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   BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10   

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BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10 (https://dejure.org/2011,5899)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2011 - 10 AZR 369/10 (https://dejure.org/2011,5899)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 (https://dejure.org/2011,5899)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ausgleich für Nachtarbeit - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

  • openjur.de

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG; Stewardess mit Zugschaffnerfunktion; keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung im MTV für die Arbeitnehmer der MITROPA AG und im ErgTV SiZ/Ost

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion - keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung im MTV für die Arbeitnehmer der MITROPA AG und im ErgTV SiZ/Ost

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 5 ArbZG, § 1 TVG
    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion - keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung im MTV für die Arbeitnehmer der MITROPA AG und im ErgTV SiZ/Ost

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 5 ArbZG, § 1 TVG
    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion - keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung im MTV für die Arbeitnehmer der MITROPA AG und im ErgTV SiZ/Ost

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgleich für Nachtarbeit (Stewardess mit Zugschaffnerfunktion); Freie Gestaltung durch die Tarifparteien; Anforderungen an eine stillschweigende Regelung des Ausgleichs

  • Betriebs-Berater

    Ausgleich für Nachtarbeit

  • rewis.io

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion - keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung im MTV für die Arbeitnehmer der MITROPA AG und im ErgTV SiZ/Ost

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion - keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung im MTV für die Arbeitnehmer der MITROPA AG und im ErgTV SiZ/Ost

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich für Nachtarbeit [Stewardess mit Zugschaffnerfunktion]; Freie Gestaltung durch die Tarifparteien; Anforderungen an eine stillschweigende Regelung des Ausgleichs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleich für Nachtarbeit bei einer Zugstewardess

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleich für Nachtarbeit - Geld, Freizeit oder beides!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausgleich für Nachtarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1972
  • JR 2012, 357
  • NZA-RR 2011, 581
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.08.1997 - 1 ABR 16/97

    Mitbestimmung bei betrieblichen Ausgleichsregelungen für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
    a) § 6 Abs. 5 ArbZG überlässt die Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen der größeren Sachnähe den Tarifvertragsparteien und schafft nur subsidiär einen gesetzlichen Anspruch (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (aa) der Gründe, BAGE 114, 272; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Den allgemeinen tariflichen Arbeitsbedingungen kann eine stillschweigende Ausgleichsregelung aber nur entnommen werden, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich dafür aus der Tarifgeschichte oder aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (aa) der Gründe, aaO; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 b aa der Gründe, aaO) .

    Dies kann bei ständiger oder nahezu ausschließlicher Nachtarbeit (zB Nachtwächter) ein Hinweis darauf sein, dass ein Nachtarbeitszuschlag bei der Höhe der tariflichen Grundvergütung berücksichtigt ist (vgl. BAG 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Eine Regelung, die unabhängig von der tatsächlichen Heranziehung zur Nachtarbeit für alle Arbeitnehmer im Fahrdienst als pauschalen Ausgleich für Nachtarbeit dieselbe Grundvergütung vorsähe, sähe sich nach Art. 3 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt (vgl. BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (bb) der Gründe, BAGE 114, 272; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 86, 249) .

  • BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04

    Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
    a) § 6 Abs. 5 ArbZG überlässt die Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen der größeren Sachnähe den Tarifvertragsparteien und schafft nur subsidiär einen gesetzlichen Anspruch (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (aa) der Gründe, BAGE 114, 272; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Den allgemeinen tariflichen Arbeitsbedingungen kann eine stillschweigende Ausgleichsregelung aber nur entnommen werden, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich dafür aus der Tarifgeschichte oder aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (aa) der Gründe, aaO; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 b aa der Gründe, aaO) .

    Eine Regelung, die unabhängig von der tatsächlichen Heranziehung zur Nachtarbeit für alle Arbeitnehmer im Fahrdienst als pauschalen Ausgleich für Nachtarbeit dieselbe Grundvergütung vorsähe, sähe sich nach Art. 3 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt (vgl. BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (bb) der Gründe, BAGE 114, 272; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 86, 249) .

    Um den gesetzlichen Ausgleichsanspruch aus § 6 Abs. 5 ArbZG zu ersetzen, muss eine tarifliche Regelung aber eine Kompensation für die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen vorsehen (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (aa) der Gründe, BAGE 114, 272) .

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 148/08

    Angemessener Zuschlag für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern, zum Tragen kommen muss (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12, AP ArbZG § 6 Nr. 9; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 115, 372) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
    Nach der Art der Arbeitsleistung ist auch zu beurteilen, ob der vom Gesetzgeber mit dem Lohnzuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern, zum Tragen kommen muss (BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12, AP ArbZG § 6 Nr. 9; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 115, 372) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 Sa 276/10

    Nachtzuschlag nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess mit Zugschaffnerfunktion -

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. April 2010 - 10 Sa 276/10 - aufgehoben.
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

    Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 5. September 2002 - 9 AZR 202/01 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 102, 309) .
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 422/04

    Freizeitausgleich für Nachtarbeit

    Auszug aus BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 369/10
    Der Arbeitgeber kann wählen, ob er den Ausgleichsanspruch des § 6 Abs. 5 ArbZG durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - Rn. 15, NZA 2006, 494) .
  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Dem Wortlaut des § 6 Abs. 5 ArbZG folgend wird der Beklagten ein Wahlrecht eingeräumt, ob der Ausgleich durch Zahlung eines Nachtarbeitszuschlags oder durch Gewährung freier Tage erfolgt (vgl. zu einer solchen Antragstellung zB: BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 31; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 -) .

    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15 mwN) .

    b) Hingegen kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil zB in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (vgl. dazu zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25; 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12) oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - BAGE 131, 215; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63) .

    Deshalb können regelmäßig allenfalls repräsentative branchenmäßig einschlägige Tarifverträge als Orientierungshilfe herangezogen werden oder als Anhaltspunkt dienen, ohne aber die Höhe der Ausgleichsleistung zu determinieren (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25; 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - zu I 4 a der Gründe) .

    Jedoch differenziert die Beklagte hinsichtlich der Lohnhöhe nicht zwischen Kraftfahrern, die zu Tag- oder Nachtzeiten eingesetzt werden, sondern alle Fahrer erhalten denselben Stundenlohn (zur Differenzierung zwischen vergleichbaren nachtarbeits- und nicht nachtarbeitsgeprägten Tätigkeiten BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 22) .

    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51, BAGE 148, 68; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15 mwN) .

  • LAG Hamm, 24.07.2019 - 5 Sa 676/19

    Keine Belehrungspflicht des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall gegenüber länger

    Hingegen kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil z.B. in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (statt aller BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10) oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08).
  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Da eine tarifliche Ausgleichsregelung für geleistete Nachtarbeit iSd. § 6 Abs. 5 ArbZG für das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht bestand (zur vorrangigen Ausgestaltung durch die Tarifvertragsparteien BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - zu B II 2 a bb (1) (a) (aa) der Gründe, BAGE 114, 272) , war die Beklagte nach § 6 Abs. 5 ArbZG verpflichtet, "eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das" dem Kläger zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

    Eine stillschweigende Ausgleichsregelung kann den allgemeinen tariflichen Arbeitsbedingungen aber nur entnommen werden, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18 mwN) .

    Allein der Umstand, dass in dieser Branche auch Nachtarbeit geleistet wird, reicht für eine solche Annahme nicht aus (vgl. nur BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; 26. August 1997 - 1 ABR 16/97 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 86, 249) .

    (2) Ob der in Nr. 5 Satz 3 des Arbeitsvertrags gleichfalls enthaltene Anrechnungsvorbehalt (zur Teilbarkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 33, BAGE 141, 207) überhaupt einen durch Ausübung des Wahlrechts konkretisierten gesetzlich geregelten Zuschlag (dazu BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15) nach § 6 Abs. 5 ArbZG für geleistete Nachtarbeit erfasst und die bereits in der Vergangenheit geleisteten Nachtarbeitszuschläge auf den höheren Entgeltanspruch nach dem TV Mindestlohn wenigstens teilweise angerechnet werden können (zum vertraglich vereinbarten Vorbehalt hinsichtlich der Tilgungsbestimmung bei übertariflichen Zulagen BAG 27. August 2008 - 5 AZR 821/07 - Rn. 12, 18, 22 ff. mwN) , muss der Senat nicht entscheiden.

    Umstände, die es rechtfertigen, hiervon abzuweichen und einen geringeren Zuschlag als angemessen anzusehen (etwa bei Arbeitsbereitschaftszeiten BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25; oder wenn der vom Gesetzgeber mit dem Zuschlag verfolgte Zweck, im Interesse der Gesundheit des Arbeitnehmers Nachtarbeit zu verteuern, nicht zum Tragen kommt BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12; 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu I 4 a der Gründe, BAGE 115, 372) , hat die Beklagte weder vorgetragen noch sind solche im Entscheidungsfall ersichtlich.

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Dem Wortlaut des § 6 Abs. 5 ArbZG folgend wird der Beklagten ein Wahlrecht eingeräumt, ob der Ausgleich durch Zahlung eines Nachtarbeitszuschlags oder durch Gewährung freier Tage erfolgt (vgl. zu einer solchen Antragstellung zB: BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 - Rn. 31; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 -) .

    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15 mwN) .

    b) Hingegen kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG ein geringerer Ausgleich erforderlich sein, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zum Üblichen geringer ist, weil zB in diese Zeit in nicht unerheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt (vgl. dazu zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25; 11. Februar 2009 - 5 AZR 148/08 - Rn. 12) oder es sich um nächtlichen Bereitschaftsdienst handelt, bei dem von vornherein von einer geringeren Arbeitsbelastung auszugehen ist (vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - BAGE 131, 215; 24. Februar 1999 - 4 AZR 62/98 - BAGE 91, 63) .

    Deshalb können regelmäßig allenfalls repräsentative branchenmäßig einschlägige Tarifverträge als Orientierungshilfe herangezogen werden oder als Anhaltspunkt dienen, ohne aber die Höhe der Ausgleichsleistung zu determinieren (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25; 27. Mai 2003 - 9 AZR 180/02 - zu I 4 a der Gründe) .

    Jedoch differenziert die Beklagte hinsichtlich der Lohnhöhe nicht zwischen Kraftfahrern, die zu Tag- oder Nachtzeiten eingesetzt werden, sondern alle Fahrer erhalten denselben Stundenlohn (zur Differenzierung zwischen vergleichbaren nachtarbeits- und nicht nachtarbeitsgeprägten Tätigkeiten BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 22) .

    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 51, BAGE 148, 68; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 15 mwN) .

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Während des nächtlichen Bereitschaftsdienstes ist typischerweise davon auszugehen, dass es zu inaktiven Zeiten der Entspannung und einer geringeren Arbeitsbelastung kommt (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 25/17 - Rn. 44, BAGE 162, 340; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 25) .
  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 332/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Die tarifliche Regelung muss die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen angemessen kompensieren (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 72 mwN, BAGE 173, 165; 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 18; 17. Januar 2012 - 1 ABR 62/10 - Rn. 15 mwN; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; Baeck/Deutsch/Winzer ArbZG 4. Aufl. § 6 Rn. 83; BeckOK ArbSchR/Höfer Stand 1. Januar 2023 ArbZG § 6 Rn. 51, 53; BeckOK ArbR/Kock Stand 1. Dezember 2022 ArbZG § 6 Rn. 25 f.; Creutzfeldt/Eylert ZFA 2020, 239, 269; Kohte FS Buschmann 2014 S. 71, 81; Raab ZFA 2014, 237, 244; J. Ulber AuR 2020, 157, 161  f.; aA Höpfner Die Rechtmäßigkeit der tarifvertraglichen Zuschlagsregelungen für geleistete Nachtarbeit am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG S. 26 f.; wohl auch Neumann/Biebl ArbZG 16. Aufl. § 6 Rn. 26) .

    Ihnen kommt ein Beurteilungsspielraum zu, wie sie den Ausgleich für die Nachtarbeit regeln wollen (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; HK-ArbZeitR/Lorenz 2. Aufl. ArbZG § 6 Rn. 127) .

    Auf der anderen Seite kann der Umstand, dass es für einzelne Arbeitnehmergruppen an einem angemessenen Ausgleich fehlt (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 -) nicht dazu führen, dass tarifliche Regelungen, die für andere Gruppen einen angemessenen Ausgleich beinhalten, entgegen § 6 Abs. 5 ArbZG der Vorrang verwehrt wird.

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Die tarifliche Regelung muss die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen angemessen kompensieren (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 72 mwN, BAGE 173, 165; 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 18; 17. Januar 2012 - 1 ABR 62/10 - Rn. 15 mwN; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; Baeck/Deutsch/Winzer ArbZG 4. Aufl. § 6 Rn. 83; BeckOK ArbSchR/Höfer Stand 1. Januar 2023 ArbZG § 6 Rn. 51, 53; BeckOK ArbR/Kock Stand 1. Dezember 2022 ArbZG § 6 Rn. 25 f.; Creutzfeldt/Eylert ZFA 2020, 239, 269; Kohte FS Buschmann 2014 S. 71, 81; Raab ZFA 2014, 237, 244; J. Ulber AuR 2020, 157, 161  f.; aA Höpfner Die Rechtmäßigkeit der tarifvertraglichen Zuschlagsregelungen für geleistete Nachtarbeit am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG S. 26 f.; wohl auch Neumann/Biebl ArbZG 16. Aufl. § 6 Rn. 26) .

    Ihnen kommt ein Beurteilungsspielraum zu, wie sie den Ausgleich für die Nachtarbeit regeln wollen (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; HK-ArbZeitR/Lorenz 2. Aufl. ArbZG § 6 Rn. 127) .

    Auf der anderen Seite kann der Umstand, dass es für einzelne Arbeitnehmergruppen an einem angemessenen Ausgleich fehlt (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 -) nicht dazu führen, dass tarifliche Regelungen, die für andere Gruppen einen angemessenen Ausgleich beinhalten, entgegen § 6 Abs. 5 ArbZG der Vorrang verwehrt wird.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 25 Sa 950/12

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - keine tarifvertragliche

    Der ErgTV SiZ/Ost enthalte - wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. Mai 2011 (- 10 AZR 369/10 -) festgestellt habe - keinen stillschweigenden Ausgleich für die Nachtarbeit.

    Der Arbeitgeber kann wählen, ob er den Ausgleichsanspruch des § 6 Abs. 5 ArbZG durch Zahlung von Geld, durch bezahlte Freistellung oder durch eine Kombination von beidem erfüllt (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - NZA-RR 2011, 581; 1. Februar 2006 - 5 AZR 422/04 - NZA 2006, 494) .

    a) § 6 Abs. 5 ArbZG überlässt die Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen der größeren Sachnähe den Tarifvertragsparteien und schafft nur subsidiär einen gesetzlichen Anspruch (BAG 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - BAGE 114, 272; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - NZA-RR 2011, 581) .

    Den allgemeinen tariflichen Arbeitsbedingungen kann eine stillschweigende Ausgleichsregelung aber nur entnommen werden, wenn entweder der Tarifvertrag selbst entsprechende Hinweise enthält oder sich dafür aus der Tarifgeschichte oder aus Besonderheiten des Geltungsbereichs Anhaltspunkte ergeben (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - NZA-RR 2011, 581; 26. April 2005 - 1 ABR 1/04 - NZA 2005, 884) .

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Mai 2011 (- 10 AZR 369/10 - NZA-RR 2011, 581) entschieden, dass weder der MTV noch der ErgTV SiZ/Ost vom 27. Juni 1997 einen Ausgleich für die im Fahrdienst geleistete Nachtarbeit vorsehen.

    § 5 Ziff. 3 Satz 3 MTV gibt zusammen mit der weiteren tariflichen Bestimmung zur Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages im stationären Dienst der Beklagten einen Hinweis darauf, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien für Nachtarbeit im Fahrdienst weder eine zusätzliche Vergütung - in welcher Form auch immer - noch ein bezahlter Freizeitausgleich gewährt werden sollte (vgl. BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - NZA-RR 2011, 581) .

    Zwingend ist dies jedoch nicht (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - NZA-RR 2011, 581) .

    Der Anwendungsbereich beider Tarifnormen erfasst den gesetzlichen Anspruch aus § 6 Abs. 5 ArbZG nicht (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - NZA-RR 2011, 581) .

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Die tarifliche Regelung muss die mit der Nachtarbeit verbundenen Belastungen angemessen kompensieren (BAG 9. Dezember 2020 - 10 AZR 332/20 (A) - Rn. 72 mwN, BAGE 173, 165; 13. Dezember 2018 - 6 AZR 549/17 - Rn. 18; 17. Januar 2012 - 1 ABR 62/10 - Rn. 15 mwN; 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; Baeck/Deutsch/Winzer ArbZG 4. Aufl. § 6 Rn. 83; BeckOK ArbSchR/Höfer Stand 1. Januar 2023 ArbZG § 6 Rn. 51, 53; BeckOK ArbR/Kock Stand 1. Dezember 2022 ArbZG § 6 Rn. 25 f.; Creutzfeldt/Eylert ZFA 2020, 239, 269; Kohte FS Buschmann 2014 S. 71, 81; Raab ZFA 2014, 237, 244; J. Ulber AuR 2020, 157, 161  f.; aA Höpfner Die Rechtmäßigkeit der tarifvertraglichen Zuschlagsregelungen für geleistete Nachtarbeit am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG S. 26 f.; wohl auch Neumann/Biebl ArbZG 16. Aufl. § 6 Rn. 26) .

    Ihnen kommt ein Beurteilungsspielraum zu, wie sie den Ausgleich für die Nachtarbeit regeln wollen (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 - Rn. 18; HK-ArbZeitR/Lorenz 2. Aufl. ArbZG § 6 Rn. 127) .

    Auf der anderen Seite kann der Umstand, dass es für einzelne Arbeitnehmergruppen an einem angemessenen Ausgleich fehlt (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung zB BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 369/10 -) nicht dazu führen, dass tarifliche Regelungen, die für andere Gruppen einen angemessenen Ausgleich beinhalten, entgegen § 6 Abs. 5 ArbZG der Vorrang verwehrt wird.

  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 Sa 106/13

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG im Paketdienst - LKW-Fahrer

    Die gesetzliche Regelung ist subsidiär und tritt nur ein, wenn eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung nicht besteht (vgl. BAG 18.05.2011 - 10 AZR 369/10 - AP Nr. 11 zu § 6 ArbZG).

    b) Bei dem Merkmal "angemessen" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Rechtsanwendung dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. etwa BAG 18.05.2011 - 10 AZR 369/10 - AP Nr. 11 zu § 6 ArbZG; LAG Köln, 02.06.2005 - 6 (8) Sa 206/05 - AFP 2006, 85 f.).

    Ob dieser Wert auch im Einzelfall angemessen ist oder ob von diesem Prozentsatz nach oben oder unten abgewichen werden muss, ist unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls nach der Art der Arbeitsleistung zu beurteilen (BAG 18.05.2011 - 10 AZR 369/10 - AP Nr. 11 zu § 6 ArbZG; BAG 05.02.2002 - 9 AZR 202/01 - AP Nr. 4 zu § 6 ArbZG).

    Zwingend ist dies allerdings nicht (BAG 18.05.2011 - 10 AZR 369/10 - AP Nr. 11 zu § 6 ArbZG; BAG - 9 AZR 180/02 - juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 18 Sa 1021/12

    Gesetzlicher Ausgleich für geleistete Nachtarbeit - keine tarifvertragliche

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 261/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 600/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 13.12.2018 - 6 AZR 549/17

    Anspruch auf Nachtarbeitsausgleich gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG bei Polizeiangestellten

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 587/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • ArbG Berlin, 29.08.2012 - 31 Ca 8942/12

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 397/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 473/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 28.06.2023 - 10 AZR 471/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 108/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 423/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 23.08.2023 - 10 AZR 384/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 379/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 3 Sa 46/15

    Nachtarbeitszuschlag für Nachtportier eines Hotels

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 351/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2023 - 10 AZR 461/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 119/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 482/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.08.2011 - 10 Sa 1450/11

    Nachtzuschlag für Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 257/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • ArbG Trier, 21.06.2016 - 3 Ca 1527/15

    Absenkung eines Nachtzuschlags

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 277/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 192/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - nächtlicher Bereitschaftsdienst

  • LAG München, 29.01.2015 - 4 Sa 557/14

    Nachtarbeitszuschlag

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 5 Sa 1784/12

    Anspruch auf gesetzlichen Nachtarbeitszuschlag - keine tarifliche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 258/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11

    Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2024 - 6 Sa 252/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Zuschlagshöhe -

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 57/18

    Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 792/14

    Vergütung von Bereitschaftsdienst - ständige Wechselschichtarbeit -

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 259/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

  • ArbG Mönchengladbach, 23.05.2014 - 7 Ca 3835/13

    Nachtarbeit, Zuschlag, Ausschlussfrist

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 431/12

    Eingruppierung - sog. Auffanglohngruppe

  • LAG Niedersachsen, 08.10.2020 - 16 Sa 53/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Hamm, 27.11.2019 - 6 Sa 911/19

    Nachtzuschlag für Zeitungszusteller

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 193/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K

  • LAG München, 23.05.2013 - 4 Sa 893/12

    Ausgleich für Nachtarbeit

  • LAG Hamburg, 20.11.2012 - 1 Sa 33/12

    Servicemitarbeiter im Fahrdienst - Ausgleich für geleistete Nachtarbeit nach § 6

  • LAG München, 26.06.2015 - 7 Sa 839/14

    Nachtzuschlag: § 6 Abs. 5 ArbZG

  • LAG München, 23.05.2013 - 4 Sa 894/12

    Vergütung von Nachtarbeit eines Zugbegleiters in Nachtreise- und Autozügen der

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 58/18

    Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 194/11

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit - Nächtlicher Bereitschaftsdienst - TVöD-K

  • ArbG Mönchengladbach, 16.11.2016 - 6 Ca 2087/16

    Einzelfallentscheidung zum Nachtarbeitszuschlag einer Zeitungszustellerin.

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 877/12

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2020 - 16 Sa 323/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Niedersachsen, 10.09.2020 - 16 Sa 45/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 61/18

    Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2013 - 6 Sa 1490/12

    Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG - Stewardess - keine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 5 Sa 40/17

    US-amerikanische Stationierungsstreitkräfte - Ausgleich für Nachtarbeit

  • LAG München, 02.12.2014 - 7 Sa 552/14

    Nachtarbeitszuschlag; angemessener Ausgleich durch tarifvertragliche Regelung

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 60/18

    Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - 11 Sa 1195/17

    Nachtarbeitszuschlag bei Dauernachtwache im Seniorenheim - Angemessenheit

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 3 Sa 201/20

    Rechtmäßige Differenzierung im Manteltarifvertrag zwischen regelmäßiger

  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2019 - 9 Sa 59/18

    Nachtzuschlag für Dauernachtwache im Pflegeheim

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 23 Sa 1763/12

    Nachtzuschlag - Nachtarbeit - Nachtarbeit im Rahmen von Schichtdienst -

  • LAG Hamm, 30.09.2020 - 3 Sa 179/20

    Rechtmäßigkeit der Differenzierung zwischen regelmäßiger Nachtarbeit und

  • LAG Hamm, 09.03.2018 - 13 Sa 1354/17

    Höhe der Vergütung für Nachtarbeit

  • LAG Niedersachsen, 17.02.2021 - 2 Sa 730/20

    Dispositionsfreiheit und Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei

  • LAG Hamm, 11.03.2014 - 9 Sa 1587/13

    Rechtsfolgen der Allgemeinverbindlicherklärung lediglich der untersten zwei

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2020 - 16 Sa 325/20

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 16 Sa 324/20 v. 22.10.2020

  • LAG Niedersachsen, 22.10.2020 - 16 Sa 324/20

    Weiter Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien; Grundrechtsausübung und

  • LAG Niedersachsen, 22.01.2021 - 16 Sa 563/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2021 - 2 Sa 60/21

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Angemessenheit - Einschätzungsprärogative

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 23 Sa 198/11

    Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste - AVR DWBO

  • ArbG Cottbus, 06.12.2017 - 4 Ca 173/17

    Tariflichen Zusatzurlaubs bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zum

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