Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 25.02.2011

Rechtsprechung
   BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09   

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https://dejure.org/2011,5780
BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09 (https://dejure.org/2011,5780)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2011 - 1 AZR 807/09 (https://dejure.org/2011,5780)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 (https://dejure.org/2011,5780)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Berufsfreiheit

  • openjur.de

    Arbeitsvertragliche Verweisung; Zahlung einer durch Betriebsvereinbarung auszugestaltenden erfolgsabhängigen Vergütung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Berufsfreiheit; Stichtagsregelung

  • Bundesarbeitsgericht

    Arbeitsvertragliche Verweisung - Zahlung einer durch Betriebsvereinbarung auszugestaltenden erfolgsabhängigen Vergütung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Berufsfreiheit - Stichtagsregelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 4 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 75 Abs 2 S 1 BetrVG
    Arbeitsvertragliche Verweisung - Zahlung einer durch Betriebsvereinbarung auszugestaltenden erfolgsabhängigen Vergütung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Berufsfreiheit - Stichtagsregelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 88 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 4 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 75 Abs 2 S 1 BetrVG
    Arbeitsvertragliche Verweisung - Zahlung einer durch Betriebsvereinbarung auszugestaltenden erfolgsabhängigen Vergütung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Berufsfreiheit - Stichtagsregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines außertariflichen Mitarbeiters auf Zahlung eines Bonus nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Erfolgsabhängige Vergütung in vorformuliertem Arbeitsvertrag

  • rewis.io

    Arbeitsvertragliche Verweisung - Zahlung einer durch Betriebsvereinbarung auszugestaltenden erfolgsabhängigen Vergütung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Berufsfreiheit - Stichtagsregelung

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitsvertragliche Verweisung - Zahlung einer durch Betriebsvereinbarung auszugestaltenden erfolgsabhängigen Vergütung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Berufsfreiheit - Stichtagsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines außertariflichen Mitarbeiters auf Zahlung eines Bonus nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erfolgsabhängige Vergütung in vorformuliertem Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1234
  • BB 2011, 2740
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    Hierfür spricht ferner, dass freiwillige Betriebsvereinbarungen nach § 88 BetrVG nicht auf die dort ausdrücklich genannten Gegenstände beschränkt sind, sondern, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, auch über andere Gegenstände möglich sein sollen (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 14, BAGE 120, 308) .

    Es bedarf hier einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (BAG 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 24, BAGE 120, 308) .

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    Demgegenüber bezweckt eine erfolgsabhängige Vergütung gerade eine Leistungssteigerung des Arbeitnehmers durch die Förderung seiner Motivation (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 25, BAGE 125, 147) .

    Ein in dieser Weise ausgestalteter Vergütungsbestandteil wird daher als Gegenleistung für die gemäß der Zielvereinbarung erbrachte Arbeitsleistung geschuldet (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 48, aaO; BSG 23. März 2006 - B 11a AL 29/05 R - SozR 4-4300 § 183 Nr. 6) .

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die eigentliche Grundvergütung, sondern auch für besondere Entgeltbestandteile, die gleichermaßen in das Synallagma eingebundene Leistungen darstellen (BAG 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 20, BAGE 122, 182) .
  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 178/09

    Tarifliche Jahresleistung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    Sie wird in den einzelnen Monaten anteilig verdient, jedoch aufgespart und am vereinbarten Fälligkeitstag ausgezahlt (BAG 21. April 2010 - 10 AZR 178/09 - Rn. 14, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 45) .
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    Dies umfasst seine Entscheidung, eine konkrete Beschäftigungsmöglichkeit in einem gewählten Beruf beizubehalten oder aufzugeben (BVerfG 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - zu C III 1 der Gründe, BVerfGE 84, 133) .
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    Die bloße Darstellung anderer Rechtsansichten ohne jede Auseinandersetzung mit den Gründen des Berufungsurteils genügt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung nicht (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 912/07 - Rn. 11, AP ZPO § 551 Nr. 66 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 10) .
  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 777/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung - pauschalierte

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    Ansatzpunkt für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist in erster Linie der Vertragswortlaut (BAG 27. Juni 2010 - 3 AZR 777/08 - Rn. 21, AP BGB § 307 Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 48) .
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    Dazu muss auch die Kausalität zwischen Verfahrensmangel und Ergebnis des Berufungsurteils dargelegt werden (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - Rn. 27, BAGE 109, 145) .
  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    Das Betriebsverfassungsgesetz geht nach seiner Konzeption von einer grundsätzlich umfassenden Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung materieller und formeller Arbeitsbedingungen aus (grundlegend BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211) .
  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

    Auszug aus BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09
    a) Bei den von der Beklagten im Arbeitsvertrag vorformulierten Vertragsbedingungen handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 BGB, deren Auslegung durch das Berufungsgericht einer vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt (BAG 20. Januar 2010 - 10 AZR 914/08 - Rn. 12, AP BGB § 305c Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 18) .
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

  • LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09

    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Ihr Gestaltungsspielraum ist dabei sowohl gegenüber den Betriebsparteien (vgl. zu Stichtagsregelungen außerhalb des Bezugszeitraums in Betriebsvereinbarungen: BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 -; 5. Juli 2011 - 1 AZR 94/10 -) als auch gegenüber den einseitigen Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. dazu BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10 - BAGE 140, 231) erweitert (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 39 - 41) .
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Doch sind die Betriebsparteien beim Abschluss ihrer Vereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG an die Grundsätze von Recht und Billigkeit gebunden (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 20, BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 36; vgl. zur Wahrung grundrechtlich geschützter Freiheitsrechte auch BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 71) und müssen den auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführenden betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (vgl. BAG 15. Mai 2018 - 1 AZR 20/17 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt die Auslegung des Arbeitsvertrages der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch den Senat (BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 23 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 88 Nr. 3) .
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.02.2011 - I-20 U 105/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13453
OLG Hamm, 25.02.2011 - I-20 U 105/10 (https://dejure.org/2011,13453)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2011 - I-20 U 105/10 (https://dejure.org/2011,13453)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - I-20 U 105/10 (https://dejure.org/2011,13453)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse, Unverbindlichkeit der Startgutschrift

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse, Unverbindlichkeit der Startgutschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Umgestaltung des kirchlichen Gesamtversorgungssystems in ein Punktemodell durch die Übernahme des Wechsels des Versorgungssystems des öffentlichen Dienstes ist wirksam; Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Altersversorgung der Kirchlichen ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Systemumstellung in der Altersversorgung der Kirchlichen Zusatzversorgungskassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1234
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10
    Für sog. rentenferne Jahrgänge ist auch im Bereich der KZVK dem Umstand, dass die Satzungsregelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung 2, 25 % der Vollrente erworben werden, wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG unwirksam ist (BGH VersR 2008, 1625 ff), dadurch Rechnung zu tragen, dass festgestellt wird, dass die von der KZVK erteilte Startgutschrift den Wert der bis zum 31.12.2001 erlangten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt.

    Für die Überprüfung der Übergangsregelung für die rentenfernen Versicherten gilt der im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 (VersR 2008, 1625) dargestellte Maßstab.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2008, 1625) ist die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes getroffene Übergangsregelung für sogenannte rentenferne Versicherte, zu denen auch der Kläger zählt, mit Ausnahme der vorgenannten Regelung wirksam.

    Ebenfalls scheidet aus diesem Grund eine weitergehende AGB-rechtliche Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff BGB aus (BGH VersR 2008, 1625, 1628 Tz 32).

    Denn diese Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung 2, 25 % der Vollrente erworben werden, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BGH VersR 2008, 1625, 1636 Tz 122 ff).

    Diese Verfassungswidrigkeit und die sich daraus ergebende Unwirksamkeit dieser Detailregelung der neuen Satzung ändert an der Wirksamkeit der Systemumstellung als solcher nichts (so ausdrücklich BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141; durch Nichtannahmebeschluss vom 29.03.2010 hat das BVerfG VersR 2010, 1166 die Verfassungsgemäßheit der Rechtsprechung zum Systemwechsel betreffend rentenferne Jahrgänge bestätigt).

    Unwirksam ist lediglich die getroffene Übergangsregelung, was zur Folge hat, dass die dem Kläger erteilte Startgutschrift einer ausreichenden rechtlichen Grundlage entbehrt und damit den Wert der vom Kläger bis zum Umstellungsstichtag erdienten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalls zu leistende Rente nicht verbindlich festlegt (vgl. BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141).

    Weitergehende Ansprüche schafft Art. 14 Abs. 1 GG nicht (BGH VersR 2008, 1625, 1629 m.w.N.).

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 383/06

    Systemänderung bei einer kirchlichen Gesamtversorgung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10
    Jedoch hielte die Satzungsänderung, selbst wenn vorliegend eine solche Inhaltskontrolle statthaft wäre, einer solchen nach §§ 317, 319 BGB stand, wie das Bundesarbeitsgericht (NZA 2009, 1275, 1278 Tz 38 ff) für die Frage der arbeitsrechtlichen Wirksamkeit entschieden hat.

    Deshalb ist nur der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass das Bundesarbeitsgericht für den Bereich der kirchlichen Zusatzversorgungskassen bereits entschieden hat (NZA 2009, 1275), dass ein solcher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten der kirchlichen Arbeitgeber nicht vorliegt und die vom Kläger beanstandete dynamische Verweisung auf die Satzung der kirchlichen Zusatzversorgungskasse in vollem Umfang wirksam ist.

    Auch das von dem Kläger befürwortete dreistufige Prüfungsschema findet keine Anwendung (BAG NZA 2009, 1275, 1278 f Tz 41).

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10
    Die gerichtliche Kontrolle der Satzungsbestimmungen der Beklagten als einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind, darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (BGH VersR 2008, 1677, 1678; BGH VersR 2011, 64, 65 jeweils m.w.N.).

    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).

    Ohnehin ist davon auszugehen, dass die Einnahmen- und Ausgabenentwicklungen bei den Zusatzversorgungskassen insgesamt zu einer Krise der Zusatzversorgung geführt haben (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 27).

  • BGH, 04.11.2009 - IV ZR 118/07

    Rechtmäßigkeit des Systemwechsels vom Gesamtversorgungssystem zum

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10
    Selbst wenn mit Finanzierungsschwierigkeiten nicht zu rechnen gewesen wäre, bedeutet dies nicht, dass von einer Systemänderung hätte abgesehen werden müssen (BGH VersR 2008, 1677, 1679 Tz 28; BGH Urteil vom 04.11.2009 IV ZR 118/07 Tz 12).
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10
    Dem entspricht es, dass das Bundesarbeitsgericht für den Bereich von Arbeitsvertragsregelungen, die auf dem sog. Dritten Weg entstanden und von einer paritätisch mit weisungsunabhängigen Mietgliedern besetzten Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen worden sind, entschieden hat, dass diese nur einer eingeschränkten gerichtlichen Inhaltskontrolle unterliegen (BeckRS 2010, 72932 Tz 31).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2009 - 5 W 37/09

    Streitwert von Klage und Widerklage; Begriff desselben Gegenstandes

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10
    Denn die Übergangsregelung in den §§ 72 f der neugefassten Satzung der Beklagten beruht in gleicher Weise wie im öffentlichen Dienst auf den in § 33 des Tarifvertrages Altersversorgung ATV (Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) bzw. des Tarifvertrages Altersvorsorge-TV-Kommunal ATV-K (Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) getroffenen Regelungen und damit auf einer Grundentscheidung der Tarifpartner und damit auf der insoweit auch zu beachtenden Tarifautonomie (BGH NJW-RR 2009, 864, 867 Tz 19; BGH VersR 2011, 63, 64 Tz 23).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10
    Zusätzlichen Anlass für einen Ausstieg aus dem kritisierten Gesamtversorgungssystem gab schließlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (VersR 2000, 835) zur sog. Halbanrechnung von Vordienstzeiten.
  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 11/10

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes:

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10
    Denn die Übergangsregelung in den §§ 72 f der neugefassten Satzung der Beklagten beruht in gleicher Weise wie im öffentlichen Dienst auf den in § 33 des Tarifvertrages Altersversorgung ATV (Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) bzw. des Tarifvertrages Altersvorsorge-TV-Kommunal ATV-K (Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 01.03.2002) getroffenen Regelungen und damit auf einer Grundentscheidung der Tarifpartner und damit auf der insoweit auch zu beachtenden Tarifautonomie (BGH NJW-RR 2009, 864, 867 Tz 19; BGH VersR 2011, 63, 64 Tz 23).
  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08

    Zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2011 - 20 U 105/10
    Diese Verfassungswidrigkeit und die sich daraus ergebende Unwirksamkeit dieser Detailregelung der neuen Satzung ändert an der Wirksamkeit der Systemumstellung als solcher nichts (so ausdrücklich BGH VersR 2008, 1625, 1637 Tz 141; durch Nichtannahmebeschluss vom 29.03.2010 hat das BVerfG VersR 2010, 1166 die Verfassungsgemäßheit der Rechtsprechung zum Systemwechsel betreffend rentenferne Jahrgänge bestätigt).
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