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   BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10   

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BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 (https://dejure.org/2011,614)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 (https://dejure.org/2011,614)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 (https://dejure.org/2011,614)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

  • openjur.de

    Mitbestimmung bei Versetzungen; arbeitskampfbedingte Versetzung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 BetrVG, § 100 BetrVG, § 80 Abs 2 BetrVG, Art 9 Abs 3 GG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung eines Betriebsrates eines abgebenden Betriebs bei einer arbeitskampfbedingten Versetzung arbeitswilliger Arbeitnehmer in einen bestreikten Betrieb eines Arbeitgebers; Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrates während eines Arbeitskampfs bei Bestehen einer ...

  • hensche.de

    Streik, Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Versetzung

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Versetzungen während eines Arbeitskampfs

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzungen wegen Arbeitskampf: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Betrriebsrats im Arbeitskampf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei Versetzungen während eines Arbeitskampfs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Versetzungen während eines Arbeitskampfs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber können Streikbrecher ohne Zustimmung des Betriebsrats in den bestreikten Betrieb versetzen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Arbeitskampf

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Versetzung während eines Arbeitskampfs

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen während eines Arbeitskampfs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versetzung arbeitswilliger Arbeitnehmer während eines Arbeitskampfes bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats - Mitbestimmung des Betriebsrats würde Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers ernsthaft beeinträchtigen

Besprechungen u.ä. (2)

  • wkdis.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Einschränkungen der Mitbestimmung im Arbeitskampf" von RA Prof. Dr. Cord Meyer, original erschienen in: BB 2012, 2753 - 2756.

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Einschränkung der Mitbestimmung im Arbeitskampf - Versetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 140, 113
  • NZA 2012, 571
  • DB 2012, 1993
  • JR 2012, 486
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts können trotz der tatsächlichen Erledigung eines Konflikts in der Vergangenheit im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig wieder auftreten kann (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - zu B I 4 der Gründe, BAGE 104, 175) .

    Auch während eines Arbeitskampfs bleibt der Betriebsrat mit allen Rechten und Pflichten im Amt und hat dieses neutral wahrzunehmen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 104, 175) .

    bb) Nach der Senatsrechtsprechung ist der Betriebsrat daran gehindert, einzelne Mitbestimmungsrechte, die durch das Streikgeschehen bedingt sind, auszuüben, wenn hierdurch die Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers ernsthaft beeinträchtigt wird (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - zu B III 3 b aa der Gründe, BAGE 104, 175; 14. Februar 1978 - 1 AZR 54/76 - zu 3 der Gründe, BAGE 30, 43) .

    Allerdings haben Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats nur insoweit zurückzustehen, wie deren Ausübung die Kampffähigkeit des Arbeitgebers ernsthaft beeinträchtigt (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - zu B III 3 b der Gründe, BAGE 104, 175) .

    Diese Anforderungen sind nach der Senatsrechtsprechung erfüllt, wenn die Mitbestimmungsrechte die Rechtmäßigkeit des vom Arbeitgeber beabsichtigten Handelns an die Einhaltung einer Frist oder ein positives Votum des Betriebsrats und ggf. dessen Ersetzung durch die Einigungsstelle knüpfen (10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - BAGE 104, 175) .

    Soweit der Senat zur Begründung der Beschränkung der personellen Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen während eines Arbeitskampfes darauf abgestellt hat, der Betriebsrat sei bei arbeitgeberseitigen personellen Maßnahmen zur Abwehr der Folgen eines Arbeitskampfes mit der Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts vom Neutralitätsgebot überfordert (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - zu B III 3 b aa der Gründe, BAGE 104, 175; 14. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - zu 7 der Gründe, BAGE 30, 50 in Bezug auf §§ 102, 103 BetrVG) , ist damit keine subjektive Überforderung gemeint.

    Der damit verbundene Aufwand ist nicht geeignet, die Handlungsfreiheit des Arbeitgebers im Ergebnis zu schmälern (ebenso BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - zu B III 4 b der Gründe, BAGE 104, 175) .

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 39/86

    Betriebliche Bildungsmaßnahme - Auswahl der Teilnehmer

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Dies betraf eine Einschränkung des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der Einführung von Kurzarbeit (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 - zu C II 2 der Gründe, BAGE 34, 355) sowie Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung nach § 98 BetrVG, die dazu dienten, Arbeitnehmer fachlich in die Lage zu versetzen, in einem anderen bestreikten Betrieb zur Beseitigung oder Milderung der Folgen des dort durchgeführten Streiks eingesetzt zu werden (BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 39/86 - BAGE 57, 295) .

    Eine Arbeitskampfmaßnahme sei erst der tatsächliche Einsatz von Arbeitnehmern im bestreikten Betrieb (BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 39/86 - zu B II 3 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94

    Streikteilnahme und Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Hierdurch wird sichergestellt, dass nicht eine der Tarifvertragsparteien der anderen von vorneherein ihren Willen aufzwingen kann, sondern annähernd gleiche Verhandlungschancen bestehen (BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 77, 335) .

    Einer Einschränkung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats bei Maßnahmen des Arbeitgebers, die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber in keinem Zusammenhang stehen und sich auf das Kampfgeschehen auch nicht auswirken, bedarf es dagegen nicht (BAG 30. August 1994 - 1 ABR 10/94 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 77, 335) .

  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Das gilt jedoch nicht, wenn dem Globalantrag des Antragstellers stattgegeben oder dieser mit der Begründung abgewiesen wird, es gebe keine Fallgestaltung, in der er begründet ist (BAG 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 - zu B IV 2 a der Gründe, BAGE 106, 188) .
  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Dementsprechend hat der Senat auch im Beschluss vom 19. Februar 1991 (- 1 ABR 36/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 67, 236) bereits darauf abgestellt, dass sich der Arbeitgeber selbst - nicht aber ein Tochterunternehmen - im Arbeitskampf befindet.
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisiko -; Mitbestimmungsrecht und Neutralitätspflicht

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Dies betraf eine Einschränkung des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der Einführung von Kurzarbeit (BAG 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 - zu C II 2 der Gründe, BAGE 34, 355) sowie Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung nach § 98 BetrVG, die dazu dienten, Arbeitnehmer fachlich in die Lage zu versetzen, in einem anderen bestreikten Betrieb zur Beseitigung oder Milderung der Folgen des dort durchgeführten Streiks eingesetzt zu werden (BAG 10. Februar 1988 - 1 ABR 39/86 - BAGE 57, 295) .
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Soweit der Senat zur Begründung der Beschränkung der personellen Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen während eines Arbeitskampfes darauf abgestellt hat, der Betriebsrat sei bei arbeitgeberseitigen personellen Maßnahmen zur Abwehr der Folgen eines Arbeitskampfes mit der Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts vom Neutralitätsgebot überfordert (BAG 10. Dezember 2002 - 1 ABR 7/02 - zu B III 3 b aa der Gründe, BAGE 104, 175; 14. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - zu 7 der Gründe, BAGE 30, 50 in Bezug auf §§ 102, 103 BetrVG) , ist damit keine subjektive Überforderung gemeint.
  • BAG, 14.09.2010 - 1 ABR 29/09

    Betriebsrat - karitative Unternehmen - Tendenzträger - pädagogische Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Diese im Beschwerdeverfahren vorgenommene Antragsänderung ist zulässig, der Betriebsrat hat sich darauf rügelos eingelassen, so dass seine Zustimmung nach § 87 Abs. 2 Satz 3, § 81 Abs. 3 Satz 2 ArbGG als erteilt gilt (vgl. BAG 14. September 2010 - 1 ABR 29/09 - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 83 = EzA BetrVG 2001 § 118 Nr. 10).
  • LAG Köln, 13.08.2009 - 7 TaBV 116/08

    Mitbestimmungsrechte im Arbeitskampf

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. August 2009 - 7 TaBV 116/08 - aufgehoben.
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10
    Dieser ist zulässig, jedoch grundsätzlich als insgesamt unbegründet abzuweisen, wenn unter ihn einzelne Sachverhalte fallen, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 14, BAGE 134, 62) .
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85

    Vergütung - Betriebsversammlung

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76

    Betriebsratsmitglieder - Mitglieder des Wahlvorstandes - Wahlbewerber - Teilnahme

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

    Die Arbeitgeberin berücksichtigt nicht genügend, dass der Betriebsrat auch während eines Arbeitskampfs mit allen Rechten und Pflichten im Amt bleibt (BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 25, BAGE 140, 113) .
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Er begegnet so, wie er hier im einstweiligen Verfügungsverfahren verfolgt wird, schon aufgrund der Globalantragstellung (vgl. hierzu BAG vom 17.09.2013 - 1 ABR 37/12, juris, Rz. 19; BAG vom 13.12.2011 - 1 ABR 2/10, juris, Rz. 16; BAG vom 20.04.2010 - 1 ABR 78/08, juris, Rz. 14; BAG vom 03.06.2003 - 1 ABR 19/02, juris, Rz. 27; BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, juris, Rz. 46) Bedenken, was auch Gegenstand der Erörterungen in der mündlichen Anhörung war.
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Hieraus folgt, dass das Betriebsverfassungsgesetz selbst während eines Arbeitskampfs grundsätzlich anzuwenden ist und mögliche Einschränkungen einer arbeitskampfrechtlichen Rechtfertigung bedürfen (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 25 mwN, BAGE 140, 113) .

    Diese haben aber nur insoweit zurückzustehen, wie deren Ausübung die Kampffähigkeit des Arbeitgebers ernsthaft gefährdet (BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 140, 113) .

    Diese Anforderungen sind nach der Senatsrechtsprechung erfüllt, wenn die Mitbestimmungsrechte die Rechtmäßigkeit des vom Arbeitgeber während eines Streikgeschehens beabsichtigten Handelns an die Einhaltung einer Frist oder ein positives Votum des Betriebsrats und ggf. dessen Ersetzung durch die Einigungsstelle knüpfen (BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 28 mwN, BAGE 140, 113) .

    So unterliegt etwa die arbeitskampfbedingte Versetzung arbeitswilliger Arbeitnehmer in einen bestreikten Betrieb des Arbeitgebers nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats des abgebenden Betriebs nach § 99 Abs. 1 BetrVG (BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - BAGE 140, 113) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Erteilung von

    Ein sogenannter Globalantrag führt nicht zu dessen Unzulässigkeit (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 16, NZA 2012, 571).
  • LAG Hamburg, 25.04.2018 - 2 TaBV 1/18

    Arbeitskampfbedingte Einschränkung von Mitbestimmungsrechten

    Das Bestehen und der Umfang eines betrieblichen Mitbestimmungsrechts können trotz der tatsächlichen Erledigung eines Konflikts in der Vergangenheit im Wege eines Feststellungsantrags zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, wenn der betreffende Streit auch künftig wieder auftreten kann (BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 -, BAGE 140, 113-125, Rn. 18).

    Bei einer Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat nicht nur der Betriebsrat des aufnehmenden, sondern auch der des abgebenden Betriebs nach § 99 BetrVG mitzubestimmen (BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 -, juris).

    Eine ernsthafte Beeinträchtigung der Kampffähigkeit des Arbeitgebers besteht, wenn die Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats dazu führt, dass der Arbeitgeber an der Durchführung einer beabsichtigten kampfbedingten Maßnahme zumindest vorübergehend gehindert ist und auf diese Weise zusätzlich Druck auf ihn ausgeübt wird (BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 -, juris).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - entgegen.

    In seinem Beschluss vom 13. Dezember 2011 (- 1 ABR 2/10 -, juris) hat das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht, dass die Beteiligungsrechte nach § 99 BetrVG verfassungskonform einzuschränken sind, wenn der Arbeitskampf in einem anderen Betrieb des Unternehmens geführt wird und nur die dort beschäftigten Arbeitnehmer von dem Tarifabschluss erfasst werden.

  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Ihre Aufrechterhaltung gegen den mit Schreiben vom 9. Juni 2017 erklärten Willen der Klägerin hätte - wie vom Arbeitsgericht rechtskräftig festgestellt - der Zustimmung des Betriebsrats H bedurft (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 23 mwN, BAGE 140, 113) .
  • LAG Hessen, 21.04.2016 - 5 TaBV 196/15

    1. Arbeitskampfbedingte Beschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

    (1) Eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, während eines Arbeitskampfes ist geboten, wenn bei deren uneingeschränkter Aufrechterhaltung die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Betriebsrat eine dem Arbeitgeber selbst mögliche Arbeitskampfmaßnahme verhindert und dadurch zwangsläufig zu dessen Nachteil in das Kampfgeschehen und damit in die Arbeitskampffreiheit eingreift (vgl. BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 25, zitiert nach juris).

    Allerdings haben Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats nur insoweit zurückzustehen, wie deren Ausübung die Kampffähigkeit des Arbeitgebers ernsthaft beeinträchtigt (BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 27, zitiert nach juris), wenn also der Arbeitgeber an der Durchführung einer beabsichtigten kampfbedingten Maßnahme zumindest vorübergehend gehindert ist und auf diese Weise zusätzlich Druck auf ihn ausgeübt wird (BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 28, zitiert nach juris).

    Dies gilt nicht für Maßnahmen die zwar während des Kampfgeschehens getroffen werden, mit der Kampfabwehr aber in keinem Zusammenhang stehen und sich auf das Kampfgeschehen auch nicht auswirken (BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 28, zitiert nach juris).

    Eine zustimmende Entscheidung stärkt die Kampfführung des Arbeitgebers und eine Zustimmungsverweigerung letztlich die der Gewerkschaft (vgl. BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    Es ging nicht um den Einsatz arbeitswilliger Arbeitnehmer auf Arbeitsplätzen streikender Arbeitnehmer, um den Betrieb fortzuführen, die wirtschaftlichen Folgen des Streiks zu verringern und gleichzeitig die Stellung in der Tarifauseinandersetzung zu verbessern (vgl. BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 31, zitiert nach juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2013 - 1 TaBV 31/12

    Mitbestimmung, Betriebsrat, Versetzung, Arbeitskampf, Streik, konzernweit,

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - und den dortigen Ausführungen zur Kampfparität sowie der Entscheidung vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - zur Rechtmäßigkeit von Unterstützungsstreiks müsse das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Fällen der vorliegenden Art nach § 99 BetrVG zurücktreten, auch wenn es sich bei der Arbeitgeberin und der A. N. W. GmbH um zwei verschiedene Unternehmen handele.

    Sie verteidigt die Entscheidung des Arbeitsgerichts und weist erneut auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (1 ABR 2/10) hin, wonach das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG entfalle, wenn dadurch die Kampfparität des Arbeitgebers eingeschränkt werde, selbst wenn in dem Betrieb, der den entsprechenden Arbeitnehmer abgebe, nicht gestreikt werde.

    Für den von § 99 BetrVG bezweckten Kollektivschutz ist allein entscheidend, ob der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers vorübergehend aus seiner bisherigen betrieblichen Einheit herausgenommen und in dessen Interesse woanders eingesetzt wird (BAG, Beschluss vom 19.12.1991 - 1 ABR 36/90 -, Juris, Rn 48. In diesen Fällen hat auch der Betriebsrat des abgebenden Betriebs ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG (Beschluss vom 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 -, Juris, Rn 23).

    Diese Anforderungen sind erfüllt, wenn die Mitbestimmungsrechte die Rechtmäßigkeit des vom Arbeitgeber beabsichtigten Handelns an die Einhaltung einer Frist oder ein positives Votum des Betriebsrats und ggfs. dessen Ersetzung durch die Einigungsstelle knüpfen (vergleiche zuletzt BAG, Beschluss vom 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 -, Juris, Rn 25 - 28).

    Sowohl in der Entscheidung vom 19.02.1991 als auch insbesondere in der Entscheidung vom 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - ist klargestellt, dass Einschränkungen des Mitbestimmungsrechts einer arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 10 TaBV 41/12

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Zur Begründung hat das Arbeitsgericht im Wesentlichen ausgeführt, der Betriebsrat habe nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (10.12.2002 - 1 ABR 7/02; 13.12.2011 - 1 ABR 2/10) auch während der Dauer von Arbeitskampfmaßnahmen Anspruch auf vorherige Unterrichtung über die im Antrag zu 1) genannten Maßnahmen der Arbeitgeberin.

    Das Arbeitsgericht weise noch zutreffend darauf hin, dass das BAG in den beiden zitierten Beschlüssen vom 10.12.2002 (1 ABR 7/02) und vom 13.12.2011 (1 ABR 2/10) entschieden habe, dass zur Unterstützung der notwendigen Neutralitätspflicht solche Mitbestimmungsrechte suspendiert seien, die typisiert betrachtet die Gefahr beinhalten, der Betriebsrat könne eine etwaige arbeitskampfbedingte Abwehrmaßnahme des Arbeitgebers vereiteln, um zum Nachteil des Arbeitgebers in das Kampfgeschehen einzugreifen.

    Die Beschwerdekammer folgt, wie bereits das Arbeitsgericht, der Rechtsprechung des BAG zum Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats im Arbeitskampf (10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 59; 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 40, AP Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 176).

    Das BAG hat an seiner Rechtsprechung trotz Kritik aus dem Schrifttum (bspw. Reichold, Der Betriebsrat - ein "Trojanisches Pferd" im Arbeitskampf? NZA 2004, 247) festgehalten (13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 40, aaO).

  • BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21

    Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung

    Deshalb muss der Betriebsrat des abgebenden Betriebs bei einer auf Dauer angelegten Versetzung eines versetzungswilligen Arbeitnehmers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht beteiligt werden (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 23, BAGE 140, 113; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 24 mwN, BAGE 116, 223) .
  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15

    Arbeitskampfbedingte Beschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 26 TaBV 1164/13

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats zur Einstellung wegen Verstoßes gegen

  • LAG Saarland, 26.03.2014 - 1 TaBV 9/12

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats -

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 84/10

    Beteiligung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • ArbG Osnabrück, 21.02.2012 - 3 BV 7/11

    Arbeitskampfmaßnahme; Arbeitskampfparität; Streikbrucharbeit; Unterlassung von

  • LAG Hamm, 22.06.2012 - 13 TaBV 16/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Änderung der Lage der Arbeitszeit

  • LAG Köln, 22.10.2013 - 12 TaBV 64/13

    Betriebsratsmitglied kann zwei Betrieben angehören

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 6 Sa 2276/14

    Nichtteilnahme an Personalgespräch - Abmahnung

  • BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 37/12

    Mitbestimmung der Personalvertretung des fliegenden Personals bei der Anpassung

  • ArbG Köln, 01.07.2015 - 20 BVGa 14/15

    Rückgriff auf "Reservetage" als Streikmittel bei der Deutschen Lufthansa AG

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2013 - 3 TaBV 6/12

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Einstellung, Fremdpersonal, Drittfirma, Werkvertrag,

  • LAG Hamm, 09.10.2018 - 12 Sa 748/18

    Einzelhandel; Arbeitskampf; Streikbruchprämie; Einsatz von Mitarbeitern anderer

  • ArbG Siegburg, 16.01.2019 - 3 BV 24/18
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2013 - 6 TaBV 30/12

    Mitbestimmung, Betriebsrat, Versetzung, Arbeitskampf, Streik, konzernweit,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 TaBV 1168/12

    Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung - erweiterte Mitbestimmung -

  • ArbG Düsseldorf, 09.09.2015 - 8 BV 86/15

    Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme (hier:

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2016 - 4 TaBV 44/15

    Betriebsrat, Mitbestimmungsrecht, Arbeitskampf, Unterlassungsantrag, Bestimmtheit

  • LAG München, 09.12.2020 - 11 TaBV 71/20

    Einigungsstelle; Streikbruchprämie

  • ArbG Hamburg, 17.10.2017 - 15 BV 2/17

    Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat - Arbeitskampf - Versetzung in einen anderen

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.05.2016 - KGH.EKD II-124/41
  • LAG Nürnberg, 19.07.2012 - 4 TaBVGa 2/12

    Einstweilige Verfügung

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