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   BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17   

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BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17 (https://dejure.org/2019,17197)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2019 - 9 AZR 546/17 (https://dejure.org/2019,17197)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 (https://dejure.org/2019,17197)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 275 Abs. 1, Abs. 4, § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2, § 249 Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 3 BUrlG, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, § 7 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 oder Satz 4 BUrlG, § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, § 561 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB, § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BUrlG, §§ 133, 157 BGB, § 151 BGB, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 139 Abs. 3 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsliste als deklaratorische Wissenserklärung ohne Verpflichtungswillen des Arbeitgebers; Kein Verfall des gesetzlichen Urlaubsanspruchs bei nicht eindeutigen oder unklaren Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers; Zulässige vertragliche Abweichung von den ...

  • bag-urteil.com

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BUrlG § 1 ; BUrlG § 7
    Urlaubsrecht - Urlaub; Vereinbarung von Verfallsfristen; Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 ; BGB § 157 ; BUrlG § 1 ; BUrlG § 7
    Urlaubsliste als deklaratorische Wissenserklärung ohne Verpflichtungswillen des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zum rechtlichen Bedeutungsinhalt einer Urlaubsliste

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaub zum Jahreswechsel

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urlaubslisten des Arbeitgebers sind Wissens- und keine Willenserklärungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3739
  • NZA 2019, 1577
  • NZA-RR 2019, 678
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Dies folgt nach der mit Urteilen vom 19. Februar 2019 (- 9 AZR 278/16 -; - 9 AZR 321/16 -; - 9 AZR 423/16 -; - 9 AZR 541/15 -) weiterentwickelten Rechtsprechung des Senats für den gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch des Beklagten aus einer richtlinienkonformen Auslegung von § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BurlG.

    Die Erfüllung der hieraus in richtlinienkonformer Auslegung abgeleiteten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers ist grundsätzlich Voraussetzung für das Eingreifen des urlaubsrechtlichen Fristenregimes des § 7 Abs. 3 BUrlG (grundlegend BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 21 ff.) .

    Er muss den Arbeitnehmer - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 39 ff.) .

    Die Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten hat der Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, weil er hieraus eine für sich günstige Rechtsfolge ableitet (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 40) .

    Der Urlaubsanspruch kann in diesem Fall grundsätzlich nur dann mit Ablauf des Übertragungszeitraums untergehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub noch innerhalb des Übertragungszeitraums zu nehmen, und ihn darauf hinweist, dass der Urlaubsanspruch anderenfalls erlischt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 43) .

    Nimmt der Arbeitnehmer in einem solchen Fall den kumulierten Urlaubsanspruch im laufenden Urlaubsjahr nicht wahr, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, verfällt der Urlaub am Ende des Kalenderjahres bzw. eines (zulässigen) Übertragungszeitraums (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 44) .

  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Dabei sind insbesondere die bestehende Interessenlage und der mit der Erklärung verfolgte Zweck zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16; 14. Dezember 2016 - 7 AZR 717/14 - Rn. 17) .

    bb) Eintragungen auf Urlaubslisten, anhand deren der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Anzahl nicht genommener Urlaubstage informiert, kommt ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht der Bedeutungsgehalt zu, der Arbeitgeber wolle den ausgewiesenen Urlaub auch dann gewähren, wenn er diesen nicht schuldet (vgl. für den Fall der Entgeltabrechnung BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 16) .

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Das ergibt die Auslegung des Formulararbeitsvertrags der Parteien, die dem Revisionsgericht uneingeschränkt obliegt (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 26, BAGE 134, 196) .

    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche unionsrechtskonforme Auslegung des Gesetzesrechts beschränkt (vgl. BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 15, BAGE 150, 207; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 26, BAGE 134, 196 ) .

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Dies folgt nach der mit Urteilen vom 19. Februar 2019 (- 9 AZR 278/16 -; - 9 AZR 321/16 -; - 9 AZR 423/16 -; - 9 AZR 541/15 -) weiterentwickelten Rechtsprechung des Senats für den gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch des Beklagten aus einer richtlinienkonformen Auslegung von § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BurlG.

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 52; 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33) .

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15

    Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Das Landesarbeitsgericht hat - im Kern der früheren Rechtsprechung des Senats zum Verfall von Urlaubsansprüchen folgend (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 21, BAGE 161, 347; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13)  - die Widerklage mit der Begründung abgewiesen, die Urlaubsansprüche des Beklagten aus den Jahren 2012 bis 2014 seien untergegangen, weil der Beklagte den Urlaub nicht innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) respektive innerhalb des ihm folgenden Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG) genommen habe.

    Dies folgt nach der mit Urteilen vom 19. Februar 2019 (- 9 AZR 278/16 -; - 9 AZR 321/16 -; - 9 AZR 423/16 -; - 9 AZR 541/15 -) weiterentwickelten Rechtsprechung des Senats für den gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch des Beklagten aus einer richtlinienkonformen Auslegung von § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BurlG.

  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 328/07

    Feiertagsvergütung - Regenerationskur

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Ein Arbeitnehmer, der Kenntnis von einer Buchung erhält, kann regelmäßig nicht annehmen, es handele sich dabei um eine auf Bestätigung oder gar Veränderung der Rechtslage gerichtete rechtsgeschäftliche Erklärung des Arbeitgebers (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 23, BAGE 152, 315; 19. März 2008 - 5 AZR 328/07 - Rn. 26) .
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Ein Arbeitnehmer, der Kenntnis von einer Buchung erhält, kann regelmäßig nicht annehmen, es handele sich dabei um eine auf Bestätigung oder gar Veränderung der Rechtslage gerichtete rechtsgeschäftliche Erklärung des Arbeitgebers (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 767/13 - Rn. 23, BAGE 152, 315; 19. März 2008 - 5 AZR 328/07 - Rn. 26) .
  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Wird eine Verletzung der dem Landesarbeitsgericht obliegenden Hinweispflicht nach § 139 Abs. 3 ZPO gerügt, muss im Einzelnen vorgetragen werden, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht dem Revisionskläger aufgrund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen (BAG 29. August 2018 - 7 AZR 206/17 - Rn. 45) .
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche unionsrechtskonforme Auslegung des Gesetzesrechts beschränkt (vgl. BAG 16. Dezember 2014 - 9 AZR 295/13 - Rn. 15, BAGE 150, 207; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 26, BAGE 134, 196 ) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 328/16

    Urlaubsabgeltung - Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden

    Auszug aus BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 52; 22. Januar 2019 - 9 AZR 328/16 - Rn. 33) .
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14

    Befristung - Schriftform

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 525/15

    Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses einer redaktionellen

  • BAG, 19.09.2018 - 5 AZR 439/17

    Betriebliche Übung - Entgelterhöhung

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 585/13

    Urlaubsgeld - Fälligkeitsregelung in einem Formulararbeitsvertrag -

  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16

    Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs -

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20

    Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (BAG 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 21) .
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2020 - 10 Sa 180/19

    Urlaubsabgeltung; Verjährung

    Für ihn gelten, wie für den neu entstandenen Urlaubsanspruch, die Regelungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BUrlG (BAG, Urteil vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 -, Rn. 15 ff., juris).

    (a)Wie das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 - im Detail begründet und in seiner Entscheidung vom 25.06.2019 - 9 AZR 546/17 noch einmal zusammenfassend dargestellt hat, erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG), wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

    Er muss den Arbeitnehmer - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihm klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub mit Ablauf des Kalenderjahres oder Übertragungszeitraums verfällt, wenn er ihn nicht beantragt (BAG, Urteil vom 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 -, Rn. 39 ff., juris; BAG, Urteil vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 -, Rn. 13 - 16, juris).

    Die Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten hat der Arbeitgeber darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, weil er hieraus eine für sich günstige Rechtsfolge ableitet (vgl. BAG, Urteil vom 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 40; BAG, Urteil vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 -, Rn. 17, juris).

    Der Urlaubsanspruch kann in diesem Fall grundsätzlich nur dann mit Ablauf des Übertragungszeitraums untergehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, seinen Urlaub noch innerhalb des Übertragungszeitraums zu nehmen, und ihn darauf hinweist, dass der Urlaubsanspruch anderenfalls erlischt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 43; BAG, Urteil vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 -, Rn. 18, juris, m.w.N.).

    Nimmt der Arbeitnehmer in einem solchen Fall den kumulierten Urlaubsanspruch im laufenden Urlaubsjahr nicht wahr, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, verfällt der Urlaub am Ende des Kalenderjahres bzw. eines (zulässigen) Übertragungszeitraums (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 44; BAG, Urteil vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 -, Rn. 19, juris).

    (3)Der mithin zum jeweiligen Jahresende nicht verfallene Urlaub der Klägerin trat in der oben unter I. 1. a) näher dargestellten Abfolge über die Jahre zu dem mit Beginn des Folgejahres jeweils neu entstehenden Urlaub hinzu mit der Folge, dass für ihn, wie für den neu entstandenen Urlaubsanspruch, wiederum die Regelungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BUrlG griffen (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 44; BAG, Urteil vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 -, Rn. 19, juris).

    Es kann offen bleiben, ob das in rechtstechnischer Hinsicht unmittelbar daraus folgt, dass die allgemeinen Verjährungsregeln des BGB per se durch das eigenständige Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG als speziellere Regelung verdrängt werden, oder die Lösung - anknüpfend an die in den neueren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu findenden Formulierungen (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 44; BAG, Urteil vom 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 -, Rn. 19, juris) - darin gesehen wird, dass sich der Urlaub in den Fällen, in denen der Arbeitgeber - wie hier - seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllt hat, gerade nicht aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG fortschreibt, sondern zu dem am 1. Januar des Folgejahres neu entstehenden Urlaubsanspruch hinzutritt und in "Verschmelzung" mit diesem aufs Neue dem Jahreszyklus der § 7 Abs. 3 BUrlG unterfällt (was solange kumulierend vonstattengeht, bis der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist) (so wohl Bayreuter, Urlaubsrecht - finalisiert, NZA 2019, 945, 947).

  • LAG Nürnberg, 19.05.2020 - 7 Sa 11/19

    Zweites Arbeitsverhältnis - Überschreiten der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit -

    Den Arbeitgeber trifft die Mitwirkungsobliegenheit, den Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis darauf hinzuweisen, dass der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch hat und Verlust dieses Anspruches durch Zeitablauf droht, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht beantragt und einbringt, BAG, Urteil vom 25.06.2019 - 9 AZR 546/17 -, Rn. 15ff, zitiert nach juris.
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21

    Urlaub - Langzeiterkrankung - Mitwirkungsobliegenheiten

    Es ist deshalb von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. hierzu BAG 29. September 2020 - 9 AZR 266/20 (A) - Rn. 26; 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 21; 19. Februar 2019 - 9 AZR 321/16 - Rn. 52) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht erkannt, dass die Beklagte durch die von ihr in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen Ansprüche des Klägers aus betrieblicher Übung (vgl. zu den Anspruchsvoraussetzungen BAG 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 31 mwN) auf jährliche Zahlung eines Urlaubsgeldes iHv. 50 % und eines Weihnachtsgeldes iHv. 60 % des ihm zustehenden Bruttomonatsentgelts begründet hat, die sie nicht einseitig einschränken konnte.
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

    Die Beurteilung, ob eine betriebliche Übung entstanden ist und welchen Inhalt sie hat, unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (BAG 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 31) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19

    Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung -

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erlischt der Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) bei einer mit Art. 7 der RL 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 S. 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 S. 2 und S. 4 BUrlG), wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat (BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 12; 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 15; 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 22).

    Hat der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht entsprochen, tritt der am 31. Dezember des Urlaubsjahres nicht verfallene Urlaub zu dem Urlaubsanspruch hinzu, der am 1. Januar des Folgejahres entsteht (BAG 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 16; 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 19; 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 - Rn. 44).

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 21 mwN.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - 2 Sa 59/20

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Kenntnis - Urlaubsübertragung -

    Ob dieser tatsächlich mit einem entsprechenden Verpflichtungswillen gehandelt hat, ist unerheblich ( BAG 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 31, NZA 2019, 1577; BAG 19. März 2019 - 9 AZR 881/16 - Rn. 24, NZA 2019, 1046 ).

    Hierzu hat der Arbeitnehmer die Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, die eine solche betriebliche Übung begründen sollen, zu konkretisieren und vorzutragen, in welchem Zeitraum der Arbeitgeber welchen Arbeitnehmern Urlaub in welchem Umfang aus welchem Zeitraum außerhalb des gesetzlichen Fristenregimes gewährt hat ( BAG 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 32, NZA 2019, 1577 ).

  • LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17

    1. Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen ordnungsgemäß beantragten Urlaub

    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche unionsrechtskonforme Auslegung des Gesetzesrechts beschränkt (BAG v. 16.12.2014 - 9 AZR 295/13 - BAG v. 25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -).

    Im Bereich des Mehrurlaubs ist es nach der Rechtsprechung alleine Sache der Vertragsparteien zu bestimmen, wann und unter welchen Voraussetzungen dieser wegfallen soll (BAG v. 25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -).

    Die Rechtsprechung des BAG (BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 - BAG v. 25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -) stellt gerade darauf ab, dass ein vertraglicher oder tarifvertraglicher Mehrurlaub grundsätzlich den Bestimmungen über den gesetzlichen Urlaub folgt, es sei denn, die Tarif- oder Arbeitsvertragsparteien hätten anderes vereinbart.

    Die Bestimmung enthält Regelungen zur Urlaubsdauer und zum Zeitpunkt des Urlaubsantritts, nicht jedoch hinsichtlich der Obliegenheit der Beklagten, dafür Sorge zu tragen, dass der Kläger tatsächlich in der Lage ist, den arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Mehrurlaub zu nehmen (zu diesen Anforderungen BAG v.25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -).

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 85/22

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Es ist deshalb von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. hierzu BAG 29. September 2020 - 9 AZR 266/20 (A) - Rn. 26, BAGE 172, 337; 25. Juni 2019 - 9 AZR 546/17 - Rn. 21) .
  • BAG, 26.05.2020 - 9 AZR 129/19

    Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD-VKA für den Zeitraum des Bezugs eines Zuschusses zum

  • LAG Köln, 13.11.2019 - 11 Sa 624/17

    CFK-VO

  • LAG Köln, 11.09.2019 - 11 Sa 737/15

    CFK-VO

  • LAG Köln, 11.01.2023 - 11 Sa 550/22

    Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - beweiswert

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2020 - 2 Sa 5/20

    Abfindungshöhe - Anrechnung einer Vorbeschäftigungszeit - Zusage - Schadensersatz

  • ArbG Berlin, 22.06.2020 - 19 Ca 15942/19

    Urlaubsübertragung ohne zeitliche Begrenzung auf die Folgejahre

  • ArbG Essen, 19.10.2021 - 3 Ca 1180/21
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