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   LAG Hessen, 12.08.1999 - 15 Ta 137/99   

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LAG Hessen, 12.08.1999 - 15 Ta 137/99 (https://dejure.org/1999,5696)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.08.1999 - 15 Ta 137/99 (https://dejure.org/1999,5696)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. August 1999 - 15 Ta 137/99 (https://dejure.org/1999,5696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der maßgeblichen Vergütung eines Anwalts; Ermittlung des maßgeblichen Arbeitsentgelts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - 13. Monatsgehalt - Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - Gratifikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 165
  • NZA-RR 1999, 660
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.1999 - 15 Ta 137/99
    Das Arbeitsgericht hat den Wert zutreffend im Verfahren gemäß § 10 Abs. 1 BRAGO festgesetzt (Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 -- 15/6 Ta 630/98 -- NZA-RR 1999, 156 ).

    Der Betrag des Bruttomonatsverdienstes als solcher wird von der Beschwerde nicht in Zweifel gezogen, und es ist nicht gerechtfertigt, die Beträge der Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) anteilig bei der Höhe der nach § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG maßgebenden Vergütung (dazu Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 -- 15/6 Ta 630/98 -- NZA-RR 1999, 156 : Vergütung für das Quartal nach Ablauf der Kündigungsfrist bzw. nach dem Zugang der außerordentlichen Kündigung) mit zu berücksichtigen.

    Es kommt der vom Arbeitsgericht für die Zeugniserteilung angesetzte Wert von DM 1.000,-- hinzu, der zwar über die Grundsätze der Kammer hinausgeht (Kammerbeschluss vom 23. April 1999 a.a.O.), aber wegen des hier geltenden Verschlechterungsverbots (Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 -- 15/6 Ta 630/98 -- NZA-RR 1999, 156 ) nicht herabgesetzt werden kann.

  • LAG Hessen, 23.04.1999 - 6 Ta 426/98

    Wertfestsetzung für Vergleich im Kündigungsrechtsstreit

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.1999 - 15 Ta 137/99
    Dieser weitere Betrag rechtfertigt sich durch die Freistellungsregelung im Vergleich (dazu bereits Kammerbeschluss vom 23. April 1999 -- 15/6 Ta 426/98 -- NZA-RR 1999, 382).

    Es kommt der vom Arbeitsgericht für die Zeugniserteilung angesetzte Wert von DM 1.000,-- hinzu, der zwar über die Grundsätze der Kammer hinausgeht (Kammerbeschluss vom 23. April 1999 a.a.O.), aber wegen des hier geltenden Verschlechterungsverbots (Kammerbeschluss vom 21. Januar 1999 -- 15/6 Ta 630/98 -- NZA-RR 1999, 156 ) nicht herabgesetzt werden kann.

  • LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - Errechnung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.1999 - 15 Ta 137/99
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Ausschaltung von Zufälligkeiten haben bei der Feststellung der maßgeblichen Vergütung (einschließlich etwaiger Sachbezüge: GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140) aus besonderen Anlässen gewährte Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgelder sowie (sonstige) Gratifikationen unberücksichtigt zu bleiben (ebenso etwa LAG Köln Beschluß vom 18. Juli 1994 -- 10 Ta 113/94 -- LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 100; GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140 mit weit. Nachw. zum Meinungsstand), anders als ein unzweifelhaft als Arbeitsentgelt geschuldetes 13. Monatsgehalt (zutreffend dazu LAG Köln Beschluß vom 17. November 1995 -- 5 Ta 288/95 -- NZA-RR 1996, 392 : anteilige Berücksichtigung; vgl. auch GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140 mit weit.
  • LAG Köln, 18.07.1994 - 10 Ta 113/94

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - Errechnung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.08.1999 - 15 Ta 137/99
    Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Ausschaltung von Zufälligkeiten haben bei der Feststellung der maßgeblichen Vergütung (einschließlich etwaiger Sachbezüge: GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140) aus besonderen Anlässen gewährte Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgelder sowie (sonstige) Gratifikationen unberücksichtigt zu bleiben (ebenso etwa LAG Köln Beschluß vom 18. Juli 1994 -- 10 Ta 113/94 -- LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 100; GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140 mit weit. Nachw. zum Meinungsstand), anders als ein unzweifelhaft als Arbeitsentgelt geschuldetes 13. Monatsgehalt (zutreffend dazu LAG Köln Beschluß vom 17. November 1995 -- 5 Ta 288/95 -- NZA-RR 1996, 392 : anteilige Berücksichtigung; vgl. auch GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140 mit weit.
  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 5 Ta 189/10

    Wertfestsetzung - Arbeitsentgelt i.S.d. § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004

    Die für Streitwertbeschwerden zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg geht nunmehr davon aus, dass unter den Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG neben den monatlich anfallenden (Grund)Vergütungsbestandteilen (Gehalt, Zeitlohn, Fixum, Zuschläge, Prämien, Sachbezüge etc.) anteilig auch solche nicht monatlich, sondern in anderen Zyklen erfolgende Zuwendungen fallen, soweit diese nicht Gratifikations-, sondern Entgeltcharakter haben (so auch LAG Hessen 12. August 1999 - 15 Ta 137/99 - NZA-RR 1999, 660; LAG Köln 17. November 1995 - 5 Ta 288/95 - NZA-RR 1996, 392).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2004 - 11 Ta 137/04

    Entgelt im Sinne von § 12 Abs. 7 ArbGG

    Sie werden aus besonderem Anlass bezahlt und nicht nur mit geänderten Fälligkeitszeitpunkten (LAG Rheinland-Pfalz 01.07.2004 - 2 Ta 145/04 - ebenso Hessisches LAG 12.08.1999 - 15 Ta 137/99 - juris Rn. 5 m.w.N.; LAG Schleswig-Holstein 06.08.2001 - 3 Ta 102/01 - juris Rz. 15).
  • LAG Hessen, 23.07.2015 - 1 Ta 273/15

    Ausschluss der Einbeziehung von Zahlungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeldern bei

    Anderes gilt für ein unzweifelhaft als Arbeitsentgelt geschuldetes 13. Monatsgehalt (vgl. Hess. LAG vom 12. August 1999 - 15 Ta 137/99, NZA-RR 1999, 660; Hess. LAG vom 29. Mai 2002 - 15 Ta 93/02 n.v.; Tschöpe/Ziemann/Altenburg, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, Teil 1 A. Rn 306 m.w.H.).
  • LAG Hessen, 11.02.2014 - 1 Ta 357/13

    Bemessung des Gegenstandswertes für allgemeinen Feststellungsantrag

    Allein Streit besteht in Bezug auf die Bemessung des Gegenstandswertes für den allgemeinen Feststellungsantrag (Klageantrag zu 2), den das Arbeitsgericht mit EUR 1.029,17 bemessen hat, da es offensichtlich in Abweichung von der Rechtsprechung der Beschwerdekammer (vgl. Hess. LAG vom 12. August 1999 - 15 Ta 137/99, NZA-RR 1999, 660 m.w.H.) das aus besonderen Anlass gewährte Weihnachts- und Urlaubsgeld bei der Ermittlung der Höhe des monatlichen Bruttoentgelts anteilig mit in Ansatz gebracht hat.
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