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   ArbG München, 25.09.2001 - 8 Ca 1562/01   

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https://dejure.org/2001,9776
ArbG München, 25.09.2001 - 8 Ca 1562/01 (https://dejure.org/2001,9776)
ArbG München, Entscheidung vom 25.09.2001 - 8 Ca 1562/01 (https://dejure.org/2001,9776)
ArbG München, Entscheidung vom 25. September 2001 - 8 Ca 1562/01 (https://dejure.org/2001,9776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schadensersatz wegen Mobbing - Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mobbing als Anspruchsgrundlage; Schadensersatzansprüche wegen Mobbings; Anforderungen an die Darlegungslast einer Klägerin hinsichtlich des tatsächlichen Vorliegens von Mobbing; Ermittlung von Mobbingvorfällen durch einen Sachverständigen; Beleg eines Mobbingtatbestandes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muß Mobbing beweisen!

  • soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)

    Schadenersatz wegen Mobbing

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 123
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG München, 25.09.2001 - 8 Ca 1562/01
    Die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast eines Mobbing-Vorwurfs dürfen nicht herabgesetzt werden, da ein unmittelbarer Beweis der Kausalität des Verhaltens der einen Seite für die psychischen Erkrankungen der anderen Seite nicht möglich ist (entgegen LAG Thüringen, Urteil vom 10.4. 2001 - 5 Sa 403/2000 (ArbG Gera, Urteil vom 11.8. 2000 - 2 Ga 8/2000)).
  • ArbG Eisenach, 30.08.2005 - 3 Ca 1226/03

    Mobbing - Ersatz materieller und immaterieller Mobbingschäden -

    Sowohl das LAG Baden- Württemberg in seiner Entscheidung vom 05.03.2001 - 15 Sa 160/00 - als auch das Arbeitsgericht München im Urteil vom 25.09.2001 - 8 Ca 1562/01 -, NzA - RR 2002, 123 als auch das LAG Schleswig-Holstein; 19.03.2002 - 3 Sa 1/02, NzA - RR 2002, 457 ff.) lehnen die Beweiserleichterungen in diesem Sinne ab.
  • OLG Stuttgart, 28.07.2003 - 4 U 51/03

    Amtshaftungsanspruch eines Polizeibeamten gegen seinen Dienstherren: "Mobbing"

    Auch wenn durch die einzelnen Handlungen für sich gesehen eine Haftung wegen der mit "Mobbing" verbundenen Beeinträchtigung nicht eintritt, kann die Gesamtheit der Handlungen zu einer Haftung aufgrund der sich verbindenden Systematik und ihres Fortsetzungszusammenhangs begründen (vgl. Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 372 ff; Arbeitsgericht München NZA-RR 2002, 123, 124; Thüringer LAG a.a.O., 579).

    Ein solches medizinisches Gutachten ist deshalb für die schlüssige Begründung und den Beweis eines "Mobbing" ungeeignet (vgl. LAG Baden-Württemberg AP Nr. 2 zu § 611 BGB "Mobbing"; Arbeitsgericht München NZA-RR 2002, 123, 124; LAG Berlin, Urteil v. 7.11.2002, Az. 16 Sa 938/02).

  • OLG Brandenburg, 08.09.2015 - 2 U 28/14

    Amtshaftungsanspruch: Schadensminderungspflicht bei Mobbing durch

    Auch wenn durch die einzelnen Handlungen für sich gesehen eine Haftung wegen der mit "Mobbing" verbundenen Beeinträchtigung nicht eintritt, kann die Gesamtheit der Handlungen eine Haftung aufgrund der sich verbindenden Systematik und ihres Fortsetzungszusammenhangs begründen (ArbG München, NZA-RR 2002, 123, 124).
  • ArbG Stuttgart, 30.11.2005 - 2 Ca 8178/04

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Grundsätzlich ist die Ursächlichkeit von dem Kläger anhand konkreter Tatsachen darzulegen und zu beweisen (vgl. dazu: ArbG München, Urteil vom 25.09.2001, Az. 8 Ca 1562/01; LAG Schleswig-Hostein, Urteil vom 19.03.2002, Az. 3 Sa 1/02; kritisch LAG Thüringen, Urteil vom 10.04.2001, Az. 5 Sa 403/00).
  • ArbG Frankfurt/Main, 21.05.2008 - 15 Ca 787/08

    Nicht grundsätzlich Schmerzensgeld bei Mobbing!

    Der Arbeitnehmer muss eine größere Anzahl einzelner Tathandlungen nach Zeit, Situation und sonstigen Umständen darlegen und unter Beweis stellen (LAG Bremen, Urteil vom 17. Oktober 2002 a.a.O.; ArbG München, Urteil vom 25. September 2001, 8 Ca 1562/01 , NZA-RR 2002, 123 ff; ArbG Cottbus, Urteil vom 04. Januar 2006, 5 Ca 1899/05 , juris).

    Lediglich hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität zwischen einer als Mobbing zu bezeichnenden Pflichtwidrigkeit und einer etwaigen Gesundheitsbeeinträchtigung des Arbeitnehmers ist zu Gunsten des Arbeitnehmers von Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises auszugehen (LAG Thüringen, Urteil vom 10. April 2001, a.a.O.; andere Ansicht ArbG München, Urteil vom 25. September 2001, a.a.O.).

  • ArbG Stuttgart, 19.10.2006 - 6 Ca 12098/05

    Mobbing - Schadensersatzanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Soweit das LAG Thüringen in seiner Entscheidung aus 2001 insoweit eine andere Ansicht vertritt, so bewegt es sich in einem Zirkelschluss, wenn es meint, dass das Vorliegen eines mobbingtypischen medizinischen Befundes erhebliche Auswirkungen auf die Beweislage und auf die Intensität des Mobbings habe (vgl. ArbG München, Urt. v. 25.09.2001 - 8 Ca 1562/01).
  • LAG Köln, 20.11.2008 - 7 Sa 857/08

    Mobbing; Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Sie tragen "eher zur Verwirrung als zur Klarstellung" bei (Küttner/Reinecke, Personalbuch 2008, Stichwort Mobbing Rn. 1; Rieble/Klumpp FA 2002, 307; ArbG München, NZA-RR 2002, 123).
  • LAG Köln, 25.03.2010 - 7 Sa 1127/09

    Abgrenzung von "Mobbing" und sozialadäquaten Arbeitsplatzkonflikten; unbegründete

    Sie tragen "eher zur Verwirrung als zur Klarstellung" bei (,Küttner/Reinecke Personalbuch 2008 Stichwort Mobbing Rdnr. 1; Rieble/Klumpp FA 2002, 307; ArbG München, NZA-RR 2002, 123).
  • ArbG Cottbus, 04.01.2006 - 5 Ca 1899/05

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing

    Im Fall von Mobbingvorwürfen darf dem Kläger nicht erspart werden, die einzelnen Vorfälle genau Zeitpunkt, Intensität und Häufigkeit zu substantiieren (vgl. Arbeitsgericht München vom 25.09.2001, Az. 8 Ca 1562/01).
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