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   LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09   

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LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09 (https://dejure.org/2010,6006)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09 (https://dejure.org/2010,6006)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 5 Sa 1072/09 (https://dejure.org/2010,6006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • hensche.de

    Alkohol, Krankheitsbedingte Kündigung, Kündigung: Krankheitsbedingt, Kündigung: Alkohol

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Krankheitsbedingte Kündigung bei Alkoholsucht; negative Prognose bei erfolglosen Therapieversuchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrfache erfolglose Therapieversuche können eine Kündigung wegen Alkoholismus rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 518
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 134/89

    Änderungskündigung, fristlose: Alkoholabhängigkeit - Anhörung des Personalrats

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
    Dieser ist als Krankheit anzusehen und unterliegt grundsätzlich den Grundsätzen der krankheitsbedingten, also personenbedingten Kündigung (s. BAG, Urteil vom 07.12.1989 - 2 AZR 134/89 - ; Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrechtkommentar 3. Auflage, § 626 BGB, Rdnr. 304).

    Grundsätzlich ist die krankheitsbedingte Kündigung als personenbedingte ordentliche Kündigung die angemessene Reaktion auf eine nicht erfolgreich therapierte Alkoholerkrankung (s. BAG, Urteil vom 07.12.1989 - 2 AZR 134/89 - ; BAG, Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - , NZA 2000, Seite 141 ff.).

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
    Dabei ist zu beachten, dass an eine Zukunftsprognose bei einer Alkoholabhängigkeit weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als bei sonstigen Erkrankungen (siehe BAG, Urteil vom 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 - , NJW 2000, Seite 2762 ff.).
  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
    Dabei ist zu beachten, dass an eine Zukunftsprognose bei einer Alkoholabhängigkeit weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als bei sonstigen Erkrankungen (siehe BAG, Urteil vom 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 - , NJW 2000, Seite 2762 ff.).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04

    Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
    Schließlich muss in der 3. Stufe, bei der Interessenabwägung geprüft werden, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (s. BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 514/04 - , NZA 2006, Seite 665; BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - , NZA 2002, Seite 1081; Ascheid/Preis/Schmidt Großkommentar zum Kündigungsrecht 3. Auflage 2007, § 1 KSchG Randziffer 138 ff; Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 2. Auflage 2006, § 1 KSchG Rz 136 ff; KR/Griebeling, 8. Auflage 2007, § 1 KSchG Rz 323.).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
    Schließlich muss in der 3. Stufe, bei der Interessenabwägung geprüft werden, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (s. BAG, Urteil vom 24.11.2005 - 2 AZR 514/04 - , NZA 2006, Seite 665; BAG, Urteil vom 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - , NZA 2002, Seite 1081; Ascheid/Preis/Schmidt Großkommentar zum Kündigungsrecht 3. Auflage 2007, § 1 KSchG Randziffer 138 ff; Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 2. Auflage 2006, § 1 KSchG Rz 136 ff; KR/Griebeling, 8. Auflage 2007, § 1 KSchG Rz 323.).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
    Des weiteren muss dieser Kündigungsgrund im Rahmen einer Interessenabwägung zu einem Überwiegen der Interessen des Kündigenden führen (siehe BAG Urteil vom 29.01.1997 - 2 AZR 292/96 - AP Nr. 131 zu § 626 BGB; Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 3. Auflage, § 626 BGB, Randziffer 30).
  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
    Grundsätzlich ist die krankheitsbedingte Kündigung als personenbedingte ordentliche Kündigung die angemessene Reaktion auf eine nicht erfolgreich therapierte Alkoholerkrankung (s. BAG, Urteil vom 07.12.1989 - 2 AZR 134/89 - ; BAG, Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - , NZA 2000, Seite 141 ff.).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus LAG Köln, 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09
    Dabei ist zu beachten, dass an eine Zukunftsprognose bei einer Alkoholabhängigkeit weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als bei sonstigen Erkrankungen (siehe BAG, Urteil vom 09.04.1987 - 2 AZR 210/86 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 - , NJW 2000, Seite 2762 ff.).
  • LAG München, 10.05.2012 - 3 Sa 1134/11

    Personenbedingte Kündigung, Alkoholerkrankung, erhebliche betriebliche

    Zu den personenbedingten Kündigungsgründen gehört die Alkoholerkrankung bzw. -sucht eines Arbeitnehmers, die wie eine krankheitsbedingte Kündigung in drei Stufen zu prüfen ist (vgl. BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - BeckRS 1990, 30735892; Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 123/99 - NZA 2000, 141; Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 649/94 - NZA 1995, 513; Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 339/98 - NZA 1999, 1328; LAG Köln, Urteil vom 17.05.2010 5 Sa 1072/09 - NZA-RR 2010, 518; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2011 - 10 Sa 419/10 - BeckRS 2011, 71394; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.08.2009 - 10 Sa 506/09 und 10 Sa 1568/09 - BeckRS 2009, 72819).

    Hiermit übereinstimmend hat das Bundesarbeitsgericht die ordentliche Kündigung eines alkoholkranken Hafenarbeiters bestätigt, der weder einen Arbeitsunfall erlitten noch verursacht hatte, und ebenfalls auf die spezifischen Bedingungen seiner Arbeitsaufgabe sowie des Charakters der Alkoholkrankheit abgestellt (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1990 - 2 AZR 336/90 - a. a. O.; ebenso ErfK/Oetker, 12. Aufl. 2012, § 1 KSchG, Rn. 127; ebenso Fleddermann in Lansnicker, Arbeitssachen, 1. Aufl. 2008, § 7, Rn. 108; mit hierauf abstellend: LAG Köln, Urteil vom 17.05.2010, a. a. O.).

    3 Sa 1134/11 - 13 IV. Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, 2 ArbGG zuzulassen, weil sich die Entscheidung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.1990 stützt, von dem das Landesarbeitsgericht Köln insoweit in seiner Entscheidung vom 17.05.2010 - 5 Sa 1072/09 NZA-RR 2010, 518 abgewichen ist, als es auch auf konkrete erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen abgestellt hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Ärztin -

    Andererseits ist eine negative Prognose jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn bei häufigen Fehlzeiten aufgrund einer Alkoholsucht zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund mehrerer fehlgeschlagener Entzugstherapien auch weiterhin mit einer Rückfallgefahr zu rechnen ist (LAG Schleswig-Holstein 24.07.2001 - 3 Sa 317/01; LAG Köln 17.05.2010 NZA-RR 2010, 518).
  • LAG Köln, 27.10.2011 - 7 Sa 501/11

    Personenbedingte Kündigung zur Wahrung der Arbeitssicherheit

    Der Regelfall einer personenbedingten Kündigung ist jedoch die ordentliche fristgerechte Kündigung (BAG vom 07.12.1989, 2 AZR 134/89 ; LAG Köln vom 17.05.2010, 5 Sa 1072/09 ).

    Aus der Sicht des maßgeblichen Zeitpunkts des Ausspruchs der Kündigung musste die Beklagte somit von einer negativen Zukunftsprognose im Hinblick auf die weitere Entwicklung ausgehen, zumal bei einer Alkoholsuchterkrankung an eine solche Prognose ohnehin weniger strenge Anforderungen zu stellen sind als bei sonstigen Erkrankungen (BAG vom 09.04.1987, 2 AZR 210/86 ; BAG vom 17.06.1999, 2 AZR 639/98 ; LAG Köln vom 17.05.2010, 5 Sa 1072/09 ).

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