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   LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13   

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https://dejure.org/2013,16670
LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13 (https://dejure.org/2013,16670)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.07.2013 - 4 Ta 155/13 (https://dejure.org/2013,16670)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 (https://dejure.org/2013,16670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Titulierung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Zurückweisung des Antrags auf Zwangsvollstreckung bei unbestimmter Titulierung des qualifizierten Zeugnisanspruchs

  • hensche.de

    Zeugnis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Titulierung des Anspruchs auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nur bestimmte Klausel eines gerichtlichen Vergleichs über Erteilung eines Zeugnisses ist vollstreckungsfähig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 490
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Auszug aus LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13
    Für die Auslegung des Titels in der Zwangsvollstreckung ist insoweit nämlich nicht in erster Linie ein übereinstimmender Wille der Parteien maßgebend, der sonst den Inhalt eines privat-rechtlichen Vertrages bestimmt und für diesen selbst dann maßgebend bleibt, wenn die Erklärung der Vertragspartner objektiv eine andere Bedeutung haben sollten (vgl. § 133 BGB und dazu z. B. BAG 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 Rn. 13).
  • LAG Hessen, 17.03.2003 - 16 Ta 82/03

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis

    Auszug aus LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13
    Dementsprechend hat auch das Hessische Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 17.03.2003 - 16 Ta 82/03 - NZA RR 2004, 382 und LAGE § 888 ZPO 2002 Nr. 1) eine dem vorliegenden Fall ähnliche Vergleichsklausel ("Die Beklagte wird dem Kläger unter dem Ausstellungs- und Beendigungsdatum 30.09.2002 auf Basis des der Klägerin von der Beklagten erteilten Zwischenzeugnisses vom 25.06.2001 ein Arbeitszeugnis erteilen") wegen inhaltlicher Unbestimmtheit als ungeeignete Grundlage für eine auf Erteilung eines Arbeitszeugnis mit einem bestimmten Inhalt gerichtete Zwangsvollstreckung angesehen.
  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 8 Ta 246/18

    Ein Vergleich, in dem die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses mit

    Damit fehlt es an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von dem Beklagten vorzunehmenden Handlungen (vgl. auch BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; HessLAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - juris.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271) .

    Der Kläger ist darauf angewiesen, diese Fragen in einem gerichtlichen Erkenntnisverfahren klären zu lassen (vgl. HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; vgl. auch LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490 f.) .

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Gleichwohl werden sie nach wohl überwiegender Meinung für zu unbestimmt gehalten (vgl. LAG Hessen 19. Februar 2004 -16 Ta 515/03 - Juris; LAG Nürnberg 3. Mai 2016-2 Ta 50/16 -Rn. 9, Juris; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht "Zeugnis" S. 211; von Muellern ArbR Aktuell 2016, 264, 265; nach LAG Rheinland-Pfalz soll es sich bei dem Hinweis auf die Note "gut" nur um eine Verpflichtung zur Erteilung einer bestimmten Abschlussformulierung handeln, LAG Rheinland-Pfalz 15. Februar 2013-6 Sa 468/12 - Rn. 63, Juris; a.A. wohl LAG München 06. August 2009 - 2 Sa 124/09 - Juris; dort hat das Gericht einen Vergleich im schriftlichen Verfahren protokolliert mit der Klausel, das Zeugnis solle der "Notenstufe 1 - 2" entsprechen).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2014 - 13 Ta 645/13

    Zwangsvollstreckung eines Zeugnisses aus Vergleich

    Zwar mag diese Formulierung ohne weiteres nicht so auszulegen sein, dass das Zeugnis genau dem Wortlaut des Entwurfs entsprechen muss (vgl. LAG Köln 04.07.2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490).

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat konsequenterweise in Anwendung der durch das Bundesarbeitsgericht vertretenen Rechtssätze sogar angenommen, die Bestimmtheit eines gerichtlichen Vergleichs könne nicht durch den Rückgriff auf den Inhalt der Prozessakten, etwa die gestellten Anträge, herbeigeführt werden (LAG Köln 04.07.2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490).

  • LAG Hessen, 17.11.2016 - 8 Ta 456/16

    Ein Vergleich ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar, soweit in ihm die

    Damit fehlt es an sich an der für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Bestimmtheit der von dem Beklagten vorzunehmenden Handlung (vgl. auch HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - derzeit nv.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK-Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271 ) .
  • LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Ta 50/16

    Zwangsvollstreckung - Schulnote "gut" - Bestimmtheit

    a) Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist ein Titel, der darauf gerichtet ist, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis entsprechend Schulnote "gut" zu erteilen, nicht bestimmt genug, um Grundlage einer Zwangsvollstreckung zu sein (LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13; HWK-Gäntgen, 7. Auflage 2016, § 109 GewO Rd. Nr. 54; Erfurter Kommentar Müller-Glöge, 16. Auflage 2016, § 109 GewO Rd. Nr. 76 a).
  • LAG Hessen, 08.10.2019 - 8 Ta 319/19

    Der Schuldner ist nicht gehalten, mit der Vollstreckung zuzuwarten, weil der

    Der Beurteilung "befriedigend" können ebenso wie der Formulierung "gut" zwar verschiedene Formulierungen gerecht werden (vgl. zu "gut" BAG 14. Februar 2017 - 9 AZB 49/16 - RDV 2017, 197 ff.; HessLAG 17. November 2016 - 8 Ta 456/16 - juris; HessLAG 19. Februar 2004 - 16 Ta 515/03 - nv.; HessLAG 8. September 2016 - 10 Ta 337/16 - juris.; LAG Nürnberg 3. Mai 2016 - 2 Ta 50/16 - BB 2016, 1908; LAG Köln 4. Juli 2013 - 4 Ta 155/13 - NZA-RR 2013, 490; ErfK/Müller-Glöge 18. Aufl. § 109 GewO Rn. 76a; Hamacher Antragslexikon Arbeitsrecht 2. Aufl. S. 271) .
  • LAG Nürnberg, 03.05.2016 - 2 Sa 50/16

    Vollstreckbarer Inhalt eines qualifizierten Zeugnisses

    a) Nach Auffassung der erkennenden Kammer ist ein Titel, der darauf gerichtet ist, dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis entsprechend Schulnote "gut" zu erteilen, nicht bestimmt genug, um Grundlage einer Zwangsvollstreckung zu sein (LAG Köln, 04.07.2013 - 4 Ta 155/13; HWK-Gäntgen, 7. Auflage 2016, § 109 GewO Rd. Nr. 54; Erfurter Kommentar Müller-Glöge, 16. Auflage 2016, § 109 GewO Rd. Nr. 76 a).
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