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   BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09   

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https://dejure.org/2010,2467
BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09 (https://dejure.org/2010,2467)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 1 AZR 186/09 (https://dejure.org/2010,2467)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 (https://dejure.org/2010,2467)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 551 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 ZPO
    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderung an eine Revisionsbegründung; Zulässigkeit der Berufung als von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung

  • bag-urteil.com

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • rewis.io

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässigkeit von Berufung und Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 551 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
    Anforderung an die Revisionsbegründung; Zulässigkeit der Berufung als von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Berufung als Prozessvoraussetzung für gesamtes weiteres Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1446
  • DB 2011, 484
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 442/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09
    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 442/07 - Rn. 13, AP ZPO § 551 Nr. 65 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 8).

    Setzt sich die Revisionsbegründung nur mit einer der Begründungen auseinander, ist die Revision in Bezug auf diesen Streitgegenstand unzulässig (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 442/07 - Rn. 14, AP ZPO § 551 Nr. 65 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 8).

    Dies erfordert die konkrete Darlegung der Gründe, aus denen das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft sein soll (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 442/07 - Rn. 13, AP ZPO § 551 Nr. 65 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 8).

    Setzt sich die Revisionsbegründung nur mit einer der Begründungen auseinander, ist die Revision in Bezug auf diesen Streitgegenstand unzulässig (BAG 19. März 2008 - 5 AZR 442/07 - Rn. 14, AP ZPO § 551 Nr. 65 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 8).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09
    Fehlt sie zu einem der Streitgegenstände, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 21, AP ZPO § 551 Nr. 68).

    Fehlt sie zu einem der Streitgegenstände, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 657/08 - Rn. 21, AP ZPO § 551 Nr. 68).

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09
    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 10, BAGE 121, 18).

    Sie ist deshalb vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 10, BAGE 121, 18).

  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 6/06

    Rechtsbeschwerdebegründung

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09
    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (vgl. BAG 15. November 2006 - 7 ABR 6/06 - Rn. 13).

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (vgl. BAG 15. November 2006 - 7 ABR 6/06 - Rn. 13).

  • LAG Bremen, 16.12.2008 - 1 Sa 154/08
    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 186/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 16. Dezember 2008 - 1 Sa 154/08 - wird zurückgewiesen.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 16. Dezember 2008 - 1 Sa 154/08 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 26.01.2011 - 5 AZR 819/09

    Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug

    Entgegen der Auffassung des Klägers hat sich die Revision mit den Gründen des Berufungsurteils ausreichend auseinandergesetzt (zu den Anforderungen vgl. BAG 19. März 2008 - 5 AZR 442/07 - Rn. 13 mwN, AP ZPO § 551 Nr. 65 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 8; 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09 - Rn. 13 mwN, NZA 2010, 1446) .
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig ( BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 774/14 - Rn. 10; 27. Juli 2010 - 1 AZR 186/09  - Rn. 13  mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2021 - 8 Sa 674/20

    Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko auch in der Pandemie

    Im Falle der uneingeschränkten Anfechtung muss die Berufungsbegründung geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen; bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren Streitgegenständen muss sie sich daher grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt wird (BAG, Urteil vom 27.07.2010 - 1 AZR 186/09, NZA 2010, 1446; BGH, Urteil vom 13.11.2001 - VI ZR 414/00, NJW 2002, 682).
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