Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 12.03.2008

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 17.07.2008 - 16 Sa 544/08   

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https://dejure.org/2008,3471
LAG Hamm, 17.07.2008 - 16 Sa 544/08 (https://dejure.org/2008,3471)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.07.2008 - 16 Sa 544/08 (https://dejure.org/2008,3471)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 16 Sa 544/08 (https://dejure.org/2008,3471)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialwidrigkeit der betriebsbedingten Kündigung eines seit längerem beschäftigten ausländischen Arbeitnehmers wegen Nichtbeherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift; Wirksamkeit einer unternehmerischen Entscheidung über eine Änderung von Arbeitsbedingungen im ...

  • hensche.de

    Kündigung: Diskriminierung, Diskriminierung, Diskriminierung: Ethnische Herkunft

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; AGG § 1; ; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; AGG § 3 Abs. 2; ; AGG § 2 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    AGG - Diskriminierung durch Anforderungsprofil

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: mittelbare Diskriminierung durch das Anforderungsprofil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 13
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Herford, 30.10.2007 - 3 Ca 749/07

    Änderung des Anforderungsprofils eines Arbeitnehmers zur Beherrschung der

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2008 - 16 Sa 544/08
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 30.10.2007 - 3 Ca 749/07 abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 30.10.2007 - 3 Ca 749/07 - abzuändern und nach den Anträgen erster Instanz zu erkennen.

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2008 - 16 Sa 544/08
    In einem solchen Fall ist die Abgrenzung, welchem dieser Bereiche die Beurteilung der Kündigung unterworfen werden soll, aufgrund der jedenfalls nicht aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach der Sphäre auszurichten, aus der die Störung des Arbeitsverhältnisses primär kommt (vgl. BAG vom 20.11.1997, 2 AZR 643/96, NZA 1998, 323 m.w.N.).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 399/04

    Kündigung; Anforderungsprofil

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2008 - 16 Sa 544/08
    Die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, ist von den Arbeitsgerichten grundsätzlich jedenfalls dann zu respektieren, wenn die Qualifikationsmerkmale einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation der auszuführenden Arbeiten haben (jedenfalls st. Rspr. des BAG, vgl. Urteil vom 07.07.2005, 2 AZR 399/04, NZA 2006, 266 m.w.N.).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 402/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Schließung einer Niederlassung -

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2008 - 16 Sa 544/08
    Der Prüfungsmaßstab für die vorliegende Kündigung richtet sich nach den Grundsätzen für eine betriebsbedingte Kündigung (s. auch BAG vom 19.12.1991, 2 AZR 402/91, RzK I 5 c Nr. 41).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2008 - 16 Sa 544/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (GS vom 27.02.1985, GS 1/84, DB 1985, 2197) kann der Arbeitnehmer verlangen, vorläufig weiterbeschäftigt zu werden, wenn er ein noch nicht rechtskräftiges positives Kündigungsschutzurteil erlangt hat und wenn die Interessen des Arbeitnehmers an der Weiterbeschäftigung die des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung übersteigen.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.07.2008 - 16 Sa 544/08
    Diese Entscheidung ist grundsätzlich nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. des BAG, grundlegend Urteil vom 17.06.1999, 2 AZR 522/98, BAGE 92, 61).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Juli 2008 - 16 Sa 544/08 - aufgehoben.

    Selbst wenn dies so wäre und selbst wenn, was angenommen werden mag, die Anforderung deutscher Schriftsprachkenntnisse spanische Arbeitnehmer - im Vergleich zu deutschen Arbeitnehmern - iSd. § 3 Abs. 2 Satz 1 AGG in besonderer Weise benachteiligen kann (vgl. Bissels/Lützeler BB 2009, 833; aA offenbar Hunold Anmerkung zur Entscheidung des LAG Hamm vom 17. Juli 2008 NZA-RR 2009, 13, 17; vgl. auch ArbG Berlin 29. September 2007 - 14 Ca 10356/07 - AuR 2008, 112; dazu kritisch: Maier AuR 2008, 112; Tolmein jurisPR-ArbR 4/2008 Anm. 3; Greßlin BB 2008, 115; vgl. auch ArbG Berlin 11. Februar 2009 - 55 Ca 16952/08 - NZA-RR 2010, 16), so war doch die Anforderung hier durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und waren auch die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.

    Dazu gehören auch privatautonom bestimmte Ziele des Arbeitgebers, zB betriebliche Notwendigkeiten und Anforderungen an persönliche Fähigkeiten des Arbeitnehmers (vgl. Schleusener in Schleusener/Suckow/Voigt AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 74 f.; Bauer/Göpfert/Krieger AGG 2. Aufl. § 3 Rn. 32 f.; ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 3 AGG Rn. 8, 9; BeckOK R/G/K/U/Roloff AGG § 3 Rn. 20; Lingemann/Müller BB 2007, 2006; Hunold Anmerkung zur Entscheidung des LAG Hamm vom 17. Juli 2008 NZA-RR 2009, 13, 17; Herbert/Oberrath DB 2009, 2434).

  • BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10

    Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs

    Daher kann die Forderung nach dem Besuch von Deutschsprachkursen während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses eine mittelbare Diskriminierung von Ausländern darstellen, wenn die Forderung nach genügenden Deutschkenntnissen nicht aufgrund der (vorgesehenen) Tätigkeit sachlich gerechtfertigt ist (vgl. LAG Hamm 17. Juli 2008 - 16 Sa 544/08 - Rn. 33 ff., LAGE KSchG § 1 Nr. 14; ArbG Berlin 26. Januar 2010 - 25 Ca 282/09 - Rn. 41 ff.; ErfK/Schlachter 11. Aufl. § 1 AGG Rn. 4; Meinel/Heyn/Herms AGG 2. Aufl. § 1 Rn. 14; v. Roetteken AGG Stand August 2011 § 1 Rn. 126 und 128; HWK/Annuß/Rupp 4. Aufl. § 3 AGG Rn. 11; Greßlin BB 2008, 115, 116; Herbert/Oberrath DB 2009, 2434; Bauer/Göpfert/Krieger AGG 3. Aufl. § 3 Rn. 38; Wisskirchen DB 2006, 1491; KR-Pfeiffer 8. Aufl. AGG Rn. 40; Schleusener/Suckow/Voigt AGG/Schleusener 3. Aufl. § 3 Rn. 115 anders aber Schleusener/Suckow/Voigt AGG/Schleusener 3. Aufl. § 1 Rn. 45) .
  • LAG Hamm, 06.06.2013 - 11 Sa 335/13

    Anmerkungen des Arbeitgebers auf zurückgesandtem Lebenslauf

    Die Möglichkeit einer mittelbaren Diskriminierung ist etwa angenommen worden, wenn bei einer Stellenausschreibung fehlerfreie Deutschkenntnisse gefordert werden; dies hat typischerweise besonders nachteilige Auswirkungen auf Bewerber anderer ethnischer Gruppen ( LAG Hamm 17.07.2008 - 16 Sa 544/08 - NZA-RR 2009, 13 ).
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23649
LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07 (https://dejure.org/2008,23649)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12.03.2008 - 4 Sa 172/07 (https://dejure.org/2008,23649)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 12. März 2008 - 4 Sa 172/07 (https://dejure.org/2008,23649)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Wirksamkeit einer ausschließlichen Gratifikationszahlung an untertariflichen Arbeitsbedingungen zustimmenden Arbeitnehmern

  • Wolters Kluwer
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 242, 612 a BGB
    Gratifikation - freiwillige Gratifikationszahlung - Gleichbehandlung - Differenzierungsgrund - Änderungsvertrag - Maßregelungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 13 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    Die sachliche Rechtfertigung dieser Gruppenbildung kann nur am Zweck der freiwilligen Leistung des Arbeitgebers gemessen werden (vgl. BAG vom 14.02.2007 -10 AZR 181/06 - NZA 2007, 558; vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - AP Nr. 15 zu § 612a BGB; vom 05.03.1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57).

    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG vom 15.02.2005, aaO; vom 25.11.1993 - 2 AZR 324/92 - BAGE 75, 143).

    Eine Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, sich also seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber Arbeitnehmern gewährt, falls diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (so ständige Rechtsprechung des BAG, vom 18.09.2007 - 3 AZR 639/06 - EzA Nr. 30 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 14.03.2007 5 AZR 420/06 - AP Nr. 204 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - AP Nr. 15 zu § 612 a BGB; jeweils m.w.N.).

    In seiner Entscheidung vom 15.02.2005 (aaO) führt das Bundesarbeitsgericht diesbezüglich aus, dass das gesetzgeberische Ziel des § 612a BGB eine einschränkende Auslegung der Norm bedingt.

    Die Maßnahme der Beklagten hält sich damit im Rahmen der in den Entscheidungen des BAG vom 18.09.2007, 14.03.2007 und 15.02.2005 (aaO) aufgestellten Grundsätze.

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    Es ist deshalb als berechtigtes Arbeitgeberinteresse anerkannt, an einer Herstellung einheitlicher Arbeitsbedingungen interessiert zu sein und eine zusätzliche freiwillige Arbeitgeberleistung nur für den bisher benachteiligten Arbeitnehmerkreis vorzusehen (vgl. hierzu BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 420/06 - AP Nr. 204 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    23 und 24) an den früheren Entscheidungen vom 19.04.1995 (10 AZR 344/94 - AP Nr. 124 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und vom 14.03.2007 (5 AZR 420/06 - AP Nr. 204 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) orientiert.

    Eine Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, sich also seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber Arbeitnehmern gewährt, falls diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (so ständige Rechtsprechung des BAG, vom 18.09.2007 - 3 AZR 639/06 - EzA Nr. 30 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 14.03.2007 5 AZR 420/06 - AP Nr. 204 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - AP Nr. 15 zu § 612 a BGB; jeweils m.w.N.).

    In der weiteren Entscheidung vom 14.03.2007 (aaO) sieht das Bundesarbeitsgericht das Maßregelungsverbot nur dann als verletzt an, wenn zwischen der Benachteiligung und der Rechtsausübung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht.

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93

    Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    Verstößt der Arbeitgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (vgl. BAG vom 15.02.2005, aaO; vom 25.11.1993 - 2 AZR 324/92 - BAGE 75, 143).
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 569/06

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von der, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2007 (10 AZR 569/06 - NZA 2007, 1424) gewesen ist.
  • BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 181/06

    Sonderzahlung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    Die sachliche Rechtfertigung dieser Gruppenbildung kann nur am Zweck der freiwilligen Leistung des Arbeitgebers gemessen werden (vgl. BAG vom 14.02.2007 -10 AZR 181/06 - NZA 2007, 558; vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - AP Nr. 15 zu § 612a BGB; vom 05.03.1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57).
  • BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 344/94

    Weihnachtsgeld für Zeitungszusteller

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    23 und 24) an den früheren Entscheidungen vom 19.04.1995 (10 AZR 344/94 - AP Nr. 124 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und vom 14.03.2007 (5 AZR 420/06 - AP Nr. 204 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) orientiert.
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    Die sachliche Rechtfertigung dieser Gruppenbildung kann nur am Zweck der freiwilligen Leistung des Arbeitgebers gemessen werden (vgl. BAG vom 14.02.2007 -10 AZR 181/06 - NZA 2007, 558; vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - AP Nr. 15 zu § 612a BGB; vom 05.03.1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57).
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 639/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    Eine Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, sich also seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber Arbeitnehmern gewährt, falls diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (so ständige Rechtsprechung des BAG, vom 18.09.2007 - 3 AZR 639/06 - EzA Nr. 30 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vom 14.03.2007 5 AZR 420/06 - AP Nr. 204 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; vom 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - AP Nr. 15 zu § 612 a BGB; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    Anders als in dem im Urteil vom 12.06.2002 (10 AZR 340/01 - NZA 2002, 1389) entschiedenen Fall wurde die (drohende) Herausnahme aus dem Kreis der begünstigten Arbeitnehmer nicht als Druckmittel verwandt, um auf den Willensentschluss der Arbeitnehmer einzuwirken, denen schlechtere Arbeitsbedingungen im Rahmen eines Änderungsvertrages angeboten worden sind.
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 666/08
    Auszug aus LAG Nürnberg, 12.03.2008 - 4 Sa 172/07
    BAG 05.08.2009 - 10 AZR 666/08: Urteil aufgehoben: Anspruch stattgegeben.
  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 666/08

    Sonderzahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. März 2008 - 4 Sa 172/07 - aufgehoben.
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