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   BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07   

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BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 (https://dejure.org/2008,755)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 (https://dejure.org/2008,755)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 (https://dejure.org/2008,755)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Übergangs eines Arbeitsverhältnisse im Wege des Betriebsüberganges; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebsüberganges; Folgen einer Zurücknahme einer Klage für die Einhaltung der Kündigungsschutzfrist; Verwirkung des Anspruchs der Berufung auf die ...

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 275; ; BGB § 311a; ; BGB § 613a; ; BGB § 622; ; ZPO § 253; ; ZPO § 269; ; ZPO § 563; ; ZPO § 894; ; KSchG § 1; ; KSchG § 4; ; KSchG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fiktion der sozialen Rechtfertigung der Kündigung bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage; Verwirkung des Wiedereinstellungsanspruchs bei Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Kündigungstermine sind zwingend zu beachten!

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsanmerkung)

    Gesetzliche Kündigungstermine sind zwingend zu beachten!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 391
  • NZA 2009, 29
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zu der Annahme ihres Angebotes auf Abschluss eines Arbeitsvertrages und damit auf Abgabe einer Willenserklärung der Beklagten, die mit Rechtskraft eines dem Klageantrag stattgebenden Urteils gemäß § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als abgegeben gilt (st. Rspr., Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80 mwN).

    Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kommt nur ausnahmsweise ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80).

    Der Senat hat einen Wiedereinstellungsanspruch in Form eines Fortsetzungsanspruches des Arbeitnehmers gegenüber dem neuen Betriebsinhaber dann bejaht, wenn der Betriebsübergang zwar erst am Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist stattgefunden hat, die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit jedoch schon während des Laufes der Kündigungsfrist entstanden und die ursprünglich bei Ausspruch der Kündigung anzustellende Prognose dadurch während des Laufes der Kündigungsfrist unzutreffend geworden war (25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Europäischen Recht (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - aaO mwN).

    Nach § 894 ZPO gilt die Willenserklärung des Arbeitgebers auf Abschluss des begehrten Arbeitsvertrages mit Rechtskraft des Urteils als abgegeben (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80).

    Entsprechend der Frist zur Ausübung des Widerspruchsrechtes muss auch das Wiedereinstellungs- oder Fortsetzungsverlangen binnen einer Frist von einem Monat geltend gemacht werden, da der Zweck des Bestandsschutzes Phasen vermeidbarer Ungewissheit über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigt (Senat 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 80 mwN).

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 890/98

    Verwirkung des Klagerechts bei Kündigung nach dem Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung kann das Recht, außerhalb des Geltungsbereiches des § 4 KSchG Klage gegen eine Kündigung zu erheben, verwirken (vgl. 2. Dezember 1999 - 8 AZR 890/98 -AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 3 mwN).

    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruches derart überwiegen, dass dem Gegner die Erfüllung des Anspruches nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Senat 2. Dezember 1999 - 8 AZR 890/98 - AP BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Prozessverwirkung Nr. 3).

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    Der Siebte Senat hat es offen gelassen, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (vgl. 10. Oktober 2007 - 7 AZR 487/06 - 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - DB 2007, 1034 mwN).

    Allerdings unterliegt der revisionsrechtlichen Überprüfung, ob das Gericht der Tatsacheninstanz alle erheblichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und die Bewertung dieser Gesichtspunkte von den getroffenen tatsächlichen Feststellungen getragen wird (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - DB 2007, 1034).

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    Für die Klägerin war erkennbar, dass die HP keine außerordentliche Kündigung aussprechen wollte, sondern die einzuhaltenden Kündigungsfristen und Kündigungstermine, an die sie gesetzlich gebunden war, einhalten wollte (so zur Einhaltung der Kündigungsfrist: BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - BAGE 116, 336 = AP KSchG 1969 § 4 Nr. 55 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 72).

    Ob der Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - aaO) zu folgen ist, dass der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch außerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen darf, kann im Streitfalle dahinstehen, weil die Klägerin ihr Recht verwirkt hat, geltend zu machen, dass ihr Arbeitsverhältnis erst zum 31. Oktober 2005 beendet worden ist.

  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    Zwar kann die Übernahme des Firmennamens einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass die Marktstellung des bisherigen Betriebsinhabers genutzt werden soll (vgl. Senat 16. Februar 2006 - 8 AZR 204/05 - AP BGB § 613a Nr. 300 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 46; BAG 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15 = EzA BGB § 613a Nr. 106), jedoch beseitigt allein die Änderung des Namens, unter dem ein Hotel geführt wird, verbunden mit der Zusammenarbeit mit einer anderen Hotelkette, nicht die Identität der übernommenen wirtschaftlichen Einheit.
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    Daraus hat das Bundesarbeitsgericht geschlossen, eine Verurteilung zum Abschluss eines in der Vergangenheit liegenden Arbeitsvertrages sei nicht möglich (28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5).
  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 204/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Teilbetrieb

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    Zwar kann die Übernahme des Firmennamens einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass die Marktstellung des bisherigen Betriebsinhabers genutzt werden soll (vgl. Senat 16. Februar 2006 - 8 AZR 204/05 - AP BGB § 613a Nr. 300 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 46; BAG 16. Februar 1993 - 3 AZR 347/92 - AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 15 = EzA BGB § 613a Nr. 106), jedoch beseitigt allein die Änderung des Namens, unter dem ein Hotel geführt wird, verbunden mit der Zusammenarbeit mit einer anderen Hotelkette, nicht die Identität der übernommenen wirtschaftlichen Einheit.
  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    Es handelt sich dabei nicht um eine grundlegende Organisationsänderung des Hotelbetriebes, die einen Betriebsübergang ausschließen würde (vgl. Senat 4. Mai 2006 - 8 AZR 299/05 - BAGE 118, 168 = AP BGB § 613a Nr. 304 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 51).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    Haftungsrechtliche Probleme für den nachfolgenden Pächter können demgegenüber keine durchgreifenden Bedenken gegen die Anwendbarkeit des § 613a Abs. 1 BGB begründen (BAG 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104 = AP BGB § 613a Nr. 24 = EzA BGB § 613a Nr. 28).
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07

    Zeitpunkt eines Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
    Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen (st. Rspr., Senat 21. Februar 2008 - 8 AZR 77/07 - AP BGB § 613a Nr. 343 mwN).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94

    Betriebsübergang

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a.

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 211/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2006 - 11 Sa 400/06

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

  • BAG, 01.04.1981 - 4 AZR 80/79
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Bei einer ordentlichen Kündigung sei für den Kündigungsadressaten erkennbar, dass der Kündigende die einzuhaltende Kündigungsfrist grundsätzlich wahren wolle, weil er aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder einzelvertraglicher Regelungen an sie gebunden sei (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25 ff., BAGE 116, 336; dem folgend: BAG 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - Rn. 32, BAGE 117, 68; ausdrücklich offengelassen: BAG 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 31; nicht entscheidungserheblich: BAG 9. September 2010 - 2 AZR 714/08 - Rn. 13, BAGE 135, 278) .
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Der Sechste Senat hat sich dem angeschlossen (9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - Rn. 32, BAGE 117, 68), während der Achte Senat ausdrücklich offengelassen hat, ob der Rechtsprechung des Zweiten Senats zu folgen sei (21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 31, AP BGB § 613a Nr. 353 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 95).
  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    Eine Ausnahme kann geboten sein, wenn der Betriebs- oder Betriebsteilübergang bereits während des Laufs der Kündigungsfrist zwar beschlossen, aber noch nicht vollzogen wurde (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 59; 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - zu II 2 c bb der Gründe, aaO) .
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