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   BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96   

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BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96 (https://dejure.org/1998,867)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1998 - 9 AZR 307/96 (https://dejure.org/1998,867)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 (https://dejure.org/1998,867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 670; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; Gesamtbetriebsvereinbarung "Kleiderordnung" der Westdeutschen Spielbanken vom 13. November 1992

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung für Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für Dienstkleidung zu ersetzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für Dienstkleidung zu ersetzen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 89, 26
  • NJW 1999, 814 (Ls.)
  • MDR 1999, 235
  • NZA 1999, 38
  • BB 1998, 2527
  • DB 1998, 1138
  • DB 1999, 339
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83

    Schutzpflichten des Arbeitgebers: Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften,

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96
    Ist der Arbeitgeber nach §§ 618, 619 BGB verpflichtet, den Arbeitnehmern aus Gründen des Gesundheitsschutzes die bei der Arbeit zu tragende Kleidung zur Verfügung zu stellen, so hat er entsprechend § 670 BGB den Arbeitnehmern die Aufwendungen zu erstatten, die sie für die Selbstbeschaffung der Kleidung für erforderlich halten durften (Anschluß an BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    a) Die auftragsrechtliche Bestimmung des § 670 BGB enthält einen allgemeinen rechtlichen Grundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    Der Arbeitnehmer hat dann, soweit er die Selbstbeschaffung für erforderlich halten durfte, einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten (BAG Urteil vom 21. August 1985, aaO; BAG Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB).

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96
    a) Die auftragsrechtliche Bestimmung des § 670 BGB enthält einen allgemeinen rechtlichen Grundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    Für die entsprechende Anwendung des § 670 BGB auf Arbeitsverhältnisse ist zu prüfen, inwieweit durch die vereinbarte Vergütung auch diese normale Abnutzung abgegolten wird (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP, aaO).

    Der Große Senat hat sich bereits in seinem Beschluß vom 10. November 1961 (aaO) gegen eine Strapazierung der Fürsorgepflicht mit den Worten ausgesprochen: "... ist es keineswegs so, daß schlechthin jede aus der Treue- und Fürsorgepflicht denkbar abzuleitende, der Verwirklichung der Betriebsgemeinschaft förderliche Einzelpflicht ohne weiteres für den jeweiligen Arbeitnehmer einen entsprechenden vertraglichen Anspruch erzeugen könnte".

  • BGH, 12.10.1972 - VII ZR 51/72

    Anspruch auf Restwerklohn; Bau einer Versickerungsanlage; Streit um die Höhe

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96
    Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer für die Interessen eines anderen (BGHZ 59, 328, 329; BGH Urteil vom 26. April 1989 - IV b ZR 42/88 - NJW 1989, 2816, 2818).
  • LAG Köln, 20.03.1996 - 7 Sa 1017/95

    Sachleistungen: Dienstkleidung - Kostenerstattung

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. März 1996 - 7 Sa 1017/95 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 42/88

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten wegen der alleinigen Gewährung von Unterhalt

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96
    Aufwendungen sind freiwillige Vermögensopfer für die Interessen eines anderen (BGHZ 59, 328, 329; BGH Urteil vom 26. April 1989 - IV b ZR 42/88 - NJW 1989, 2816, 2818).
  • BAG, 18.08.1982 - 5 AZR 493/80

    Ersatz der Kosten für Sicherheitsschuhe - Kosten für die persönliche

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96
    Der Arbeitnehmer hat dann, soweit er die Selbstbeschaffung für erforderlich halten durfte, einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten (BAG Urteil vom 21. August 1985, aaO; BAG Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96
    Danach können die Betriebspartner nicht regeln, daß die Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohnes für die Gestellung einer zur Verbesserung des Images des Arbeitgebers eingeführten einheitlichen Arbeitskleidung abzuführen haben (BAG Urteil vom 1. Dezember 1992 - 1 AZR 260/92 - BAGE 72, 40 = AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96
    a) Die auftragsrechtliche Bestimmung des § 670 BGB enthält einen allgemeinen rechtlichen Grundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Die Vorschrift enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29).

    Nach allgemeiner Definition sind Aufwendungen freiwillige Vermögensopfer für die Interessen eines anderen (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Diese Bestimmung findet auf einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, entsprechende Anwendung (Senat 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21, BAGE 118, 16; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP BGB § 670 Nr. 32 = EzA BGB 2002 § 670 Nr. 1; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).

    Wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - juris Rn. 41, aaO; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29; BAG 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - juris Rn. 47, AP BGB § 618 Nr. 19 = EzA BGB § 618 Nr. 5; 21. März 1973 - 4 AZR 187/72 - BAGE 25, 107, 113).

    Deswegen kann der Arbeitnehmer keinen Ersatz für normalen Verschleiß seiner bei der Arbeit getragenen Kleidung verlangen (Senat 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29 f.; BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - aaO).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Die Frage, wer in welchem Umfang welche durch die Kleiderordnung entstehenden Kosten zu tragen hat, ist eine (Rechts-)Frage, die nach den maßgeblichen einzelvertraglichen, tarifvertraglichen, gesetzlichen oder ggf. in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung enthaltenen Bestimmungen zu beantworten ist (vgl. dazu BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26 = AP BGB § 670 Nr. 31 = EzA BGB § 670 Nr. 28, zu I 2 der Gründe; vgl. auch 13. Februar 2003 - 6 AZR 536/01 - BAGE 104, 348 = AP AVR Caritasverband § 21 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 618 Nr. 1, zu 2 c der Gründe).

    Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 670 BGB dadurch entsteht, dass eine Kleiderordnung für ihn zu Aufwendungen führt, die höher sind als diejenigen, die er zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner arbeitsvertraglich versprochenen Dienste ohnehin hätte (vgl. BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 536/01

    Unentgeltliche Stellung von Dienstkleidung

    Nach der Rspr. des Bundesarbeitsgericht ist Dienstkleidung diejenige Kleidung, die im betrieblichen Interesse anstelle der individuellen Zivilkleidung zur besonderen Kenntlichmachung zu tragen ist (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 30).

    Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Arbeitgeber auf Kunden und deren Vorstellungen Rücksicht zu nehmen hat und dazu auf ein bestimmtes äußeres Erscheinungsbild seines Personals angewiesen ist (BAG 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 30; 8. August 1989 - 1 ABR 65/88 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 13; LAG Hamm 7. Juli 1993 - 14 Sa 435/93 - LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14).

  • LAG Hessen, 21.04.2015 - 15 Sa 1062/14

    Liegt die Beschaffung eines polizeilichen Führungszeugnisses im überwiegenden

    Diese Bestimmung findet auf einen Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, entsprechende Anwendung (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 21; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - ; 19. Mai 1998-9 AZR 307/96 - ).

    Wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 -juris Rn. 41, aaO; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAG 21. August 1985-7 AZR 199/83 -juris Rn. 47; 21. März 1973-4 AZR 187/72 - BAGE 25, 107, 113).

    Da aber nach allgemeiner Definition Aufwendungen freiwillige Vermögensopfer für die Interessen eines anderen sind (BAG 19. Mai 1998-9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29) und eine jede Leistung von Vermögenswerten zur Ausführung des Auftrages als Aufwendung des Beauftragten anzusehen (RG 1. Juli 1918 - REP VI. 151/18 - RGZ 95, 51, 53) ist, ist die von der Klägerin verauslagte Gebühr für die Erteilung des Führungszeugnisses in Höhe von EUR 13, 00 eine Aufwendung.

  • LAG Düsseldorf, 30.01.2007 - 3 Sa 1225/06

    Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Fahrerkarte

    Die gesetzliche Bestimmung enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt (vgl. BAG v. 19.05.1998, NZA 99, 38; BAG v. 14.10.2003, NZA 04, 604; Mü-ArbR/Blomeyer, 2. Aufl., § 96 Rz. 77; Franzen ZTR 1996, 305; Reichold, NZA 1994, 488).

    Nach allgemeiner Definition sind Aufwendungen freiwillige Vermögensopfer für die Interessen eines anderen, die der Arbeitnehmer als Folge einer Arbeitgeberweisung erleidet oder die er zum Zwecke der Auftragsausführung auf sich nimmt und sie subjektiv für notwendig halten durfte (BGH v. 10.11.1988, NJW 1989, 1284; BAG v. 14.10.2003, NZA 2004, 604; BAG v. 19.05.1998, NZA 1999, 38; MüKo BGB/Seiler, 4. Aufl., § 670 Rz. 6; ErfKom/Preis, § 611 Rz. 691).

  • ArbG Cottbus, 20.03.2012 - 6 Ca 1554/11

    Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund beharrlicher Weigerung, Dienstkleidung zu

    Das Gleiche gilt auch für die Ersatzbeschaffung von einheitlicher Dienstkleidung, die zur besonderen Kenntlichmachung im betrieblichen Interesse an Stelle der individuellen Zivilkleidung getragen werden muss, soweit die Anschaffung der Dienstkleidung für den Arbeitnehmer keine Mehrkosten verursacht (BAG vom 19.05.1998 - 9 AZR 307/96 -, juris Rn. 30).
  • VG Koblenz, 18.09.2007 - 6 K 842/07

    Lehrer kann Kostenerstattung für Schulbuch verlangen

    Der in § 670 BGB niedergelegte Aufwendungsersatzanspruch und die Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 677 ff. BGB gelten als allgemeine Rechtsgrundsätze auch für das Arbeitsverhältnis (vgl. BAG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - NZA 1999, 38; und Urteil vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - NZA 2004, 604) sowie im öffentlichen Recht, soweit keine abschließenden Sonderregelungen eingreifen (vgl. Münchener Kommentar zum BGB/Seiler, a.a.O., § 662 Rn 68 f. und Vor § 677 Rn. 23 ff.; Palandt, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., Einf v § 677 Rn. 13 ff.).

    Nach allgemeiner Definition sind Aufwendungen freiwillige Vermögensopfer für die Interessen eines anderen, die der Beamte als Folge einer Weisung erleidet oder die er zum Zwecke der Auftragsausführung auf sich nimmt und sie subjektiv für notwendig halten durfte (BGH, Urteil vom 10. November 1988 - III ZR 215/87 - NJW 1989, 1284; BAG, Urteil vom 14. Oktober 2003, a.a.O.; BAG Urteil vom 19. Mai 1998, a.a.O.; Münchener Kommentar zum BGB/Seiler, a.a.O., § 670 Rn. 6).

  • LAG Niedersachsen, 02.05.2011 - 8 Sa 1258/10

    Lehrer hat in der Regel einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anschaffung

    Die Vorschrift enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er in dessen Interesse hatte und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. Beschluss des Großen Senats der Bundesarbeitsgerichte vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB = EzA § 618 BGB Nr. 5; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26 = AP Nr. 31 zu § 670 BGB; vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP Nr. 32 zu § 670 BGB = EzA § 670 BGB 2002 Nr. 1).
  • LAG Niedersachsen, 11.06.2002 - 13 Sa 53/02

    Tragung der Kosten für Schutzkleidung durch den Arbeitgeber; Wirksamkeit einer

  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit

  • LAG Hamm, 22.05.2001 - 7 Sa 140/01

    Kostenloses Zur Verfügung stellen von Dienstbekleidung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1101/21

    Saalgruppenvergleich, Verpflegungszuschuss, Günstigkeitsprinzip

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 361/13

    Kostentragung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - 13 Sa 1102/21

    Saalgruppenvergleich, pauschalisierter Aufwendungsersatzanpruch, hier:

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