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   BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09   

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https://dejure.org/2010,2283
BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09 (https://dejure.org/2010,2283)
BAG, Entscheidung vom 27.10.2010 - 7 ABR 36/09 (https://dejure.org/2010,2283)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 (https://dejure.org/2010,2283)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei Einstellungen - Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG

  • openjur.de

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen; keine Informationspflicht über individuelle Arbeitszeitvereinbarungen

  • Bundesarbeitsgericht

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen - keine Informationspflicht über individuelle Arbeitszeitvereinbarungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 S 2 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 80 Abs 2 S 1 Halbs 1 BetrVG, § 259 ZPO
    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen - keine Informationspflicht über individuelle Arbeitszeitvereinbarungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 99 Abs 1 S 2 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, § 80 Abs 2 S 1 Halbs 1 BetrVG, § 259 ZPO
    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen - keine Informationspflicht über individuelle Arbeitszeitvereinbarungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines auf die Verfolgung eines erst in der Zukunft entstehenden Anspruchs gerichteten Vornahmeantrags; Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen; Zustimmungsverweigerungsgrund

  • Betriebs-Berater

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

  • bag-urteil.com

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen - keine Informationspflicht über individuelle Arbeitszeitvereinbarungen

  • Betriebs-Berater

    Kein Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen

  • rewis.io

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen - keine Informationspflicht über individuelle Arbeitszeitvereinbarungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen - keine Informationspflicht über individuelle Arbeitszeitvereinbarungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines auf die Verfolgung eines erst in der Zukunft entstehenden Anspruchs gerichteten Vornahmeantrags; Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellungen; Zustimmungsverweigerungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung: Kein Auskunftsanspruch des Betriebsrats über einzelvertragliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 527
  • BB 2011, 1277
  • BB 2011, 819
  • DB 2011, 713
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    Denn auch soweit der Betriebsrat bei einer Einstellung darüber zu wachen hat, dass die personelle Maßnahme nicht gegen einen Tarifvertrag verstößt, geht es allein darum, ob die vorgesehene Einstellung, also die Eingliederung in den Betrieb, von den tariflichen Vorschriften untersagt ist, nicht aber darum, ob die Bestimmungen des Arbeitsvertrags einen Tarifverstoß beinhalten (so bereits BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 60, 57) .

    Zur Durchführung dieser Aufgabe kann er gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch haben, über einzelne Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen unterrichtet zu werden (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 1 d der Gründe, BAGE 60, 57) .

    Dabei ist ein allein auf § 80 Abs. 2 BetrVG gestützter Unterrichtungsanspruch unabhängig von einer konkreten Einstellung und dem dabei stets gegebenen Unterrichtungsanspruch nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - aaO) .

    Um der Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gerecht zu werden, kann es geboten sein, aus gegebenem Anlass über einzelne Vereinbarungen in Arbeitsverträgen unterrichtet zu werden (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - zu B I 1 d der Gründe, BAGE 60, 57) .

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    Dementsprechend kann der Betriebsrat gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG einer Einstellung seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn diese als solche untersagt ist (vgl. BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29 mwN, BAGE 126, 176) .

    Das kann der Fall sein, wenn die Tarifnorm die Beschäftigung als solche verbietet oder sie nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29 mwN, BAGE 126, 176) .

    Sie stellen regelmäßig Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG dar, die unabhängig von der Tarifgebundenheit der Arbeitnehmer für alle Betriebe gelten, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - aaO).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 70/08

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 109; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 24, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16) .

    Dabei trägt Ziffer 4 der Regelungsvereinbarung offensichtlich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Rechnung, nach der zwar die Frist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG grundsätzlich auch dann nicht in Lauf gesetzt wird, wenn es der Betriebsrat unterlässt, den Arbeitgeber auf die offenkundige Unvollständigkeit der Unterrichtung hinzuweisen, es aber durchaus Sache des Betriebsrats sein kann, um Vervollständigung der erteilten Auskünfte zu bitten, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen durfte, den Betriebsrat vollständig unterrichtet zu haben (vgl. BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 25 mwN, EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 16).

  • BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04

    Rechtsnatur einer Klage auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und Abnahme des

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (vgl. BGH 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 - Rn. 11, NJW-RR 2006, 1485) .

    a) Eine unzulässige oder unbegründete Leistungsklage kann ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO in eine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO umgedeutet werden (vgl. zB BAG 27. März 2007 - 3 AZR 299/06 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 68; zur Umdeutung bei einer unzulässigen Klage auf künftige Leistung: BGH 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 - Rn. 15 mwN, NJW-RR 2006, 1485) .

  • BAG, 28.01.1992 - 1 ABR 45/91

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    In der im vorliegenden Streitfall allenfalls anzunehmenden tarifwidrigen Vereinbarung der Verlängerung der Arbeitszeit liegt im Übrigen auch der entscheidende Unterschied zu der Konstellation, die dem vom Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts am 28. Januar 1992 (- 1 ABR 45/91 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 95 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 103) entschiedenen Verfahren zugrunde lag: Dort ging es um eine Tarifvorschrift, in der die Tarifvertragsparteien für den Regelfall die Arbeitszeit auf mindestens 20 Stunden in der Woche festgelegt hatten.
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 17 f., BAGE 119, 356) .
  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 AZR 460/04 - Rn. 47 mwN, BAGE 117, 137) .
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    Sofern sich dem Begehren des Antragstellers nicht zuverlässig entnehmen lässt, dass dieser - hilfsweise - ein genau bestimmtes Teilziel verfolgt, darf das Gericht auch nicht dahin erkennen, dass der geltend gemachte Anspruch unter einschränkenden Voraussetzungen gegeben ist (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 78, 379) .
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    Die den Arbeitgeber anlässlich der Beteiligung des Betriebsrats bei einer personellen Einzelmaßnahme obliegenden Unterrichtungspflichten lassen die aufgrund anderer Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere die sich aus § 80 Abs. 2 BetrVG ergebenden Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers, grundsätzlich unberührt (BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 34) .
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
    Der Umfang der vom Arbeitgeber geforderten Unterrichtung des Betriebsrats bestimmt sich damit nach dem Zweck der Beteiligung an der jeweiligen personellen Maßnahme (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - zu B I 1 der Gründe, NZA 1994, 187) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • LAG München, 04.03.2009 - 9 TaBV 113/08

    Informationspflicht bei Einstellung

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    b) Vorliegend bedarf es wegen der Unzulässigkeit der Anträge zu 1. und 2. (erstinstanzlicher Tenor zu 3. und 4.) keiner Entscheidung, ob es sich bei ihnen um Globalanträge (BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 29, BAGE 165, 48; 17. September 2013 - 1 ABR 26/12 - Rn. 8 ff.; 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 23, BAGE 132, 195) handelte und diese - im Fall ihrer Zulässigkeit - als unbegründet abzuweisen wären, weil die Beklagte jedenfalls zu einzelnen Themen bereits Auskünfte erteilt und Kopien zur Verfügung gestellt hat, so dass eine nochmalige unbegrenzte Leistung nicht verlangt werden könnte.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21

    Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift

    Ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, ist in vollem Umfang als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 23).
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 13; BGH 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 - Rn. 11; zukünftige Vergütungsansprüche als künftige Leistungen iSv. § 259 ZPO ansehend, ohne tragend auf die Frage der Anspruchsentstehung abzustellen BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - zu A I der Gründe, BAGE 102, 225; 6. Mai 2009 - 10 AZR 390/08 - Rn. 15; die Zulässigkeit des Antrags bereits wegen der fehlenden Aufnahme der für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag verneinend BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu I 1 und 2 der Gründe; 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28; 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 42) .
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