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LAG Hessen, 26.09.2011 - 16 TaBV 105/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Behinderung der Betriebsratsarbeit durch erschwerte Informationsgewinnung
Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 04.05.2011 - 2 BV 25/10
- LAG Hessen, 26.09.2011 - 16 TaBV 105/11
Papierfundstellen
- NZA-RR 2012, 85
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97
Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit
Auszug aus LAG Hessen, 26.09.2011 - 16 TaBV 105/11
Er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern und kann als selbstständig einklagbarer Nebenleistungsanspruch auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung bestehen (Bundesarbeitsgericht 12.11.1997-7 ABR 14/97-AP Nr. 27 zu § 23 BetrVG 1972, Randnummer 14).Eine Behinderung kann auch bereits in Äußerungen des Arbeitgebers zur Betriebsratsarbeit und deren Folgen liegen (Bundesarbeitsgericht 12.11.1997-7 ABR 14/97-AP Nr. 27 zu § 23 BetrVG 1972, Randnummer 12).
- BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87
Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für das Recht von Gewerkschaftsbeauftragten …
Auszug aus LAG Hessen, 26.09.2011 - 16 TaBV 105/11
Der Zweck des Zugangs zum Arbeitsplatz und seinem Umfeld muß allerdings auf die Erfüllung der zugrunde liegenden Aufgaben bezogen sein (BAG 17.1.89 - 1 AZR 805/87 - AP Nr. 1 zu § 2 LPVG NW, Rn. 30).
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 12 TaBV 4/21
Erforderlichkeit der Übermittlung der Anzahl und Namen von …
Da der Begriff der Behinderung im Sinne des § 78 BetrVG weit zu verstehen sei, bestünde der geltend gemachte Unterlassungsanspruch (unter Verweis auf LAG Hessen vom 26. September 2011 - 16 TaBV 105/11). - LAG Köln, 22.10.2013 - 12 TaBV 64/13
Betriebsratsmitglied kann zwei Betrieben angehören
Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (BAG…, Beschluss vom 03. September 2003 - 7 ABR 12/03, NZA 2004, 278, juris-Rz. 25; Hess. LAG, Beschluss vom 26. September 2011 - 16 TaBV 105/11, NZA-RR 2012, 85, juris-Rz. 34). - LAG Bremen, 30.05.2012 - 2 TaBV 36/11
Betriebsrat: Zutrittsrecht zu betrieblichen Räumlichkeiten
Eigentums- oder sonstige Herrschaftsrechte des Arbeitgebers oder sonstiger Rechtsträger wie Eigentümer, Besitzer, Vermieter, Verpächter et cetera, stehen dem grundsätzlich nicht entgegen, soweit das Zutrittsrecht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben des Betriebsrates beansprucht wird und ein besonderes schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers dem nicht entgegensteht (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2009 - Az. 17 TaBV Ga 1372/09 - EzA-SD 2009, Nr. 22, 13; LAG München, Beschluss vom 18.11.2009 - 11 TaBVGa 16/9 - EzA-SD 2010 Nr. 2, 18; LAG Hamburg, Beschluss vom 06.10.2005 - Az. 7 TaBV 7/05 - AiB 2006, 238 f.; LAG Hessen, Beschluss vom 26.9.2011 - Az. 16 TaBV 105/11 - NZA-RR 2012, 85 f.).