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   LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19   

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https://dejure.org/2019,11144
LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 (https://dejure.org/2019,11144)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 (https://dejure.org/2019,11144)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. April 2019 - 9 Ta 10/19 (https://dejure.org/2019,11144)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; fehlende Unterlagen; Hinweispflicht

  • rechtsportal.de

    Hinweispflicht des Gerichts auf irrtümlich unterbliebene Beifügung von Unterlagen zum Prozesskostenhilfeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 382
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und auch nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 04. Januar 2019 - 9 Ta 200/18 -,NZA-RR 2019, 155 f.).
  • BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11

    Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts verletzt Betroffenen in

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    Dazu gehört auch die Verpflichtung des Gerichts zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Juli 2013 - 1 BvR 1623/11-, Rn. 20, juris; so auch BFH, Beschluss vom 16. März 2016 - X B 202/15 -, Rn. 16, juris).
  • LAG Köln, 19.06.2015 - 5 Ta 149/15

    Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    a) Diese Auffassung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Arbeitsgericht weder nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO noch nach § 139 ZPO verpflichtet ist, vor Beendigung des Rechtsstreits auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, weil einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein müsse (vgl. BAG, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris; BAG, Beschluss vom 05. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 -, Rn. 11, juris, aA. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 5 Ta 149/15 -, Rn. 15, juris).
  • LAG Hamm, 09.09.2015 - 5 Ta 477/15

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Eingang von Unterlagen nach

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    Eine Klage, die ohne außergerichtliche Geltendmachung oder vor Ablauf einer gesetzten Frist zur Erteilung erhoben wurde, ist ohne weiteres mutwillig (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 09. September 2015 - 5 Ta 477/15 -, Rn. 20, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 9 Ta 176/17 -, Rn. 9, juris).
  • BAG, 05.12.2012 - 3 AZB 40/12

    Prozesskostenhilfe - beendeter Rechtsstreit

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    a) Diese Auffassung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Arbeitsgericht weder nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO noch nach § 139 ZPO verpflichtet ist, vor Beendigung des Rechtsstreits auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, weil einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein müsse (vgl. BAG, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris; BAG, Beschluss vom 05. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 -, Rn. 11, juris, aA. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 5 Ta 149/15 -, Rn. 15, juris).
  • BFH, 16.03.2016 - X B 202/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    Dazu gehört auch die Verpflichtung des Gerichts zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 18. Juli 2013 - 1 BvR 1623/11-, Rn. 20, juris; so auch BFH, Beschluss vom 16. März 2016 - X B 202/15 -, Rn. 16, juris).
  • LAG Köln, 29.06.2016 - 1 Ta 114/16

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und auch nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 04. Januar 2019 - 9 Ta 200/18 -,NZA-RR 2019, 155 f.).
  • LAG Köln, 20.02.2017 - 2 Ta 10/17

    Vergleichsmehrwert

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    Der allgemeine Feststellungsantrag und der für den Fall des Obsiegens gestellte Weiterbeschäftigungsantrag haben den Streitwert nicht erhöht (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 2 Ta 10/17 -, Rn. 5, juris).
  • LAG Köln, 27.06.2017 - 9 Ta 110/17

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter, da

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und auch nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, Rn. 10, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 Ta 114/16 -, Rn. 3, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 9 Ta 110/17 -, Rn. 2, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 04. Januar 2019 - 9 Ta 200/18 -,NZA-RR 2019, 155 f.).
  • BAG, 31.07.2017 - 9 AZB 32/17

    Prozesskostenhilfe - rückwirkende Bewilligung - Hinweispflicht

    Auszug aus LAG Köln, 03.04.2019 - 9 Ta 10/19
    a) Diese Auffassung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach das Arbeitsgericht weder nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO noch nach § 139 ZPO verpflichtet ist, vor Beendigung des Rechtsstreits auf das Fehlen der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, weil einem Rechtsanwalt die Notwendigkeit der Einreichung der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt sein müsse (vgl. BAG, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 9 AZB 32/17 -, Rn. 6, juris; BAG, Beschluss vom 05. Dezember 2012 - 3 AZB 40/12 -, Rn. 11, juris, aA. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 19. Juni 2015 - 5 Ta 149/15 -, Rn. 15, juris).
  • LAG Köln, 11.10.2017 - 9 Ta 176/17

    Rechte des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung des Lohnanspruchs durch den

  • LAG Köln, 04.01.2019 - 9 Ta 200/18

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Erlass eines Anerkenntnisurteils

  • LAG Nürnberg, 27.02.2020 - 2 Ta 147/19

    Prozesskostenhilfe - Hinweispflicht - Bewilligungsreife

    Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (LAG Köln 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 Rn 5 mwN; LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; LAG Nürnberg 07.10.2014 - 2 Ta 124/14 nv).

    Hatte der Antragsteller auf eine beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verwiesen, ist es geboten, ihn auf das Fehlen der Unterlage hinzuweisen und Gelegenheit zur Nachreichung zu geben, bevor Prozesskostenhilfe mit der Begründung versagt wird, dass sie nicht rechtzeitig eingereicht worden sei (LAG Köln 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 Rn 6).

  • LAG Hamm, 16.09.2020 - 5 Ta 489/20

    Zeugnis, Mutwilligkeit, Prozesskostenhilfe

    Nach der Rechtsprechung insbesondere auch der erkennenden Kammer ist daher eine Klage, die vor außergerichtlicher Geltendmachung und Ablauf der gesetzten Frist zur Erteilung erhoben wurde, ohne weiteres mutwillig (LAG Hamm, Beschluss vom 03.06.2019, 5 Ta 195/19, juris; vom 09.09.2015, 5 Ta 477/15, juris; vom 09.10.2014, 5 Ta 351/14, n.v.; LAG Hamm, Beschluss v. 09.12.2013, 14 Ta 347/13, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 14.05.2012, 4 Ta 721/11, n.v.; LAG Hamm, Beschluss v. 16.12.2004, 4 Ta 355/04, juris; siehe aber auch LAG Köln, Beschluss vom 03.04.2019, 9 Ta 10/19, juris; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 9 Ta 176/17 -, Rn. 9, juris).
  • LAG Köln, 04.05.2020 - 1 Ta 59/20

    Zeugnisklage, Erfolgsaussicht

    Allerdings ist das Arbeitsgericht Siegburg in dem angefochtenen Beschluss im Ausgangspunkt zu Recht davon ausgegangen, dass die Erhebung einer Zeugnisklage regelmäßig mutwillig i. S. v. § 114 Abs. 2 ZPO ist, wenn ein Zwischenzeugnis nicht zuvor außergerichtlich unter Fristsetzung erbeten worden war (LAG Köln 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 - NZA-RR 2019, 382, Rn. 10; LAG Hamm 03.06.2019 - 5 Ta 195/19 - juris, Rn. 17).
  • LAG Köln, 26.10.2020 - 1 Ta 159/20

    Ablehnung PKH; Nichtbeantwortung von Fragen des Gerichts

    c) Hinsichtlich des Zeugnisantrages gilt, dass die klageweise Geltendmachung nur dann nicht mutwillig i.S.v. § 114 Abs. 2 ZPO ist, wenn ein Zeugnis zuvor außergerichtlich verlangt worden ist (LAG Köln 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 - NZA-RR 2019, 382, Rn. 10 m. w. N.).
  • LAG Köln, 23.12.2021 - 11 Ta 143/21

    Keine Prozesskostenhilfe nach Instanzende; Keine Hinweispflicht gegenüber

    Liegen diese Unterlagen nicht vor, kommt eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz nur in Betracht, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hatte und diese Frist eingehalten wurde (LAG Köln, Beschl. v. 03.04.2019 - 9 Ta 10/19 - m. w. N.).
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