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   BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07   

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BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07 (https://dejure.org/2008,1975)
BAG, Entscheidung vom 20.05.2008 - 1 AZR 203/07 (https://dejure.org/2008,1975)
BAG, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 1 AZR 203/07 (https://dejure.org/2008,1975)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Beachtung der Grenzen von Recht und Billigkeit und der Funktion eines Sozialplans i.R.d. Aufstellung eines Sozialplans; Vereinbarkeit einer Abhängigkeit des Ausgleichs wirtschaftlicher Nachteile aus einer Betriebsänderung von der rechtsgeschäftlichen Form der ...

  • bag-urteil.com

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung - Gleichbehandlung im Betrieb gemäß § 75 Abs 1 BetrVG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Genereller Ausschluss einer Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung verstößt gegen §75 Abs. 1 BetrVG

  • Judicialis

    BetrVG § 112 Abs. 1; ; BetrVG § 75 Abs. 1; ; BetrVG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 112 Abs. 1 § 75 Abs. 1 § 50
    Betriebsverfassungsrecht; Gleichbehandlung - Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; "Vorzeitigkeit" einer Eigenkündigung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 112 Abs. 1 § 75 Abs. 1 § 50
    Betriebsverfassungsrecht; Gleichbehandlung - Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; "Vorzeitigkeit" einer Eigenkündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2009, 308
  • NZA-RR 2008, 636
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
    Sie können im Rahmen ihres Ermessens nach der Vermeidbarkeit der Nachteile unterscheiden und sind nicht gehalten, alle denkbaren Nachteile zu entschädigen (19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 25 mwN, NZA 2008, 719).

    Maßgeblich für das Vorliegen eines die Bildung unterschiedlicher Gruppen rechtfertigenden Sachgrunds ist vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - aaO).

    Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine tatsächlich getroffene Stichtagsregelung mit Blick auf den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz in § 75 Abs. 1 BetrVG zulässig ist (vgl. dazu BAG 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 27, NZA 2008, 719), kommt es nicht an.

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06

    Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
    Eine solche Differenzierung ist im Hinblick auf Abfindungsansprüche nicht durch Sachgründe gerechtfertigt (13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 - Rn. 14 mwN, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 185 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 20).

    Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, für ihn bestehe nach Durchführung der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr und er komme mit der eigenen Kündigung einer sonst auszusprechenden betriebsbedingten Kündigung nur zuvor (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 185 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 20).

  • LAG Düsseldorf, 24.01.2007 - 12 Sa 1127/06

    Sozialplanabfindung auch bei arbeitgeberseits veranlasster vorzeitiger

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Januar 2007 - 12 Sa 1127/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
    Seine Zuständigkeit folgt auch nicht ohne Weiteres daraus, dass er für den Abschluss des Interessenausgleichs - so mag zugunsten des Klägers unterstellt werden - nach § 50 Abs. 1 BetrVG zuständig war (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 15/05 - Rn. 27 mwN, BAGE 118, 131).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
    Nach dem Normzweck des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dient der Sozialplan, also auch eine darin vorgesehene Abfindung, dem Ausgleich und der Überbrückung der künftigen Nachteile, die durch eine geplante Betriebsänderung entstehen können (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, zu III 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01

    Sozialplanabfindung nach Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
    Entscheidend sind die dem Arbeitnehmer bekannten Umstände im Zeitpunkt des Ausspruchs seiner Kündigung (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 368/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 153 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 111, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07
    Etwas anderes gilt nur, wenn Umstände vorliegen oder von der Gegenseite behauptet sind, die Zweifel an der wirksamen Entstehung begründen (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 17 mwN, NZA 2008, 709).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Ausschließlich im Hinblick auf Sozialpläne hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes könnten Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers auf "Anpassung nach oben" nur durchgesetzt werden, solange die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans "nicht ins Gewicht fällt" (vgl. 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; ebenso noch 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 42, BAGE 125, 366; keine derartige Prüfung hat der Erste Senat jedoch vorgenommen im Urteil vom 20. Mai 2008 - 1 AZR 203/07 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 192 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 27).
  • BAG, 10.02.2009 - 1 AZR 767/07

    Sozialplananspruch eines leitenden Angestellten

    Vom Arbeitgeber veranlasst ist eine Eigenkündigung, wenn dieser bei dem Arbeitnehmer die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers nur zuvor (BAG 13. Februar 2007 - 1 AZR 163/06 - Rn. 14, BAGE 121, 159; 20. Mai 2008 - 1 AZR 203/07 - Rn. 19, 20, EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 27).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2014 - 3 TaBV 38/13

    Einigungsstelle, Sozialplan, Erzwingbarkeit, Betriebsänderung, Änderung der

    Nach dem Normzweck des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG dient der Sozialplan, also auch eine darin vorgesehene Abfindung, dem Ausgleich und der Überbrückung der künftigen Nachteile, die durch eine geplante Betriebsänderung entstehen können (BAG 12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - BAGE 103, 321, zu III 1 der Gründe mwN, BAG vom 20.5.2008 - 1 AZR 203/07 - Rz. 18).
  • LAG Köln, 18.06.2009 - 7 Sa 1247/08

    Ausschluss von Sozialplanansprüchen bei Eigenkündigung der Arbeitnehmerin;

    Das in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltene Gebot der Gleichbehandlung der Belegschaftsangehörigen verbietet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen generellen Anspruchsausschluss aller Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, wenn und soweit die Eigenkündigung des Arbeitnehmers im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung vom Arbeitgeber veranlasst wurde (BAG vom 20.05.2008, 1 AZR 203/07 = NZA-RR 2008, 636 ff.).

    Ob diese Voraussetzungen jedoch vorliegen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beantworten (BAG vom 20.05.2008, 1 AZR 203/07).

    Zugleich hat das Bundesarbeitsgericht in seiner neueren Rechtsprechung anerkannt, dass die Betriebsparteien aufgrund einer typisierenden Betrachtung Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einer anstehenden Betriebsänderung selbst gekündigt haben, auch dann von Sozialplanleistungen ganz oder teilweise ausschließen dürfen, wenn die Eigenkündigung "vorzeitig" erfolgt (BAG vom 20.05.2008, 1 AZR 203/07; BAG vom 19.02.2008, 1 AZR 1004/06).

  • LAG München, 09.12.2015 - 5 Sa 591/15

    Sozialplan, "Freiwilligenprogramm", betriebsverfassungsrechtlicher

    Es ist im Hinblick auf den Zweck des Sozialplans mit dem Gebot der Gleichbehandlung der Belegschaftsangehörigen nach § 75 Abs. 1 BetrVG nicht vereinbar, dass die Betriebsparteien den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile aus einer Betriebsänderung von der rechtsgeschäftlichen Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängig machen (BAG v. 20.05.2008 - 1 AZR 203/07 [Rn. 19], NZA-RR 2008, S. 636).
  • LAG Köln, 20.01.2009 - 6 Sa 828/08

    Ausschluss der Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 20.05.2008 - 1 AZR 203/07, juris m. w. N.) haben die Betriebsparteien bei der Aufstellung eines Sozialplans einen weiten Spielraum für die Bestimmung des angemessenen Ausgleichs der mit einer Betriebsänderung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile.

    Entscheidend sind die für den Arbeitnehmer bekannten Umstände im Zeitpunkt des Ausspruchs seiner Kündigung (vgl. BAG vom 16.04.2002 - 1 AZR 368/01, juris; BAG vom 20.05.2008 - 1 AZR 203/07, juris m. w. N.).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 995/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Ausschließlich im Hinblick auf Sozialpläne hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes könnten Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers auf "Anpassung nach oben" nur durchgesetzt werden, solange die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans "nicht ins Gewicht fällt" (vgl. 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; ebenso noch 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 42, BAGE 125, 366; keine derartige Prüfung hat der Erste Senat jedoch vorgenommen im Urteil vom 20. Mai 2008 - 1 AZR 203/07 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 192 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 27).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 454/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Ausschließlich im Hinblick auf Sozialpläne hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes könnten Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers auf "Anpassung nach oben" nur durchgesetzt werden, solange die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans "nicht ins Gewicht fällt" (vgl. 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; ebenso noch 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 42, BAGE 125, 366; keine derartige Prüfung hat der Erste Senat jedoch vorgenommen im Urteil vom 20. Mai 2008 - 1 AZR 203/07 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 192 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 27).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 460/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Ausschließlich im Hinblick auf Sozialpläne hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes könnten Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers auf "Anpassung nach oben" nur durchgesetzt werden, solange die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans "nicht ins Gewicht fällt" (vgl. 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; ebenso noch 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 42, BAGE 125, 366; keine derartige Prüfung hat der Erste Senat jedoch vorgenommen im Urteil vom 20. Mai 2008 - 1 AZR 203/07 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 192 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 27).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 452/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Ausschließlich im Hinblick auf Sozialpläne hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes könnten Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers auf "Anpassung nach oben" nur durchgesetzt werden, solange die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans "nicht ins Gewicht fällt" (vgl. 21. Oktober 2003 - 1 AZR 407/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 108, 147; ebenso noch 19. Februar 2008 - 1 AZR 1004/06 - Rn. 42, BAGE 125, 366; keine derartige Prüfung hat der Erste Senat jedoch vorgenommen im Urteil vom 20. Mai 2008 - 1 AZR 203/07 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 192 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 27).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 458/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 908/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 461/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 449/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 464/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 909/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 814/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 782/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 445/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • LAG Köln, 08.11.2010 - 5 Sa 585/10

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung auf Veranlassung der Arbeitgeberin

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 233/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 835/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 842/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 232/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 227/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 416/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 222/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 218/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 818/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 819/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 817/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • ArbG Köln, 10.02.2015 - 12 Ca 1595/14

    Zahlung einer Abfindung aus dem Sozialplan i.R.d. Verlegung des Standortes

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 409/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

  • LAG München, 26.03.2015 - 3 Sa 967/14

    Abfindung, Eigenkündigung, Sozialplan, Auslegung

  • LAG Köln, 01.04.2009 - 9 Sa 1020/08

    Sozialplan; Abfindung; Stichtagregelung; Gleichbehandlung

  • LAG Köln, 01.04.2009 - 9 Sa 1401/08

    Sozialplan; Abfindung; Stichtagregelung; Gleichbehandlung

  • LAG Köln, 01.04.2009 - 9 Sa 21/09

    Sozialplan; Abfindung; Stichtagregelung;Gleichbehandlung

  • LAG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - 13 Sa 61/13

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung nach Eigenkündigung

  • ArbG Düsseldorf, 25.01.2013 - 11 BV 267/12

    Sozialplan - Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Beteiligung der örtlichen

  • LAG Köln, 01.04.2009 - 9 Sa 105/09

    Sozialplan; Abfindung; Stichtagregelung; Gleichbehandlung

  • LAG Köln, 27.10.2016 - 7 Sa 213/16

    Eigenkündigung; Sozialplanabfindung; Stichtagsprinzip; Betriebsänderung;

  • LAG Hessen, 07.12.2022 - 18 Sa 785/22
  • LAG Köln, 29.11.2018 - 7 Sa 364/18

    Abfindung; Interessenausgleich; Sozialplan; Eigenkündigung; Betriebsänderung;

  • LAG Köln, 29.11.2018 - 7 Sa 540/18

    Abfindung; Interessenausgleich; Sozialplan; Eigenkündigung; Betriebsänderung;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 15.08.2012 - 4 Sa 481/10

    Einzelfall - Erklärung gemäß § 12 KSchG - kein Anspruch auf Sozialplanabfindung

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.11.2021 - 8 Ca 1027/21
  • ArbG Frankfurt/Main, 19.01.2011 - 7 Ca 4871/10

    Anspruch eines außertariflichen Mitarbeiters einer Privatbank im Bereich

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