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   LAG Hamm, 01.07.2013 - 1 Ta 232/13   

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https://dejure.org/2013,15184
LAG Hamm, 01.07.2013 - 1 Ta 232/13 (https://dejure.org/2013,15184)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.07.2013 - 1 Ta 232/13 (https://dejure.org/2013,15184)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 1 Ta 232/13 (https://dejure.org/2013,15184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei entschuldigtem Fehlen und Sendung eines ungeeigneten Vertreters zum Kammertermin

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 51 Abs. 1 ArbGG; § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO
    Persönliches Erscheinen zum Güte- oder Kammertermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld kann nicht gegen ausreichend entschuldigte Partei im Gütetermin verhängt werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.08.2007 - 3 AZB 50/05

    Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - Ordnungsgeld -

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2013 - 1 Ta 232/13
    Die durch das Verfahren entstandenen außergerichtlichen Auslagen sind Teil der Kosten des Rechtsstreits (Zöller/Greger ZPO 29. Auflage § 141 Rn. 15; BAG 20.08.2007 - 3 AZB 50/05 - NZA 2008, 1141).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10

    Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2013 - 1 Ta 232/13
    Auf die Frage, ob der Kläger überhaupt damit rechnen musste, dass der in Untervollmacht auftretende Prozessvertreter seitens des Hauptbevollmächtigten völlig unzulänglich unterrichtet war - die Verhängung von Ordnungsgeld setzt ein eigenes Verschulden der Partei voraus, § 85 Abs. 2 ZPO gelangt nicht zur Anwendung (BGH 22.06.2011 - I ZB 77/10 - NJW-RR 2011, 1363) - , kommt es nicht mehr an.
  • LAG Hamm, 27.03.2008 - 1 Ta 859/07

    Ordnungsgeld gegen eine Partei; unentschuldigtes Fehlen; Sachverhaltsaufklärung;

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.2013 - 1 Ta 232/13
    Dabei handelt es sich um eine der Partei eingeräumte Möglichkeit, nicht aber eine Verpflichtung für den Fall, dass sie ohnehin nicht zum Termin zu erscheinen braucht, weil sie genügend entschuldigt ist (LAG Hamm 27.03.2008 - 1 Ta 859/07).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 3 Ta 2/19

    Rechtmäßigkeit Ordnungsgeld - Nichterscheinen einer Partei

    Eine solche wäre ohnehin nur zulässig, wenn der Beklagte durch die Beschwerdeentscheidung beschwert wäre, was nicht der Fall ist, weil der Ordnungsgeldbeschluss aufgehoben wurde (LAG Hessen 1. Juli 2013 - 1 Ta 232/13 - NZA-RR 2013, 491).
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