/93

    Nachträgliche Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    Ist der Arbeitnehmer bereits aus anderen Gründen von der Arbeitspflicht befreit, kommt eine nachträgliche Festlegung dieser Zeiten als Urlaub nicht in Betracht (für die st. Rspr. schon Senat 1. Oktober 1991 - 9 AZR 290/90 - Rn. 19, BAGE 68, 308; zu der nicht möglichen "Umwidmung" einer Selbstbeurlaubung 25. Oktober 1994 - 9 AZR 339/93 - Rn. 15, BAGE 78, 153).
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    Dem steht nicht entgegen, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzrechtsstreit offen ist, ob der Arbeitgeber Urlaubsentgelt oder Urlaubsabgeltung schuldet (vgl. Senat 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - Rn. 20, BAGE 79, 92).
  • LAG Nürnberg, 29.08.2006 - 7 Sa 676/05

    Vorsorgliche Urlaubserteilung bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. August 2006 - 7 Sa 676/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 481/84

    Urlaub - Urlaubsanspruch - Anrechnung - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    b) Der Arbeitgeber kann den Urlaubsanspruch auch dadurch erfüllen, dass er den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch freistellt (st. Rspr. seit BAG 18. Dezember 1986 - 8 AZR 481/84 - Rn. 19, BAGE 54, 59; in jüngerer Vergangenheit zB Senat 14. März 2006 - 9 AZR 11/05 - Rn. 11, AP BUrlG § 7 Nr. 32 = EzA BUrlG § 7 Nr. 117).
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 934/06
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt wurden, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (für die st. Rspr. Senat 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 19; BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - Rn. 78, BAGE 108, 1).
  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 290/90

    Bestimmungspflicht des Arbeitgebers bei Urlaubsgewährung

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

    Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Sonst ist nicht bestimmbar, ob der Arbeitgeber die geschuldete Leistung als Schuldner des Urlaubsanspruchs bewirkt (§ 362 Abs. 1 BGB), als Gläubiger der Arbeitsleistung nach § 615 Satz 1 BGB auf deren Annahme verzichtet oder er dem Arbeitnehmer nach § 397 Abs. 1 BGB anbietet, die Arbeitspflicht vertraglich zu erlassen (Senat 20. Januar 2009 - 9 AZR 650/07 - Rn. 24; 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 10, EzA BUrlG § 7 Nr. 119).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Der Bestand des Arbeitsverhältnisses als solcher werde durch eine Kündigung nicht berührt (vgl. BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 14 f. mwN) .
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Die Freistellung zum Zwecke der Gewährung von Erholungsurlaub erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers (vgl. BAG 14. August 2007 - 9 AZR 934/06 - Rn. 10, AP BUrlG § 7 Nr. 38 = EzA BUrlG § 7 Nr. 119) , die als solche mit Zugang beim Arbeitnehmer nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 23, BAGE 130, 119 ) .
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