Rechtsprechung
BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitslosengeld - Beitrittsgebiet - Leistungsbemessungsgrenze - Beitragspflicht - Begründung der Anwartschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei einer Beschäftigung im Beitrittsgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Westberliner wird in Ostberlin arbeitslos - Deutsche Teilung besteht beim Arbeitslosengeld fort
Verfahrensgang
- SG Aurich, 03.06.1994 - S 5 Ar 168/92
- LSG Niedersachsen, 26.01.1995 - L 8 Ar 229/94
- BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Papierfundstellen
- NZA-RR 1996, 392
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (9)
- BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 99/92
Wiedervereinigung - Wohnort - Leistungsbemessungsgrenze - Sprungrevision
Auszug aus BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Wie bereits durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15. Dezember 1993 (SozR 3-4100 § 249c Nr. 2) geklärt sei, begegne § 249c Abs. 9 AFG grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 15. Dezember 1993 (SozR 3-4100 § 249c Nr. 2) entschieden hat, ist § 249c Abs. 9 AFG verfassungsrechtlich unbedenklich, soweit die Vorschrift bei der Anwendung einer Rechtsverordnung nach § 111 Abs. 2 Satz 1 AFG auf unterschiedliche Leistungsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet und in den alten Bundeständern abstellt.
In der Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1993 (SozR 3-4100 § 249c Nr. 2) kam nach der dortigen Fallgestaltung eine Verletzung der Eigentumsrechte schon deshalb nicht in Frage, weil der betreffende Beschäftigte weder bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift noch danach eine sozialversicherungsrechtliche Position erlangt hatte, die einen entsprechenden Eigentumsschutz begründen konnte.
Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 15. Dezember 1993 (SozR 3-4100 § 249c Nr. 2) dargelegt hat, hatte der Kläger während seiner Beschäftigung im Beitrittsgebiet auch nur Beiträge unter Berücksichtigung der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen.
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
Auszug aus BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Ein verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz ist zwar für den Anspruch auf Alg zu bejahen (…vgl. BVerfGE 72, 9, 18 f = SozR 4100 § 104 Nr. 13; BVerfGE 90, 226, 236 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6).Auch aus den beiden neueren Entscheidungen des BVerfG vom 25. März 1994 (BVerfGE 90, 226, 240 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6) und 11. Januar 1995 (1 BvR 892/88 = DB 1995, 1084; NZS 1995, 312) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Gegenteiliges.
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
Auszug aus BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Ein verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz ist zwar für den Anspruch auf Alg zu bejahen (vgl. BVerfGE 72, 9, 18 f = SozR 4100 § 104 Nr. 13;… BVerfGE 90, 226, 236 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6).Auch in seinem Fall gilt deshalb der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wiederholt betonte Grundsatz, daß es im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht geboten ist, das Alg in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl. BVerfGE 72, 9, 20 f = SozR 4100 § 104 Nr. 13;… BVerfGE 76, 220, 236 f = SozR 4100 § 242b Nr. 3).
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
Auszug aus BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Auch aus den beiden neueren Entscheidungen des BVerfG vom 25. März 1994 (…BVerfGE 90, 226, 240 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6) und 11. Januar 1995 (1 BvR 892/88 = DB 1995, 1084; NZS 1995, 312) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts Gegenteiliges. - BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …
Auszug aus BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Auch in seinem Fall gilt deshalb der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wiederholt betonte Grundsatz, daß es im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht geboten ist, das Alg in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (…vgl. BVerfGE 72, 9, 20 f = SozR 4100 § 104 Nr. 13; BVerfGE 76, 220, 236 f = SozR 4100 § 242b Nr. 3). - BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 86/94
Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe
Auszug aus BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Der Alg-Anspruch und die ihn begründende Anwartschaft sind also - mit anderen Worten ausgedrückt - nicht statisch gestaltet, sondern fließende Rechtspositionen, die im Rahmen der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums den in §§ 104, 106 AFG formulierten Voraussetzungen unterliegen (vgl. BSG Urteil vom 30. März 1995 - 7 RAr 86/94, demnächst in SozR 4100 § 107 Nr. 8;… SozR 3-4100 § 134 Nr. 8 mwN - zur Fixierung der fließenden Anwartschaft). - BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 11/91
Erziehungsgeld - Arbeitslosenhilfe - Anwartschaft - Arbeitslosengeld
Auszug aus BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Der Alg-Anspruch und die ihn begründende Anwartschaft sind also - mit anderen Worten ausgedrückt - nicht statisch gestaltet, sondern fließende Rechtspositionen, die im Rahmen der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums den in §§ 104, 106 AFG formulierten Voraussetzungen unterliegen (…vgl. BSG Urteil vom 30. März 1995 - 7 RAr 86/94, demnächst in SozR 4100 § 107 Nr. 8; SozR 3-4100 § 134 Nr. 8 mwN - zur Fixierung der fließenden Anwartschaft). - BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 73/86
Anwartschaftszeit - Arbeitslosengeld - Vorpraktikum - Arbeitsentgelt - Berufliche …
Auszug aus BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Das folgt aus der oben behandelten Regelung über den Bemessungszeitraum (§ 112 Abs. 2 Satz 1 AFG); deshalb gilt, daß zur Bestimmung des Bemessungszeitraums, in dem das maßgebliche Arbeitsentgelt erzielt wurde, nicht auf außerhalb der Rahmenfrist liegende Lohnabrechnungszeiträume zurückgegriffen werden darf, die in eine frühere Rahmenfrist fallen (BSGE 63, 153, 158 = SozR 4100 § 112 Nr. 39;… SozR 3-4100 § 112 Nr. 13). - BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 68/92
Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Mutterschaftsgeld - Erziehungsgeld - …
Auszug aus BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 17/95
Das folgt aus der oben behandelten Regelung über den Bemessungszeitraum (§ 112 Abs. 2 Satz 1 AFG); deshalb gilt, daß zur Bestimmung des Bemessungszeitraums, in dem das maßgebliche Arbeitsentgelt erzielt wurde, nicht auf außerhalb der Rahmenfrist liegende Lohnabrechnungszeiträume zurückgegriffen werden darf, die in eine frühere Rahmenfrist fallen (…BSGE 63, 153, 158 = SozR 4100 § 112 Nr. 39; SozR 3-4100 § 112 Nr. 13).
- BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 8/17 R
Arbeitslosengeldanspruch - fiktive Bemessung - Ermittlung des Bemessungszeitraums …
Im Rahmen der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums unterliegt sie den in den §§ 137 ff SGB III formulierten Voraussetzungen und wird erst durch die Entstehung des Stammrechts fixiert und hierdurch konkretisiert (so genannte fließende Anwartschaft vgl BSG vom 21.9.1995 - 11 RAr 17/95 - SozR 3-4100 § 249c Nr. 6 S 35 f;… vgl zuletzt BSG vom 13.3.2018 - B 11 AL 23/16 R - juris RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) . - BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein …
Die den Alg-Anspruch begründende Anwartschaft ist in diesem Punkt nicht statisch gestaltet, sondern angesichts des für die Bemessung des Alg jeweils maßgebenden Referenzzeitraums (Bemessungszeitraum) eine fließende Rechtsposition, die im Rahmen der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums den in §§ 129 ff SGB III formulierten Voraussetzungen unterliegt und erst durch die Entstehung des Stammrechts fixiert und hierdurch konkretisiert wird (so genannte fließende Anwartschaft BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6 S 35 f). - BSG, 25.06.1999 - B 7 AL 86/98 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - letzte Beschäftigung im Beitrittsgebiet - …
Damit ist jedenfalls den gesetzlichen Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal "zuletzt" genügt (nicht ganz eindeutig insoweit der 11. Senat in BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6, der hierüber indes nicht entscheiden mußte).Daß der Kläger nicht allein durch im Beitrittsgebiet zurückgelegte Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung die Anwartschaft für den Alg-Anspruch erfüllt hat (vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6), ist für die Entscheidung ohne Bedeutung.
Zudem stellt sich die Übergangsproblematik unterschiedlicher Leistungsbemessungsgrenzen vorliegend deshalb mit geringerer Schärfe, weil sich die Leistungsbemessungsgrenzen von Jahr zu Jahr angenähert haben (BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6 S 34).
Zu Recht hat der 11. Senat in seiner Entscheidung vom 21. September 1995 darauf hingewiesen, daß der Alg-Anspruch und die ihn begründende Anwartschaft nicht statisch gestaltet, sondern fließende Rechtspositionen sind, die im Rahmen der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums den im AFG selbst formulierten Voraussetzungen unterliegen (BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6).
- BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 23/09 R
Arbeitslosengeld - Verkürzung der Anspruchsdauer für Ansprüche nach dem 31. 1. …
Zudem relativiert sich ein denkbarer Vertrauensschutz in eine längere Bezugsdauer angesichts der Tatsache, dass die mögliche Alg-Bezugsdauer aufgrund der Rechtsnatur der "fließenden Anwartschaft" (BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6 S 35 f mwN) nur in begrenztem Umfang mit der Dauer der Beitragszahlung korrespondiert (Spellbrink in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 39 RdNr 27) . - BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97
Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung - …
Dies ist die der nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AFG für den Beitrag zur Bundesanstalt geltende Beitragsbemessungsgrenze, die wiederum mit der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten identisch ist (hierzu BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6). - BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 4/97
Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung - …
Dies ist die der nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AFG für den Beitrag zur Bundesanstalt geltende Beitragsbemessungsgrenze, die wiederum mit der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten identisch ist (hierzu BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6). - BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 53/02 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes - entsandter Arbeitnehmer eines ausländischen …
Denn das Abstellen auf die Leistungsbemessungsgrenze des Gebietes, in dem der Arbeitslose zuletzt vor der Entstehung des Anspruchs in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat, beruht darauf, dass der Arbeitnehmer während seiner Beschäftigung Beiträge unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze des Gebietes der Beschäftigung zu zahlen hatte (…BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 2 S 7; SozR 3-4100 § 249c Nr. 6 S 33 f). - BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 5/99 R
Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Beschäftigung im Beitrittsgebiet
Der Senat hat im Urteil vom 21. September 1995 - 11 RAr 17/95 - (SozR 3-4100 § 249c Nr. 6; vgl auch das Urteil des 7. Senats vom 25. Juni 1999 - B 7 AL 86/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) offengelassen, ob das Tatbestandsmerkmal "zuletzt" in dem Sinne zu verstehen ist, daß von der Regelung ein Arbeitsloser erfaßt wird, (1.) der zuletzt - und sei es nur für einen Tag - in einem Beschäftigungsverhältnis im Beitrittsgebiet gestanden hat oder (2.) ob auf die gesamte Beschäftigung während des Bemessungszeitraumes abzustellen ist oder (3.) ob die Rahmenfrist für die Erfüllung der Anwartschaftszeit heranzuziehen ist. - BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 6/97
Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung - …
Dies ist die der nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AFG für den Beitrag zur Bundesanstalt geltende Beitragsbemessungsgrenze, die wiederum mit der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten identisch ist (hierzu BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6). - SG Aachen, 05.10.2010 - S 11 AL 104/10
Arbeitslosenversicherung
Die den Alg-Anspruch begründende Anwartschaft ist in diesem Punkt nicht statisch gestaltet, sondern angesichts des für die Bemessung des Alg jeweils maßgebenden Referenzzeitraums (Bemessungszeitraum) eine fließende Rechtsposition, die im Rahmen der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums den in §§ 129 ff SGB III formulierten Voraussetzungen unterliegt und erst durch die Entstehung des Stammrechts fixiert und hierdurch konkretisiert wird (so genannte fließende Anwartschaft BSG SozR 3-4100 § 249c Nr. 6 S 35 f). - LSG Brandenburg, 27.07.1998 - L 7 AL 106/97
- BSG, 31.07.1996 - 11 BAr 93/96
Bemessung des für das Arbeitslosengeld (Alg) maßgebende Arbeitsentgelt - …
Rechtsprechung
LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ArbGG § 12 Abs. 7
Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - Errechnung - 13. Monatsgehalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigungsschutzklage; Streitwert; 13. Monatsgehalt; Einkommen; Vierteljahreseinkommen
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 09.10.1995 - 5 Ca 2375/95
- LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
Papierfundstellen
- MDR 1996, 505
- NZA 1996, 1344 (Ls.)
- NZA-RR 1996, 392
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Köln, 18.07.1994 - 10 Ta 113/94
Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - Errechnung …
Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
Das er kennende Gericht hat insoweit in ständiger Rechtsprechung darauf abgestellt, daß Weihnachtsgratifikationen, zusätzliches Urlaubsgeld oder Jubiläumszuwendungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluß vom 19.4.1982 - 1 Ta 41/82 - vom 10.12.1985 - 3 Ta 197/85 - vom 30.6.1987 - 11/8 Ta 47/87 - vom 9.9.1991 - 12 Ta 181/91 - vom 18.6.1994 - 10 Ta 113/94 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwertnummer 100;… vgl. ferner zu der Rechtsprechung der übrigen Landesarbeitsgerichte die Kommentierung von Wenzel, GK- ArbGG , § 12 Rdn. 140).Der Gesichtspunkt, daß die Feststellung des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts nicht mit Abgrenzungsschwierigkeiten zu belasten ist, die im Hinblick auf den Begriff des "Arbeitsentgelts" bei bestimmten zusätzlichen Leistungen entstehen (vgl. insoweit den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.7.1994 - 10 Ta 113/94 -, aaO.), vermag im vorliegenden Fall, in dem ein 13. Monatsgehalt vereinbart ist, das unzweifelhaft als Arbeitsentgelt im engeren Sinne anzusehen ist, nicht durchzugreifen.
- LAG Düsseldorf, 28.06.1990 - 7 Ta 93/90
Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung - …
Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
Ob darüber hinaus im Anschluß an die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 28.6.1990 (- 7 Ta 93/90 -, LAGE Nr. 84 zu ArbGG Streitwert) eine anteilige Einrechnung auch von solchen zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers in die Wertberechnung nach § 12 Abs. 7 Satz 1 geboten ist, die als Weihnachtsgratifikationen oder sonstige Gratifikationen gewährt werden, kann dahingestellt bleiben, denn um eine solche Gratifikation handelt es sich im vorliegenden Fall nicht. - LAG Berlin, 16.10.1985 - 2 Ta 97/85
Begriff des "Arbeitsentgelts" bei Streitwertfestsetzung für …
Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
Zum Teil wird in diesen Fällen im Hinblick auf den Gratifikationscharakter solcher Leistungen bereits verneint, daß es sich um "Arbeitsentgelt" im Sinne von § 12 Abs. 7 Satz 1 handelt (vgl. etwa LAG Nürnberg, Beschluß vom 22.10.1984 - 4 Ta 23/83 - LAG Berlin vom 16.10.1985 - 2 Ta 97/85 -) zum Teil wird darauf abgestellt, daß "Bezugszeitraum" grundsätzlich der Zeitraum der drei Monate nach dem strittigen Beendigungszeitpunkt ist (…vgl. Wenzel, aaO.; BAG, EzA § 12 ArbGG Nr. 1). - LAG Köln, 19.04.1982 - 1 Ta 41/82
Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung - …
Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
Das er kennende Gericht hat insoweit in ständiger Rechtsprechung darauf abgestellt, daß Weihnachtsgratifikationen, zusätzliches Urlaubsgeld oder Jubiläumszuwendungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluß vom 19.4.1982 - 1 Ta 41/82 - vom 10.12.1985 - 3 Ta 197/85 - vom 30.6.1987 - 11/8 Ta 47/87 - vom 9.9.1991 - 12 Ta 181/91 - vom 18.6.1994 - 10 Ta 113/94 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwertnummer 100;… vgl. ferner zu der Rechtsprechung der übrigen Landesarbeitsgerichte die Kommentierung von Wenzel, GK- ArbGG , § 12 Rdn. 140). - LAG Nürnberg, 22.10.1984 - 4 Ta 23/83
Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - Errechnung …
Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
Zum Teil wird in diesen Fällen im Hinblick auf den Gratifikationscharakter solcher Leistungen bereits verneint, daß es sich um "Arbeitsentgelt" im Sinne von § 12 Abs. 7 Satz 1 handelt (vgl. etwa LAG Nürnberg, Beschluß vom 22.10.1984 - 4 Ta 23/83 - LAG Berlin vom 16.10.1985 - 2 Ta 97/85 -) zum Teil wird darauf abgestellt, daß "Bezugszeitraum" grundsätzlich der Zeitraum der drei Monate nach dem strittigen Beendigungszeitpunkt ist (…vgl. Wenzel, aaO.; BAG, EzA § 12 ArbGG Nr. 1).
- LAG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 5 Ta 189/10
Wertfestsetzung - Arbeitsentgelt i.S.d. § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004
Die für Streitwertbeschwerden zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg geht nunmehr davon aus, dass unter den Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG neben den monatlich anfallenden (Grund)Vergütungsbestandteilen (Gehalt, Zeitlohn, Fixum, Zuschläge, Prämien, Sachbezüge etc.) anteilig auch solche nicht monatlich, sondern in anderen Zyklen erfolgende Zuwendungen fallen, soweit diese nicht Gratifikations-, sondern Entgeltcharakter haben (so auch LAG Hessen 12. August 1999 - 15 Ta 137/99 - NZA-RR 1999, 660; LAG Köln 17. November 1995 - 5 Ta 288/95 - NZA-RR 1996, 392). - LAG Hessen, 12.08.1999 - 15 Ta 137/99
Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - 13. …
Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Ausschaltung von Zufälligkeiten haben bei der Feststellung der maßgeblichen Vergütung (…einschließlich etwaiger Sachbezüge: GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140) aus besonderen Anlässen gewährte Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgelder sowie (sonstige) Gratifikationen unberücksichtigt zu bleiben (ebenso etwa LAG Köln Beschluß vom 18. Juli 1994 -- 10 Ta 113/94 -- LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 100;… GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140 mit weit. Nachw. zum Meinungsstand), anders als ein unzweifelhaft als Arbeitsentgelt geschuldetes 13. Monatsgehalt (zutreffend dazu LAG Köln Beschluß vom 17. November 1995 -- 5 Ta 288/95 -- NZA-RR 1996, 392 : anteilige Berücksichtigung; vgl. auch GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140 mit weit. - LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2014 - 3 Ta 147/14
Streitwert, Gegenstandswert, Zustimmungsersetzung, Kündigung, …