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   LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03   

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LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 (https://dejure.org/2004,1865)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 (https://dejure.org/2004,1865)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 16 Sa 2280/03 (https://dejure.org/2004,1865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Beweis einer seelischen Erkrankung durch fortgesetzte Herabsetzungen durch den Arbeitgeber; Anforderungen an eine rechtswidrige und schuldhafte Überschreitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers; Anforderungen an die Darlegung, dass der Arbeitgeber ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobbing - Darlegungs- und Beweislast

  • doczz.fr

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing", Verschulden des "Täters" auch in Bezug auf die Erkrankung

  • Judicialis

    BGB § 325; ; BGB § 326 analog (positive Vertragsverletzung); ; BGB § 249; ; BGB § 280; ; BGB § 286; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen "Mobbing", Verschulden des "Täters" auch in Bezug auf die Erkrankung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verhalten nicht unter "Mobbing" zusammenfassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 13
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Thüringen, 15.02.2001 - 5 Sa 102/00

    Rechtschutz gegen Mobbing; Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter

    Auszug aus LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03
    Man mag darunter ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren" verstehen (so das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15.1.1997, NZA 1997, 781) oder, weiter ausholend, "fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen (von Vorgesetzten aber auch Kollegen), die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall zu einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen" (so die viel zitierten Entscheidungen der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 15.2. und 10.4.2001, 5 Sa 102/00 und 5 Sa 403/00, NZA-RR 2001, 347 und 577).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03
    Das Verschulden des Arbeitgebers bzw. des für ihn Handelnden muss sich nicht nur auf die einzelne "Tathandlung", sondern auch auf die Erkrankung beziehen (vgl. dazu insbesondere BAG 8 AZR 348/01 vom 18.4.2002, DB 2002, 2050).
  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03
    Man mag darunter ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren" verstehen (so das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15.1.1997, NZA 1997, 781) oder, weiter ausholend, "fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen (von Vorgesetzten aber auch Kollegen), die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall zu einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen" (so die viel zitierten Entscheidungen der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 15.2. und 10.4.2001, 5 Sa 102/00 und 5 Sa 403/00, NZA-RR 2001, 347 und 577).
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03
    Man mag darunter ein "systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren" verstehen (so das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 15.1.1997, NZA 1997, 781) oder, weiter ausholend, "fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen (von Vorgesetzten aber auch Kollegen), die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall zu einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen" (so die viel zitierten Entscheidungen der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Thüringen vom 15.2. und 10.4.2001, 5 Sa 102/00 und 5 Sa 403/00, NZA-RR 2001, 347 und 577).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 389/83

    Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LAG Berlin, 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03
    Als Rechtsgrundlage für den dahingehenden Anspruch kommt (nach "alter Schuldrechtslage") ausschließlich § 847 Abs. 1 BGB in Frage, zu dem anerkannt ist, dass nicht nur eine Gesundheitsbeschädigung, sondern auch ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, der nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, anspruchsauslösend sein kann (vgl. zu Letzterem insbesondere BAG vom 18.12.1984, 3 AZR 389/83, NZA 1985, 811 m.w.N.).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Andere Landesarbeitsgerichte verweisen demgegenüber auf die allgemeinen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast (LAG Berlin 15. Juli 2004 - 16 Sa 2280/03 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 9; LAG Bremen 17. Oktober 2002 - 3 Sa 78/02 - LAGE GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht Nr. 5), wobei das Landesarbeitsgericht Bremen (in Anlehnung an MünchArbR/Blomeyer § 97 Rn. 45) ergänzend darauf hinweist, die Beweisführung folge den Regeln des prima-facie-Beweises, wenn es sich um einen typischen Geschehensablauf handele, ohne zu erläutern, wann im Rahmen von behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzungen von typischen Geschehensabläufen gesprochen werden kann.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2012 - 5 Sa 687/11

    Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Tonaufzeichnung und unsubstantiierter

    Bei dem Begriff Mobbing handelt es sich nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand (LAG Bln. 15.07.2004, NZA-RR 2005, 13); Mobbing ist weder ein Rechtsbegriff noch eine Anspruchsgrundlage (BAG 16.05.2007 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 6) und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber oder gegen Vorgesetzte bzw. Arbeitskollegen (BAG 28.10.2010, 8 AZR 546/09 NZA-RR 2011, 378).
  • LAG Hamm, 06.03.2006 - 16 Sa 76/05

    Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus

    Es muss ein zurechenbarer Schaden und ein Verschulden des Arbeitgebers bzw. ein ihm über § 278 BGB zurechenbares Verschulden seines Mitarbeiters vorliegen, wobei insbesondere die psychischen Schäden voraussehbar gewesen sein müssen (vgl. LAG Berlin vom 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 - NZA RR 2005, 13; Wolmerath, PersR 2004, 334 m.w.N.).

    Das Verschulden muss sich also nicht auf die einzelne "Tathandlung", sondern auf die Erkrankung beziehen (BGH vom 30.04.1996, aaO.; BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 - NZA 2003, 37; LAG Berlin vom 15.07.2004 - 16 Sa 2250/03 - NZA-RR 2005, 13).

  • LAG Sachsen, 17.02.2005 - 2 Sa 751/03

    Geldentschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld im Zusammenhang mit sog.

    So soll es sich etwa nach der Definition der 5. Kammer des Thüringer Landesarbeitsgerichts (vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/00 - Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2) bei dem Begriff "Mobbing" nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand handeln (so oder ähnlich auch LAG Berlin vom 01.11.2002 - 19 Sa 940/02 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 6; LAG Berlin vom 06.03.2003 - 18 Sa 2299/02 - LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 8; LAG Berlin vom 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 - LAGE Art. 12 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 9).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2015 - 3 Sa 371/15

    Mobbing

    Bei dem Begriff Mobbing handelt es sich nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand (LAG Bln. 15 7 2004 - 16 Sa 2280/03. NZA-RR 2005, 13; LAG RhPfl. 7.9.2012 NZA-RR 2013, 192 LS); Mobbing ist weder ein Rechtsbegriff noch eine Anspruchsgrundlage (BAG 16.5. 2007 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 6) und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbstständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber oder gegen Vorgesetzte bzw. Arbeitskollegen (BAG 28.10.2010-8 AZR 546/09, NZA-RR 2011, 378; LAG RhPfl. 7.9.2012 NZA-RR 2013, 192 LS).

    Behauptet folglich eine Arbeitnehmerin, sie sei durch fortgesetzte Herabsetzungen und Schikanen ihres Arbeitgebers seelisch krank geworden, muss sie im Prozess um Schadensersatz und Schmerzensgeld die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darlegen und beweisen, das in jedem Einzelfall beurteilt werden kann, ob diese Verhaltensweisen jedenfalls einerseits rechtswidrige und schuldhafte Überschreitungen des Direktionsrechts gewesen sind und andererseits zudem der Handelnde damit zu rechnen hatte, dass sein Verhalten eine Erkrankung der Arbeitnehmerin verursachen könnte (LAG Bln. 15.7.2004 NZA-RR 2005, 13; Sachs. LAG 17.2.2005 - 2Sa 751/03, EzA-SD 12/05, S. 12 LS; s. Federhoff-Rink FA 2005, 330 ff.).

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 836/06

    Mobbing, Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Es muss ein zurechenbarer Schaden und ein Verschulden des Arbeitgebers bzw. ein ihm über § 278 BGB zurechenbares Verschulden seines Mitarbeiters vorliegen, wobei insbesondere psychische Schäden voraussehbar gewesen sein müssen (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004, 16 Sa 2280/03, NZA RR 2005, 13; LAG Hamm, Urteil vom 06.03.2006 aaO, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006 aaO).

    Denn das von der Klägerin darzulegende Verschulden muss sich nicht nur auf die einzelnen Verletzungshandlungen beziehen, sondern auch auf die hierdurch verursachte Erkrankung (LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004 aaO).

  • ArbG Stuttgart, 30.11.2005 - 2 Ca 8178/04

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

    Sie hätten damit rechnen müssen oder wenigstens rechnen können, dass ihr Verhalten jeweils einen (kleinen, konkreten) Beitrag dazu leistete, dass das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt wurde (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004, Az. 16 Sa 2280/03).

    Sie hätten damit rechnen müssen oder wenigstens rechnen können, dass ihr Verhalten jeweils einen (kleinen, konkreten) Beitrag dazu leistete, dass der Kläger erkrankt und insofern in seiner Gesundheit verletzt wurde (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004, Az. 16 Sa 2280/03).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2012 - 5 Sa 701/11

    Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbings

    Bei dem Begriff Mobbing handelt es sich nicht um einen eigenständigen juristischen Tatbestand (LAG Bln. 15.07.2004, NZA-RR 2005, 13); Mobbing ist weder ein Rechtsbegriff noch eine Anspruchsgrundlage (BAG 16.05.2007 EzA § 611 BGB 2002 Persönlichkeitsrecht Nr. 6) und damit auch keine mit einer Rechtsnorm vergleichbare selbständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber oder gegen Vorgesetzte bzw. Arbeitskollegen (BAG 28.10.2010, 8 AZR 546/09 NZA-RR 2011, 378).

    Behauptet folglich eine Arbeitnehmerin, sie sei durch fortgesetzte Herabsetzungen und Schikanen ihres Arbeitgebers seelisch krank geworden, muss sie im Prozess um Schadensersatz und Schmerzensgeld die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darlegen und beweisen, das in jedem Einzelfall beurteilt werden kann, ob diese Verhaltensweisen jedenfalls einerseits rechtswidrige und schuldhafte Überschreitungen des Direktionsrechts gewesen sind und andererseits zudem der Handelnde damit zu rechnen hatte, dass sein Verhalten eine Erkrankung der Arbeitnehmerin verursachen könnte (LAG Bln. 15.7.2004 NZA-RR 2005, 13; Sächs. LAG 17.2.2005 - 2 Sa 751/03 - EzA-SD 12/05, S. 12 LS; Federhoff-Rink FA 2005, 330 ff.).

  • LAG Hamm, 07.11.2006 - 9 Sa 444/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Mobbing

    Es muss ein zurechenbarer Schaden und ein Verschulden des Arbeitgebers bzw. ein ihm über § 278 BGB zurechenbares Verschulden seines Mitarbeiters vorliegen, wobei insbesondere psychische Schäden voraussehbar gewesen sein müssen (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004, 16 Sa 2280/03, NZA RR 2005, 13; LAG Hamm, Urteil vom 06.03.2006 aaO, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.03.2006 aaO).

    Denn das von der Klägerin darzulegende Verschulden muss sich nicht nur auf die einzelnen Verletzungshandlungen beziehen, sondern auch auf die hierdurch verursachte Erkrankung (LAG Berlin, Urteil vom 15.07.2004 aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.03.2006 - 5 Sa 595/05

    Mobbing, Schmerzensgeld, Darlegungslast des Arbeitnehmers

    Das Verschulden des Arbeitgebers bzw. des für ihn Handelnden muss sich nicht nur auf die einzelnen Tathandlungen, sondern auch auf die hierdurch ausgelöste Erkrankung des sog. Mobbingopfers beziehen (LAG Berlin, Urt. v. 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 -, NZA-RR 2005, 13 ff.).
  • LAG München, 30.10.2014 - 4 Sa 159/14

    Entschädigung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mobbing

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.10.2008 - 3 Sa 196/08

    Schmerzensgeld, Schadensersatzanspruch, Mobbing, Persönlichkeitsverletzung,

  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 537/04

    Persönlichkeitsrecht - Mobbing - Schmerzensgeld - Drohungen - Beleidigungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2010 - 6 Sa 256/09

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Mobbing, Darlegungslast des Arbeitnehmers,

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05

    Lohnanspruch für ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer

  • ArbG Gelsenkirchen, 24.11.2004 - 1 Ca 1603/02

    Ansprüche einer Arbeitnehmers auf Geldentschädigung und Schmerzensgeld wegen

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2008 - 2 Ta 106/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 13 (5) Sa 659/04

    Mobbing, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kausalität, Verschulden

  • ArbG Stuttgart, 19.10.2006 - 6 Ca 12098/05

    Mobbing - Schadensersatzanspruch - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG München, 28.09.2006 - 4 Sa 419/06

    Mobbing

  • LAG Köln, 19.09.2005 - 2 Sa 106/05

    Unbegründeter Schmerzensgeldanspruch bei Arbeitsplatzschikane - Mobbing

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2007 - 7 Ca 5101/06

    Mobbing - tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • OLG München, 04.05.2012 - 1 U 1227/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vorliegen von Mobbing am Arbeitsplatz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2007 - 1 Sa 187/06

    Mobbing - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Darlegungs- und Beweislast

  • ArbG Frankfurt/Main, 22.06.2005 - 6 Ca 537/05
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