Weitere Entscheidung unten: BAG, 24.01.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 26.02.2013 - C-617/10   

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https://dejure.org/2013,2363
EuGH, 26.02.2013 - C-617/10 (https://dejure.org/2013,2363)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.2013 - C-617/10 (https://dejure.org/2013,2363)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - C-617/10 (https://dejure.org/2013,2363)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 50 GRC; Art. 50 GRC; Art. 103 Abs. 3 GG; § 370 AO; § 18 UStG; Art. 1 EMRK; Art. 4 des 7. ZP zur EMRK; Art. 22 RL 77/388/EWG
    Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Strafverfahren (ne bis in idem: Steuerstraftaten und Verwaltungssanktionen; Durchführung des Unionsrechts: Bekämpfung von Gefährdungen der Eigenmittel der Union; Vorrang des Unionsrechts); ...

  • lexetius.com

    Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Anwendungsbereich - Art. 51 - Durchführung des Unionsrechts - Bekämpfung von die Eigenmittel der Union gefährdenden Verhaltensweisen - Art. 50 - Grundsatz ne bis in idem - Nationale Regelung, die bei der Ahndung ein und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Åkerberg Fransson

    Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Anwendungsbereich - Art. 51 - Durchführung des Unionsrechts - Bekämpfung von die Eigenmittel der Union gefährdenden Verhaltensweisen - Art. 50 - Grundsatz ne bis in idem - Nationale Regelung, die bei der Ahndung ein und ...

  • EU-Kommission

    Åkerberg Fransson

    Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Anwendungsbereich - Art. 51 - Durchführung des Unionsrechts - Bekämpfung von die Eigenmittel der Union gefährdenden Verhaltensweisen - Art. 50 - Grundsatz ne bis in idem - Nationale Regelung, die bei der Ahndung ein und ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Straf- und Verwaltungsverfahren zur Ahndung derselben Verstöße gegen Erklärungspflichten zur Mehrwertsteuer; Verhältnis zwischen Europäischer Menschenrechtskonvention und mitgliedstaatlicher Rechtsordnung; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Haparanda tingsrätt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straf- und Verwaltungsverfahren zur Ahndung derselben Verstöße gegen Erklärungspflichten zur Mehrwertsteuer; Verhältnis zwischen Europäischer Menschenrechtskonvention und mitgliedstaatlicher Rechtsordnung; Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Haparanda tingsrätt

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung: Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DDLH - Der Gerichtshof präzisiert den Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte und legt den Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung aus

  • lto.de (Pressebericht)

    Grundrechtecharta - Mitgliedstaaten halten Luxemburg nicht für zuständig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verbots der Doppelbestrafung

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Schnelles Ende des Straffreiheits-Zuschlags?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    EU-Grundrechte gelten nur im Streit um europäisches Recht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU-Mitgliedsstaaten dürfen wegen derselben Tat der Steuerhinterziehung nacheinander steuerliche und strafrechtliche Sanktion verhängen - EuGH legt Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung aus

Besprechungen u.ä. (13)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Ende des Vollstreckungselements im (teil-)europäischen Doppelbestrafungsverbot? (PD Dr. Nina Nestler; HRRS 2013, 337)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Die Anwendbarkeit von EU-Grundrechten im prozessualen und materiellen Strafrecht (Maria Martina Risse; HRRS 2014, 93)

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung)

    Wo das Unionsrecht hinreicht, da reicht auch die Grundrechtecharta hin

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Von Karlsruhe nach Bückeburg - auf dem Weg zur europäischen Grundrechtsgemeinschaft

  • lehofer.at (Kurzanmerkung)

    Zu Anwendungsbereich und Durchsetzung der Grundrechtecharta

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 50, 51 EU-GR-Charta
    Anwendungsbereich der EU-Grundrechte-Charta

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mangold Reloaded?

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Entscheidungsanmerkung)

    Radu - Melloni - Åkerberg Fransson: »Staatsstreich« in Luxemburg?

  • Universität des Saarlandes (Entscheidungsbesprechung)

    Die "Åkerberg Fransson"-Entscheidung des EuGH - "Ne bis in idem" als Wegbereiter für einen effektiven Grundrechtsschutz in der EU? (Oskar Josef Gstrein und Sebastian Zeitzmann; ZEuS 2013, 239-260)

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Im Netz des Unionsrechts (PD Dr. Ken Eckstein; ZIS 2013, 220-225)

  • jean-monnet-saar.eu PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die EU und ihre Reidentifikation als Hüterin der Menschenrechte (Oskar Josef Gstrein)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Definitionsmacht und ambivalente justizielle Entscheidungen: Der Dialog der europäischen Gerichte über Grundrechtsschutzstandards und Belange der nationalen Verfassungsidentität (Prof. Dr. Sabine Swoboda; ZIS 2018, 276-295)

  • humanistische-union.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der EuGH erweitert die Anwendung der Grundrechtecharta - Erweiterung oder Absenkung des Grundrechtstandards?

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Haparanda tingsrätt (Schweden), eingereicht am 27. Dezember 2010 - Åklagaren/Hans Åkerberg Fransson

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MRKZProt Art 4, EUGrdRCh Art 50
    Doppelbestrafung; Grundrechtecharta; Menschenrechte; Sanktion; Schweden; Steuervergehen; Steuerzuschlag

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    MRKZProt Art 4, EUGrdRCh Art 50
    Steuervergehen, Verbot der Doppelbestrafung

  • welt.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.04.2013)

    Grundrechtsschutz: Erbitterter Machtkampf zwischen Karlsruhe und EU

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1415
  • NVwZ 2013, 561
  • EuZW 2013, 302
  • NZA 2013, 498
  • DVBl 2013, 577
  • DÖV 2013, 438
  • DÖV 2014, 301
 
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Wird zitiert von ... (344)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 08.09.2011 - C-78/08

    Paint Graphos - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteil vom 8. September 2011, Paint Graphos u. a., C-78/08 bis C-80/08, Slg. 2011, I-7611, Randnr. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Vermutung der Erheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen kann nur ausnahmsweise ausgeräumt werden, und zwar dann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Paint Graphos u. a., Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit ist die fünfte Frage für unzulässig zu erklären, da die dem Gerichtshof im Rahmen des Art. 267 AEUV übertragene Aufgabe darin besteht, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (vgl. u. a. Urteil Paint Graphos u. a., Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    21 und 24, vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, Slg. 2009, I-11049, Randnr. 81, sowie vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 43).

    Mit den in der Natur des Unionsrechts liegenden Erfordernissen ist nämlich jede Bestimmung einer nationalen Rechtsordnung oder jede Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder Gerichtspraxis unvereinbar, die dadurch zu einer Schwächung der Wirksamkeit des Unionsrechts führt, dass dem für die Anwendung dieses Rechts zuständigen Gericht die Befugnis abgesprochen wird, bereits zum Zeitpunkt dieser Anwendung alles Erforderliche zu tun, um diejenigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften auszuschalten, die unter Umständen ein Hindernis für die volle Wirksamkeit der Unionsnormen bilden (Urteil Melki und Abdeli, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    Die Mitgliedstaaten können, um die Erhebung der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in ihrer Gesamtheit und damit den Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten, die anwendbaren Sanktionen frei wählen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland, 68/88, Slg. 1989, 2965, Randnr. 24, vom 7. Dezember 2000, de Andrade, C-213/99, Slg. 2000, I-11083, Randnr. 19, und vom 16. Oktober 2003, Hannl-Hofstetter, C-91/02, Slg. 2003, I-12077, Randnr. 17).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, im Licht dieser Kriterien zu beurteilen, ob die nach nationalem Recht vorgesehene Kumulierung von steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen anhand der nationalen Schutzstandards im Sinne von Randnr. 29 des vorliegenden Urteils zu prüfen ist, was das Gericht unter Umständen zu dem Ergebnis führen kann, dass diese Kumulierung gegen diese Standards verstößt, sofern die verbleibenden Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sind (vgl. u. a. Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 24, vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 30. September 2003, 1nspire Art, C-167/01, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 62, vom 15. Januar 2004, Penycoed, C-230/01, Slg. 2004, I-937, Randnr. 36, und vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565 Randnr. 65).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    Sobald dagegen eine solche Vorschrift in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, hat der im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens angerufene Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung er sichert (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 18. Juni 1991, ERT, C-260/89, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 42, vom 29. Mai 1997, Kremzow, C-299/95, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 15, vom 18. Dezember 1997, Annibaldi, C-309/96, Slg. 1997, I-7493, Randnr. 13, vom 22. Oktober 2002, Roquette Frères, C-94/00, Slg. 2002, I-9011, Randnr. 25, vom 18. Dezember 2008, Sopropé, C-349/07, Slg. 2008, I-10369, Randnr. 34, vom 15. November 2011, Dereci u. a., C-256/11, Slg. 2011, I-11315, Randnr. 72, sowie vom 7. Juni 2012, Vinkov, C-27/11, Randnr. 58).

    Ebenso dehnt die Charta nach ihrem Art. 51 Abs. 2 den Geltungsbereich des Unionsrechts nicht über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus und begründet weder neue Zuständigkeiten noch neue Aufgaben für die Union, noch ändert sie die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben (vgl. Urteil Dereci u. a., Randnr. 71).

  • EuGH, 03.05.2005 - C-387/02

    IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, im Licht dieser Kriterien zu beurteilen, ob die nach nationalem Recht vorgesehene Kumulierung von steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen anhand der nationalen Schutzstandards im Sinne von Randnr. 29 des vorliegenden Urteils zu prüfen ist, was das Gericht unter Umständen zu dem Ergebnis führen kann, dass diese Kumulierung gegen diese Standards verstößt, sofern die verbleibenden Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sind (vgl. u. a. Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 24, vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 30. September 2003, 1nspire Art, C-167/01, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 62, vom 15. Januar 2004, Penycoed, C-230/01, Slg. 2004, I-937, Randnr. 36, und vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565 Randnr. 65).
  • EuGH, 10.07.1990 - 326/88

    Strafverfahren gegen Hansen

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, im Licht dieser Kriterien zu beurteilen, ob die nach nationalem Recht vorgesehene Kumulierung von steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen anhand der nationalen Schutzstandards im Sinne von Randnr. 29 des vorliegenden Urteils zu prüfen ist, was das Gericht unter Umständen zu dem Ergebnis führen kann, dass diese Kumulierung gegen diese Standards verstößt, sofern die verbleibenden Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sind (vgl. u. a. Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 24, vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 30. September 2003, 1nspire Art, C-167/01, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 62, vom 15. Januar 2004, Penycoed, C-230/01, Slg. 2004, I-937, Randnr. 36, und vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565 Randnr. 65).
  • EuGH, 24.04.2012 - C-571/10

    Das Unionsrecht steht einer nationalen oder regionalen Regelung entgegen, nach

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    Folglich regelt das Unionsrecht nicht das Verhältnis zwischen der EMRK und den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten und bestimmt auch nicht, welche Konsequenzen ein nationales Gericht aus einem Widerspruch zwischen den durch die EMRK gewährleisteten Rechten und einer nationalen Rechtsvorschrift zu ziehen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. April 2012, Kamberaj, C-571/10, Randnr. 62).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, im Licht dieser Kriterien zu beurteilen, ob die nach nationalem Recht vorgesehene Kumulierung von steuerlichen und strafrechtlichen Sanktionen anhand der nationalen Schutzstandards im Sinne von Randnr. 29 des vorliegenden Urteils zu prüfen ist, was das Gericht unter Umständen zu dem Ergebnis führen kann, dass diese Kumulierung gegen diese Standards verstößt, sofern die verbleibenden Sanktionen wirksam, angemessen und abschreckend sind (vgl. u. a. Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 24, vom 10. Juli 1990, Hansen, C-326/88, Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17, vom 30. September 2003, 1nspire Art, C-167/01, Slg. 2003, I-10155, Randnr. 62, vom 15. Januar 2004, Penycoed, C-230/01, Slg. 2004, I-937, Randnr. 36, und vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565 Randnr. 65).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    21 und 24, vom 19. November 2009, Filipiak, C-314/08, Slg. 2009, I-11049, Randnr. 81, sowie vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 43).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
    Was sodann die Konsequenzen betrifft, die das nationale Gericht aus einem Widerspruch zwischen Bestimmungen seines innerstaatlichen Rechts und den durch die Charta verbürgten Rechten zu ziehen hat, so ist dieses Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, nach ständiger Rechtsprechung gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnrn.
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 15.01.2004 - C-230/01

    Penycoed

  • EuGH, 07.06.2012 - C-27/11

    Vinkov - Vorabentscheidungsersuchen - Im nationalen Recht fehlende Anerkennung

  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

  • EuGH, 12.07.2012 - C-466/11

    Currà u.a.

  • EuGH, 18.12.2008 - C-349/07

    Sopropé - Zollkodex der Gemeinschaften - Grundsatz der Wahrung der

  • EuGH, 18.12.1997 - C-309/96

    Annibaldi

  • EuGH, 17.07.2008 - C-132/06

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE ITALIENISCHE MEHRWERTSTEUERAMNESTIE

  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

  • EuGH, 07.12.2000 - C-213/99

    de Andrade

  • EuGH, 15.11.2011 - C-539/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Vom

  • EuGH, 22.12.2010 - C-279/09

    DEB - Effektiver gerichtlicher Schutz der Rechte aus dem Unionsrecht - Recht auf

  • EuGH, 16.10.2003 - C-91/02

    Hannl + Hofstetter

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères

  • EuGH, 05.06.2012 - C-489/10

    Der Ausschluss eines Betriebsinhabers von der Gewährung von Agrarbeihilfen wegen

  • EuGH, 26.02.2013 - C-399/11

    Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die in der EMRK niedergelegten Grundrechte zwar, wie Art. 6 Abs. 3 EUV bestätigt, als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts sind und dass nach Art. 52 Abs. 3 der Charta die in ihr enthaltenen Rechte, die den durch die EMRK garantierten Rechten entsprechen, die gleiche Bedeutung und Tragweite haben, wie sie ihnen in der EMRK verliehen werden; die EMRK stellt jedoch, solange die Union ihr nicht beigetreten ist, kein Rechtsinstrument dar, das formell in die Unionsrechtsordnung übernommen wurde (Urteile vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 20. März 2018, Menci, C-524/15, EU:C:2018:197, Rn. 22).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Dies schließt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 152, 152 m.w.N. - Recht auf Vergessen I) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29) eine Überprüfung am Maßstab des Grundgesetzes nicht aus.
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Allerdings ist dabei dafür Sorge zu tragen, dass das Schutzniveau der Charta, wie sie vom Gerichtshof ausgelegt wird, nicht beeinträchtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; siehe auch EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.).

    (1) Soweit es um Regelungsbereiche geht, für die den Mitgliedstaaten unionsrechtlich ein Umsetzungsspielraum zukommt und die damit unterschiedlicher Gestaltung unterliegen, zielt das nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.) zu wahrende Schutzniveau der Charta regelmäßig nicht auf eine Einheitlichkeit des Grundrechtsschutzes.

    Es kann dabei für die Umsetzung mitgliedstaatlicher Gestaltungsspielräume grundrechtliche Maßgaben enthalten (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.), die jedoch nach dem Subsidiaritätsgrundsatz (oben Rn. 48) regelmäßig Grundrechtsvielfalt zulassen.

    aa) Zwar kann in Übereinstimmung mit der auf Vielfalt ausgerichteten Anlage der Charta davon ausgegangen werden, dass dort, wo den Mitgliedstaaten fachrechtlich Spielräume belassen sind, in der Regel auch grundrechtlich verschiedene Wertungen zum Tragen kommen können; jedoch kann das Fachrecht ausnahmsweise auch für Umsetzungsspielräume engere grundrechtliche Maßgaben enthalten und damit die Reichweite der Grundrechte des Grundgesetzes als nationale Schutzstandards im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29) bei Durchführung von Unionsrecht insoweit weiter beschränken (siehe oben Rn. 59).

    Inwiefern die - im Umsetzungsspielraum weiterhin anwendbaren - Grundrechte des Grundgesetzes den unionsrechtlichen Maßgaben (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, ?kerberg Fransson, C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 29; Urteil vom 26. Februar 2013, Melloni, C-399/11, EU:C:2013:107, Rn. 60; Urteil vom 29. Juli 2019, Pelham u.a., C-476/17, EU:C:2019:624, Rn. 80 f.) entsprechen, ist dann näher zu prüfen.

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   BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,251
BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 (https://dejure.org/2013,251)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2013 - 8 AZR 429/11 (https://dejure.org/2013,251)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 (https://dejure.org/2013,251)
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Volltextveröffentlichungen (20)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Traineeprogramm darf nicht nur Berufsanfänger ansprechen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - 36-Jähriger kann sich auf Berufsanfänger-Stelle bewerben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung einer Trainee-Stelle für Berufsanfänger kann eine Diskriminierung älterer Bewerber indizieren

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Young Professionells - altersbedingte Benachteiligung eines Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Young Professionells - altersbedingte Benachteiligung eines Bewerbers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • poko.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung durch Stellenanzeige, die sich nur an Berufsanfänger wendet

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Schlechte Noten oder Lebensalter ausschlaggebend? - Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Stellenausschreibung für Berufsanfänger - diskriminierend!?

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Berufserfahrung darf nicht zu Benachteiligung führen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Vorsicht beim Verfassen einer Stellenausschreibung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung eines Bewerbers

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    "Young Professionell": Indiz für Diskriminierung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Altersdiskriminierung: Werden ältere Stellenbewerber durch Trainee-Programme diskriminiert?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung von Bewerbern: Junge Bewerber vor erfahrenen Bewerbern (AGG-Verstoß)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung eines Stellenbewerbers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsanfänger erwünscht

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Diskriminierung ältere Stellenbewerber durch Trainee-Programme?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Obacht bei der Wortwahl in Stellenausschreibungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Diskriminierende Stellenanzeige - Schadenersatz bei Altersdiskriminierung

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Berufserfahrung darf nicht zu Benachteiligung führen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Altersbedingte Diskriminierung im öffentlichen Dienst

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung - Formulierung in einer Stellenanzeige "Hochschulabsolventen/Young Professionals" - Bestenauslese gerechtfertigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur altersbedingten Diskriminierung eines Stellenbewerbers - Arbeitgeber muss Bevorzugung anderer Bewerber wegen besserer Examensnoten nachweisen können

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Diskriminierung aufgrund des Alters // Wird ein Bewerber aufgrund des Alters benachteiligt, kann er Entschädigung fordern

Besprechungen u.ä. (3)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Bundesarbeitsgericht verschärft Maßstab für AGG-konforme Stellenanzeigen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Richtet sich eine Stellenausschreibung an "Hochschulabsolventen / Young Professionals", begründet das die Vermutung einer Altersdiskriminierung älterer Bewerber

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Altersbedingte Diskriminierung durch Stellenausschreibung für "Hochschulabsolventen/Young Professionells" und "Berufsanfänger"

Sonstiges

  • arbrb.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Das AGG kratzt an die Pforte von Anwaltskanzleien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2055
  • MDR 2013, 15
  • NZA 2013, 498
  • BB 2013, 1013
  • BB 2014, 1274
  • DB 2013, 2092
  • NZA-RR 2013, 346
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    § 10 Satz 3 AGG zählt dann, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, Beispielsfälle auf, ohne dass es sich um einen abschließenden Katalog handelt (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 40, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Unter einem "legitimen Ziel" iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG sind nicht nur im Interesse der Allgemeinheit liegende Ziele zu verstehen, sondern auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen, wobei es sich nicht um gesetzlich anerkannte Interessen handeln muss (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 53, aaO) .

    Nach § 10 Satz 2 AGG ist ferner zu prüfen, ob auch die eingesetzten Mittel zur Erreichung des Ziels verhältnismäßig sind (BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Wenn, wie hier, der Arbeitgeber einem drohenden Überalterungsprozess in seiner Belegschaft entgegenwirken will, indem er nur noch jüngere Arbeitnehmer einstellt, lässt sich dies jedenfalls nicht mit dem Rechtsgedanken aus § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG begründen (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 57, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Andernfalls kann nicht überprüft werden, ob die Ungleichbehandlung durch das verfolgte Ziel gerechtfertigt ist (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 59, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

    Es kommt demnach darauf an, ob das verfolgte Interesse auf tatsächlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht und ob die Ungleichbehandlung nicht nur aufgrund von bloßen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen vorgenommen wird (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, BAGE 129, 181 = AP AGG § 15 Nr. 1 = EzA AGG § 15 Nr. 1) .

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Erforderlich ist allein, dass der Kläger Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennt und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 16, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Dabei spielt es keine Rolle, ob er für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 18, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 19, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Die Benachteiligung liegt bereits in der Versagung einer Chance (st. Rspr., vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Die objektive Eignung ist keine ungeschriebene Voraussetzung der Bewerbereigenschaft, sondern Kriterium der "vergleichbaren Situation" iSd. § 3 Abs. 1 AGG (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 26, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    den Rechtsmissbrauch, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet, wobei der Arbeitgeber Indizien vortragen muss, die geeignet sind, den Schluss auf die fehlende Ernsthaftigkeit zuzulassen (BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 54, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Sofern die Beklagte mutmaßt, der Kläger habe eine Vielzahl von Bewerbungen verschickt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt, spricht auch dies nicht zwingend gegen die Ernsthaftigkeit der Bewerbung (vgl. BAG 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56, EzA AGG § 15 Nr. 16) .

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Zwar ist der Begriff "jung" nicht eindeutig zu definieren (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 59, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) , jedoch bringt die Zusammenschau der Kriterien "Hochschulabsolvent" und "Berufsanfänger" sowie "Young Professionells" aus Sicht eines objektiven Lesers des Stellenprofils die Erwartungshaltung der Beklagten zum Ausdruck, dass die Bewerber nicht älter als 30, maximal 35 Jahre alt sein sollten.

    Eine Ausschreibung verstößt gegen § 7 Abs. 1 AGG, wenn Menschen, die ein in § 1 AGG genanntes Merkmal aufweisen, vom Kreis der für die zu besetzende Stelle in Betracht kommenden Personen ausgeschlossen werden (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 57, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) .

    Die Verletzung der Verpflichtung, einen Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG auszuschreiben, kann die Vermutung begründen, die Benachteiligung sei wegen des in der Ausschreibung bezeichneten verbotenen Merkmals erfolgt (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 59, aaO) .

    Wenn sich die Behauptung der Beklagten nach Überzeugung des Berufungsgerichts (§ 286 ZPO) als wahr erweist, wird dieses im Rahmen des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Rn. 56, AP AGG § 15 Nr. 5 = EzA AGG § 15 Nr. 10) zu entscheiden haben, ob der Beklagten der Beweis gelungen ist, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat, dh.

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Das Fehlen einer solchen würde allenfalls zum Einwand treuwidrigen Verhaltens des Bewerbers führen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    § 15 Abs. 2 AGG enthält nur eine Rechtsfolgenregelung, für die Anspruchsvoraussetzungen ist auf § 15 Abs. 1 AGG zurückzugreifen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Damit muss er Tatsachen vortragen und gegebenenfalls beweisen, aus denen sich ergibt, dass es ausschließlich andere Gründe waren als das Alter, die zu der weniger günstigen Behandlung geführt haben (vgl. BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 58, EzA AGG § 15 Nr. 17) .

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 679/09

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Der Arbeitgeber darf zwar grundsätzlich über den der Stelle zugeordneten Aufgabenbereich und die dafür geforderten Qualifikationen des Stelleninhabers frei entscheiden, er darf aber nicht durch willkürlich gewählte Anforderungen den Schutz des AGG faktisch beseitigen (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 38, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

    Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes ist verpflichtet, für die zu besetzende Stelle ein Anforderungsprofil festzulegen und nachvollziehbar zu dokumentieren, weil nur so seine Auswahlentscheidung nach den Kriterien der Bestenauslese gerichtlich überprüft werden kann (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 43, aaO) .

    Die Festlegung des Anforderungsprofils muss aber dem Grundsatz der "Bestenauslese" Rechnung tragen und muss im Hinblick auf die Anforderungen der zu besetzenden Stelle sachlich nachvollziehbar sein (BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 45, aaO) .

    Eine bestimmte Mindestnote hat sie in dem Stellenprofil nicht gefordert, obwohl sie dazu grundsätzlich berechtigt gewesen wäre (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 679/09 - Rn. 48, AP AGG § 15 Nr. 6 = EzA AGG § 15 Nr. 13) .

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Allenfalls verringert sich die Lerngeschwindigkeit mit zunehmendem Alter (vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 68, BAGE 132, 210 = AP AGG § 7 Nr. 1 = EzA AGG § 10 Nr. 2) .

    Nicht anerkannt ist aber, dass die Mobilität oder Flexibilität mit zunehmendem Alter sinkt (vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 - Rn. 63 ff., aaO) .

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Auch der deutsche Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG beim Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur im Betrieb grundsätzlich als legitimes Ziel anerkannt (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 52 ff., AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) .

    Anerkannt ist bislang allenfalls, dass bei typisierender Betrachtungsweise die Chancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt sinken (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) und dass die körperliche und psychische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter sinkt (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 67, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22; BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 21, BAGE 131, 113 = AP TzBfG § 14 Nr. 64 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12) .

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 520/08

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung - ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Daher muss die Revisionsbegründung eine Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten (st. Rspr., BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 520/08 - Rn. 19, AP ZPO § 551 Nr. 67) .

    Außerdem soll die Revisionsbegründung durch ihre Kritik des angefochtenen Urteils zur richtigen Rechtsfindung durch das Revisionsgericht beitragen (BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 520/08 - aaO) .

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Denn es gehe regelmäßig auch darum, zum Erfahrungsaustausch zwischen Beschäftigten verschiedener Generationen beizutragen und die Einstellung jüngerer Arbeitnehmer zu ermöglichen (vgl. EuGH 21. Juli 2011 - C-159/10 und C-160/10 - [Fuchs und Köhler] Rn. 49 f., AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 21 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 20) .
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
    Anerkannt ist bislang allenfalls, dass bei typisierender Betrachtungsweise die Chancen für Ältere auf dem Arbeitsmarkt sinken (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 84) und dass die körperliche und psychische Belastbarkeit mit zunehmendem Alter sinkt (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 67, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 23 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22; BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 21, BAGE 131, 113 = AP TzBfG § 14 Nr. 64 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12) .
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 98/09

    Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09

    Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 912/07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    (a) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232) .

    Die Frage, ob eine Bewerbung "nicht ernsthaft" war, weil eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern um eine Entschädigung geltend zu machen, betrifft vielmehr die Frage, ob diese sich unter Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) den formalen Status als Bewerber iSv. § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 AGG verschafft und damit für sich den persönlichen Anwendungsbereich des AGG treuwidrig eröffnet hat, weshalb der Ausnutzung dieser Rechtsposition der durchgreifende Rechtsmissbrauchseinwand entgegenstehen könnte (vgl. auch BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 25; 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 18; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 24) .

    § 10 Satz 3 AGG enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Tatbeständen, nach denen unterschiedliche Behandlungen wegen des Alters iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG insbesondere gerechtfertigt sein können (vgl. etwa BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 45; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 35, BAGE 133, 265; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07  - Rn. 40 , BAGE 129, 181 ) .

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13

    AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch

    Dies kann allerdings nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und - wie der Kläger - mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat (ua. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Bloße Behauptungen, Befürchtungen und Vermutungen des Arbeitgebers können eine AGG-widrige Ungleichbehandlung indes nicht rechtfertigen (vgl. ua. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 46; 29. September 2011 - 2 AZR 177/10 - Rn. 17; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 98/09 - Rn. 62, BAGE 136, 237; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, BAGE 129, 181) .

    Allgemein wird es als Vorteil angesehen, wenn Bewerber bereits über Berufserfahrung verfügen, da sie diese Kenntnisse dem neuen Arbeitgeber zur Verfügung stellen können (BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 58) .

    § 10 Satz 3 AGG enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Tatbeständen, nach denen unterschiedliche Behandlungen wegen des Alters iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG insbesondere gerechtfertigt sein können (vgl. etwa BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 45; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 35, BAGE 133, 265; 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07  - Rn. 40 , BAGE 129, 181 ) .

    (1) Auf Rechtsmissbrauch kann nicht bereits daraus geschlossen werden, dass eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (vgl. etwa BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 59; 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 50, BAGE 155, 149; 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A) - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 63; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 56 mwN; 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 52, BAGE 131, 232) .

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