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   LAG Düsseldorf, 04.09.1995 - 7 Ta 245/95   

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https://dejure.org/1995,3625
LAG Düsseldorf, 04.09.1995 - 7 Ta 245/95 (https://dejure.org/1995,3625)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.1995 - 7 Ta 245/95 (https://dejure.org/1995,3625)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 1995 - 7 Ta 245/95 (https://dejure.org/1995,3625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert: mehrere Abmahnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abmahnung ; Festsetzung des Streitwerts; Mehrere Abmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1996, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 05.01.1989 - 7 Ta 400/88

    Streitwert; Rücknahme einer Abmahnung; Mehrfachkündigungen; Differenztheorie;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.1995 - 7 Ta 245/95
    Würde bei einer weiteren Abmahnung der Wert stets auf den vollen Monatsbetrag festgesetzt, könnte der Fall eintreten, daß eine der ersten Abmahnung in kurzen zeitlichen Abstand folgende weitere Abmahnung unter Umständen höher zu bewerten wäre als eine einer Kündigung in gleichem Abstand folgende weitere Kündigung (vgl. Beschwerdekammer aaO. und Beschluß vom 05.01.1989 - 7 Ta 400/88 -).
  • LAG Köln, 08.03.1989 - 5 Ta 3/89

    Streitwert: Kündigung mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.1995 - 7 Ta 245/95
    Letzteres hat seinen Grund darin, daß anderenfalls der Arbeitsaufwand für Gericht und Anwälte nicht angemessen berücksichtigt wäre (vgl. hinsichtlich eines Mindeststreitwerts für Kündigungsstreitigkeiten: LAG Bremen, MDR 1987, 525 ; LAG Köln, LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 79 = MDR 1989, 673 ; LAG Hamm, JürBüro 1990, 1605).
  • LAG Bremen, 13.02.1987 - 4 Ta 5/87

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 04.09.1995 - 7 Ta 245/95
    Letzteres hat seinen Grund darin, daß anderenfalls der Arbeitsaufwand für Gericht und Anwälte nicht angemessen berücksichtigt wäre (vgl. hinsichtlich eines Mindeststreitwerts für Kündigungsstreitigkeiten: LAG Bremen, MDR 1987, 525 ; LAG Köln, LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 79 = MDR 1989, 673 ; LAG Hamm, JürBüro 1990, 1605).
  • LAG Hessen, 24.05.2000 - 15 Ta 16/00

    Streitwert bei mehreren Abmahnungen

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  • ArbG Dessau-Roßlau, 11.11.2010 - 9 Ca 126/10

    Antrag auf Entfernung vier verschiedener Abmahnungen aus der Personalakte -

    Die herrschende Auffassung verschiedener Landesarbeitsgerichte, lediglich die zeitlich erste (LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 20.04.2007, 1 Ta 67/07 und vom 06.07.2010, 1 Ta 135/10 - Juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008, 6 Ta 291/08 - Juris) bzw. die ersten beiden (hessisches LAG, Beschluss vom 24.05.2000, 15 Ta 16/00 - NZA RR 2000, 438 f.; LAG Köln, Beschluss vom 11.09.2003, 3 Ta 228/03 - Juris) Abmahnungen seien jeweils mit einer Monatsvergütung, weitere Abmahnungen hingegen nur mit einem Bruchteil (Drittel) zu bemessen, dies gelte jedenfalls bei drei Monate (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.1995, 7 Ta 245/95, NZA RR 1996, 391) bzw. sechs Monate (hessisches LAG, a.a.O.) nicht übersteigenden Zeitabständen, dabei dürfe insgesamt der Wert von zwei Dritteln des Vierteljahresentgelts nicht überschritten werden (LAG München, Beschluss vom 08.01.2010, 10 Ta 349/08 - Juris; LAG Hamm, Beschluss vom 16.04.2007, 6 Ta 49/07 - Juris; drei Drittel: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2008, a.a.O.; keine Obergrenze: hessisches LAG, a.a.O.), wird nicht geteilt.

    Sofern zwischen den Endterminen verschiedener Kündigungen erhebliche Abstände liegen, wird in Literatur und Rechtssprechung eine Überschreitung des Vierteljahreswertes angenommen (Germelmann in: Germelmann, Matthes, Prütting, Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, Kommentar, 6. Auflage München 2008, § 12 Rnrn. 106 ff, 108 mit weiteren Nachweisen; auch hessisches LAG, a.a.O., Rn. 16; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.1995, 7 Ta 245/95 - Juris), da auch unter der Geltung des § 42 Abs. 3 GKG jeder Feststellungsantrag, der sich auf eine konkrete Kündigung bezieht, einen eigenen Streitgegenstand beinhalte, und die Begrenzung nur für den einzelnen Gegenstand gelte (a.A.: LAG München, a.a.O., Rnrn. 36, 37 , m. w. Nachw.).

  • LAG Köln, 11.09.2003 - 3 Ta 228/03

    Streitwert, Abnahmung, mehrere kurzfristig aufeinander folgende Abmahnungen

    Die letztere Bewertung entspricht der Rechtsprechung des LAG Düsseldorf im Beschluss vom 04.09.1995 (- 7 Ta 245/95, NZA-RR 1996, 391), wobei das LAG Düsseldorf allerdings nur einen Dreimonatszeitraum zu Grunde legt.
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2004 - 17 Ta 140/04
    Dieser Betrag ist einerseits nicht zu unterschreiten, da ansonsten der Arbeitsaufwand der Anwälte nicht angemessen berücksichtigt würde - vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.09.1995 - 7 Ta 245/95 - NZA RR 1996, 391.
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