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   BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13   

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BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13 (https://dejure.org/2015,48119)
BAG, Entscheidung vom 04.11.2015 - 7 AZR 933/13 (https://dejure.org/2015,48119)
BAG, Entscheidung vom 04. November 2015 - 7 AZR 933/13 (https://dejure.org/2015,48119)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 4 TzBfG, § 126 Abs 1 BGB
    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • IWW

    § 14 Abs. 4 TzBfG, § ... 242 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 126 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 126 BGB, § 17 Satz 1 TzBfG, § 125 Satz 1 BGB, § 16 Satz 1 TzBfG, § 126 Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 615 Satz 1 BGB, § 140 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 615 Satz 2 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 BGB, § 109 GewO, § 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 AÜG, § 612 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei Befristung eines Arbeitsvertrages

  • bag-urteil.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • Betriebs-Berater

    Treuwidrige Berufung auf einen Formmangel bei einem befristeten Arbeitsverhältnis

  • rewis.io

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag; Schriftform; "Auflockerungsrechtsprechung"; treuwidrige Berufung auf einen Formmangel

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei Befristung eines Arbeitsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mangelnde Schriftform bei Unterzeichnung nur einer Anlage des Anstellungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristeter Arbeitsvertrag - und die erforderliche Schriftform

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung" - treuwidrige Berufung auf einen Formmangel

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftformerfordernis der Befristungsabrede im Anstellungsvertrag

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einheitliche Vertragsurkunde, § 14 TzBfG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2134
  • NZA 2016, 547
  • BB 2016, 818
  • DB 2016, 1142
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 16.04.2008 - 7 AZR 1048/06

    Befristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    In diesem Fall kann der Arbeitnehmer ein ihm gegenüber vor der Arbeitsaufnahme abgegebenes schriftliches Vertragsangebot des Arbeitgebers nur durch eine den Anforderungen des § 126 Abs. 2 BGB genügende Annahmeerklärung annehmen (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 13) .

    Der Arbeitnehmer kann das schriftliche Angebot des Arbeitgebers dann noch nach der Arbeitsaufnahme durch die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags annehmen (BAG 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 - Rn. 14) .

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 16. April 2008 (- 7 AZR 1048/06 -) von dem Erfahrungssatz ausgegangen ist, dies gelte gleichermaßen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer - ohne vorangegangene Absprache - ein von ihm unterzeichnetes Vertragsformular mit der Bitte um Unterzeichnung übersendet, wird klargestellt, dass der Arbeitgeber das Zustandekommen des Vertrags zumindest in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise unter den Vorbehalt eines schriftlichen Vertragsabschlusses gestellt haben muss.

  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    Sie muss durch dieses Verhalten beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt haben, ihr Recht zukünftig nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 17; 26. Juli 2006 - 7 AZR 494/05 - Rn. 24; 16. März 2005 - 7 AZR 289/04 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 114, 146; 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN) .

    Für diesen muss das Ergebnis vielmehr schlechthin untragbar sein (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 18; BGH 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 - zu II 3 b aa der Gründe) .

    Dabei hat das Gericht der Tatsacheninstanz den vorgetragenen Sachverhalt eigenverantwortlich zu würdigen (vgl. etwa BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 26.04.1979 - 2 AZR 431/77

    Anwendung des KSchG bei Mitteilung über Nichtverlängerung eines befristeten

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    Ihm kann deshalb kein rechtsgeschäftlicher Wille unterstellt werden, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung beenden zu wollen, solange die Befristung zwischen den Parteien nicht streitig ist (vgl. BAG 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - zu 4 b der Gründe) .

    Auch wenn in der Mitteilung die Absicht zum Ausdruck kommt, das Arbeitsverhältnis nicht über den 31. Dezember 2012 hinaus fortzusetzen, lässt § 140 BGB eine Umdeutung der darin liegenden Wissenserklärung in eine Willenserklärung nicht zu (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 27, BAGE 116, 336; 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - zu 4 b der Gründe) .

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    aa) Für die Beurteilung, ob ein aus mehreren Teilen bestehendes Vertragswerk eine einheitliche Urkunde bildet mit der Folge, dass die Unterzeichnung eines Vertragsbestandteils auch die schriftformbedürftigen Inhalte eines anderen Vertragsbestandteils abdeckt, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob die Blätter des Vertrags nebst Anlagen bei dessen Unterzeichnung mit einer Heftmaschine körperlich derart miteinander verbunden sind, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich ist (vgl. BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 20 mwN, BAGE 142, 339) .

    In dieser Fallkonstellation muss aber die unmissverständliche Zusammengehörigkeit von Hauptteil und Anlage feststehen (vgl. zur Einheitlichkeit der Urkunde bei einem Interessenausgleich mit Namensliste bei wechselseitiger Inbezugnahme: BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - Rn. 20, aaO; 12. Mai 2010 - 2 AZR 551/08 - Rn. 24) .

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    Formvorschriften dürfen im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer Acht gelassen werden (vgl. etwa BGH 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 - zu II 3 b der Gründe) .

    Für diesen muss das Ergebnis vielmehr schlechthin untragbar sein (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 32/10 - Rn. 18; BGH 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 - zu II 3 b aa der Gründe) .

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    Auch wenn in der Mitteilung die Absicht zum Ausdruck kommt, das Arbeitsverhältnis nicht über den 31. Dezember 2012 hinaus fortzusetzen, lässt § 140 BGB eine Umdeutung der darin liegenden Wissenserklärung in eine Willenserklärung nicht zu (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 27, BAGE 116, 336; 26. April 1979 - 2 AZR 431/77 - zu 4 b der Gründe) .
  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    Von der zu verzinsenden Forderung sind Sozialleistungen, die einen Anspruchsübergang bewirken, abzusetzen (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 30; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 16; 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 15 f., BAGE 126, 198) .
  • BAG, 29.01.2003 - 5 AZR 703/01

    Arbeitsvergütung; Zusatzvergütung eines Redakteurs für das Anfertigen von

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    § 612 Abs. 1 BGB bildet ua. in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Vergütung (BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 703/01 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 429/07

    Zweistufige Ausschlussfrist in AGB

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    Von der zu verzinsenden Forderung sind Sozialleistungen, die einen Anspruchsübergang bewirken, abzusetzen (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 30; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 16; 19. März 2008 - 5 AZR 429/07 - Rn. 15 f., BAGE 126, 198) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13
    Dieses wörtliche Angebot kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses protestiert oder eine Befristungskontrollklage einreicht (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 19) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 551/08

    Interessenausgleich mit Namensliste - Schriftform

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 494/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - Verlängerung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

  • LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 12 Sa 602/13

    Mitteilung der Nichtverlängerung als Kündigung

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 214/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorbehalt - Gerichtlicher Vergleich - Zustimmung des

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Träfe dies zu, wäre nach der vom Landesarbeitsgericht zugrunde gelegten Rechtsprechung des Siebten Senats (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39) kein Raum mehr für die Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses.
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14

    Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform

    Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, genügt es nach § 126 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet (vgl. etwa BAG 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 16; 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 23 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21

    Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift

    Dieses wörtliche Angebot kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses protestiert oder eine Befristungskontrollklage einreicht (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 28; 4. November 2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 34; 21. August 2019 - 7 AZR 563/17 - Rn. 62, jeweils mwN).
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