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   LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 6 Sa 399/09   

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https://dejure.org/2010,7139
LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 6 Sa 399/09 (https://dejure.org/2010,7139)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.02.2010 - 6 Sa 399/09 (https://dejure.org/2010,7139)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 6 Sa 399/09 (https://dejure.org/2010,7139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, verhaltensbedingt, Kassiererin, Minderleistung, qualitative Minderleistung, Darlegungslast des Arbeitgebers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung einer Verkäuferin wegen qualitativer Minderleistung beim Kassieren; Anforderungen an die Darlegungen der Arbeitgeberin zur durchschnittlichen Fehlerhäufigkeit anderer Mitarbeiterinnen

  • RA Kotz

    Kassendifferenzen - Kündigung Kassiererin

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Kündigungsrecht bei ungewöhnlichen Kassendifferenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Unwirksame Kündigung einer Verkäuferin wegen qualitativer Minderleistung beim Kassieren; unzureichende Darlegungen der Arbeitgeberin zur durchschnittlichen Fehlerhäufigkeit anderer Mitarbeiterinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schlechtleistung als Kündigungsgrund gescheitert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 466
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 6 Sa 399/09
    Mit dem 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts ist die Berufungskammer der Auffassung, dass auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen grundsätzlich geeignet sind, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (BAG 11.12.2003 ­ 2 AZR 667/02 ­ a. a. O.; 03.06.2004 ­ 2 AZR 386/03 ­ a. a. O.; 17.01.2008 ­ 2 AZR 536/06 ­ BAGE 125, 257).

    Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat es ausdrücklich abgelehnt, einen objektiven Maßstab anzulegen (zuletzt BAG 17.01.2008 ­ 2 AZR 536/06 ­ a. a. O.).

    In seinem Urteil vom 17.01.2008 (2 AZR 536/06 ­ a. a. O.) hat der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts für den Fall der qualitativen Minderleistung ausgeführt, dass auf die bloße Fehlerhäufigkeit abstellende Grenzen für sich nicht geeignet sind, die Kündigungsrelevanz der dem Arbeitnehmer konkret vorgeworfenen Pflichtverletzungen hinreichend sicher einzugrenzen.

    In den fallübergreifenden Fragen zur Kündigung wegen qualitativer Minderleistung steht die Entscheidung im Einklang mit den vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 17.01.2008 (2 AZR 536/06) entwickelten Rechtsgrundsätzen.

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 6 Sa 399/09
    Der Arbeitnehmer, der trotz angemessener Bemühung nicht die Normalleistung erbringt, verstößt nicht gegen den Vertrag, sondern unterschreitet die nicht zur Vertragsbedingung erhobene berechtigte Erwartung des Arbeitgebers eines ausgewogenen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (BAG 11.12.2003 ­ 2 AZR 667/02 ­ BAGE 109, 87; BAG 03.06.2004 ­ 2 AZR 386/03 ­ AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33).

    Dagegen ist regelmäßig ein Grund im Verhalten anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer seine mangelnde Leistung steuern kann (vgl. BAG 11.12.2003 ­ 2 AZR 667/02 ­ a. a. O.).

    Mit dem 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts ist die Berufungskammer der Auffassung, dass auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen grundsätzlich geeignet sind, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (BAG 11.12.2003 ­ 2 AZR 667/02 ­ a. a. O.; 03.06.2004 ­ 2 AZR 386/03 ­ a. a. O.; 17.01.2008 ­ 2 AZR 536/06 ­ BAGE 125, 257).

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 6 Sa 399/09
    Der Arbeitnehmer, der trotz angemessener Bemühung nicht die Normalleistung erbringt, verstößt nicht gegen den Vertrag, sondern unterschreitet die nicht zur Vertragsbedingung erhobene berechtigte Erwartung des Arbeitgebers eines ausgewogenen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung (BAG 11.12.2003 ­ 2 AZR 667/02 ­ BAGE 109, 87; BAG 03.06.2004 ­ 2 AZR 386/03 ­ AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33).

    Mit dem 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts ist die Berufungskammer der Auffassung, dass auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen grundsätzlich geeignet sind, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (BAG 11.12.2003 ­ 2 AZR 667/02 ­ a. a. O.; 03.06.2004 ­ 2 AZR 386/03 ­ a. a. O.; 17.01.2008 ­ 2 AZR 536/06 ­ BAGE 125, 257).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 6 Sa 399/09
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122) bedarf es jeweils einer Wertung, ob der Arbeitgeber ein überwiegendes Interesse an der Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers hat oder ob das Interesse des Arbeitnehmers an seiner Beschäftigung höher zu bewerten ist.
  • ArbG Dortmund, 05.05.2021 - 7 Ca 988/21
    Für den Prüfungsmaßstab sind die objektiven Verhältnisse bei Zugang der Kündigung entscheidend (LAG Schleswig-Holstein 24.02.2010 - 6 Sa 399/09).

    Er muss vielmehr unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten (LAG Schleswig-Holstein 24.02.2010 - 6 Sa 399/09).

    Legt der Arbeitnehmer derartige Umstände plausibel dar, muss sie der Arbeitgeber sie in einem dritten Schritt widerlegen (vgl. insgesamt zu dieser Verteilung der Darlegungslast: LAG Schleswig-Holstein 24.02.2010 - 6 Sa 399/09).

  • ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14

    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt

    Anhand der tatsächlichen Fehlerzahl, der Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung des betreffenden Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber bei vorgeworfener qualitativer Minderleistung näher darzulegen, dass die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote nach den Gesamtumständen darauf hinweist, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt (vgl. BAG 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - Rn. 22, aaO; LAG Schleswig-Holstein 24. Februar 2010 - 6 Sa 399/09 - NZA-RR 2010, 466 ff.; LAG Köln 07. August 2009 - 4 Sa 1394/08 - Friemel/Walk NJW 2010, 1557 ff.) .
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