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   LAG Hamm, 31.01.2003 - 12 (5) Sa 577/02   

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https://dejure.org/2003,8490
LAG Hamm, 31.01.2003 - 12 (5) Sa 577/02 (https://dejure.org/2003,8490)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2003 - 12 (5) Sa 577/02 (https://dejure.org/2003,8490)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 12 (5) Sa 577/02 (https://dejure.org/2003,8490)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Versicherungspflicht, VBL, zwölf Monate, Monat, zwölf, Dauer, Arbeitsverhältnis, Befristung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 6 des Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-TV)
    Versicherungspflicht, VBL, zwölf Monate, Monat, zwölf, Dauer, Arbeitsverhältnis, Befristung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht bei befristeten Arbeitsverträgen; Versicherungspflicht bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers für zuviel gezahlte Bezüge

  • Judicialis

    Versorgungs-TV § 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungs-TV § 6
    Versicherungspflicht; VBL; zwölf Monate; Monat; zwölf; Dauer; Arbeitsverhältnis; Befristung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2003, 425
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91

    Zulässigkeit eines einheitlichen Alternativantrages - Pflicht zur

    Auszug aus LAG Hamm, 31.01.2003 - 12 (5) Sa 577/02
    Dabei würde aber dem Sinn und Zweck der Tarifnorm, nämlich Arbeitsverhältnisse von kurzer Dauer aus der Pflichtversicherung herauszunehmen, weil dies aus versorgungsrechtlichen Gründen wenig sinnvoll ist, nicht gebührend Rechnung getragen (vgl. BAG AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Bl. 3; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, Kommentar zum BAT, Bd. 6, Teil VII, Erl. 1 zu § 6 Versorgungs-TV VBL).
  • ArbG Mannheim, 29.07.2008 - 8 BVGa 2/08

    Zulässigkeit einer Feststellungsverfügung im Beschlussverfahren - Sicherung des

    b) Demgemäß ist in der Rechtsprechung und in der Literatur (vergl. LAG Köln, NZA-RR 1998, Seite 266; LAG Köln, NZA-RR 2003, Seite 425; Fitting, BetrVG, 23. Auflage, § 24, Rn. 16 unter Hinweis auf umfassende LAG-Rechtsprechung) allgemein anerkannt, dass zu Gunsten eines außerordentlich gekündigten Betriebsratsmitgliedes, das über die Wirksamkeit der Kündigung mit dem Arbeitgeber einen Rechtsstreit führt, keine einstweilige Verfügung zum Schutz der Betriebsratstätigkeit erlassen werden kann.
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