Rechtsprechung
   BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37693
BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 (https://dejure.org/2012,37693)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 (https://dejure.org/2012,37693)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 (https://dejure.org/2012,37693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

  • openjur.de

    Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit nach dem TV-L

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit nach dem TV-L

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 ArbZG, § 611 Abs 1 BGB, Art 73 Abs 1 PersVG BY 1986, § 75 Abs 4 S 1 Nr 1 PersVG BY 1986, § 6 TV-L
    Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit nach dem TV-L

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umkleidezeiten und durch das Umkleiden veranlasste innerbetriebliche Wegezeiten im Anwendungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober 2006 (TV-L) als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater

    Vergütungspflicht für Umkleide- und Wegezeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit nach dem TV-L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit; Vergütungspflicht der sog. Umkleidezeit nach TV-L

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Gehört das Anziehen von Berufskleidung zur Arbeitszeit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umkleiden als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütungspflicht für Umkleide- und Wegezeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Rüstzeit muss vergütet werden

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zählt das Umkleiden im Betrieb zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeiten im Krankenhaus sind Arbeitszeit

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Gehören Umziehen und Duschen zur Arbeitszeit?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anziehen von Berufskleidung gehört zur Arbeitszeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gehört die Umkleidezeit zur Arbeitszeit oder zur Freizeit? Hier: Klinik/Krankenhaus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gilt Umkleidezeit als Arbeitszeit oder nicht? Hier: Klinik

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dusch- und Umkleidezeiten können Arbeitszeit sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeit ist Arbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umkleidezeiten und innerbetriebliche Wegezeiten zwecks Umkleiden stellen vergütungspflichtige Arbeitszeit dar - Arbeitgeber muss Umkleiden im Betreib vorschreiben

Besprechungen u.ä.

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesarbeitgericht sieht Arbeitszeit - Chef muss Umkleide- und Fahrtzeit bezahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 143, 107
  • MDR 2013, 162
  • BB 2012, 3135
  • BB 2013, 445
  • DB 2012, 16
  • NZA-RR 2013, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    Der im Feststellungsantrag verwendete Begriff der "vergütungspflichtigen Arbeitszeit" hat insofern eine gewisse Unschärfe, als nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vergütungspflicht des Arbeitgebers nach § 611 Abs. 1 BGB allein an die "Leistung der versprochenen Dienste" anknüpft und damit unabhängig ist von der arbeitszeitrechtlichen Einordnung der Zeitspanne, während derer der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringt (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 20, BAGE 137, 366) .

    Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15, AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 11; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21, BAGE 137, 366, jeweils mwN) .

    a) Die gesetzliche Vergütungspflicht des Arbeitgebers knüpft nach § 611 Abs. 1 BGB an die "Leistung der versprochenen Dienste" an (BAG 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 20, BAGE 137, 366) .

  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    Da die Arbeit in diesem Falle mit dem Umkleiden beginnt, zählen auch die innerbetrieblichen Wege zur Arbeitszeit, die dadurch veranlasst sind, dass der Arbeitgeber das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht, sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet, die der Arbeitnehmer zwingend benutzen muss (BAG 28. Juli 1994 - 6 AZR 220/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 77, 285).

    In einem solchen Falle macht der Arbeitgeber selbst mit seiner Weisung das Umkleiden und das Zurücklegen des Wegs von der Umkleide- zur Arbeitsstelle zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung (vgl. BAG 28. Juli 1994 - 6 AZR 220/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 77, 285) .

  • BVerwG, 09.03.2012 - 6 P 27.10

    Personalvertretungsrecht; Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung; Formelle

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    Im Streitfall kommt hinzu, dass das Tragen der Berufs- und Bereichskleidung der Beschäftigten im OP-Bereich primär hygienischen Zwecken und damit betrieblichen Belangen der Beklagten dient (vgl. BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15 ff., AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 14; BVerwG 9. März 2012 - 6 P 27/10 - Rn. 22, NZA-RR 2012, 501; Buschmann/Ulber ArbZG 7. Aufl. § 2 Rn. 10; ErfK/Wank 12. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 16; Schliemann ArbZG § 2 Rn. 32 ff.) .

    Damit kommt nach bayerischem Personalvertretungsrecht eine Dienstvereinbarung über die Dauer einzelner Bestandteile der Arbeitszeit nicht in Betracht (zur weitergehenden Kompetenz des Personalrats nach dem Berliner Personalvertretungsrecht, vgl. BVerwG 9. März 2012 - 6 P 27/10 - NZA-RR 2012, 501) .

  • LAG München, 01.03.2011 - 6 Sa 969/10

    Umkleidegut - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. März 2011 - 6 Sa 969/10 - wird hinsichtlich der Ziffer I. 1.

    Im Übrigen wird auf die Revision der Beklagten das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. März 2011 - 6 Sa 969/10 - aufgehoben.

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 317/09

    Tariflicher Feiertagszuschlag für Ostersonntag

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung über das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen musste und durfte (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 317/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 133, 337) .
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    An der in der Entscheidung vom 11. Oktober 2000 (- 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45) vertretenen Auffassung, der Arbeitgeber verpflichte sich zur Vergütung nur der eigentlichen Tätigkeit, hält der Senat nicht fest.
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    Der Arbeitnehmer darf seine Leistungspflicht nicht willkürlich selbst bestimmen, er muss vielmehr unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten (BAG 11. Dezember 2003 - 2 AZR 667/02 - BAGE 109, 87) .
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15, AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 11; 20. April 2011 - 5 AZR 200/10 - Rn. 21, BAGE 137, 366, jeweils mwN) .
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    Im Streitfall kommt hinzu, dass das Tragen der Berufs- und Bereichskleidung der Beschäftigten im OP-Bereich primär hygienischen Zwecken und damit betrieblichen Belangen der Beklagten dient (vgl. BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15 ff., AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 125 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 14; BVerwG 9. März 2012 - 6 P 27/10 - Rn. 22, NZA-RR 2012, 501; Buschmann/Ulber ArbZG 7. Aufl. § 2 Rn. 10; ErfK/Wank 12. Aufl. § 2 ArbZG Rn. 16; Schliemann ArbZG § 2 Rn. 32 ff.) .
  • BAG, 11.11.2009 - 7 AZR 387/08

    Bestimmtheit des Streitgegenstandes

    Auszug aus BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11
    Er bezeichnet den Streitgegenstand so genau, dass zuverlässig erkennbar ist, worüber das Gericht eine Sachentscheidung treffen soll (zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Feststellungsantrags, vgl. BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 181/10 - Rn. 10, EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 4; 11. November 2009 - 7 AZR 387/08 - Rn. 11 mwN, AP ZPO § 253 Nr. 50 = EzA ZPO 2002 § 253 Nr. 3) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 566/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    b) Konkludent ordnet der Arbeitgeber Überstunden an, wenn er dem Arbeitnehmer Arbeit in einem Umfang zuweist, der unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers (zu diesem Maßstab siehe BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 24 mwN) nur durch die Leistung von Überstunden zu bewältigen ist.
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 28, BAGE 143, 107; 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 17; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 18) .

    a) Zur Arbeit gehören auch das Umkleiden und Zurücklegen der hiermit verbundenen innerbetrieblichen Wege, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt, die im Betrieb an- und abgelegt werden muss, und er das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht, sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 23, BAGE 143, 107) .

    Die Fremdnützigkeit ergibt sich in diesem Fall aus der Weisung des Arbeitgebers, die Arbeitskleidung erst im Betrieb anzulegen und sich dort an einer zwingend vorgegebenen, vom Arbeitsplatz getrennten Umkleidestelle umzuziehen (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 23, aaO; 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 25, BAGE 153, 225) .

    Der Weg von der Ausgabestelle zum eigentlichen Arbeitsplatz ist deshalb nicht dem Arbeitsweg zuzurechnen (vgl. hierzu BAG 28. Juli 1994 - 6 AZR 220/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 77, 285; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 23, BAGE 143, 107) .

    "Erforderlich" ist nur die Zeit, die der einzelne Arbeitnehmer für das Umkleiden und den Weg zur und von der Umkleidestelle im Rahmen der objektiven Gegebenheiten unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit benötigt (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 24, BAGE 143, 107; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 48, BAGE 146, 271; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 47) .

    Hierzu gehören ua. die Fragen, welche Privatkleidung je nach Jahreszeit der Arbeitnehmer zuvor getragen hat und welche Wartezeiten (auf die Ausgabe der Kleidung, auf Aufzüge etc.) notwendigerweise entstehen (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 41, aaO) .

  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Dieser Begriff hat zwar insofern eine gewisse Unschärfe, als die Vergütungspflicht des Arbeitgebers nach § 611 Abs. 1 BGB allein für die "Leistung der versprochenen Dienste" besteht und damit unabhängig ist von der arbeitszeitrechtlichen Einordnung der Zeitspanne, während derer der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbringt (BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn.   15 mwN, BAGE 143, 107) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht