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   BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14   

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https://dejure.org/2017,11656
BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14 (https://dejure.org/2017,11656)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2017 - 4 ABR 37/14 (https://dejure.org/2017,11656)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 (https://dejure.org/2017,11656)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das private Versicherungsgewerbe

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das private Versicherungsgewerbe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 611 BGB, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das private Versicherungsgewerbe

  • IWW

    § 4 Ziff. 1 MTV, § 4 Ziff. 2 Buchst. b MTV, § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § ... 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 4 Ziff. 2 Buchst. a Sätze 3, 5 und 6 MTV, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 4 Ziff. 2 Buchst. a Satz 1 MTV, § 83 ArbGG

  • Wolters Kluwer

    Vorrang der tariflichen Eingruppierungssystematik vor tatsächlich gezahlter Vergütung; Anforderungen an eine "Eingruppierung" im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG

  • bag-urteil.com

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das private Versicherungsgewerbe

  • rewis.io

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das private Versicherungsgewerbe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das private Versicherungsgewerbe

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 99 Abs. 1 ; BetrVG § 99 Abs. 4
    Vorrang der tariflichen Eingruppierungssystematik vor tatsächlich gezahlter Vergütung

  • datenbank.nwb.de

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das private Versicherungsgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters in den MTV für das private Versicherungsgewerbe

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat setzt richtige Eingruppierung durch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 408
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.04.1993 - 1 ABR 53/92

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin - Begriff der gründlichen und vielseitigen

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    Gegenüber diesen Fachkenntnissen bedarf es einer Erweiterung der Breite und Tiefe nach (vgl. BAG 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - zu B III 1 d der Gründe) .

    Gegenüber diesen Fachkenntnissen bedarf es einer Erweiterung der Breite und Tiefe nach (vgl. BAG 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - zu B III 1 d der Gründe) .

    Das Landesarbeitsgericht wird ferner zu berücksichtigen haben, dass der Arbeitgeber die Feststellungslast für das Nichtbestehen der vom Betriebsrat zur Begründung seines Widerspruchs vorgetragenen Gründe trägt (vgl. BAG 20. April 1993 - 1 ABR 53/92 - zu B II der Gründe mwN; ebenso Fitting 28. Aufl. § 99 Rn. 290 mwN; ErfK/Kania 17. Aufl. § 99 BetrVG Rn. 42; Schaub/Koch ArbR-HdB 16. Aufl. § 241 Rn. 57; NK-GA/Preuss § 99 BetrVG Rn. 225; ebenso bereits die Gesetzesbegründung BT-Drs. VI/1786 S. 51) .

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 438/10

    Eingruppierung einer Pflegefachkraft in einem psychiatrischen Pflegeheim der

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    Nach den Einleitungssätzen zum Anhang zu § 4 Ziff. 1 MTV geben die Tätigkeitsbeispiele eine typische Zuordnung der Tätigkeit zu den abstrakten Merkmalen der Gehaltsgruppen wieder (allgemein dazu vgl. etwa BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 16 mwN) .

    Zwar ist dem Betriebsrat zuzugeben, dass Tätigkeitsbeispiele durch ihre Typisierung die Eingruppierung erleichtern und dadurch Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schaffen sollen (vgl. BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 438/10 - Rn. 16) .

  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14

    Eingruppierung - Mitarbeiter in der Reklamationsbearbeitung

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    Eine Eingruppierung ist allgemein ein gedanklicher wertender Vorgang, bei dem eine bestimmte Tätigkeit in ein abstraktes Vergütungsschema eingeordnet wird, indem die dort zu einzelnen Entgeltgruppen aufgestellten abstrakten Merkmale mit den Anforderungen verglichen werden, die die zu bewertende Tätigkeit an den sie ausführenden Arbeitnehmer stellt (BAG 16. März 2016 - 4 ABR 32/14 - Rn. 23, BAGE 154, 235) .
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    (1) Das letzte Tätigkeitsbeispiel zur Gehaltsgruppe VII MTV ist dahingehend auszulegen (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags: vgl. etwa BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 19 ff., BAGE 150, 184; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204) , dass es auf die tariflich zutreffende Bewertung der Tätigkeit der unterstellten Mitarbeiter ankommt und nicht auf eine eventuell fehlerhafte tatsächliche Eingruppierung, wie sie der Arbeitgeber - ggf. sogar im Einvernehmen mit dem Betriebsrat - vorgenommen hat (ebenso Seifert Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe 6. Aufl. Teil A § 7 MTV Rn. 2) .
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift -

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    Soweit ein Betriebsrat - wie hier - sich auf einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften iSv. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG beruft, müssen diese nicht ausdrücklich benannt, sondern lediglich ihrem Inhalt nach angedeutet werden (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 32, BAGE 149, 182; 9. Oktober 2013 - 7 ABR 1/12 - Rn. 37) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    Das vom Arbeitgeber ordnungsgemäß eingeleitete Zustimmungsverfahren umfasst auch die Zuordnung der Anzahl der Berufsjahre zu einer bestimmten Vergütungsgruppe, weil sich daraus ein unterschiedliches Entgelt ergibt (vgl. dazu BAG 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 20 mwN; 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 13) .
  • LAG Köln, 25.04.2014 - 9 TaBV 77/13

    Zustimmung zur Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. April 2014 - 9 TaBV 77/13 - aufgehoben.
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    Die abstrakte Bewertung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist aber keine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 136, 200) , auf welche die Tarifvertragsparteien bei der "zutreffenden" Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter abstellen.
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    Ist das Tätigkeitsbeispiel erfüllt, sind typischerweise auch die abstrakten Anforderungen aus der entsprechenden Gehaltsgruppe erfüllt (vgl. dazu ausf. BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 27 mwN, BAGE 129, 238) .
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14
    (1) Das letzte Tätigkeitsbeispiel zur Gehaltsgruppe VII MTV ist dahingehend auszulegen (zu den Kriterien der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags: vgl. etwa BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 19 ff., BAGE 150, 184; 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 111, 204) , dass es auf die tariflich zutreffende Bewertung der Tätigkeit der unterstellten Mitarbeiter ankommt und nicht auf eine eventuell fehlerhafte tatsächliche Eingruppierung, wie sie der Arbeitgeber - ggf. sogar im Einvernehmen mit dem Betriebsrat - vorgenommen hat (ebenso Seifert Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe 6. Aufl. Teil A § 7 MTV Rn. 2) .
  • BAG, 09.10.2013 - 7 ABR 1/12

    Versetzung - Zustimmungsverweigerung

  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

  • BAG, 29.01.2020 - 4 ABR 26/19

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berechnung der

    Sie stellt eine Umgruppierung iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und damit eine neue Maßnahme dar, weil sich daraus ein unterschiedliches Entgelt im Vergleich zur niedrigeren Stufe ergibt (vgl. BAG 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 - Rn. 10; 19. Oktober 2011 - 4 ABR 119/09 - Rn. 20) .
  • BAG, 20.01.2021 - 4 ABR 1/20

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Das gilt beispielsweise für die Zuordnung der Anzahl der Berufsjahre zu einer bestimmten Vergütungsgruppe (vgl. dazu BAG 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 - Rn. 10) oder die zutreffende Beschäftigungszeit in einer bestimmten Vergütungsgruppe, wenn sich daraus ein unterschiedliches Entgelt ergibt (BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berufs-praxis

    Das Fehlen der Widerspruchsgründe des Betriebsrats muss für eine Stattgabe des Zustimmungsersetzungsantrags positiv festgestellt werden (BAG 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 43/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Das gilt beispielsweise für die Zuordnung der Anzahl der Berufsjahre zu einer bestimmten Vergütungsgruppe (vgl. dazu BAG 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 - Rn. 10) oder die zutreffende Beschäftigungszeit in einer bestimmten Vergütungsgruppe, wenn sich daraus ein unterschiedliches Entgelt ergibt (BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 13) .
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1206/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG, Beschl. v. 26.04.2017 - 4 ABR 37/14, NZA-RR 2017, 408; Urt. v. 18.02.2015 - 4 AZR 778/13, AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Beschl. v. 25.10.2010 - 4 ABR 104/08, AP Nr. 37 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Bahn).
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 40/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Das gilt beispielsweise für die Zuordnung der Anzahl der Berufsjahre zu einer bestimmten Vergütungsgruppe (vgl. dazu BAG 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 - Rn. 10) oder die zutreffende Beschäftigungszeit in einer bestimmten Vergütungsgruppe, wenn sich daraus ein unterschiedliches Entgelt ergibt (BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 41/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Das gilt beispielsweise für die Zuordnung der Anzahl der Berufsjahre zu einer bestimmten Vergütungsgruppe (vgl. dazu BAG 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 - Rn. 10) oder die zutreffende Beschäftigungszeit in einer bestimmten Vergütungsgruppe, wenn sich daraus ein unterschiedliches Entgelt ergibt (BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 13) .
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1297/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG, Beschl. v. 26.04.2017 - 4 ABR 37/14, NZA-RR 2017, 408; Urt. v. 18.02.2015 - 4 AZR 778/13, AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Beschl. v. 25.10.2010 - 4 ABR 104/08, AP Nr. 37 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Bahn).
  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 42/19

    Mitbestimmung bei Eingruppierung - Zustimmungsersetzung - Erledigung

    Das gilt beispielsweise für die Zuordnung der Anzahl der Berufsjahre zu einer bestimmten Vergütungsgruppe (vgl. dazu BAG 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 - Rn. 10) oder die zutreffende Beschäftigungszeit in einer bestimmten Vergütungsgruppe, wenn sich daraus ein unterschiedliches Entgelt ergibt (BAG 13. November 2013 - 4 ABR 16/12 - Rn. 13) .
  • LAG Hamm, 12.10.2017 - 2 Sa 1214/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, sind die Erfordernisse eines Tätigkeitsmerkmals einer Entgeltgruppe regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine dem in der Entgeltgruppe genannten Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG, Beschl. v. 26.04.2017 - 4 ABR 37/14, NZA-RR 2017, 408; Urt. v. 18.02.2015 - 4 AZR 778/13, AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Beschl. v. 25.10.2010 - 4 ABR 104/08, AP Nr. 37 zu § 1 TVG Tarifverträge: Deutsche Bahn).
  • LAG Hamm, 11.10.2017 - 2 Sa 1213/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1215/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

  • LAG Hamm, 18.10.2017 - 2 Sa 1207/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1216/16

    Eingruppierung; Spielaufsicht; Saalchef Entgeltgruppe 8 des ERTV der

  • LAG Köln, 22.07.2022 - 9 TaBV 14/21

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung Auslegung des

  • ArbG Hagen, 15.05.2019 - 3 BV 25/18

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zu der Eingruppierung des

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