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   BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09   

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BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09 (https://dejure.org/2010,3749)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2010 - 9 AZR 642/09 (https://dejure.org/2010,3749)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 (https://dejure.org/2010,3749)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen der Vertragslaufzeit auf die Dauer der Freistellungsphase

  • openjur.de

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell; Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen der Vertragslaufzeit auf die Dauer der Freistellungsphase

  • Bundesarbeitsgericht

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen der Vertragslaufzeit auf die Dauer der Freistellungsphase

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 264 Nr 2 ZPO, § 559 Abs 1 ZPO, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen der Vertragslaufzeit auf die Dauer der Freistellungsphase

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305c Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 264 Nr 2 ZPO, § 559 Abs 1 ZPO, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen der Vertragslaufzeit auf die Dauer der Freistellungsphase

  • IWW

    BGB § 305c Abs. 1 BGB § 305c Abs. 2 ZPO § 264 Nr. 2 ZPO § 559 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einführung neuer prozessualer Ansprüche in der Revisionsinstanz ist unzulässig; Zulässigkeit der Einführung neuer prozessualer Ansprüche in der Revisionsinstanz; Wechsel vom Leistungs- zum Feststellungsantrag als Beschränkung des Klageantrags; Auswirkungen mehrfacher ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen der Vertragslaufzeit auf die Dauer der Freistellungsphase

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell - Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen der Vertragslaufzeit auf die Dauer der Freistellungsphase

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Einführung neuer prozessualer Ansprüche in der Revisionsinstanz; Wechsel vom Leistungs- zum Feststellungsantrag als Beschränkung des Klageantrags; Teilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell; Auswirkungen mehrfacher Verlängerungen der Vertragslaufzeit auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dauer und Lage der Freistellung bei Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Blockmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1988
  • NZA 2011, 509
  • DB 2011, 2923
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 765/08

    Ausgleichszahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    a) Der Senat kann im Zusammenhang mit der Auslegung der Vertragsklauseln offenlassen, ob es sich bei den Regelungen in dem Änderungsvertrag vom 29. April 2005 um Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Auslegung dem Revisionsgericht obliegt (vgl . Senat 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 35, EzA BGB 2002 § 308 Nr. 11) , oder um eine individualrechtliche Vereinbarung handelt, deren Auslegung durch die Tatsacheninstanzen der Senat lediglich eingeschränkt überprüfen kann (vgl. Senat 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 46, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .

    Dabei sind die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. Senat 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 45, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .

  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    a) Der Senat kann im Zusammenhang mit der Auslegung der Vertragsklauseln offenlassen, ob es sich bei den Regelungen in dem Änderungsvertrag vom 29. April 2005 um Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Auslegung dem Revisionsgericht obliegt (vgl . Senat 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 35, EzA BGB 2002 § 308 Nr. 11) , oder um eine individualrechtliche Vereinbarung handelt, deren Auslegung durch die Tatsacheninstanzen der Senat lediglich eingeschränkt überprüfen kann (vgl. Senat 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 46, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 88 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 12) .
  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 18/07

    Altersteilzeit - erweitertes Direktionsrecht

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Beachtung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (Senat 14. August 2007 - 9 AZR 18/07 - Rn. 37, BAGE 123, 337) .
  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    Da die Zweifel an der richtigen Auslegung erheblich sein müssen (vgl. BAG 10. Dezember 2008 -  10 AZR 1/08  - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40) , genügt die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, für die Anwendung der Unklarheitenregel nicht (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259) .
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    Da die Zweifel an der richtigen Auslegung erheblich sein müssen (vgl. BAG 10. Dezember 2008 -  10 AZR 1/08  - Rn. 15, AP BGB § 307 Nr. 40 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 40) , genügt die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, für die Anwendung der Unklarheitenregel nicht (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - 23 Sa 124/09
    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2009 - 23 Sa 124/09 - unter Zurückweisung im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    Denn der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch für den durch den Antrag und den Klagegrund bestimmten Streitgegenstand die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 99/09 - Rn. 11, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 119 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 16) .
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    Insoweit liegt nur eine Beschränkung des Klageantrags vor, die nach § 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung gilt (vgl. BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 11, BAGE 116, 267) und deshalb weder einer Einwilligung noch einer Feststellung der Sachdienlichkeit bedarf.
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    (a) Die Unklarheitenregel, die gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf Verbraucherverträge und damit auf Arbeitsverträge Anwendung findet (Senat 18. März 2008 -  9 AZR 186/07  - Rn. 17, BAGE 126, 187) , beruht auf dem Gedanken, dass es Sache des Verwenders ist, sich klar und unmissverständlich auszudrücken.
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05

    Widerruf einer Zusatzaufgabe

    Auszug aus BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 642/09
    Eine - wie hier - erklärte bloße Antragsbeschränkung ist somit auch in der Revisionsinstanz unbedenklich zulässig (im Ergebnis ebenso: BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 187/05 - Rn. 15, BAGE 117, 44) .
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 310/05

    Erfolgsbeteiligung nach einem Carried-Interest-Plan

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Nach § 264 Nr. 2 ZPO, der auch auf das Verfahren in der Revisionsinstanz Anwendung findet (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 21) , ist es nicht als Änderung der Klage anzusehen, wenn ohne Änderung des Klagegrundes der Klageantrag in Bezug auf Nebenforderungen erweitert wird.
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Die nur entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG 19. Januar 2011 - 10 AZR 873/08 - Rn. 24, AP BGB § 611 Arbeitgeberdarlehen Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9 ; 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 47, NZA 2011, 509) .

    a) Bestimmungen in Formulararbeitsverträgen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Arbeitnehmer mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil (BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 50, NZA 2011, 509) .

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Beachtung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 53, NZA 2011, 509) .

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Eine - wie hier - erklärte bloße Antragsbeschränkung ist in der Revisionsinstanz zulässig (BAG 14. Dezember 2010 - 9 AZR 642/09 - Rn. 21, NZA 2011, 509) .
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