Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 12.11.2007

Rechtsprechung
   BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06   

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BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 (https://dejure.org/2007,340)
BAG, Entscheidung vom 25.10.2007 - 8 AZR 917/06 (https://dejure.org/2007,340)
BAG, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 (https://dejure.org/2007,340)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlender Anhörung des Betriebsrates; Begriff und Folgen eines Betriebsübergangs; Auslegung des Begriffs "Übergehen durch Rechtsgeschäft" i.S.d. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB; Anforderungen an eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch ein Gericht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang in der Insolvenz - Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitsnehmer

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • Betriebs-Berater

    Kündigung und Vergütungsansprüche bei Betriebsübergang

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § ... 273; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 298; ; BGB § 611; ; BGB § 613a; ; BGB § 615; ; BGB § 855; ; BetrVG § 21b; ; BetrVG § 102; ; GmbHG § 7; ; GmbHG § 8; ; GmbHG § 11; ; KSchG § 11; ; SGB X § 115; ; ZPO § 286; ; ZPO § 559; ; ZPO § 563

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; GmbH-Haftung - Betriebsübergang; Kündigung; Vergütungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang in der Insolvenz ? Maßgeblichkeit des tatsächlichen Übergangs und der Nutzung der Betriebsmittel ? Unerheblichkeit eines wirksamen Kaufvertrags ? Kein Erfordernis des Eigentums an den Betriebsmitteln ? Unzulässige Umgehung des Kündigungsverbots bezüglich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zum Betriebsübergang bei Insolvenz

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    PM BAG - Betriebsübergang Kündigungsschutz Aufhebungsvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsübergang kann auch bei Fortführung eines insolventen Betriebs durch einen Dritten vorliegen - Betriebsübergang auch ohne wirksamen Kaufvertrag möglich

  • 123recht.net (Kurzinformation, 30.10.2007)

    Betriebsübergang in der Insolvenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2008, 20
  • NZI 2008, 44
  • NZI 2008, 450
  • BB 2008, 1175
  • DB 2008, 989
  • JR 2009, 219
  • NZA-RR 2008, 367
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Betriebsübergang und Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Damit ging die Kündigung nicht "ins Leere", was die Unbegründetheit der gegen die Wirksamkeit der Kündigung erhobenen Feststellungsklage zur Folge hätte (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45 mwN).

    Der Wechsel der Inhaberschaft tritt nicht ein, wenn der neue "Inhaber" den Betrieb nicht führt (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Verantwortlich ist die Person, die den Betrieb in eigenem Namen führt und nach außen als Betriebsinhaber auftritt (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

    Es kommt nicht darauf an, ob das Rechtsgeschäft, das Grundlage für den Betriebsübergang ist, bedingt oder mit einem Rücktrittsrecht versehen ist (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Für die Annahme eines Betriebsüberganges ist der tatsächliche Übergang und die Nutzung der wesentlichen Betriebsmittel entscheidend (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

    Der Betriebsübergang setzt nicht voraus, dass das Direktionsrecht gegenüber den Arbeitnehmern durch den Betriebsinhaber bzw. durch dessen vertretungsberechtigtes Organ selbst ausgeübt wird (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Ob dieser tatsächlich Weisungen erteilt hat, ist nicht erheblich (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).

    Diese Übertragung der besitzrechtlichen Position von der Insolvenzschuldnerin auf die Beklagte zu 1) war eine der Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebsinhaberwechsels (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Das Eigentum an den Betriebsmitteln ist für die Frage, ob ein Betriebsübergang erfolgt ist, ohne Bedeutung (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

    Er setzt auch nicht voraus, dass der Betriebserwerber den Betrieb auf eigene Rechnung führt und die gezogene Nutzung behalten darf (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 -AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45 mwN).

    Wenn es einem Betriebsübergang schon nicht entgegensteht, dass der durch die Geschäftstätigkeit erzielte Gewinn an einen anderen abzuführen ist (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 - AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45), ist es für das Vorliegen eines Betriebsüberganges auch unschädlich, dass die Beklagte zu 1) nach Scheitern der Verkaufsverhandlungen die durch die Betriebstätigkeit erzielten Erlöse und damit die aus dem Betrieb gezogenen Nutzungen an den Insolvenzverwalter auskehren musste.

    Die Darlegungs- und Beweislast für einen Betriebsübergang von der Beklagten zu 1) auf den Insolvenzverwalter liegt bei der Beklagten zu 1), weil derjenige, der eine günstige Rechtsfolge für sich in Anspruch nimmt, darlegen und beweisen muss, dass deren Voraussetzungen vorliegen (Senat 15. Dezember 2005 - 8 AZR 202/05 -AP BGB § 613a Nr. 294 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 45).

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass dann eine wirtschaftliche Neugründung einer GmbH vorliegt, wenn der Mantel einer "auf Vorrat" gegründeten GmbH dadurch verwendet wird, dass diese "Vorrats-GmbH" mit einem Unternehmen ausgestattet wird (9. Dezember 2002 - II ZB 12/02 - BGHZ 153, 158; 7. Juli 2003 - II ZB 4/02 - BGHZ 155, 318).

    Dabei mache es keinen Unterschied, ob die Unternehmenslosigkeit im Sinne des Fehlens eines Geschäftsbetriebes - wie bei der "offenen Vorratsgründung" - von Anfang an vorgesehen sei und sodann die Gesellschaft erstmals den Betrieb eines Unternehmens aufnehme oder ob sie - wie bei den sog. alten Gesellschaftsmänteln - darauf beruhe, dass der Betrieb eines (ursprünglich) vorhandenen Unternehmens mittlerweile eingestellt bzw. endgültig aufgegeben worden sei und sodann der gleichsam als "inhaltslose Hülle" fortbestehenden juristischen Person ein neues Unternehmen implantiert werde (BGH 7. Juli 2003 - II ZB 4/02 - aaO).

    Neben der Unterbilanzhaftung sei auch eine Handelndenhaftung analog § 11 Abs. 2 GmbHG in Betracht zu ziehen, wenn vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung die Geschäfte aufgenommen würden, ohne dass dem alle Gesellschafter zugestimmt haben (BGH 7. Juli 2003 - II ZB 4/02 - BGHZ 155, 318).

    Die Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung ist mit der Versicherung gemäß § 8 Abs. 2 GmbHG zu verbinden, nämlich dass die in § 7 Abs. 2 und Abs. 3 GmbHG bezeichneten Leistungen auf die Stammeinlagen bewirkt sind und dass der Gegenstand der Leistungen sich zu diesem Zeitpunkt endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet (BGH 7. Juli 2003 - II ZB 4/02 -BGHZ 155, 318).

    Werden vor der Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung die Geschäfte aufgenommen, ohne dass dem alle Gesellschafter zugestimmt haben, so kommt eine Handelndenhaftung analog § 11 Abs. 2 GmbHG in Betracht (BGH 7. Juli 2003 - II ZB 4/02 - BGHZ 155, 318).

    Die Unterbilanzhaftung kommt bei einer wirtschaftlichen Neugründung in Betracht, wenn die Geschäftstätigkeit mit Zustimmung der Gesellschafter vor Offenlegung der Neugründung aufgenommen worden ist (BGH 7. Juli 2003 - II ZB 4/02 - BGHZ 155, 318).

  • BAG, 06.04.2006 - 8 AZR 222/04

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es für die Erfüllung des Merkmals "Fortführung des Betriebes" nicht (Senat 6. April 2006 - 8 AZR 222/04 - BAGE 117, 349 = AP BGB § 613a Nr. 299 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 49).

    Durch dieses Tatbestandsmerkmal werden die Fälle der Gesamtrechtsnachfolge und der Übertragung auf Grund eines Hoheitsaktes von der Anwendbarkeit des § 613a BGB ausgeschlossen (Senat 6. April 2006 - 8 AZR 222/04 - BAGE 117, 349 = AP BGB § 613a Nr. 299 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 49).

    Die Nutzungsvereinbarung kann dabei als Pacht, Nießbrauch oder als untypischer Vertrag ausgestaltet sein (Senat 6. April 2006 - 8 AZR 222/04 - BAGE 117, 349 = AP BGB § 613a Nr. 299 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 49 mwN).

  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Nur so kann das Revisionsgericht feststellen, ob die gerügte Verletzung möglicherweise für das Urteil kausal war (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145 = AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1).

    Ferner muss dargelegt werden, dass die Unterlassung der Beweisaufnahme für die Entscheidung kausal war (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - BAGE 109, 145 = AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11 = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1 mwN).

  • LAG Niedersachsen, 17.07.2006 - 8 Sa 174/06

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines rechtsgeschäftlichen Übergangs eines

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Die Revision der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Juli 2006 - 8 Sa 174/06 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Juli 2006 - 8 Sa 174/06 - im Kostenausspruch und soweit aufgehoben, als es die Berufung des Beklagten zu 2) zurückgewiesen hat.

  • BGH, 27.01.1997 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH; Rechtsnatur der Verlustdeckungshaftung

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Davon ist eine Ausnahme zu machen, wenn es sich um eine vermögenslose Vor-GmbH (BGH 27. Januar 1997 - II ZR 123/94 - BGHZ 134, 333 = AP GmbHG § 11 Nr. 10; BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 908/94 - BAGE 85, 94 = AP GmbHG § 11 Nr. 9 = EzA § 11 GmbHG Nr. 2) oder wie im Streitfalle um eine Einmann-Vor-GmbH (BGH 4. März 1996 - II ZR 123/94 - AP GmbHG § 11 Nr. 6 und 27. Januar 1997 - II ZR 123/94 - aaO; zustimmend: BAG 22. Januar 1997 - 10 AZR 908/94 - aaO) handelt.
  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Dies folgt aus § 615 Satz 2 BGB für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und aus § 11 Nr. 1 und 2 KSchG für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist, da diese Vorschrift als lex specialis § 615 Satz 2 BGB verdrängt (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - AP BGB § 615 Nr. 119 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 18).
  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Ein Arbeitnehmer kann das Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung nach § 273 Abs. 1 BGB ausüben, wenn der Arbeitgeber den fälligen Lohnanspruch nicht erfüllt (BAG 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP BGB § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 176/88

    Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Mehrleistungen; Verjährung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Der Bundesgerichtshof geht erkennbar davon aus, dass den Interessen der Gläubiger ausreichend Rechnung getragen ist, wenn entweder die Unterbilanzhaftung der Gesellschafter (Haftung für die Differenz zwischen Stammkapital und dem Wert des Gesellschaftsvermögens zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister), welche eine Zustimmung der Gesellschafter zur Geschäftsaufnahme vor Offenlegung voraussetzt, oder eine Handelndenhaftung eingreift, wenn die Zustimmung zur Geschäftsaufnahme nicht erteilt ist (9. März 1981 - II ZR 54/80 - BGHZ 80, 129, 139; 24. Oktober 1988 - II ZR 176/88 - BGHZ 105, 300).
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Betriebsübergang - Notariat

    Auszug aus BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06
    Der Bundesgerichtshof geht erkennbar davon aus, dass den Interessen der Gläubiger ausreichend Rechnung getragen ist, wenn entweder die Unterbilanzhaftung der Gesellschafter (Haftung für die Differenz zwischen Stammkapital und dem Wert des Gesellschaftsvermögens zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister), welche eine Zustimmung der Gesellschafter zur Geschäftsaufnahme vor Offenlegung voraussetzt, oder eine Handelndenhaftung eingreift, wenn die Zustimmung zur Geschäftsaufnahme nicht erteilt ist (9. März 1981 - II ZR 54/80 - BGHZ 80, 129, 139; 24. Oktober 1988 - II ZR 176/88 - BGHZ 105, 300).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 908/94

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 189/97

    Wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines Mantels; Anwendung

  • BGH, 09.12.2002 - II ZB 12/02

    Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats

  • BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 121/95

    Betriebübergang bei Neuvergabe von Rettungsdienstaufträgen

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 919/06

    Betriebsübergang - Ausbildungsvergütung

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 918/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 920/06

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

  • BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 921/06

    Rettungsdienst; Betriebsübergang

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Ausgangspunkt ist dabei, dass der Arbeitgeber für die Einwendungen nach § 615 Satz 2 BGB / § 11 Nr. 1 und Nr. 2 KSchG die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG 6. September 1990 - 2 AZR 165/90 - zu III 3 a der Gründe; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 56; APS/Biebl 5. Aufl. KSchG § 11 Rn. 28; Staudinger/Richardi/Fischinger BGB [2019] § 615 Rn. 179) .

    Die Beklagte erhebt gegen die vom Kläger geltend gemachten vertraglichen Entgeltansprüche nach unwirksamer Kündigung aus § 615 Satz 1 iVm. § 611 Abs. 1 BGB (ab 1. April 2017 § 611a Abs. 2 BGB) Einwendungen nach § 11 Nr. 2 KSchG, für die sie darlegungs- und beweispflichtig ist (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 56) .

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 312/10

    Betriebsübergang - Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer - endgültiges

    Dieser Schutz darf nicht umgangen werden; dies stellte ein rechtlich nicht erlaubtes Ziel dar, das nicht verfolgt werden kann auf einem das Gesetz zwar formal erfüllenden, aber seinem Sinn und Zweck nicht gerecht werdenden Weg (st. Rspr. des Senats, vgl. auch BAG 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 - BAGE 130, 90 = AP BGB § 613a Nr. 369 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 108; 21. Mai 2008 - 8 AZR 481/07 - AP BGB § 613a Nr. 354 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 96; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 43, AP BGB § 613a Nr. 333 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 82) .
  • BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

    § 613a BGB ist in der Insolvenz uneingeschränkt anwendbar, sofern es um den Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse geht (vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 917/06 - Rn. 27 ff., AP BGB § 613a Nr. 333 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 82) .
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 12.11.2007 - 16/8 Sa 548/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5989
LAG Hessen, 12.11.2007 - 16/8 Sa 548/07 (https://dejure.org/2007,5989)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2007 - 16/8 Sa 548/07 (https://dejure.org/2007,5989)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2007 - 16/8 Sa 548/07 (https://dejure.org/2007,5989)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG, § 1922 BGB, § 194 BGB
    Tarifliche Rentenbeihilfe - verminderte Erwerbsfähigkeit - Vererbbarkeit des Beihilfeanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beihilfe wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach dem Tarifvertrag über eine überbetriebliche Alters- und Invalidenhilfe im Dachdeckerhandwerk (TVA/DDH); Voraussetzungen für den Übergang des Anspruchs auf tarifliche Rentenbeihilfe für die Zeit bis zum Tode ...

  • Wolters Kluwer

    (Tarifliche Rentenbeihilfe - verminderte Erwerbsfähigkeit - Vererbbarkeit des Beihilfeanspruchs)

  • Judicialis

    TVG § 1; ; TV über eine überbetriebl. Alters- und Invalidenbeihilfe im Dachdeckerhandwerk § 5; ; BGB § 1922

  • rechtsportal.de

    Vererbbarer Anspruch auf tarifliche Rentenbeihilfe wegen verminderte Erwerbsfähigkeit im Dachdeckerhandwerk

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2008, 367 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.06.1988 - IVa ZR 57/87

    Vererbung der Pflicht zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung;

    Auszug aus LAG Hessen, 12.11.2007 - 8 Sa 548/07
    Die gesetzliche Ausgestaltung der Erbfolge als Universalsukzession bringt es mit sich, dass die Erbschaft "als Ganzes" (§ 1922 BGB) mit dem Erbfall einschließlich aller Verbindlichkeiten des Erblassers (§ 1967 BGB) und aller Rechtsverhältnisse, an denen der Erblasser beteiligt ist, auf die Erben übergeht (vgl. BGH 08. Juni 1988 NJW 1988, 2729).
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