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   BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82   

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https://dejure.org/1984,239
BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82 (https://dejure.org/1984,239)
BAG, Entscheidung vom 10.04.1984 - 1 ABR 67/82 (https://dejure.org/1984,239)
BAG, Entscheidung vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 (https://dejure.org/1984,239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BetrVerfG § 95 Abs. 3 S. 1

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 233
  • BB 1984, 1937
  • DB 1984, 2198
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.10.1983 - 1 AZR 47/82
    Auszug aus BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82
    Danach liegt eine Versetzung jedenfalls dann vor, wenn dem Arbeitnehmer auf Dauer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so daß der Gegenstand der geschuldeten Arbeitsleistung ein anderer wird, wenn also der Inhalt der Arbeitsaufgabe ein anderer wird und sich deshalb das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (vgl. die Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 1983 - 1 AZR 47/82 - unveröffentlicht).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

    Auszug aus BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82
    Erforderlich ist daher, daß die eingetretene Änderung über solche sich im normalen Schwankungsbereich haltende Änderungen hinausgeht und zur Folge hat, daß die Arbeitsaufgabe oder die Tätigkeit eine andere wird (Kraft, aa0, § 99 Rz 52, 53; Dietz/Richardi, aa0, § 99 Rz 76, 77; Galperin/Löwisch, aa0, § 99 Rz 18 a; Stege/Weinspach, aa0, §§ 99 - 101 Rz 156; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, aa0, § 99 Rz 34; BAG 33, 71, 77 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 67/82
    Erforderlich ist daher, daß die eingetretene Änderung über solche sich im normalen Schwankungsbereich haltende Änderungen hinausgeht und zur Folge hat, daß die Arbeitsaufgabe oder die Tätigkeit eine andere wird (Kraft, aa0, § 99 Rz 52, 53; Dietz/Richardi, aa0, § 99 Rz 76, 77; Galperin/Löwisch, aa0, § 99 Rz 18 a; Stege/Weinspach, aa0, §§ 99 - 101 Rz 156; Gnade/Kehrmann/Schneider/Blanke, aa0, § 99 Rz 34; BAG 33, 71, 77 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Er umfasst neben dem Ort der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigkeit und den gegebenen Platz in der betrieblichen Organisation (st. Rspr., vgl. BAG 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 8, zu B 1 der Gründe mwN).

    der Art und Weise folgen, wie die Arbeitsaufgabe zu erledigen ist, und kann mit einer Änderung der Stellung und des Platzes des Arbeitnehmers innerhalb der betrieblichen Organisation durch Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit verbunden sein (BAG 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - aaO, zu B 2, 4 der Gründe).

    Unter diesem Aspekt setzt die nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG erforderliche Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs die Zuordnung zu einer anderen betrieblichen Einheit voraus (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 36 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 31, zu B II 2 a der Gründe; 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 -AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 8, zu B 4 der Gründe).

    Sie kann darin liegen, dass er mit neuen Arbeitskollegen zusammenarbeiten muss oder er seine Arbeitsaufgaben - mögen sie als solche auch gleich geblieben sein - innerhalb einer anderen Arbeitsorganisation zu erbringen hat (10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 8, zu B 4 der Gründe; in der Sache ebenso DKK-Kittner/Bachner BetrVG 11. Aufl. § 99 Rn. 100; Fitting BetrVG 24. Aufl. § 99 Rn. 139; Kraft/Raab GK-BetrVG 8. Aufl. § 99 Rn. 71).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Innerbetriebliche Umsetzungen, also die Weisung, auf einem anderen Arbeitsplatz zu arbeiten im Sinne der konkreten Stelle, an der die Arbeit zu leisten ist, haben idR eine räumliche Veränderung zum Gegenstand; eine geringfügige räumliche Verlegung des bisherigen Arbeitsplatzes ist jedoch noch keine Versetzung (Senatsbeschluß 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 8, zu B 5 der Gründe).
  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 38/93

    Versetzung - Wechsel von Tagschicht in Nachtschicht

    Davon könnte nur dann gesprochen werden, wenn sie aus einer betrieblichen Einheit herausgenommen und einer anderen betrieblichen Einheit zugewiesen würde (vgl. Senatsbeschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 67/82 - AP Nr. 4 zu § 95 BetrVG 1972; Kittner in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, aaO., § 99 Rz 100; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO., § 99 Rz 50).

    Soweit dem Nachtdienst sowie dem Tagdienst jeweils eine andere Gruppenschwester unmittelbar vorsteht, liegt in diesem Wechsel allein noch keine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs (vgl. auch Senatsbeschluß vom 10. April 1984, aaO., zu B 4 der Gründe).

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