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   LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03   

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https://dejure.org/2003,9937
LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 (https://dejure.org/2003,9937)
LAG Saarland, Entscheidung vom 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 (https://dejure.org/2003,9937)
LAG Saarland, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 2 TaBV 7/03 (https://dejure.org/2003,9937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stilllegung eines Betriebes; Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines Betriebsrats ; Aufnahme von Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 639
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 TaBV 112/12

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle zur "Betriebsvereinbarung

    Jedoch sei dieser Rechtsprechung in jüngerer Zeit beachtliche Kritik in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (LAG Köln, 05.03.2007, 2 TaBV 10/07; LAG Saarland, 14.05.2003, 2 TaBV 7/03; ArbG Reutlingen, 29.10.1998, 3 (1) BV /7/98) und in der Literatur begegnet (DKK Däubler 11. Auflage, § 111 Rn. 124 f.; Kraushaar, AuR 2000, 248).

    Gleiches gilt für die angeführte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 14. Mai 2003 (2 TaBV 7/03 a. a. O.), die das Bundesarbeitsgericht in seinem Obiter Dictum vom 18. November 2003, 1 AZR 30/03 (a. a. O.) nicht erwähnt hat.

  • LAG Köln, 05.03.2007 - 2 TaBV 10/07

    Einigungsstelle, Wahl des Betriebsrats nach Zugang der Kündigung

    Sprechen jedoch erhebliche Bedenken gegen die Beibehaltung einer bisherigen Rechtsprechung und ist diese beachtlicher Kritik ausgesetzt, kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die Einigungsstelle, deren Einrichtung von der Beantwortung der streitigen Rechtsfrage abhängt, offensichtlich unzuständig ist (vgl. LAG Saarland vom 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA RR 2003, Seite 639).
  • LAG Hamm, 26.07.2004 - 10 TaBV 73/04

    Einigungsstellenbesetzungsverfahren offensichtliche Unzuständigkeit der

    Erst wenn diese Frage höchstrichterlich zu Lasten des Betriebsrats geklärt wäre, könnte von einer offensichtlichen Unzuständigkeit gem. § 98 ArbGG ausgegangen werden (vgl. zuletzt: LAG Niedersachsen, Beschl. v. 11.11.1993 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Saarland, Beschl. v. 14.05.2003 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamm, Beschl. v. 14.06.2004 - 10 TaBV 53/04 - ErfK/Eisemann, 4. Aufl., § 98 ArbGG Rz. 3 m.w.N.).
  • LAG Saarland, 06.06.2007 - 2 TaBV 2/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einigungsstelle über die Errichtung der

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle nur dann, wenn ihre Zuständigkeit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründet ist; das muss bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar sein (dazu beispielsweise LAG München, Beschluss vom 20. Oktober 2005, 4 TaBV 61/05, abrufbar bei juris, mit umfangreichen weiteren Nachweisen; dazu außerdem der Beschluss der Kammer vom 14. Mai 2003, 2 TaBV 7/03).
  • LAG Hamm, 26.05.2008 - 10 TaBV 51/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Ordnung des

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrates und steht eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - NZA 1992, 186; LAG Köln, 11.02.1992 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland, 14.05.2003 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg, 17.04.2007 - DB 2007, 1417; ErfK/Eisemann, 8. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11

    Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchst-richterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachsen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417; ErfK/Koch, 11. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10

    Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91- NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417; ErfK/Eisemann, 10. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 TaBV 83/07

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung

    Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.1991 - NZA 1992, 186; LAG Köln, Beschluss vom 11.02.1992 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 11.11.1993 - LAGE ArbGG 1969 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland, Beschluss vom 14.05.2003 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg, Beschluss vom 17.04.2007 - DB 2007, 1417; ErfK/Eisemann, 7. Aufl., § 98 ArbGG Rz. 3 m.w.N.).
  • LAG Saarland, 07.03.2007 - 2 TaBV 8/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle - Betriebsschließung -

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle dann, wenn deren Zuständigkeit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt begründet ist; das muss bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht auf den ersten Blick erkennbar sein (dazu beispielsweise LAG Köln, Beschluss vom 13. Januar 1998 in dem Verfahren 13 TaBV 60/97, LAGE Nummer 33 zu § 98 ArbGG mit umfangreichen weiteren Nachweisen; dazu außerdem der Beschluss der Kammer vom 14. Mai 2003, 2 TaBV 7/03).
  • LAG Hessen, 15.10.2013 - 4 TaBV 138/13

    Interessenausgleich und Zeitpunkt der Wahl eines Betriebsrats

    Auf dieser Grundlage haben das LAG Saarland (14. Mai 2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003/639, zu B 3) und das LAG Köln (05. März 2007 - 2 TaBV 10/07 - AuR 2001/395, zu II, m. zust. Anm. B. Kraushaar) die offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle für den Abschluss eines Sozialplans, deren Bildung ein erst nach dem Beginn der Durchführung der Betriebsänderung gewählter Betriebsrat anstrebt, im Sinne von § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG verneint.
  • LAG Hamm, 04.10.2010 - 10 TaBV 75/10

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle; unbegründeter Antrag des

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