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   LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04   

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LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 (https://dejure.org/2005,3838)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 (https://dejure.org/2005,3838)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2005 - 19 Sa 2128/04 (https://dejure.org/2005,3838)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Versetzung; Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Arbeitsfeld bei Einstellung als kaufmännischer Angestellter; Konkretisierung der Arbeitspflicht eines Arbeitnehmers während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; GewO § 106

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; GewO § 106
    Anspruch auf Beschäftigung zu ganz bestimmten Arbeitsbedingungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 462
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01

    Antragstellung bei Versetzung; Reichweite des Direktionsrechts

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
    Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Versetzung geltend machen, so muss er entweder auf Feststellung klagen, er sei zur Befolgung der Weisung nicht verpflichtet, oder auf Beschäftigung mit bestimmten Tätigkeiten (so auch LAG Nürnberg, Urteil vom 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01, LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 29).

    Vielmehr kann er dieses Ziel nur erreichen, indem er sich gegen die Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen mit einer Feststellungsklage wehrt (vgl. LAG Nürnberg, Urteil vom 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01, LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 29; KR/Rost § 2 KSchG Rdnr. 44; KG/Künzl § 2 KSchG Rdnr. 77; jeweils m.w.N.).

  • BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 411/99

    Änderung der Arbeitsbedingungen kraft Direktionsrecht

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Arbeitnehmer nach dem übereinstimmenden Willen beider Vertragsparteien künftig nur noch eine ganz bestimmte Tätigkeit schulden sollte (BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03, DB 2005, 559; Urteil vom 24.01.2001 - 5 AZR 411/99, Juris; KR/Rost § 2 KSchG Rdnr. 40 m.w.N.).

    Ist dies nicht der Fall, so kann ihm die zuletzt ausgeübte Tätigkeit vom Arbeitgeber ohne Verletzung des Arbeitsvertrages entzogen werden (BAG, Urteil vom 24.01.2001 - 5 AZR 411/99, Juris).

  • BAG, 29.10.2002 - 6 AZR 643/00

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
    1. Haben die Parteien in dem Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer als kaufmännischer Angestellte beschäftigt wird, so wird der Arbeitnehmer nicht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern für einen allgemein umschriebenen Aufgabenbereich eingestellt, der lediglich durch die Nennung der Vergütungsgruppe konkretisiert wird (BAG, Urteil vom 29.10.2002 - 6 AZR 643/00, Juris; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzrecht, 7. Aufl. = KR/Rost § 2 KSchG Rdnr. 39; Großkommentar zum Kündigungsschutzrecht, 2. Aufl. = GK/Künzl § 2 KSchG Rdnr. 77; jeweils m.w.N.).
  • LAG Hamm, 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02

    Direktionsrecht / Arbeitszeit / Arbeitsort / Ermessen / soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
    Ist nämlich die arbeitsvertragliche Aufgabenstellung des Arbeitsnehmers auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz beschränkt, so hat das nicht nur eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers zur Folge, sondern führt auch dazu, dass beim Wegfall dieses konkreten Arbeitsplatzes zugleich die Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer wegfällt, ohne dass eine soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich ist: Letzteres folgt daraus, dass es aufgrund der Konkretisierung der Arbeitspflicht auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz an der für die Vornahme der sozialen Auswahl erforderlichen Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern fehlt (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97, NZA 1998, 1332; LAG Hamm, Urteil vom 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02, LAGReport 2004, 173; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02, Juris).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 725/97

    Soziale Auswahl: Vergleichbarkeit bei arbeitsvertraglicher Konkretisierung der

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
    Ist nämlich die arbeitsvertragliche Aufgabenstellung des Arbeitsnehmers auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz beschränkt, so hat das nicht nur eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers zur Folge, sondern führt auch dazu, dass beim Wegfall dieses konkreten Arbeitsplatzes zugleich die Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer wegfällt, ohne dass eine soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich ist: Letzteres folgt daraus, dass es aufgrund der Konkretisierung der Arbeitspflicht auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz an der für die Vornahme der sozialen Auswahl erforderlichen Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern fehlt (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97, NZA 1998, 1332; LAG Hamm, Urteil vom 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02, LAGReport 2004, 173; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02, Juris).
  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
    Eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung liegt vor, wenn eine auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnittene Begründung geliefert wird, die erkennen lässt, in welchem Punkt tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist (BAG, Urteil vom 21.11.2002 - 6 AZR 82/01, DB 2003, 1630; LAG Hamm, Urteil vom 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99, Juris).
  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Arbeitnehmer nach dem übereinstimmenden Willen beider Vertragsparteien künftig nur noch eine ganz bestimmte Tätigkeit schulden sollte (BAG, Urteil vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03, DB 2005, 559; Urteil vom 24.01.2001 - 5 AZR 411/99, Juris; KR/Rost § 2 KSchG Rdnr. 40 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99

    Inhalt der Berufungsbegründung; Feststellungsbegehren auf Bestehen eines

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
    Eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung liegt vor, wenn eine auf den zur Entscheidung stehenden Fall zugeschnittene Begründung geliefert wird, die erkennen lässt, in welchem Punkt tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist (BAG, Urteil vom 21.11.2002 - 6 AZR 82/01, DB 2003, 1630; LAG Hamm, Urteil vom 13.03.2001 - 11 Sa 2157/99, Juris).
  • LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02

    Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung - behindertengerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04
    Ist nämlich die arbeitsvertragliche Aufgabenstellung des Arbeitsnehmers auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz beschränkt, so hat das nicht nur eine Einschränkung des Direktionsrechts des Arbeitgebers zur Folge, sondern führt auch dazu, dass beim Wegfall dieses konkreten Arbeitsplatzes zugleich die Beschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer wegfällt, ohne dass eine soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich ist: Letzteres folgt daraus, dass es aufgrund der Konkretisierung der Arbeitspflicht auf einen ganz bestimmten Arbeitsplatz an der für die Vornahme der sozialen Auswahl erforderlichen Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern fehlt (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.1998 - 2 AZR 725/97, NZA 1998, 1332; LAG Hamm, Urteil vom 28.07.2003 - 8 Sa 1493/02, LAGReport 2004, 173; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02, Juris).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Die gegenteilige Auffassung (LAG Hamm 8. März 2005 - 19 Sa 2128/04 - zu II 3 der Gründe, NZA-RR 2005, 462 unter Berufung auf LAG Nürnberg 10. September 2002 - 6 (4) Sa 66/01 - LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 29) übersieht, dass eine ausgeübte Weisung nicht durch eine unwirksame Versetzung beseitigt werden kann.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 541/13

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort

    Wegen der damit verbundenen Rechtsfolgen sind daran aber strenge Anforderungen zu stellen (LAG Hamm 08.03.2005 NZA-RR 2005, 462).
  • LAG Hamm, 15.07.2008 - 14 Sa 1957/07

    Beschäftigungsanspruch; Betriebsrat; Mitbestimmung; Versetzung

    Ein Arbeitnehmer kann sich gegen eine Versetzung auch mit einer Klage auf Beschäftigung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen, d.h. auf seinem alten Arbeitsplatz wenden (entgegen LAG Hamm, 8. März 2005, 19 Sa 2128/04, NZA-RR 2005, S. 462 ).

    Das sei nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechts auch andere Tätigkeiten zuweisen könne (vgl. LAG Hamm, 8. März 2005, 19 Sa 2128/04, NZA-RR 2005, S. 462 ; LAG Nürnberg, 10. September 2002, 6 (4) Sa 66/01, LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 29).

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 10 Sa 1225/11

    Arbeitsentgelt; Anspruch auf Nachtschichtzulage

    Zum reinen Zeitablauf müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer nur noch verpflichtet sein soll, seine Arbeit ohne Änderung so wie bisher zu erbringen, also insbesondere regelmäßig auch in der Nachtschicht eingesetzt zu werden (BAG 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1; BAG 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9; BAG 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64; BAG 11.02.1998 - 5 AZR 472/97 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 54; BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444799 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61; BAG 29.09.2004 - 5 AZR 559/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 111; BAG 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26; LAG Hamm 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 - NZA-RR 2005, 462; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 611 BGB Rn. 229 m.w.N.).
  • ArbG Düsseldorf, 21.07.2017 - 13 Ca 1659/17

    Beschäftigungsbegehren des Arbeitnehmers in seiner bisherigen Tätigkeit am

    Die gegenteilige Auffassung (LAG Hamm, Urteil vom 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 - zu II 3 der Gründe, NZA-RR 2005, 462 unter Berufung auf LAG Nürnberg, Urteil vom 10.09.2002 - 6 (4) Sa 66/01 - LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 29) übersieht, dass eine ausgeübte Weisung nicht durch eine unwirksame Versetzung beseitigt werden kann.
  • LAG Hamm, 20.02.2009 - 10 Sa 1624/08

    Versetzung eines Arbeitnehmers vom Außen- in den Innendienst; Direktionsrecht;

    Zum reinen Zeitablauf müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer nur noch verpflichtet sein soll, seine Arbeit ohne Änderung so wie bisher zu erbringen (BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 1; BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9; BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 64; BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 472/97 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 54; BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 61; BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 111; BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 - AP BGB § 307 Nr. 26; LAG Hamm, 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 - NZA-RR 2005, 462; ErfK/Preis, a.a.O., § 611 BGB Rn. 229 m.w.N.).
  • LAG Nürnberg, 06.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03

    Versetzung

    Der Arbeitnehmer kann entweder auf Feststellung klagen, er sei zur Befolgung der Weisung nicht verpflichtet oder er sei nur mit bestimmten Tätigkeiten zu beschäftigen (vgl. LAG Nürnberg vom 10.09.2002 - 6(4) Sa 66/01 - LAGE Nr. 29 zu § 611 BGB Direktionsrecht; LAG Hamm vom 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 - n.v.).
  • LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03

    Versetzung - Direktionsrecht - Unwirksamkeit - Geltendmachung - Verwirkung

    Der Arbeitnehmer kann entweder auf Feststellung klagen, er sei zur Befolgung der Weisung nicht verpflichtet oder er sei nur mit bestimmten Tätigkeiten zu beschäftigen (vgl. LAG Nürnberg vom 10.09.2002 - 6(4) Sa 66/01 - LAGE Nr. 29 zu § 611 BGB Direktionsrecht; LAG Hamm vom 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 - n.v.).
  • LAG München, 11.10.2007 - 4 Sa 394/07

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Gerade bei Fragen, die die Gestaltung des Betriebes betreffen, ist auch aus Sicht des Arbeitnehmers im Regelfall nicht anzunehmen, dass der Arbeitgeber sich selbst bei einer langjährigen gleichförmigen Handhabung für die Zukunft binden wolle (vgl. nur BAG, Ue. v. 07.12.2000 und v. 23.09.2004, AP Nr. 61 - III. 3. der Gründe - und AP Nr. 64 - III. der Gründe - zu § 611 BGB Direktionsrecht; U. v. 11.04.2006, aaO - auch in AP Nr. 17 zu § 307 BGB, hier unter A. I. 3. b der Gründe -, jeweils m. w. N.; siehe auch LAG Hamm, U. v. 08.03.2004, NZA-RR 2005, S. 462 f/463; LAG Hessen, U. v. 12.12.2002, NZA-RR 2003, S. 545).
  • ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 (2) Ca 2811/05

    Chefarztvertrag, Entwicklungsklausel, AGB-Kontrolle bei Altverträgen, Widerruf

    Vielmehr kann er dieses Ziel nur erreichen, indem er sich gegen die Änderung der bisherigen Arbeitsbedingungen mit einer Feststellungsklage wehrt (so LAG Hamm, Urt. v. 08.03.2005 - 19 Sa 2128/04 -, NZA-RR 2005, 462, 463 unter II. 3. d. Gründe m. w. N.).
  • ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05

    Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?

  • ArbG Paderborn, 12.04.2006 - 3 Ca 2300/05

    Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?

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