Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 05.01.2007

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2006 - 2 Ta 268/06   

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https://dejure.org/2006,14599
LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 (https://dejure.org/2006,14599)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 (https://dejure.org/2006,14599)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 (https://dejure.org/2006,14599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Rechtstreits wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens; Möglichkeit des Erhebens einer Klage auf Zahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs bei vorherigem noch nicht rechtskräftigem Obsiegen in einem Kündigungsrechtstreit

  • Judicialis

    ZPO § 148

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 148
    Aussetzung, Vorgreiflichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 265
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2006 - 2 Ta 177/06

    Kündigungsklage, Vorgreiflichkeit, Aussetzung des Verfahrens, Zahlungsklage

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2006 - 2 Ta 268/06
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg (2 Ta 177/06).

    Wie bereits in dem Beschluss vom 15.08.2006 (2 Ta 177/06) ausgeführt, ist dem Gericht ein Ermessen eingeräumt, das nicht frei sondern rechtlich gebunden ist.

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

    Der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) verbietet in solchen Fällen regelmäßig, eine Aussetzung vorzunehmen (vgl. zB LAG Köln 19. Juni 2006 - 3 Ta 60/06 -; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 -; Hessisches LAG 3. Juli 2002 - 12 Ta 213/02 -; Thüringer LAG 27. Juni 2001 - 6/9 Ta 160/00 -; Düwell/Lipke/Kloppenburg ArbGG 3. Aufl. § 55 Rn. 25; GK-ArbGG/Schütz Stand Dezember 2013 § 55 Rn. 48; GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 55 Rn. 29; Schwab/Weth/Korinth ArbGG 3. Aufl. § 55 Rn. 43; vgl. auch BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08 - Rn. 20, BVerfGK 14, 270) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2008 - 15 Ta 281/08

    Aussetzung - Vorgreiflichkeit - Ermessenprüfung im Beschwerdeverfahren

    (Hessisches LAG v. 20.4.2007 - 11 Ta 631/06 - juris, Rn 8ff; LAG Schleswig Holstein v. 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 - juris, Rn 7ff).

    (Hessisches LAG v. 20.4.2007 - 11 Ta 631/06 - juris, Rn 8ff; LAG Schleswig Holstein v. 24.11.2006 - 2 Ta 268/06 - juris, Rn 7ff).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2019 - 26 Ta 615/18

    Anforderungen an die Aussetzung wegen der Vorgreiflichkeit einer im Vorlagegesuch

    Liegen die Voraussetzungen einer Vorgreiflichkeit vor, sind im Rahmen der Ermessensausübung bei der Aussetzung zudem mindestens zu berücksichtigen: das Beschleunigungsgebot und die Vorschriften zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer (§ 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 198 ff. GVG) (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14, Rn. 5), der Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 sowie 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 20. April 2007 - 11 Ta 631/06; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06), ggf. auch die Prozesswirtschaftlichkeit.
  • LAG Hessen, 06.07.2020 - 15 Ta 181/20

    Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Entscheidung über eine Aussetzung iSv. §

    Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Aussetzung sind mindestens zu berücksichtigen: das Beschleunigungsgebot, der Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, ebenso die Vorschriften zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 198 ff GVG, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie gegebenenfalls die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Ta 625/15 - ; 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 - ; 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 6. April 2004 - 1 Ta 106/04 - ; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 -).
  • LAG Hessen, 31.05.2021 - 15 Ta 34/21

    Zu berücksichtigende Merkmale bei der Aussetzung nach § 148 ZPO ; Prüfungsumfang

    ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 30. April 2015 - 26 Ta 625/15 - ; 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 - ; 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 6. April 2004 - 1 Ta 106/04 - ; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15

    Zweck der Aussetzung - Beschränkung des Streitgegenstandes bei

    Im Rahmen der Ermessensausübung bei der Aussetzung sind mindestens zu berücksichtigen: das Beschleunigungsgebot, der Stand der beiden Verfahren, insbesondere des vorgreiflichen Rechtsstreits und dessen voraussichtliche Dauer und damit die voraussichtliche Dauer der Aussetzung, die Gefahr sich widersprechender Entscheidungen unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten der Klagepartei auch in jenem Rechtsstreit, ob bereits ein Urteil zu ihren Gunsten ergangen ist und wie ggf. die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu beurteilen sind, die wirtschaftliche Situation beider Parteien, die Notwendigkeit für die Klagepartei, ihre Ansprüche mit Hilfe eines gerichtlichen Titels durchsetzen zu müssen und das Verhalten der Klagepartei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. März 2008 - 15 Ta 281/08 sowie 10. Oktober 2012 - 4 Ta 1832/12; Hessisches LAG 20. April 2007 - 11 Ta 631/06; LAG Schleswig-Holstein 24. November 2006 - 2 Ta 268/06).
  • LAG Nürnberg, 23.05.2013 - 6 Ta 47/13

    Aussetzung des Verfahrens

    Die vom Arbeitsgericht getroffene Ermessensentscheidung wäre umso mehr vertretbar, wenn das Arbeitsgericht bei dieser Ermessensentscheidung berücksichtigen müsste, ob der Klage über die erste vorgreifliche Kündigung Erfolgsaussichten beigemessen werden (dies verlangt etwa LAG Schleswig-Holstein vom 24.11.2006, 2 Ta 268/06, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 05.01.2007 - 2 Ta 294/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10770
LAG Schleswig-Holstein, 05.01.2007 - 2 Ta 294/06 (https://dejure.org/2007,10770)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.01.2007 - 2 Ta 294/06 (https://dejure.org/2007,10770)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Januar 2007 - 2 Ta 294/06 (https://dejure.org/2007,10770)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Nachweis, Insolvenz, Privatinsolvenz, Zurückweisung an das Arbeitsgericht

  • nomos.de PDF, S. 39

    Prozesskostenhilfe - Privatinsolvenz - persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigungsfähigkeit der Angabe des Eintritts einer Privatinsolvenz bei der Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen eines Verfahrens zu Gewährung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 265
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 7 Ta 157/06

    Prozesskostenhilfeverfahren: Notwendigkeit der Vorlage des Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 05.01.2007 - 2 Ta 294/06
    Die Angaben zur Insolvenz waren daher zu berücksichtigen (so auch LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 10.10.2006 - 7 Ta 157/06 - ).
  • BGH, 16.11.2017 - IX ZA 21/17

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der

    (2) Ebenso fehlt es zur Vermeidung einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe durch arbeitsunwillige Personen (vgl. BVerfG, NJW-RR 2005, 1725) an jeder Erläuterung, warum der Kläger keiner Tätigkeit nachgeht, deren Einkünfte ihn unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen auch in dem eröffneten Insolvenzverfahren in die Lage versetzen könnten, die Prozesskosten zumindest teilweise aufzubringen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 436 f; LAG Schleswig, NZA-RR 2007, 265).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2019 - 3 WF 120/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe

    Liegt in Abgrenzung hierzu das Einkommen über der Pfändungsgrenze des § 850c ZPO, so steht das pfändbare Einkommen den Insolvenzgläubigern zu, mit der verfahrenskostenhilferechtlichen Konsequenz, dass die Pfändungsbeträge als "besondere Belastung" im Sinne des § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO abgezogen werden müssen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 6.4.2010 - 9 WF 159/10, FamRB 2010, 372 mit Anm. Janlewing; LAG Köln, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 1 TA 341/10 - zitiert nach juris Rz. 14; LAG Schleswig Holstein, Beschluss vom 5.1.2007 -2 TA 294/06 - zitiert nach juris Rz. 6).
  • LAG Köln, 09.12.2010 - 1 Ta 341/10

    Berücksichtigung von restschuldbefreienden Zahlungen an Treuhänder bei der

    Mit Rücksicht darauf, dass im Rahmen einer Restschuldbefreiung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO eine gesetzliche Abtretungsverpflichtung des Schuldners an den Treuhänder hinsichtlich der pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis besteht, ist die finanzielle Leistungsfähigkeit des Insolvenzschuldners gemindert, mit der Folge, dass derartige Zahlungsverpflichtungen gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO grundsätzlich vom Einkommen abziehbar sind (ebenso LAG Schleswig-Holstein v. 05.01.2007 - 2 Ta 294/06 - NZA-RR 2007, 265).
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