Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- openjur.de
§ 626 BGB
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit - Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten Email-Verkehrs während der Arbeitszeit bei Entbehrlichkeit vorheriger Abmahnung
- Telemedicus
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung
- Telemedicus
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung
- IWW
- aufrecht.de
Exzessive Nutzung privater Mails am Arbeitsplatz als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten Email-Verkehrs während der Arbeitszeit bei Entbehrlichkeit vorheriger Abmahnung
- czarnetzki.eu
Kündigung wg. exzessivem privaten E-Mail-Verkehr Datenauswertung
- kanzlei.biz
Exzessiver privater Emailverkehr rechtfertigt außerordentliche Kündigung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver Privatnutzung des Dienst-Computers
- arbeitsrecht-hessen.de
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver Privatnutzung des Dienst-Computers
- hensche.de
Kündigung: Fristlos, Internetnutzung, Kündigung: Private Internetnutzung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Privater E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz als wichtiger Kündigungsgrund
- RA Kotz
Kündigung (außerordentliche) wegen Privatnutzung Dienst-PC
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit bei Entbehrlichkeit vorheriger Abmahnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (23)
- damm-legal.de (Zusammenfassung)
§ 626 Abs. 2 BGB
Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters wegen "exzessiver privater Nutzung” des Dienst-PCs - ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Exzessiver privater E-Mail-Verkehr während der Arbeitszeit: Kündigung
- beck-blog (Kurzinformation)
Kündigung wegen exzessiver privater E-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
E-Mail für dich
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Exzessive private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung
- lto.de (Kurzinformation)
Exzessive Privatnutzung des Dienstcomputers rechtfertigt außerordentliche Kündigung
- lto.de (Kurzinformation)
Exzessive Privatnutzung des Dienstcomputers rechtfertigt außerordentliche Kündigung
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Stundenlang private E-Mails geschrieben - außerordentliche Kündigung!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Dienst-PC "exzessiv" für Partnersuche genutzt - Kündigung eines kommunalen Angestellten wegen Verletzung der Arbeitspflichten ist wirksam
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen durchgängiger Privatnutzung des PCs am Arbeitsplatz
- arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)
Privater E-Mail-Verkehr - fristlose Kündigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ausschweifende private Nutzung des Arbeitsplatz-Computers rechtfertigt außerordentliche Kündigung
- paluka.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht - Private E-Mail Kommunikation am Arbeitplatz und Beweisverwertungsverbot
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Private Nutzung des Internets auf der Arbeit: Was sind die Folgen?
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Privatnutzung des betrieblichen PCs kann zur Kündigung führen
- haufe.de (Kurzinformation)
Sofortiger Rausschmiss bei exzessiver privater PC-Nutzung
- beck.de (Kurzinformation)
Exzessive Privatnutzung von E-Mails
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen übermäßigem privaten E-Mail Verkehr während der Arbeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Private E-Mails während der Arbeitszeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zu viele E-Mails im Dienst-PC: Kündigung rechtens, auch ohne Abmahnung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit - Private E-Mails rechtfertigen außerordentliche Kündigung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Die exzessive private Internetnutzung am Arbeitsplatz // Die exzessive private Internetnutzung während der Arbeitszeit kann eine (fristlose) Kündigung sogar ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.
Besprechungen u.ä. (4)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Privater E-Mail-Verkehr während der Arbeitszeit: Fristlose Kündigung!
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Bei hemmungsloser Nutzung des dienstlichen Internetzugangs droht eine außerordentliche Kündigung
- goerg.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung wegen exzessiver privater E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Frage, ob ein Arbeitgeber auf private E-Mails des Beschäftigten zugreifen und diese als Beweismittel verwenden darf.
Verfahrensgang
- ArbG Nienburg, 26.02.2009 - 3 Ca 311/08
- LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
- BAG, 16.08.2010 - 2 AZN 704/10
Papierfundstellen
- NJW 2010, 8
- MMR 2010, 639
- K&R 2010, 613
- NZA-RR 2010, 406
Wird zitiert von ... (10)
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen …
Gewährt der Arbeitgeber auf diese Weise einen Vertrauensvorschuss zur selbständigen und ordnungsgemäßen Erledigung der Arbeiten ohne soziale Kontrolle durch andere Arbeitnehmer, muss der Beschäftigte eine in der Auswertung personenbezogener Daten liegende Persönlichkeitsrechtsverletzung mit Rücksicht auf berechtigte Belange des Arbeitgebers hinnehmen (LAG Niedersachsen v. 31.05.2010 - 12 Sa 875/09, Rz. 46). - BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13
Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist …
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des von dieser Datenerhebung Betroffenen findet damit in dem Recht, sich aus Quellen, die jedermann offen stehen, zu informieren, seine Grenze (…vgl. Gola/Schomerus aaO § 28 Rn. 45; vgl. auch Forgó/Krügel/Müllenbach, CR 2010, 616, 620 Fn. 39). - LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10
Private E-Mails am Arbeitsplatz und das Fernmeldegeheimnis
Der Arbeitgeber, der lediglich seinen Arbeitnehmern auch die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts gestattet, ist nach herrschender Auffassung, der sich auch Arbeitsgericht angeschlossen hat, kein Dienstanbieter iSd. Telekommunikationsgesetzes ( LAG Niedersachsen 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406 ).40 Gestattet wie vorliegend ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern, den Arbeitsplatzrechner auch zum privaten E-Mail-Verkehr zu nutzen und E-Mails, die von den Mitarbeitern nicht unmittelbar nach Eingang oder Versendung gelöscht werden, im Posteingang oder -ausgang zu belassen oder in anderen auf lokalen Rechnern oder zentral gesicherten Verzeichnissen des Systems abzuspeichern, unterliegt der Zugriff des Arbeitgebers oder Dritter auf diese Datenbestände dementsprechend nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses ( LAG Niedersachsen 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Hessischer VGH 19. Mai 2009 - 6 A 2672/08.Z - NJW 2009, 2470; VG Frankfurt 6. November 2008 - 1 K 628/08.F - WM 2009, 948 ).
- LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19
Verbot der privaten Nutzung von Internet und E-Mail; Kündigung wegen exzessiver …
Ausgehend von drei Minuten Arbeitszeit für das Lesen einer E-Mail und deren Beantwortung (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 15. Mai 2010 - 12 Sa 875/09, Rn. 43, NZA-RR 2010, 505 ff. = MMR 2010, 639 ff.), ergibt sich bei isolierter Betrachtung der insgesamt 13 E-Mails bereits ein Zeitaufwand von 39 Minuten.Ausgehend von geschätzten drei Minuten für das Lesen und Beantworten einer E-Mail (vgl. hierzu Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 15. Mai 2010 - 12 Sa 875/09, Rn. 43, NZA-RR 2010, 505 ff. = MMR 2010, 639 ff.) ist insofern von weiteren 270 Minuten und damit weiteren 4, 5 Stunden auszugehen, an denen der Kläger nicht gearbeitet hat.
- VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12
Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten
Die spezifischen Gefahren einer räumlich distanzierten Kommunikation, vor denen das Telekommunikationsgeheimnis schützen will, bestehen hier nicht fort (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z - a.a.O. unter Bezug auf BVerfG, Urteile vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 - BVerfGE 115, 166 = NJW 2006, 976 und vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 - BVerfGE 120, 274 = NJW 2008, 822; siehe ferner BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - BVerfGE 124, 43 = NJW 2009, 2431; LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10 - DB 2011, 1281; LAG Hamm…, Urteil vom 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10 - DuD 2013, 50 = juris Rn. 175).Daneben ist selbst bei unterstellter Eröffnung des Schutzbereichs des Fernmeldegeheimnisses der Beklagte gegenüber dem Kläger kein Diensteanbieter im Sinne des § 88 TKG (vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - a.a.O. ; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10 - a.a.O. ;… Bock in Beck"scher TKG-Kommentar, 3. Aufl., § 88 Rn. 24; Schöttler in jurisPR-ITR 4/2009 Anm. 2 m.w.N.; Fülbier/Splittgerber, NJW 2012, 1995 ff. m.w.N.).
- LG Erfurt, 28.04.2021 - 1 HKO 43/20
Zugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Dies trifft vorliegend nicht zu, da es im Verhältnis zwischen den Parteien an einer Geschäftsmäßigkeit fehlt (so auch LAG Niedersachsen, 31.05.2010,12 Sa 875/09; LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2011, 4 Sa 2132/10, und 14.01.2016, 5 Sa 657/15; LG Krefeld, 07.02.2018, 7 O 175/17 und 7 O 198/17; a. A. LAG Hessen, 21.09.2018,10 Sa 601/18 - Revisionsverfahren BAG, 2 AZR 564/18, durch Vergleich beendet). - LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406;… ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100;… KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und …
In jedem Fall exzessiv ist ein privater E-Mail-Verkehr des Arbeitnehmers, der ihm phasenweise keinen Raum mehr für die Erledigung seiner Dienstaufgaben gelassen hat (LAG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2010 - 12 Sa 875/09 - Rn. 43, juris = NZA-RR 2010, 406). - LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406;… ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100;… KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Die exzessive Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken kann je nach den Umständen des Einzelfalles eine so schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages sein, die den Arbeitgeber auch ohne vorangegangene Abmahnung zu einer Kündigung berechtigen kann (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 1923; BAG 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 157; vgl. auch: BAG 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - DB 2011, 1865; LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406;… ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 100;… KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 445; Kramer NZA 2007, 1338 m.j.w.N.).Will ein Arbeitgeber wegen privater Internetnutzung das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass und in welchem Umfang es durch die private Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist (LAG Rheinland-Pfalz 26.02.2010 - 6 Sa 682/09 - NZA-RR 2010, 297; LAG Niedersachsen 31.05.2010 - 12 Sa 875/09 - NZA-RR 2010, 406; Kramer, NZA 2007, 1338).