Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2003

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4234
LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02 (https://dejure.org/2003,4234)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.07.2003 - 3 Ta 215/02 (https://dejure.org/2003,4234)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 3 Ta 215/02 (https://dejure.org/2003,4234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    BRAGO § 8 Abs. 2 BetrVG § 9 BetrVG § 19
    EBRAGO, BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungserheblichkeit der Betriebsgröße und der daraus resultierenden Betriebsratsgröße für die Wertfestsetzung eines Wahlanfechtungsverfahrens; Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes für die anwaltliche Gebührenberechnung im arbeitsgerichtlichen ...

  • Judicialis

    BRAGO § 8 Abs. 2; ; BetrVG § 9; ; BetrVG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8 Abs. 2; BetrVG § 9; BetrVG § 19
    Streitwert des Wahlanfechtungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 212
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Berlin, 17.12.1991 - 1 Ta 50/91

    Streitwert: Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02
    b) Bei der Wertfestsetzung für betriebverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; LAG Reinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Schleswig-Holstein v. 29.07.1992 - 6 Ta 62/92) aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO von typisierenden Grundsätzen auszugehen( vgl. auch Meier Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).

    Bei der Beurteilung der Bedeutung der Angelegenheit ist zu berücksichtigen, dass im Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG die Legitimation des ganzen Betriebsrates in Frage steht und bei erfolgreicher Anfechtung eine Wahlwiederholung notwendig ist (vgl. LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91).

    Diese sind kein sachgerechter Anhaltspunkt für die Bewertung der Frage, ob ein korrekt gewähltes Interessenvertretungsgremium der Arbeitnehmer des Betriebes existiert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; Wenzel, Der Streitwert des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, der Betrieb 1977, 722 (724).

    Für über ein Betriebsratsmitglied hinausgehende Betriebsratsgremien legt auch das Beschwerdegericht mit dem Arbeitsgericht eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 Euro, mithin um 1/4 des Auffangwertes nach § 8 Abs. 2 BRAGO für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zu Grunde.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.1992 - 9 Ta 40/92

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wert der anwaltlichen Tätigkeit;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02
    b) Bei der Wertfestsetzung für betriebverfassungsrechtliche Wahlanfechtungsverfahren ist mit LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; LAG Reinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Schleswig-Holstein v. 29.07.1992 - 6 Ta 62/92) aus Gründen der Rechtssicherheit im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO von typisierenden Grundsätzen auszugehen( vgl. auch Meier Streitwerte im Arbeitsrecht, Lexikon Rz. 356 ff.).

    Diese sind kein sachgerechter Anhaltspunkt für die Bewertung der Frage, ob ein korrekt gewähltes Interessenvertretungsgremium der Arbeitnehmer des Betriebes existiert (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 - 9 Ta 40/92; LAG Berlin v. 17.12.1991 - 1 Ta 50/91; Wenzel, Der Streitwert des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, der Betrieb 1977, 722 (724).

    Für über ein Betriebsratsmitglied hinausgehende Betriebsratsgremien legt auch das Beschwerdegericht mit dem Arbeitsgericht eine Erhöhung des Gegenstandswertes um 1.000,00 Euro, mithin um 1/4 des Auffangwertes nach § 8 Abs. 2 BRAGO für jedes weitere Betriebsratsmitglied mit LAG Berlin vom 17.12.1991 (1 Ta 50/91) und LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.1992 (9 Ta 40/92) sowie LAG Schleswig-Holstein v. 03.06.1992 (6 Ta 62/92) zu Grunde.

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2002 - 2 Ta 93/02

    Streitwert, Beschlußverfahren, nichtvermögensrechtliche Streitigkeit,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02
    Die Beschwerdeführerin hält den Streitwertbeschluss unter Hinweis auf eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 05.09.2002 - 2 Ta 93/02 - für rechtsfehlerhaft.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2000 - 3 Ta 68/00

    Regelwert des § 8 Abs. 2 BRAGO

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 3 Ta 215/02
    Dabei sind für die Bewertung anwaltlicher Tätigkeit in derartigen Auseinandersetzungen die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere Umfang, Schwierigkeit und Dauer des Verfahrens, die objektiv - nicht subjektiv aus der Sicht eines der Beteiligten - zu beurteilende Bedeutung der Angelegenheit, der Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts und die Leistungsfähigkeit des Auftraggebers (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.06.2000 - 3 Ta 68/00 - Beschluss v. 04.02.1999 - 6 Ta 117/98 -).
  • LAG Hamburg, 07.01.2009 - 4 Ta 22/08

    Gegenstandswert - Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

    Teilweise wird auch nur der Regelwert von EUR 4.000,00 als Ausgangswert zu Grunde gelegt (LAG Rheinland-Pfalz 05.06.2005 - 11 Ta 40/05; LAG Schleswig-Holstein 09.07.2003 - 3 Ta 215/05) oder für jedes weitere Mitglied des Konzernbetriebsrats der Regelwert nur um 1/4 erhöht (LAG Rheinland-Pfalz 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 und 15.06.2005 - 11 Ta 40/05; LAG Schleswig-Holstein 09.07.2003 - 3 Ta 215/02; LAG München 13.09.2007 - 6 Ta 376/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2007 - 1 Ta 117/07

    Gegenstandswert - Anfechtung einer Wahl zur Betriebsvertretung

    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.07.2003 - 3 Ta 215/02) bewertet das erste Betriebsratsmitglied mit dem Hilfswert und jedes weitere Betriebsratsmitglied mit einem Viertel des Hilfswertes.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2009 - 5 TaBVGa 1/09

    Gegenstandswert für Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG im Wege

    Dies entspricht der überwiegenden Auffassung der Landesarbeitsgerichte (LAG Berlin 17. Dezember 1991 - 1 Ta 50/91 (Kost) - NZA 1992, 327; LAG Rheinland-Pfalz 30. März 1992 - 9 Ta 40/92 - NZA 1992, 667; LAG Thüringen 13. November 1998 - 8 Ta 134/98 - AuR 1999, 146; LAG Köln 10. Oktober 2002 - 11 Ta 28/02 - NZA-RR 2003, 493; LAG Schleswig-Holstein 9. Juli 2003 - 3 Ta 215/02 - NZA-RR 2004, 212 = LAGE BRAGO § 8 Nr. 55; LAG Hamm 28. April 2005 - 10 TaBV 55/05 - NZA-RR 2005, 435; LAG Hamm 19. Dezember 2005 - 10 TaBV 161/05 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2003 - 1 Ta 84/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7088
LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 (https://dejure.org/2003,7088)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 (https://dejure.org/2003,7088)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. August 2003 - 1 Ta 84/01 (https://dejure.org/2003,7088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Rechtsanwalt, auswärtiger, Beiordnung, Beschränkung der, Mehrkosten, Reisekosten, fiktive, Zulassungsregelung, Rechtsprechung, Aufgabe der bisherigen

  • IWW

    ZPO § 121 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung zu den Sätzen eines ortsansässigen Anwalts; Beschränkung der Mehrkosten der Beiordnung auf die der Partei für eine Informationsreise zu einem am Gerichtssitz ansässigen Anwalt entstehenden fiktiven Reisekosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 212
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 15.04.1999 - 2 Ta 73/99

    Vergleichsgebühr/Vergleich/gegenseitiges Nachgeben

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.08.2003 - 1 Ta 84/01
    Bislang hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein jedoch in entsprechender Anwendung von § 121 Abs. 3 ZPO die Beiordnung auswärtiger Anwälte entsprechend eingeschränkt (z.B. Beschl. vom 06.07.1999 - 2 Ta 73/99 - Beschl. vom 28.01.1997 - 6 Ta 1/97 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2006 - 2 Ta 120/06

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Reisekosten,

    Auf Grund der Änderung der Zulassungsregelung für Anwälte seit dem 1.10.2000 kommt eine "Beiordnung zu den Sätzen eines ortsansässigen Anwalts" im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht (LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 26.8.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; OLG Oldenburg Beschluss vom 6.1.2006 - 3 UF 45/05 - NJW 2006, 851).

    Dieser Gedanke ist bei der Beiordnung stets zu beachten (LAG SchleswigHolstein Beschluss vom 26.8.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Hessen Beschl. v. 1.9.2004 - 2 Ta 5/04 - LAG-Report 2005, 288).

  • LAG Hamm, 18.11.2005 - 18 Ta 269/05

    Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Anwalts

    Grundgedanke der Vorschrift ist es, unnötige Reisekosten zu vermeiden (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 11 Ta 126/05

    Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Anwalts

    Grundsätzlich kann ein nicht bei dem Prozessgericht niedergelassener Rechtsanwalt nur dann beigeordnet werden, wenn dadurch keine weiteren Kosten entstehen (Thüringer Landesarbeitsgericht vom 31.01.2005 - 1 Ta 137/03 - mit Hinweis auf LAG Schleswig-Holstein vom 26.03.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; Hessisches Landesarbeitsgericht Beschl. vom 01.09.2004 - 2 Ta 5/04 -).
  • LAG Thüringen, 31.01.2005 - 1 Ta 137/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu den

    Weiterhin ist jedoch der Grundgedanke der Vorschrift, unnötige Reisekosten zu vermeiden, zu beachten (LAG Schleswig-Holstein vom 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 204, 212).
  • LAG Hessen, 01.09.2004 - 2 Ta 5/04

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts ohne

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  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2009 - 1 Ta 7b/09

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwalt, auswärtiger,

    Da die Erforderlichkeit eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hier bejaht werden kann, besteht vorliegend nur die Möglichkeit, dass der vom Kläger gewählte Rechtsanwalt mit der Maßgabe beigeordnet wird, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass er seine Kanzlei nicht im Bezirk des Prozessgerichts hat, nur bis zu Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig sind (vergl. LAG Schleswig-Holstein vom 13.08.2008 - 2 Ta 101/08 - LAG Schleswig-Holstein vom 26.08.2003 - 1 Ta 84/01 - NZA-RR 2004, 212; LAG Schleswig-Holstein vom 21.06.2006 - 2 TA 120/06 - NZA-RR 2007, 32; OLG Karlsruhe vom 21.07.2005 - 17 W 30/05 = NJW 2005, 2718).
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