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   LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05   

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https://dejure.org/2005,4471
LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05 (https://dejure.org/2005,4471)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2005 - 15 Ta 26/05 (https://dejure.org/2005,4471)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 15 Ta 26/05 (https://dejure.org/2005,4471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erst nach Kündigungsausspruch erfährt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 382
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 487/02

    Insolvenzkündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05
    § 4 Satz 4 KSchG trägt einem Informationsdefizit des Arbeitnehmers im Hinblick auf die Einholung bzw. den Ausgang einer erforderlichen behördlichen Zustimmung Rechnung (BAG vom 03.07.2003 - 2 AZR 487/02 - AP Nr. 7 zu § 18 BErzGG).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97

    Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05
    a) Ob die Klägerin sich mit Erfolg auf den besonderen Kündigungsschutz aus § 9 Abs. 1 MuSchG berufen kann, ist eine Frage, die im Hauptsacheverfahren zu klären ist, wobei dort auch zu entscheiden sein wird, ob sie im Zeitpunkt des Kündigungszugangs bereits schwanger war oder nicht (vgl. zur Frage der diesbezüglichen Aufklärungen BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 - AP Nr. 24 zu § 9 MuSchG 1968).
  • BAG, 06.10.1983 - 2 AZR 368/82

    Nachholung der Mitteilung über Schwangerschaft - Verschulden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05
    Unwahrscheinlich angesichts dieser Frühzeitigkeit des Arztbesuches ist damit auch, dass bei fehlender positiver Kenntnis der Klägerin von ihrer Schwangerschaft bis zum 06.08.2004 zuvor zumindest jedenfalls zwingende Anhaltspunkte vorgelegen haben mussten, die das Bestehen einer Schwangerschaft unabweisbar erschienen ließen und es als erforderlich hätten erscheinen lassen können, dass sich die Klägerin durch geeignete Maßnahmen zu einem früheren Zeitpunkt bereits Gewissheit verschafft (BAG vom 06.10.1983 - 2 AZR 368/82 - AP Nr. 12 zu § 9 MuSchG 1968; KR-Bader, § 9 MuSchG Rdnr. 57 a).
  • BAG, 05.04.1984 - 2 AZR 67/83

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung - Verschulden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05
    Das Verfahren über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage dient allein der Klärung der Frage, ob die verspätete Klageerhebung verschuldet ist (BAG vom 05.04.1984 - 2 AZR 67/83 - AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969), wobei für den Fall, dass eine Arbeitnehmerin den Zulassungsgrund aus § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG geltend macht, die bloße Feststellung genügt, dass sie schwanger is t - so dass es auf die hier streitige Frage, ab wann genau der Eintritt der Schwangerschaft anzunehmen ist, im Rahmen des nachträglichen Zulassungsverfahren nicht ankommt und diesbezügliche Feststellungen auch nicht der inneren Rechtskraft fähig wären, anderenfalls die Hauptsachefrage nach einer eventuell gegebenen Rechtsunwirksamkeit der Kündigung gemäß § 9 Abs. 1 MuSchG ins Vorverfahren verlegt würde.
  • BAG, 06.10.1962 - 2 AZR 360/61

    Schwangerschaft - Beschäftigungsverbot - Beschäftigungsbeschränkung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.02.2005 - 15 Ta 26/05
    a) Ob die Klägerin sich mit Erfolg auf den besonderen Kündigungsschutz aus § 9 Abs. 1 MuSchG berufen kann, ist eine Frage, die im Hauptsacheverfahren zu klären ist, wobei dort auch zu entscheiden sein wird, ob sie im Zeitpunkt des Kündigungszugangs bereits schwanger war oder nicht (vgl. zur Frage der diesbezüglichen Aufklärungen BAG vom 07.05.1998 - 2 AZR 417/97 - AP Nr. 24 zu § 9 MuSchG 1968).
  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 286/07

    Mutterschutz und Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Hat sie ihren Arbeitgeber bis zum Zugang der Kündigung nicht über ihre Schwangerschaft informiert bzw. ist die Schwangerschaft nicht offensichtlich (vgl. LAG SchleswigHolstein 13. Mai 2008 - 3 Ta 56/08 - NZA-RR 2009, 132; LAG Düsseldorf 10. Februar 2005 - 15 Ta 26/05 - NZA-RR 2005, 382; KR/Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 202a f., 204; Stahlhacke/Vossen 9. Aufl. Rn. 1815c; HaKo/Gallner 3. Aufl. § 4 KSchG Rn. 115b; Keßeler RdA 2007, 252, 253; Schmidt NZA 2004, 79, 81), muss der Arbeitnehmerin bewusst sein, dass der Arbeitgeber keinen Anlass hatte, eine behördliche Zustimmung zu beantragen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.05.2008 - 3 Ta 56/08

    Kündigung, Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Klagefrist,

    War ihr das nicht möglich, hilft ihr § 5 Abs. 1 S. 2 KSchG (vgl. KR-Friedrich, 8. Auflage, Rd.-Ziff. 202 a, 202 b zu § 4, LAG Düsseldorf, 10.2.2005 - 15 Ta 26/05; LAG Hamm 22.9.2005 - 8 Sa 974/05 - jeweils zitiert nach JURIS).

    Ein solches Informationsdefizit des Arbeitnehmers ist aber nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die vorherige Einholung einer Zustimmung zur Kündigung gar nicht erwarten konnte, weil dieser von den den besonderen Kündigungsschutz begründenden Umständen und damit vom Zustimmungserfordernis einer Behörde zuvor nichts wusste (vgl. LAG Düsseldorf v. 10.2.2005 - 15 Ta 26/05 - KR- Friedrich, Rd.-Ziff. 202a, 202b, 204 zu § 4 KSchG; a.A. Bader, Bram, Dörner, Wenzel, Kom. zum KSchG, Rd.-Ziff. 101 zu § 5 KSchG mwN).

    In solchen Fällen ist vielmehr die allgemeine Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG einschlägig (vgl. LAG Düsseldorf v. 10.2.2005 - 15 Ta 26/05 - zit. nach JURIS, Rd.-Ziff. 6, Bender, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 05.08.2009 - 3 Sa 1677/08

    Wirksame Kündigung bei Versäumung der Kündigungsfrist; Kenntniserlangung der

    Die Nichterfassung einer solchen Fallgestaltung von § 4 Satz 4 KSchG ergibt sich insoweit aus der Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG, wonach die nachträgliche Klagezulassung eröffnet wird, wenn eine Frau von ihrer Schwangerschaft aus einem von ihr nicht zu vertretenen Grund erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG Kenntnis erlangt hat (siehe hierzu, BAG 19.02.2009, DB 09, 1410; LAG Düsseldorf, 10.02.2005, NZA-RR 2005, 382; LAG Hamm, 22.09.2005, 8 Sa 974/05, n.v.; Preis, NZA 2004, 196; KR-Friedrich, § 4 KSchG, Rn.-Ziff. 202 b).
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