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   LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20   

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LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20 (https://dejure.org/2021,15704)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20 (https://dejure.org/2021,15704)
LAG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 18 Sa 1124/20 (https://dejure.org/2021,15704)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag: Rechtmäßige Drohung mit fristloser Kündigung verstößt nicht gegen das Gebot fairen Verhandeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 623 ; BGB § 123 ; BGB § 241 Abs. 2
    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei berechtigter Kündigung; Kein Verstoß gegen Gebot fairen Verhandelns bei Drohen mit rechtmäßiger Kündigung wegen Untreue

  • rechtsportal.de

    BGB § 623 ; BGB § 123 ; BGB § 241 Abs. 2
    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei berechtigter Kündigung; Kein Verstoß gegen Gebot fairen Verhandelns bei Drohen mit rechtmäßiger Kündigung wegen Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Untreue wenn Verkäufer zu günstig verkauft

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verhandlung über Aufhebungsvertrag: Rechtmäßige Drohung mit fristloser Kündigung ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mittels Drohung zum Aufhebungsvertrag?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2021, 531
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages kann nicht gemäß § 355 BGB widerrufen werden ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 ) .

    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso wenig einer Angemessenheitskontrolle wie eine Abfindung, die als Gegenleistung für die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses etwaig gezahlt wird ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 m.w.N. ) .

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht insoweit von folgenden Grundsätzen aus ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 ):.

    bb) Es kann offenbleiben, ob den Arbeitgeber überhaupt die vertraglichen Nebenpflicht trifft, die Entschließungsfreiheit des Arbeitnehmers bei Vertragsverhandlungen in einem Maß zu schützen, das über die gesetzlichen Standards der §§ 104 Nr. 2, 123 Abs. 1, 138 BGB hinausgeht ( kritisch zum Fairnessgebot etwa Bauer/Romero, ZfA 2019, 608; Holler, NJW 2019, 2206; Kamanabrou, RdA 2020, 201; Schwarze, JA 2019, 789; Tiedemann, ArbRB 2020, 61 ).

    Die besondere Ankündigung eines solchen Gesprächs ist nach Auffassung des BAG nicht erforderlich ( BAG, Urteil v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 ).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).

    Zu berücksichtigen sind auch die - z. B. erst im Prozess gewonnenen - Ergebnisse weiterer Ermittlungen, die ein verständiger Arbeitgeber zuvor zur Aufklärung des Sachverhalts angestellt hätte, Die Darlegungslast ist insoweit abgestuft ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ).

    Im Rahmen der hypothetischen Prüfung, ob eine verständiger Arbeitgeber den Ausspruch einer fristlosen Kündigung in Betracht gezogen hätte, ist auch die Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist zu berücksichtigen ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06, Urteil v. 05.12.2002 - 2 AZR 478/01) .

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Es ist nicht zu beanstanden, dass der Antragende auf diese gesetzlich vorgesehene Frist hinweist ( so offenbar auch BAG, Urteil v. 27.11.2003 - 2 AZR 135/03, zu einem nur "jetzt und heute" anzunehmenden Aufhebungsangebot ) .

    Insoweit ist zu beachten ( BAG, Urteil v. 27.11.2003 - 2 AZR 135/03) , dass der Vertragsabschluss primär durch die Willenserklärungs- und Anfechtungsregeln geschützt wird.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 Sa 40/19

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit außerordentlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).

    Zu berücksichtigen sind auch die - z. B. erst im Prozess gewonnenen - Ergebnisse weiterer Ermittlungen, die ein verständiger Arbeitgeber zuvor zur Aufklärung des Sachverhalts angestellt hätte, Die Darlegungslast ist insoweit abgestuft ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ).

  • ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - widerrechtliche Drohung mit fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19 wie folgt abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.08.2020 (2 Ca 1619/19) die Klage abzuweisen.

  • LAG Köln, 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Soweit vertreten wird, dem Arbeitnehmer stehe das Recht zu, einen Rechtsanwalt zum Anhörungsgespräch im Vorfeld einer Verdachtskündigung hinzuziehen ( so BAG, Urteil v. 13.03.2008 - 2 AZR 961/06; kritisch dazu LAG Köln, Beschluss v. 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17), ist dies den Besonderheiten der Verdachtskündigung geschuldet und lässt sich auf die Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag nicht übertragen.
  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13

    Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Das entspricht den Grundsätzen, die das BAG für die Anhörung des Arbeitnehmers vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung aufgestellt hat ( BAG, Urteil v. 12.02.2015 - 6 AZR 845/13 ).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Soweit vertreten wird, dem Arbeitnehmer stehe das Recht zu, einen Rechtsanwalt zum Anhörungsgespräch im Vorfeld einer Verdachtskündigung hinzuziehen ( so BAG, Urteil v. 13.03.2008 - 2 AZR 961/06; kritisch dazu LAG Köln, Beschluss v. 06.07.2018 - 9 TaBV 47/17), ist dies den Besonderheiten der Verdachtskündigung geschuldet und lässt sich auf die Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag nicht übertragen.
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20
    Vielmehr ist die Drohung nur dann rechtswidrig, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass die Kündigung mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält ( BAG, Urteil v. 15.12.2005 - 6 AZR 197/05; LAG Rheinland-Pfalz Urteil v. 10.03.2020 - 8 Sa 40/19 ), wenn also der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist ( BAG, Urteil v. 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06; BGH, Urteil v. 19.04.2005 - X ZR 15/04 ).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 4 Sa 180/15

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags - widerrechtliche Drohung

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 196/85

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

  • BAG, 16.11.1979 - 2 AZR 1041/77

    Kündigungserklärung - Anfechtung wegen Drohung - Kündigung - Wichtiger Grund -

  • LAG Köln, 04.05.1998 - 11 Ta 15/98

    Prozeßkostenhilfe; Erfolgsaussichten; Ausgleichsquittung; Anfechtung; Drohung

  • BAG, 24.02.2022 - 6 AZR 333/21

    Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Mai 2021 - 18 Sa 1124/20 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    § 241 Abs. 2 BGB zwingt nicht zu einer Verleugnung der eigenen Interessen, sondern nur zu einer angemessenen Berücksichtigung der Interessen der Gegenseite, indem er unfaire Verhandlungen missbilligt (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 33, aaO; im Schrifttum wird deswegen teilweise der Begriff des Verbots unfairen Verhandelns bevorzugt, vgl. Fischinger Anm. NZA-RR 2021, 531, 537; so bereits Reinecke FS Düwell 2011 S. 410) .

    Das Landesarbeitsgericht geht zutreffend davon aus, dass eine Drohung iSv. § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB, die mangels Widerrechtlichkeit nicht zur Anfechtbarkeit des Vertrags führt, bei der im Rahmen des Gebots fairen Verhandelns vorzunehmenden Bewertung der konkreten Situation nicht als Pflichtverletzung angesehen werden kann (so auch Fischinger Anm. NZA-RR 2021, 531, 538; Gaul/Breuer NZA-Beilage 2021, 29, 30 f.) .

  • ArbG Heilbronn, 18.05.2022 - 2 Ca 60/22

    Aufhebungsvertrag - Gebot des fairen Verhandelns - Rücksichtnahmepflichten

    a) Das Gebot des fairen Verhandelns ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine im Zusammenhang mit der Verhandlung eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründete Nebenpflicht gemäß §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20, BeckRS 2021, 30024), weil der Aufhebungsvertrag gerade ein eigenständiges Rechtsgeschäft ist.

    Das Gebot des fairen Verhandelns schützt dabei unterhalb der Schwelle der von den §§ 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20, BeckRS 2021, 30024).

    Letztlich ist die konkrete Situation im jeweiligen Einzelfall am Maßstab des § 241 Abs. 2 BGB zu bewerten und von einer bloßen Vertragsreue abzugrenzen (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20, BeckRS 2021, 30024; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.06.2019 - 5 Sa 173/19, NZA-RR 2020, 520).

    Entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 24.02.2022 - 6 AZR 333/21, FD-ArbR 2022, 446802; BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688) und des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531) ist die erkennende Kammer allerdings zu der Auffassung gelangt, dass der Arbeitgeber in besonderen Fallkonstellationen gehalten sein kann, dem Arbeitnehmer nach der Unterbreitung eines Aufhebungsvertrages eine Bedenkzeit einzuräumen, um nicht gegen das Gebot des fairen Verhandelns zu verstoßen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages - Geschäftsunfähigkeit - Gebot fairen

    Er musste damit rechnen, während dieser dienstlichen Besprechung auch auf einen Aufhebungsvertrag angesprochen zu werden (vgl LAG Hamm 17. Mai 2021 - 18 Sa 1124/20 - Rn.90 mwN., juris).
  • ArbG Gera, 30.03.2022 - 1 Ca 190/21

    Anfechtung - Aufhebungsvertrag - Gebot fairen Verhandelns

    Ob es zu beanstanden ist, wenn der Arbeitgeber Psychologen, "Coaches" und andere im Bereich der Kommunikation besonders geschulte Personen zu Gesprächen über einen Aufhebungsvertrag oder rechtskundige Personen hinzuzieht, um die Verhandlungsführung im Hinblick auf das den angestrebten Aufhebungsvertrag zu optimieren, kann offen bleiben ( LAG Hamm, Urt. v. 17.5.2021 - 18 Sa 1124/20, dort wurde bei den Gesprächen über den Aufhebungsvertrag seitens des Arbeitgebers dessen Rechtsanwalt und späterer Prozessbevollmächtigter zu dem Gespräch hinzugezogen ).
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