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   OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10   

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https://dejure.org/2011,6691
OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10 (https://dejure.org/2011,6691)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2011 - 7 U 81/10 (https://dejure.org/2011,6691)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2011 - 7 U 81/10 (https://dejure.org/2011,6691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche des GmbH-Geschäftsführers bei Ausübung eines Sonderkündigungsrechts wegen Beschränkung seiner Kompetenzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 628 Abs. 2
    Schadensersatzansprüche des GmbH-Geschäftsführers bei Ausübung eines Sonderkündigungsrechts wegen Beschränkung seiner Kompetenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anstellungsvertrag, Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, Auswirkungen auf Anstellungsvertrag, Beendigung des Anstellungsvertrages, Beschränkung Kompetenzen, Beschränkung Vertretungsbefugnis, Beurkundung bei der Einmann-GmbH nach § 48 Abs. 3 GmbHG, ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung und Schadensersatzforderung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Kompetenzbeschneidung

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    GmbH-Geschäftsführer hat bei Beschränkung der Kompetenzen ein Recht zur fristlosen Kündigung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht nach fristloser Kündigung wegen Kompetenzbeschränkung eines Geschäftsführers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 1856
  • NZA-RR 2011, 411
  • NZG 2011, 987
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 146/02

    Haftung der GmbH wegen Widerrufs der Bestellung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    Da die Gesellschaft nur von einem ihr gesetzlich eingeräumten Recht Gebrauch macht, das einen Weiterbeschäftigungsanspruch als Geschäftsführer entfallen lässt, kann ihr Verhalten nicht als vertragswidrig angesehen werden (BGH, NJW 2003, 351 f., juris Tz. 12; vorgehend: OLG Karlsruhe, NZG 2003, 480; Gehrlein, BB 2004, 2585, 2591).

    Macht er jedoch von seinem Kündigungsrecht - wie hier - Gebrauch, ohne dass die Voraussetzungen eines Auflösungsverschuldens vorliegen, begibt er sich seiner vertraglichen Ansprüche (vgl. BGH, NJW 2003, 351 f., juris Tz. 12).

    Die nachfolgende Entscheidung des BGH (NJW 2003, 351 f.) betrifft den Widerruf der Geschäftsführerbestellung und damit nicht unmittelbar einen gleich gelagerten Sachverhalt.

  • OLG Frankfurt, 17.12.1992 - 26 U 54/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    Daraus folgt, dass ein körperschaftsrechtlich nach § 38 GmbHG rechtmäßiges bzw. nach dem vorrangigen Organisationsrecht zulässiges Handeln nicht zugleich den Tatbestand des § 628 Abs. 2 BGB erfüllen kann (MünchKomm/Henssler, BGB, 5. Aufl., § 628, Rn. 58; a. A. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1259, 1260; Leuering/Dornhegge, NZG 2010, 13, 16/17).

    Der Senat hat gem. § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wegen Abweichung seiner Entscheidung von derjenigen des OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1259 f., die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 109/94

    Kündigung des mit der Buchführung beauftragten GmbH-Geschäftsführers wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    Der Kläger hat zwar nicht vorgetragen, dass ihm durch eine Verweigerung der Einsichtnahme in die Buchführung die ihm gem. § 41 GmbHG obliegende Verpflichtung, für eine ordnungsgemäße Buchführung der Beklagten zu sorgen, systematisch durch eine Vorenthaltung der dafür erforderlichen Informationen unmöglich gemacht wurde, was ihn zur fristlosen Kündigung berechtigt hätte (vgl. BGH, NJW 1995, 2850 f., juris Tz. 11).

    Hier beginnt die Frist nicht vor Beendigung des Zustands (BGH, NJW 1995, 2850 f., juris Tz. 14).

  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 31/91

    Bestellung eines Prozeßvertreters durch GmbH-Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    Die auch für Passivprozesse geltende Regelung gilt, anders als bei Vertretung gem. Alt. 1 in Ersatzprozessen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 1408 ff., juris Tz. 20; NJW 1959, 194), nicht für Prozesse mit - wie hier - ausgeschiedenen Geschäftsführern (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2010, Az. 7 U 82/09, juris Tz. 30 m.w.N.; Urteil vom 30.06.2009, Az. 6 U 56/08, juris Tz. 63; Baumbach/Hueck, GmbHG, 19.Aufl., § 46 Rn. 67; Roth/Altmeppen, GmbHG, 6. Aufl., § 46 Rn. 57; a. A. Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner, GmbHG, 4. Aufl., § 46 Rn. 44; Scholz, GmbHG, 10. Aufl., § 46 Rn. 167 unter unzutreffender Berufung auf den BGH, denn BGH, NJW 1959, 194 betrifft § 48 Nr. 8, Alt. 1 bzw. BGH, NJW 1992, 977 lässt die Möglichkeit einer anderweitigen Vertretung als durch Geschäftsführer in der dortigen anders gelagerten Konstellation lediglich zu).

    Die Regelung, die sowohl für Aktiv- wie auch für Passivprozesse gilt, soll die unvoreingenommene Prozessführung für die Gesellschaft in Rechtsstreitigkeiten sicherstellen, in denen die Geschäftsführer insgesamt oder teilweise als Vertretungsorgan nicht in Betracht kommen (BGH, NJW 1992, 977).

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    aa) Zwar ist für den Abschluss, die Änderung und die Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages einer GmbH regelmäßig - wie auch hier - die Gesellschafterversammlung zuständig und ein wegen Verletzung dieser Kompetenzregelung unwirksamer Anstellungsvertrag kann für die Zukunft jederzeit aufgelöst werden (BGH, NJW 2000, 2983 f.; NJW 1995, 1750 ff.; NJW 1991, 1680 f.).

    Der Beschluss des Alleingesellschafters einer GmbH, dem Geschäftsführer fristlos zu kündigen, bedarf zu seiner Wirksamkeit nicht der Protokollierung nach § 48 Abs. 3 GmbHG, wenn die Kündigung schriftlich von ihm ausgesprochen worden ist und damit der Sinn der Vorschrift, Sicherheit über den Inhalt eines von der Einpersonen-Gesellschaft gefassten Beschlusses zu schaffen und nachträgliche Manipulationen zu Lasten Dritter auszuschließen, mit der gleichen Gewissheit erreicht ist, als wäre eine Niederschrift nach § 48 Abs. 3 GmbHG gefertigt worden (BGH, NJW 2009, 293, 294, Tz. 13 m.w.N.; NJW 1995, 1750 ff., juris Tz. 15/22).

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2002 - 14 U 46/01

    GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrag: Fristlose Kündigung seitens des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    Da die Gesellschaft nur von einem ihr gesetzlich eingeräumten Recht Gebrauch macht, das einen Weiterbeschäftigungsanspruch als Geschäftsführer entfallen lässt, kann ihr Verhalten nicht als vertragswidrig angesehen werden (BGH, NJW 2003, 351 f., juris Tz. 12; vorgehend: OLG Karlsruhe, NZG 2003, 480; Gehrlein, BB 2004, 2585, 2591).
  • BGH, 09.02.1978 - II ZR 189/76

    Keine Kündigung des Angestelltenverhältnisses durch GmbH-Geschäftsführer bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    Er kann vielmehr auch lediglich sein Amt niederlegen, ohne zugleich das Anstellungsverhältnis fristlos kündigen zu müssen und behält im Rahmen des § 615 BGB seine Bezüge (vgl. BGH, NJW 1978, 1435 ff.).
  • OLG Köln, 13.01.2011 - 7 U 86/10

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung bei vorsätzlicher unerlaubter Handlung in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    Wegen des weiteren Sach- und Streitstands im zweiten Rechtszug wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf die dem Senat bekannten, in dem Verfahren Az. 7 U 86/10 vorgelegten Satzungen der Beklagten in der Fassung vom 17.09.1997 (dort: AH III, 1-27, B17) und in der Fassung vom 06.06.2007 (dort: AH III, 29-37, B18), die Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen, wegen der Antragstellung auf die Sitzungsniederschrift vom 09.03.2011 (II 123/125).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    aa) Zwar ist für den Abschluss, die Änderung und die Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages einer GmbH regelmäßig - wie auch hier - die Gesellschafterversammlung zuständig und ein wegen Verletzung dieser Kompetenzregelung unwirksamer Anstellungsvertrag kann für die Zukunft jederzeit aufgelöst werden (BGH, NJW 2000, 2983 f.; NJW 1995, 1750 ff.; NJW 1991, 1680 f.).
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 81/10
    aa) Zwar ist für den Abschluss, die Änderung und die Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages einer GmbH regelmäßig - wie auch hier - die Gesellschafterversammlung zuständig und ein wegen Verletzung dieser Kompetenzregelung unwirksamer Anstellungsvertrag kann für die Zukunft jederzeit aufgelöst werden (BGH, NJW 2000, 2983 f.; NJW 1995, 1750 ff.; NJW 1991, 1680 f.).
  • BGH, 20.11.1958 - II ZR 17/57

    Regreß gegen ausgeschiedenen Geschäftsführer

  • OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 82/09

    GmbH: Mangelndes Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses für die

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer in

  • OLG Nürnberg, 09.06.1999 - 12 U 4408/98

    Direktionsrecht der herrschenden Gesellschafter gegenüber dem nicht mehr

  • OLG Brandenburg, 30.06.2009 - 6 U 56/08

    Ansprüche einer GmbH gegen einen ehemaligen Geschäftsführer: Auszahlung einer

  • OLG Oldenburg, 21.01.2010 - 1 U 18/09

    Vertretung einer GmbH in einem Passivprozess

  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten

  • BGH, 22.03.2016 - II ZR 253/15

    Rechtsstreit der GmbH mit einem ausgeschiedenen Geschäftsführer: Vertretung der

    Die in der Anmerkung geäußerte und im ersten Leitsatz zusammengefasste Auffassung des Verfassers, die GmbH werde in dem Rechtsstreit über die Frage, ob das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers durch Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag wirksam beendet worden ist, nur dann durch die Geschäftsführer vertreten, wenn die Gesellschafterversammlung dies nach § 46 Nr. 8 GmbHG beschließe, wird daher zu Unrecht von einigen Vertretern des Schrifttums und einzelnen Instanzgerichten dem Senat zugeschrieben (vgl. OLG Oldenburg, GmbHR 2010, 258, 259; OLG Karlsruhe, NZG 2011, 987, 988 = Berufungsurteil zu BGH, Urteil vom 6. März 2012  II ZR 76/11, ZIP 2012, 824 mit Bestätigung der Senatsrechtsprechung in Rn. 12).
  • BGH, 06.03.2012 - II ZR 76/11

    (Schadenersatzanspruch des GmbH-Geschäftsführes nach außerordentlicher Kündigung

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt (OLG Karlsruhe, GmbHR 2011, 535):.
  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Gewährleistung der fachlichen

    Weisungen der Gesellschafterversammlung muss der Geschäftsführer mithin auch dann beachten, wenn diese in Widerspruch zu seinem Anstellungsvertrag stehen (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2019 - AnwZ (Brfg) 22/17, juris Rn. 19; Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., Anh. zu § 6 Rn. 13 ff.; Lenz in Michalski/Heidinger/Leible/Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., § 37 Rn. 24; Oetker in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 37 GmbHG Rn. 12; Jaeger/Steinbrück in MünchKommGmbHG, 3. Aufl., § 35 Rn. 274; Baukelmann in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 6. Aufl., § 37 Rn. 28; Hohenstatt in Scholz, GmbHG, 12. Aufl., § 35 Rn. 320; OLG Düsseldorf, ZIP 1984, 1476, 1477 f.; OLG Karlsruhe, NZG 2011, 987, 989 f.).

    c) Dagegen macht der Beigeladene ohne Erfolg geltend, dass ihm tatsächlich bislang noch keine Weisung nach § 37 GmbHG erteilt worden sei, keine Anhaltspunkte für eine künftige Erteilung bestünden und entsprechende Weisungen zudem eine Verletzung seines Dienstvertrages darstellen würden, die ihn nach verbreiteter Meinung zur fristlosen Kündigung, ggf. mit Schadensersatzansprüchen nach § 628 Abs. 2 BGB, berechtigten (vgl. nur Oetker in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 37 GmbHG Rn. 11 f.; Kleindiek in Lutter/ Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., Anh. § 6 Rn. 16; Baukelmann in Rowedder/ Schmidt-Leithoff, GmbHG, 6. Aufl., § 37 Rn. 28; OLG Karlsruhe, NZG 2011, 987, 989).

  • ArbG Stuttgart, 21.12.2016 - 26 Ca 735/16

    Fremdgeschäftsführer - Arbeitnehmereigenschaft - außerordentliche Kündigung

    Eine Überschreitung des Weisungsrechts nach § 37 Abs. 1 GmbHG führt im Übrigen nicht ohne Weiteres dazu, dass sich diese zur arbeitsrechtlichen Weisung würde, sondern berechtigt den Geschäftsführer allenfalls zur Kündigung (vgl. OLG Karlsruhe 23. März 2011 - 7 U 81/11 - Rn. 20 ff., NZA-RR 2011, 411; Henssler/Strohn/Oetker GesR § 35 GmbHG Rn. 153) .
  • BGH, 18.03.2019 - AnwZ (Brfg) 22/17

    Rechtmäßige Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt

    Weisungen müsse der Geschäftsführer mithin auch dann beachten, wenn ein Widerspruch zum Anstellungsvertrag bestehe (vgl. nur Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 19. Aufl., Anh. zu § 6 Rn. 13, 15; Lenz in Michalski/Heidinger/Leible/Schmidt, GmbHG, 3. Aufl., § 37 Rn. 24; Oetker, aaO Rn. 12; Jaeger/Steinbrück in MünchKommGmbHG, 3. Aufl., § 35 Rn. 274; Marsch-Barner/Diekmann in Priester/Mayer, Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 3. Aufl., § 43 Rn. 6; Baukelmann in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 6. Aufl., § 37 Rn. 28; Schneider/Hohenstatt in Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 35 Rn. 296 ff.; siehe aus der Rechtsprechung OLG Düsseldorf aaO; OLG Karlsruhe, NZG 2011, 987, 989).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2019 - L 10 BA 282/19

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - abhängige Beschäftigung eines

    Aus dieser rechtlichen Trennung von Organ- und Anstellungsverhältnis folgt grundsätzlich (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.03.2011, 7 U 81/10, in juris), dass beide Rechtsverhältnisse rechtlich selbstständig nebeneinanderstehen und demgemäß auch rechtlich unabhängig voneinander nach den jeweiligen, dafür geltenden Vorschriften zu beurteilen sind.
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