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   LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98   

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LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 (https://dejure.org/1998,9809)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 (https://dejure.org/1998,9809)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 11 Sa 400/98 (https://dejure.org/1998,9809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Tätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit; Anhörung des Arbeitnehmers vor Verdachtskündigung; Kündigungsgrund der Gefährdung des Heilungsverlaufs ; Gefälligkeitseinsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 188
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

    Dabei ist in der Praxis allerdings regelmäßig eher an umfangreiche Arbeiten während der Krankschreibung als an kleine Gefälligkeiten oder einmalige nächtliche Barbesuche gedacht (vgl. etwa LAG Düsseldorf 28.01.1970 - 6 Sa 275/69, DB 1970, 936; LAG Köln 09.10.1998 -11 Sa 400/98, AuR 1999, 143).
  • LAG Hamm, 16.09.2005 - 10 Sa 2425/04

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds Vortäuschen einer

    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).

    Wird einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer Genesungsgefährdung vorgeworfen, ist grundsätzlich - von schweren Fällen abgesehen - eine Abmahnung erforderlich (LAG Köln, Urteil vom 07.01.1993 - DB 1993, 941; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188).

  • LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).

    Wird einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer Genesungsgefährdung vorgeworfen, ist grundsätzlich - von schweren Fällen abgesehen - eine Abmahnung erforderlich (LAG Köln, Urteil vom 07.01.1993 - DB 1993, 941; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188).

  • LAG Hamm, 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14

    Fristlose Kündigung, Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,

    Zwar kann auch dies eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB auf der ersten Prüfungsstufe an sich rechtfertigen (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - juris; 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - juris; LAG Hamm 15.02.2013 - 13 Sa 9/13 - juris; 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06 - juris; LAG Köln 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - juris).
  • LAG Hamm, 16.08.2013 - 13 Sa 274/13

    Kenntnis des Arbeitgebers von Beschlussunfähigkeit des Betriebsrats

    Allerdings kann in schwerwiegenden Fällen eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch ein grob genesungswidriges Verhalten gefährdet ( BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - NZA-RR 1999, 188; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 429).
  • LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 Sa 9/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Mitglied des

    Allerdings kann in schwerwiegenden Fällen eine außerordentliche Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit den Heilungserfolg durch ein grob genesungswidriges Verhalten gefährdet ( BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - AP BGB § 626 Nr. 112; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14; LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06; LAG Köln, 09.10.1998 - 11 Sa 400/98 - NZA-RR 1999, 188; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 429).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.08.1999 - 3 Sa 73/99

    Verzögerung des Geneseungsprozesses durch lohnfortzahlungsberechtigten und an den

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  • LAG Schleswig-Holstein, 29.01.2002 - 3 Sa 556/01

    Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit,

    Jedoch wird vor Ausspruch einer Kündigung wegen genesungswidrigen Verhaltens in der Regel eine einschlägige Abmahnung erforderlich sein (LAG Köln Urteil vom 9.10.1998 - 11 Sa 400/98 - NZA-RR 1999, 188).
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