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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09   

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LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09 (https://dejure.org/2009,5190)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.05.2009 - 1 Sa 74/09 (https://dejure.org/2009,5190)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 1 Sa 74/09 (https://dejure.org/2009,5190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungserklärungsfrist bei Einsichtnahme in Polizeibericht; Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Zivilangestellten der US-Streitkräfte bei nicht ernstgemeinter Äußerung zum Mitführen einer Bombe

  • Judicialis

    StGB § 126 Abs. 1; ; S... tPO § 153 a; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 2 S. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; TV AL II § 45 Nr. 1; ; TV AL II § 45 Nr. 3; ; TV AL II § 45 Ziff. 3; ; SchutzTV § 8 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungserklärungsfrist bei Einsichtnahme in Polizeibericht; unwirksame außerordentliche Kündigung eines Zivilangestellten der US-Streitkräfte bei nicht ernstgemeinter Äußerung zum Mitführen einer Bombe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Ausnahmsweise ist bei besonders schwerwiegenden Vertragsverstößen eine Abmahnung entbehrlich, wenn davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten des Arbeitnehmers das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat (BAG v. 21.6.2001 - 2 AZR 30/00, NZA 2002, 232).

    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn das bisherige vertragswidrige Fehlverhalten noch keine Negativprognose zulässt, so dass deswegen von der Möglichkeit zukünftigen weiteren vertragsgerechten Verhaltens ausgegangen werden kann (BAG v. 27.4.2006 - 2 AZR 415/05, NZA 2006, 1033), und der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht so schwerwiegend vertragswidrig, dass es vom Arbeitgeber nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnis gefährdendes Fehlverhalten angesehen werden kann (BAG v. 21.6.2001 - 2 AZR 30/00, NZA 2002, 232).

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Wie das Arbeitsgericht zunächst zutreffend festgestellt hat, darf ein Kündigungsberechtigter den Ausgang bzw. den Fortgang eines Strafermittlungs- bzw. Strafverfahrens abwarten (BAG 12.12.1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 309; 29.07.1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31) und seinen Kündigungsentschluss davon abhängig machen.
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95

    Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Kann sich der Kündigungsberechtigte danach im Falle eines möglichen strafbaren Verhaltens des Arbeitnehmers am Fortgang des Strafverfahrens orientieren, berechtigt dies diesen jedoch nicht dazu, zu einem beliebig willkürlich gewählten Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen (BAG 29.07.1993 - 2 AZR 90/03 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31; 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26).
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Vor diesem Hintergrund sind die zu § 626 Abs. 2 BGB entwickelten Rechtsgrundsätze auch bei § 45 Nr. 3 TV AL II anzuwenden (vgl. BAG v. 20.04.1977 - 4 AZR 778/75 - AP Nr. 1 zu § 54 BAT).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Wie das Arbeitsgericht zunächst zutreffend festgestellt hat, darf ein Kündigungsberechtigter den Ausgang bzw. den Fortgang eines Strafermittlungs- bzw. Strafverfahrens abwarten (BAG 12.12.1984 - 7 AZR 575/83 - BAGE 47, 309; 29.07.1993 - 2 AZR 90/93 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 31) und seinen Kündigungsentschluss davon abhängig machen.
  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Im Rahmen der für § 626 Abs. 1 BGB notwendigen Interessenabwägung sind u. a. das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf zu berücksichtigen (BAG, vom 10.11.2005 - 2 AZR 623/04, NZA 2006, 491).
  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Für den Fristbeginn ist nach ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, wann der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erlangt (BAG v. 28.10.1971 - 2 AZR 32/71 - BAGE 23, 475; v. 17.03.2005 - 2 AZR 345/04 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2008 - 5 Sa 58/08

    Fristlose Kündigung wegen angedrohter Arbeitsunfähigkeit nach verweigerter

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Die Kündigung stellt keine Sanktion für das Verhalten in der Vergangenheit dar (LAG Rheinland-Pfalz v. 9.6.2008 - 5 Sa 58/08, zitiert nach juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Sa 138/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Urkundenfälschung ohne Eigennutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Eine Abmahnung ist auch bei Handlungsweisen, die diesen sogenannten Vertrauensbereich berühren, nicht entbehrlich, sondern notwendig, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen der Arbeitsvertragsparteien wiederhergestellt werden kann (LAG Rheinland-Pfalz v. 10.7.2008 - 10 Sa 138/08, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09
    Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn das bisherige vertragswidrige Fehlverhalten noch keine Negativprognose zulässt, so dass deswegen von der Möglichkeit zukünftigen weiteren vertragsgerechten Verhaltens ausgegangen werden kann (BAG v. 27.4.2006 - 2 AZR 415/05, NZA 2006, 1033), und der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht so schwerwiegend vertragswidrig, dass es vom Arbeitgeber nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnis gefährdendes Fehlverhalten angesehen werden kann (BAG v. 21.6.2001 - 2 AZR 30/00, NZA 2002, 232).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • LAG München, 19.03.2009 - 3 Sa 25/09

    Verdachtskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des

    Die insoweit zu berücksichtigenden Umstände lassen sich nicht abschließend für alle Fälle festlegen (BAG 27.04.2006 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 17; 10.06.2010 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; 09.06.2011 EzA § 626 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; LAG Rhpf 26.05.2009 NZA-RR 2010, 134).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 3 Sa 552/13

    Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung

    Die insoweit zu berücksichtigenden Umstände lassen sich nicht abschließend für alle Fälle festlegen (BAG 27.04.2006 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 17; 10.06.2010 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; 09.06.2011 EzA § 626 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; LAG Rhpf 26.05.2009 NZA-RR 2010, 134).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2013 - 5 Sa 49/13

    Außerordentliche Kündigung einer unkündbaren Mitarbeiterin wegen grober

    Die insoweit zu berücksichtigenden Umstände lassen sich nicht abschließend für alle Fälle festlegen (BAG 27.04.2006 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 17; 10.06.2010 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; 09.06.2011 EzA § 626 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; LAG Rhpf 26.05.2009 NZA-RR 2010, 134).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2013 - 5 Sa 477/12

    Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Die insoweit zu berücksichtigenden Umstände lassen sich nicht abschließend für alle Fälle festlegen (BAG 27.04.2006 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 17; 10.06.2010 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; 09.06.2011 EzA § 626 2002 Nr. 35 = NZA 2011, 1027; LAG Rhpf 26.05.2009 NZA-RR 2010, 134).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 3 Sa 733/09

    Entlassungsverlangen als Kündigungsgrund

    Bei der Anwendung des deutschen Kündigungsrechts können die Maßstäbe der US-Streitkräfte nicht ohne weiteres übernommen werden (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 26.05.2009 - 1 Sa 74/09 - juris Rz 60 aE).
  • ArbG Herne, 11.10.2016 - 2 Ca 269/16

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitverhältnisses aus wichtigem Grund; Anhörung

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der gekündigte Arbeitnehmer den Eindruck erweckt, eine Bombenexplosion herbeizuführen (vgl. LAG RP 26.5.2009, NZA-RR 2010, 134).
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