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   LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10 (https://dejure.org/2011,7210)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10 (https://dejure.org/2011,7210)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. März 2011 - 25 Sa 2641/10 (https://dejure.org/2011,7210)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Kündigungsschutzklage bei Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei Schlechtleistung; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung; Unerheblichkeit einer nicht ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose verhaltensbedingte Kündigung bei Arbeitsverweigerung und Schlechtleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei Schlechtleistung; Abmahnungserfordernis bei verhaltensbedingter Kündigung; Unerheblichkeit einer nicht einschlägigen Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2011, 522
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn damit gerechnet werden kann, dass die Abmahnung zu vertragsgemäßem Verhalten in der Zukunft führen wird und eine Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwartet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 1198 m. w. N.).

    Die Kündigung ist somit gerade keine Sanktion für begangenes Unrecht, sondern soll ein Vertragsverhältnis beenden, mit dessen vertragsgerechter Durchführung in Zukunft nicht mehr gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 1198).

    Die Kündigung ist keine Sanktion für begangenes Unrecht, sondern soll ein Vertragsverhältnis beenden, mit dessen vertragsgerechter Durchführung in Zukunft nicht mehr gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 119; BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung).

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    Mit anderen Worten muss er tun was er soll und zwar so gut wie er kann (BAG, Urteil vom 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - BAGE 125, 257 = AP Nr. 85 zu § 1 KSchG 1969 = NZA 2008, 693).

    Insbesondere bei leistungsschwachen Arbeitnehmern, sog. low-performern, ist zwischen beiden Kündigungsarten abzugrenzen (BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 03. Juni2004 - 2 AZR 386/03 - AP Nr. 33 zu § 23 KSchG 1969, BAG, Urteil vom 10. Mai 2005 - 2 AZR 584/03 - EzA Nr. 3 zu § 174 BGB 2002; BAG, Urteil vom 17. Januar 2008 - 2 AZR 536/06 - a. a. O.).

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    Weigert sich der Arbeitnehmer, die ihm im Rahmen des Weisungsrechts zugewiesene Tätigkeit auszuführen, so kann dies, wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, im Falle der sog. beharrlichen Arbeitsverweigerung den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968 = EzA Nr. 5 zu § 8a MuSchG; BAG, Urteil vom 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB = EzA Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 05. April 2001 - 2 AZR 580/99 - BAGE 97, 276 = AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG = NZA 2001, 893; KR-Fischermeier, 9. Auflage 2009, § 626 BGB Rn. 412 m. w. N.).

    Insoweit ist eine Negativprognose erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen wird (BAG, Urteil vom 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - a. a. O.).

  • BAG, 04.07.1991 - 2 AZR 79/91

    Mehrfache grob fahrlässige Pflichtverletzung als wichtiger Grund

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    Hier werden die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebes im allgemeinen durch den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung nach vorausgegangener Abmahnung genügend gewahrt, und zwar sogar dann, wenn der Arbeitnehmer großen Schaden verursacht (BAG, Urteil vom 04. Juli 1991 - 2 AZR 79/91 - RzK I 6 a Nr. 73; LAG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juli 2003 - 14 Sa 657/03 - LAGE Nr. 2 zu § 626 BGB 2002).

    Ausnahmsweise kann sie bei bereits einmaligem fahrlässigen Versagen ohne vorausgegangene Abmahnung zulässig sein, wenn das Versehen eines gehobenen Angestellten, der eine besondere Verantwortung übernommen hat, geeignet war, einen besonders schweren Schaden herbeizuführen und der Arbeitgeber das Seinige getan hat, die Möglichkeit für ein solches Versehen und seine Folgen einzuschränken (BAG, Urteil vom 04. Juli 1991 - 2 AZR 79/91 - a. a. O.).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    Die Kündigung ist keine Sanktion für begangenes Unrecht, sondern soll ein Vertragsverhältnis beenden, mit dessen vertragsgerechter Durchführung in Zukunft nicht mehr gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 119; BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    Die Kündigung ist keine Sanktion für begangenes Unrecht, sondern soll ein Vertragsverhältnis beenden, mit dessen vertragsgerechter Durchführung in Zukunft nicht mehr gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 119; BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung).
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    Durch das Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung wird dem Verhältnismäßigkeitsprinzip genüge getan und der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht gekannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, dass er zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen greifen werde (vgl. BAG, Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - NZA 1987, 418).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    So hat das BAG (Urteil vom 10. Dezember 1992 - 2 ABR 32/92 - NZA 1993, 501) beispielsweise eine Vergleichbarkeit in diesem Sinne bei den unterschiedlichen Formen des unentschuldigten Fehlens angenommen (Verspätung, vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 8 Sa 345/08

    Kündigung wegen Minderleistungen - auf Leistungsmängel gestützte Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    Dabei bedarf es jedoch nicht nur im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung, sondern vielmehr auch bei einer personenbedingten Kündigung - von Ausnahmefällen abgesehen - regelmäßig der vorherigen Erteilung einer Abmahnung (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Oktober 2008 - 8 Sa 345/08 - AE 2009, 335, zitiert nach juris).
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es für eine negative Prognose ausreichend, wenn die jeweiligen Pflichtwidrigkeiten aus demselben Bereich stammen und somit Abmahnung und Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen (BAG, Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA Nr. 36 zu § 123 BGB).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2003 - 14 Sa 657/03

    Verdachtskündigung, Kündigung wegen Schlechtleistung

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05

    Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

  • BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62

    Kündigungsfrist - Kündigung

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

  • LAG Düsseldorf, 31.10.1963 - 2 Sa 306/63
  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16

    Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung,

    Regelmäßig ist daher bei einer Schlechtleistung der Ausspruch einer Abmahnung angezeigt, um dem Arbeitnehmer zu verdeutlichen, dass er einen Vertragsverstoß begangen hat und zukünftig ein anderes vertragsgerechtes Verhalten an den Tag legen soll (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10, NZA-RR 2011, 522; LAG Rheinland-Pfalz 29.10.2008 - 8 Sa 251/08 - ErfK/Müller-Glöge aaO. Rn. 128).
  • ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15

    Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal,

    Regelmäßig ist daher bei einer Schlechtleistung der Ausspruch einer Abmahnung angezeigt, um dem Arbeitnehmer zu verdeutlichen, dass er einen Vertragsverstoß begangen hat und zukünftig ein anderes vertragsgerechtes Verhalten an den Tag legen soll (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10, NZA-RR 2011, 522; LAG Rheinland-Pfalz 29.10.2008 - 8 Sa 251/08 - ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 626 BGB Rn. 128).
  • ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19

    Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten -

    Eine Zusammenfassung unter einem einheitlichen Kriterium im Sinne materieller Vergleichbarkeit reicht vielmehr aus (so auch LAG Berlin-Brandenburg, v. 3.3. 2011 - 25 Sa 2641/10, NZA-RR 2011, 522, 526).
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