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   BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09   

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https://dejure.org/2009,6734
BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09 (https://dejure.org/2009,6734)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2009 - 7 ABN 12/09 (https://dejure.org/2009,6734)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 (https://dejure.org/2009,6734)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung eines [ehrenamtlichen] Richters an der Unterschriftsleistung infolge Ortsabwesenheit

  • Judicialis

    ZPO § 315 Abs. 1 S. 2; ; ArbGG § 92b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 315 Abs. 1 S. 2; ArbGG § 92b
    Verhinderung eines [ehrenamtlichen] Richters an der Unterschriftsleistung infolge Ortsabwesenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 553
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters an der Unterschriftsleistung

    Auszug aus BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09
    Die auf diese Weise wirksam ersetzte Unterschrift eines oder mehrerer Richter erfüllt das Unterschriftserfordernis des § 315 Abs. 1 ZPO (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 6, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    Ein Verhinderungsvermerk ist formell ordnungsgemäß, wenn er die Tatsache der Verhinderung und deren Grund angibt, ohne dass dabei detaillierte Angaben erforderlich sind (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 7, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht ist die inhaltliche Nachprüfung eines formell ordnungsgemäßen Verhinderungsvermerks regelmäßig verwehrt, wenn er einen Verhinderungsgrund enthält, der an sich geeignet ist, den Richter von der Unterschriftsleistung abzuhalten (zur Revision: BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 9, aaO.; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - zu II 2 a der Gründe, AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, in dem ein unterschriftsreifer Entscheidungsentwurf vorliegt (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3).

    Es kann dahinstehen, ob ein ehrenamtlicher Richter bereits bei einer Ortsabwesenheit von einer Woche (BVerwG 9. Juli 2008 - 6 PB 17.08 - Rn. 6, NJW 2008, 3450) oder erst bei Überschreiten eines Zeitraums von mehr als 14 Tagen (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3) an der Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs gehindert ist.

  • BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97

    Verspätete Urteilsabsetzung - Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk

    Auszug aus BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09
    Die auf diese Weise wirksam ersetzte Unterschrift eines oder mehrerer Richter erfüllt das Unterschriftserfordernis des § 315 Abs. 1 ZPO (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 6, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht ist die inhaltliche Nachprüfung eines formell ordnungsgemäßen Verhinderungsvermerks regelmäßig verwehrt, wenn er einen Verhinderungsgrund enthält, der an sich geeignet ist, den Richter von der Unterschriftsleistung abzuhalten (zur Revision: BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 9, aaO.; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - zu II 2 a der Gründe, AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    Nur wenn nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers aufgrund sonstiger Umstände des Einzelfalls davon ausgegangen werden müsste, dass der den Vermerk anbringende Berufsrichter den Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt haben könnte, hat das Rechtsbeschwerdegericht im Wege des Freibeweises zu klären, ob der betreffende Richter tatsächlich verhindert war und daher ein Grund für die Ersetzung seiner Unterschrift vorgelegen hat (BAG 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - aaO.).

  • BAG, 02.11.2006 - 4 AZN 716/06

    Rechtsbehelf bei verspäteter Absetzung eines Berufungsurteils ohne

    Auszug aus BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09
    Ist in einem iSv. § 92b Satz 1 ArbGG verspätet abgesetzten Beschluss die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden, ist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 92a ArbGG) nicht statthaft (zu § 72a ArbGG: BAG 2. November 2006 - 4 AZN 716/06 - Rn. 4 f., BAGE 120, 69 = AP ArbGG 1979 § 72b Nr. 1= EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 1).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 17.08

    Abfassung des zweitinstanzlichen Beschlusses; Unterschrift der ehrenamtlichen

    Auszug aus BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09
    Es kann dahinstehen, ob ein ehrenamtlicher Richter bereits bei einer Ortsabwesenheit von einer Woche (BVerwG 9. Juli 2008 - 6 PB 17.08 - Rn. 6, NJW 2008, 3450) oder erst bei Überschreiten eines Zeitraums von mehr als 14 Tagen (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3) an der Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs gehindert ist.
  • BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines

    So reicht eine kurzfristige Ortsabwesenheit hierfür nicht aus (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2), selbst wenn das Abwarten auf die Beendigung der Ortsabwesenheit dazu führte, dass die Fünf-Monats-Frist des § 72b ArbGG nicht eingehalten werden kann (BAG 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 - Rn. 7, NZA-RR 2009, 553, 554).

    Entfällt der vorübergehende Verhinderungsgrund zB innerhalb einer Woche, etwa wegen einer unmittelbar bevorstehenden Rückkehr des Richters aus dem Urlaub, liegen die Voraussetzungen des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht vor (so in den Fällen bei BAG 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 - Rn. 10, aaO; BVerwG 9. Juli 2008 - 6 PB 17/08 - Rn. 5, NZA-RR 2008, 545).

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