Rechtsprechung
BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem - Arbeitnehmerdatenschutz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 626 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB, § 1 TVG, § 75 Abs 2 S 1 BetrVG
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem - Arbeitnehmerdatenschutz - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Busfahrer wird durch Teilnahme am elektronischen RIBAS-System nicht unbillig belastet
- IWW
§ 165 Satz 1 ZPO, § ... 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO, § 311 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 165 Satz 2 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 2 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 3 Abs. 1 BDSG, § 3 Abs. 6 BDSG, RL 95/46/EG, § 11 BDSG, § 35 BDSG, § 322 ZPO, § 320 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG, § 97 Abs. 1 ZPO
- JurPC
Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem
- Wolters Kluwer
- Betriebs-Berater
Erlaubte Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten aufgrund einer Betriebsvereinbarung
- hensche.de
Kündigung: verhaltensbedingt
- bag-urteil.com
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem
- datenschutz.eu
Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem
- online-und-recht.de
Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem
- rewis.io
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem - Arbeitnehmerdatenschutz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist; Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem
- rechtsportal.de
Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung
- datenbank.nwb.de
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem - Arbeitnehmerdatenschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Pflicht des Busfahrers zur Teilnahme an elektronischen Warn- und Berichtssystem
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verkündete Urteilstenor
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
RIBAS - und die Pflicht des Busfahrers zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verweigerte Teilnahme an elektronischen Überwachungsmaßnahmen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem
- anwalt.de (Kurzinformation)
Muss ein Arbeitnehmer rechtswidrige Weisungen des Arbeitgebers befolgen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Muss ein Arbeitnehmer rechtswidrige Weisungen des Arbeitgebers befolgen?
- bblaw.com (Kurzinformation)
Kündigung eines Busfahrers wegen Verweigerung der Teilnahme am elektronischen Warn- und Berichtssystem
- karief.com (Kurzinformation)
Rechtsirrtümer schützen im Arbeitsrecht nur in Ausnahmefällen vor einer wirksamen Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen Weigerung der Teilnahme an arbeitgeberseitiger Datenerhebung
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung mit Auslauffrist bei tariflicher Unkündbarkeit
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 27.05.2015 - 15 Ca 24/15
- LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
- BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Papierfundstellen
- NZA 2017, 394
- BB 2017, 500
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (22)
- BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 26; 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 23 ) .Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht ( BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 28; 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 2 5) .
In diesem Fall wäre eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt, wenn die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen wäre (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 42) .
Der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber ordentlich nicht gekündigt werden kann, darf im Ergebnis nicht schlechter gestellt sein, als wenn er dem Sonderkündigungsschutz nicht unterfiele (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 44; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - zu II 5 a, b der Gründe, BAGE 99, 331 ) .
- BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11
Tat- und Verdachtskündigung
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Dieses garantiert die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden ( BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - BVerfGE 120, 378 ; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 45, BAGE 146, 303) .Der Achtung dieses Rechts dient zudem Art. 8 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 14) .
Sie regeln, in welchem Umfang im Anwendungsbereich des Gesetzes Eingriffe durch öffentliche oder nichtöffentliche Stellen iSd. § 1 Abs. 2 BDSG in diese Rechtspositionen zulässig sind (vgl. BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - aaO) .
- BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93
Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 -) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 -) Bezug.Es muss ein Zusammenhang mit der Erfüllung der vom Arbeitnehmer geschuldeten vertraglichen Leistung, seiner sonstigen Pflichtenbindung oder mit der Pflichtenbindung des Arbeitgebers bestehen (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c aa der Gründe, BAGE 81, 15) .
Greift eine Maßnahme in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ein, muss der Eingriff einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, aaO; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226) .
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
(1) Der Geltungsanspruch des Rechts bewirkt, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums grundsätzlich selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann ( BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 43, BAGE 153, 111; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 31 , BAGE 152, 213) .Gleichwohl liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum nur dann vor, wenn der Schuldner damit nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechnen brauchte; ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - aaO; 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34 ; BGH 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05 - zu II 1 a aa der Gründe; 27. September 1989 - IVa ZR 156/88 -) .
- BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
(1) Der Geltungsanspruch des Rechts bewirkt, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums grundsätzlich selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann ( BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 43, BAGE 153, 111; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 31 , BAGE 152, 213) .Für den Kläger stritt auch nicht etwa eine höchstrichterliche Entscheidung in einem vergleichbaren Fall (zu einer solchen Konstellation BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 31 f., BAGE 152, 213) .
- BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09
Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 2010 (- 9 AZR 573/09 - BAGE 136, 156) ergibt sich kein anderer Maßstab.Auch danach ist das Recht auf Einsicht in die Personalakte von der Frage zu trennen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch darauf besteht, bestimmte Inhalte daraus entfernen zu lassen (BAG 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - Rn. 42, aaO) .
- BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 21/03
Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41, BAGE 148, 26; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .Dies gilt auch dann, wenn die Betriebsparteien hinsichtlich Eignung und Erforderlichkeit des Eingriffs entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts (ebenso BAG 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d aa und bb der Gründe, BAGE 111, 173 ) nicht über einen vergleichbaren Beurteilungsspielraum wie der Gesetzgeber verfügen.
- BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 -) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 -) Bezug.Greift eine Maßnahme in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ein, muss der Eingriff einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (…BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, aaO; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226) .
- BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41, BAGE 148, 26; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (BVerfG 4. April 2006 - 1 BvR 518/02 - zu B I 2 b dd der Gründe, BVerfGE 115, 320 ; BAG 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - aaO) .
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13
Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr
Auszug aus BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15
Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 26; 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 23 ) .Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht ( BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 28; 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13 - Rn. 2 5) .
- BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11
Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum
- BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 156/88
Entschädigungsleistung - Prozeßrisiko - Repräsentantenhaftung
- BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05
Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen; …
- BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91
Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 233/11
Personenbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz eines Ersatzmitglieds des …
- EuGH, 19.10.2016 - C-582/14
Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben, …
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- LAG Hamm, 16.10.2015 - 17 Sa 1222/15
Fristlose Kündigung des ordentlich nicht kündbaren Arbeitsverhältnisses eines …
- BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08
Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit
- BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00
Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen …
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
- BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Allerdings muss der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem - dort gleichfalls verankerten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 32; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (…BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - aaO; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .
- BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18
Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot
Es hat eine "volle" Verhältnismäßigkeitsprüfung zu erfolgen (vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30) . - BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16
Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv
Die Bestimmung kodifiziert ebenso wie Satz 2 der Norm die von der Rechtsprechung aus dem verfassungsrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht ( Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG ) abgeleiteten allgemeinen Grundsätze zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 29; BT-Drs. 16/13657 S. 21) .(bb) Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers muss auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .
Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - aaO; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 41 , BAGE 148, 26 ; 29. Juni 2004 - 1 ABR 21/03 - zu B I 2 d der Gründe, BAGE 111, 173 ) .
- BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Mit dem Begriff "wichtiger Grund" knüpft die tarifvertragliche Bestimmung an die gesetzliche Regelung des § 626 Abs. 1 BGB an, deren Verständnis deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend ist (…vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 16, BAGE 159, 250; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 19) . - BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15
Kündigung wegen illoyalen Verhaltens
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 20; 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 14) . - BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung
Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend (vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 19) .Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 20) .
aa) Das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 iVm. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert dem Einzelnen die Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu befinden (BVerfG 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 ua. - BVerfGE 120, 378; BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 26) .
Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ist gewahrt, wenn die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe steht (zu § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG vgl. BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30) .
- BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …
e) Eine Pflichtverletzung des Klägers durch seine Weigerung, der Anordnung der Beklagten Folge zu leisten, scheidet nach den bisherigen Feststellungen nicht deshalb aus, weil er einem unverschuldeten Rechtsirrtum unterlegen wäre (dazu BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 37) . - LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.2018 - 5 Sa 7/17
Anspruch auf Zahlung Reisekosten - Entfernung Abmahnung aus Personalakte nach …
Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.11.2016 (2 AZR 730/15, juris, Rdnr. 46, 47) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kläger im dortigen Fall einen Anspruch auf Löschung von in den Abmahnungen enthaltenen personenbezogenen Daten nach § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG a. F., nicht geltend gemacht hat (…BAG, 17.11.2016, juris, Rdnr. 46., vgl. auch Brink, Anmerkung zu Landesarbeitsgericht Mainz vom 12.12.2012 - 8 Sa 379/12 -, juris, PR-ArbR 36/2013; Rademacher, AoA, 2018, 94 ff.). - BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Gleichwohl liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum nur dann vor, wenn der Schuldner damit nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechnen brauchte; ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 37) . - BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18
Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung
Gleichwohl liegt ein entschuldbarer Rechtsirrtum nur dann vor, wenn der Schuldner damit nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechnen brauchte; ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 37) . - ArbG Berlin, 10.08.2017 - 41 Ca 12115/16
Mindestlohn für Taxifahrer - Arbeitsbereitschaft - Kontrollsystem - gestufte …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17
Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der …
- LAG Baden-Württemberg, 10.02.2021 - 4 Sa 27/20
Außerordentliche Kündigung wegen Kirchenaustritts - ordentlich unkündbarer Koch …
- LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1149/20
Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoaufzeichnung und …
- LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16
Findet Kassiererin Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer? - …
- LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1150/20
Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Beweismittel Videoüberwachung und …
- BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16
Staateninsolvenz - Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
- LAG Niedersachsen, 06.07.2022 - 8 Sa 1148/20
Beweisverwertungsverbot; Datenerhebung; Kartenlesegerät; Videoaufzeichnung; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 10 Sa 469/18
Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Verdacht einer Straftat - …
- LAG Baden-Württemberg, 30.10.2020 - 12 Sa 33/20
Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Gemeinschaftlicher Betrieb - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2023 - 10 Sa 1143/22
YouTube-Video mit Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift …
- LAG Niedersachsen, 04.05.2021 - 11 Sa 1180/20
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Entfernung einer Abmahnung aus …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen - …
- ArbG Heilbronn, 23.03.2022 - 2 Ca 14/22
Abmahnung - außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - einmaliges …
- LAG Sachsen, 06.07.2023 - 4 Sa 73/23
Elektronische Arbeitszeitüberwachung (Drehkreuz mit Transponder); …
- LAG Hamm, 13.09.2022 - 6 Sa 87/22
Kondiktion der Urlaubsgewährung; Entfernung Abmahnung aus Personalakte nach …
- LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 4 Sa 349/18
Kündigung - Arbeitszeitvergehen - Reinigungskraft - Privattelefonate - …
- ArbG Herne, 10.12.2021 - 5 Ca 1495/21
Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung; Detektivkosten
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2021 - 3 Sa 28/21
Anrechnung von faktorisierten Rufbereitschaftszeiten auf die arbeitsvertraglich …
- LAG Niedersachsen, 22.12.2021 - 13 Sa 275/21
Verhaltensbedingte Kündigung bei Verstoß gegen Infektionsschutzmaßnahmen; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2017 - 3 Sa 256/17
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Einzelhandel - Verdacht auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 165/17
Außerordentliche Kündigung - sexueller Missbrauch des Kindes eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 5 Sa 1843/16
Beharrliche Arbeitsverweigerung - Befürchtung sexueller Übergriffe - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2023 - 7 Sa 211/22
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung
- LAG Sachsen, 24.02.2022 - 2 Sa 453/20
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Ungerechtfertigte Abmahnung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2017 - 2 Sa 2/17
Sonderkündigungsschutz - Nachweis der Schwerbehinderung - Offenkundigkeit
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2021 - 5 Ca 1874/21
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2022 - 2 Sa 85/21
Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Tatkündigung - Kenntnis von den …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 233/21
Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis - Spesenbetrug - Nachschieben …
- ArbG Düsseldorf, 11.03.2021 - 10 Ca 5972/20
- LAG Nürnberg, 06.09.2018 - 1 Sa 459/17
Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2022 - 5 Sa 209/21
Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unwiderrufliche …
- ArbG Berlin, 28.02.2018 - 56 Ca 13272/17
Außerordentliche Kündigung - Verdacht des Veruntreuens von Beförderungsentgelten
- ArbG Berlin, 03.11.2022 - 42 Ca 5571/22
Außerordentliche Kündigung - Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Täuschung über …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2022 - 2 Sa 279/21
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Ankündigung einer Erkrankung
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 231/22
Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Drohung - Interessenabwägung - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2021 - 2 Sa 131/21
Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Arbeitszeit
- ArbG Offenbach, 17.03.2021 - 4 Ca 478/20