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   BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05   

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https://dejure.org/2006,1848
BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 (https://dejure.org/2006,1848)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 (https://dejure.org/2006,1848)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 (https://dejure.org/2006,1848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung; Voraussetzungen für das Bestehen einer betrieblichen Übung; Berechnung der Betriebsrente bei Eintritt des Versorgungsfalles; Gewährung einer DB Rente; Erweiterung des Berechnungsdurchgriffs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung der Betriebsrente an wirtschaftliche Lage - betriebliche Übung zum vollen Ausgleich des Geldwertverlustes als Ausnahmetatbestand - Anpassung bei Betriebsübergang - Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse anderer Konzernunternehmen - zuverlässige Prognose ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundsätze zur Anpassung von Betriebsrenten nach Ausgliederung ? Überprüfung der Voraussetzungen des Berechnungsdurchgriffs in Fällen der Durchgriffshaftung bei existenzgefährdenden Eingriffen im Konzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 310
  • DB 2007, 580
  • NZA-RR 2007, 310
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eines anderen konzernrechtlich verbundenen Unternehmens kommt es nur dann an, wenn entweder ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder die konzernrechtlichen Verflechtungen einen sog. Berechnungsdurchgriff rechtfertigen (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A II 3 der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 18. Februar 2003 (- 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A II 3 der Gründe) ausgeführt hat, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass die wirtschaftliche Lage eines konzernabhängigen Unternehmens regelmäßig durch nachteilige, im Konzerninteresse erfolgende Vorteilsverschiebungen beeinträchtigt werde.

    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig (vgl. ua. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A II 1 der Gründe).

    Da es darauf ankommt, ob das Unternehmen eine volle Anpassung der Betriebsrenten tragen kann, ist die voraussichtliche künftige Belastbarkeit des Unternehmens entscheidend (vgl. ua. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - BAGE 105, 72, zu A II 2 b der Gründe).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    a) Weder die DCAG noch die Beklagte und deren Rechtsvorgängerinnen hatten durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf geschaffen, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, dass die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. dazu BAG 17. März 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu I 2 b aa der Gründe mwN).

    Dies trifft dann zu, wenn das herrschende Unternehmen die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen, sondern stattdessen die Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder seine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit der Versorgungsschuldnerin verursacht worden ist (vgl. ua. BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu I 2 b bb (2) der Gründe).

    Ein Zeitraum unter drei Jahren ist in aller Regel nicht repräsentativ (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 83/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Auch wenn eine Unterstützungskasse die Betriebsrente zahlt, kommt es auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers an (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35, zu II 2 der Gründe).

    Für seine Einschätzung der künftigen Entwicklung muss aber eine durch Tatsachen gestützte Wahrscheinlichkeit sprechen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35, zu II 2 a der Gründe).

    Dadurch können sie die Darlegungs- und Beweislast beeinflussen (BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Der gesetzlich vorgeschriebene Dreijahresturnus zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, zu I 1 der Gründe).

    In der Folgezeit muss der Dreijahreszeitraum - wie hier geschehen - eingehalten werden (BAG 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - aaO, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Das Verhalten des Arbeitgebers muss deutlich auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen hinweisen (vgl. dazu BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - BAGE 74, 318, zu I 1 a der Gründe).

    Auch der Insolvenzschutz umfasst nicht die Anpassungen nach § 16 Abs. 1 BetrAVG (BAG 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - BAGE 74, 318, zu II der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 463/04

    Betriebsrentenanpassung - Haftung im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Unter Arbeitgeber iSd. § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Partner des Arbeitsverhältnisses zu verstehen, den die Pflichten aus der Versorgungszusage treffen (BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 -, zu II 1 der Gründe).

    Vielmehr wird der Senat bei gegebenem Anlass wegen der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Durchgriffshaftung bei "existenzgefährdenden Eingriffen", der sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (vgl. BGH 17. September 2001 - II ZR 178/99 - BGHZ 149, 10; 24. Juni 2002 - II ZR 300/00 - BGHZ 151, 181; BAG 14. Dezember 2004 - 1 AZR 504/03 - BAGE 113, 121, zu II 2 b der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 463/04 -, zu II 4 a der Gründe), die Voraussetzungen des Berechnungsdurchgriffs zu überprüfen haben.

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Den Rechtsfolgen einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage beim Betriebserwerber können die Arbeitnehmer nur dadurch begegnen, dass sie gegen den Betriebsübergang Widerspruch einlegen (vgl. BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 649/03 - AP BGB § 613a Nr. 283 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 33, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a cc der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 548/82

    Betriebsrente - Anpassung - Beweislast - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf besondere Interessen einer Partei oder deren Vermögensverhältnisse ankommt (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 548/82 - BAGE 48, 284, zu I 1 b der Gründe).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Außerdem müssen sich konzerntypische Gefahren verwirklichen (st. Rspr. des Senats seit 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, zu B II 4 b (2) der Gründe).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
    Die wirtschaftliche Entwicklung in der Zeit vor diesem Tag ist für die erforderliche Prognose nicht irrelevant, sondern insoweit von Bedeutung, als daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung des Unternehmens gezogen werden können (st. Rspr. des Senats seit 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, zu II 3 c (1) der Gründe).
  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung

  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft

  • BAG, 05.10.1999 - 3 AZR 230/98

    Absenkung einer tarifvertraglichen Zusatzrente bei späterer Änderung der

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 216/05

    Anpassung einer Betriebsrente bei Betriebsübergang

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03

    Berufungsfrist, Wiedereinsetzung

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 584/99

    Urteil ohne Gründe - nachträgliche Zustellung

  • BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96

    Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2004 - 2 Sa 38/04

    Wiedereinsetzung - Betriebsrentenanpassung - Wirtschaftliche Lage -

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Allerdings darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassung nicht um mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 20, BAGE 115, 353; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 43 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 35; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

    Etwas anderes gilt nur, wenn außerordentliche Erträge oder Verluste auch der Höhe nach eine ausreichende Kontinuität aufweisen (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (4) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 58, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

    Der Risikozuschlag beträgt einheitlich 2 % (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 146/99 - zu II 2 c bb der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 c aa (5) der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 105, 72; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 59, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Entwicklung der wirtschaftlichen Lage zu berechtigten Zweifeln an der Vertretbarkeit der Prognose des Arbeitgebers führt (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55) .
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag darf sich die erste Anpassung nicht um mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Sie kann seine frühere Prognose bestätigen oder entkräften (vgl. BAG 23. Mai 2000 - 3 AZR 83/99 - zu II 2 a der Gründe, aaO; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 55, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .

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